Wer eine Solaranlage verkaufen möchte, muss sich Gedanken über die Besteuerung machen. Der aus dem Verkauf der Anlage erzielte Gewinn gilt als steuerpflichtige Einnahme. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, das eine Solaranlage verkaufen will, unterscheiden sich diese Steuern:
- Personengesellschaften müssen Einkommenssteuer und Gewerbesteuer zahlen
- Kapitalgesellschaften müssen Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen
Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich Restbuchwert und Veräußerungskosten. Je niedriger der Restbuchwert, desto höher sind der Gewinn und die damit verbundenen Steuern. Bei der vollständigen Veräußerung fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Käufer den bestehenden Stromeinspeisevertrag weiterführt. Die Veräußerung erfolgt dann im Sinne einer Geschäftsveräußerung.
Bevor Sie eine Solaranlage verkaufen, sollten Sie bei der Vertragsgestaltung einen Steuerberater konsultieren. Er kann darüber informieren, was im konkreten Fall steuerlich zu beachten ist. Bei einer Fremdfinanzierung kann die steuerliche Belastung in Relation zum Verkaufserlös unverhältnismäßig hoch sein, sodass sich ein Verkauf nicht immer lohnt.
1 Comment
Christopher Seidel · 19. August 2021 at 9:00
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen