Diesbezüglich gibt es in Deutschland gewisse Vorgaben, die es zu erfüllen giltum einen Solarpark auf einer Freifläche zu realisieren:
Geeignete Flächen sind:
Flächen, die keine Restriktionen auf, die die Entwicklung und den Bau einer Photovoltaikanlage verhindern. (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, § 30-Biotope) aufweisen.
Vergütungsfähige Flächen gern. EEG (§ 37 Abs.1 EEG) ab 7 ha
- Konversionsfläche aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung
- längs von Autobahnen oder Schienenwegen bis zu einer von bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn bis zur Modulkante,
- Bebauungsplanflächen von Gewerbe- oder Industriegebiete vor dem Januar 2010
- Ackerlandflächen in einem benachteiligten Gebiet (derzeit in Bayern, Baden Württemberg, Hessen und Saarland)
- Grünlandflächen in einem benachteiligten Gebiet (derzeit in Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
Nicht vergütungsfähige Flächen ab 20 ha