Ein Anlagenbetreiber ist laut § 3 Nr. 2 EEG die Person, die eine Photovoltaikanlage tatsächlich nutzt – unabhängig vom Eigentum. Pflichten umfassen die Registrierung im Marktstammdatenregister, die ZEREZ-Registrierung (seit 2025) und steuerliche Vorgaben. Durch das Solarspitzengesetz gelten ab 2026 die Smart-Meter-Pflicht ab 7 kW, eine 60-%-Einspeisebegrenzung ohne Steuerbox und der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen. Betreiber haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Betreiberhaftpflichtversicherung (ab ca. 50 €/Jahr) ist dringend empfohlen. Als Betreiber können Privatpersonen, Unternehmen, WEGs und Mieter fungieren.
Was ist ein Anlagenbetreiber?
Der Anlagenbetreiber ist die Person, die eine PV-Anlage aktiv nutzt und betreibt. Nicht das Eigentum zählt, sondern die tatsächliche Nutzung zur Stromerzeugung.
Das EEG definiert den Betreiber bewusst über die Nutzung. In § 3 Nr. 2 wird klargestellt: Wer die Anlage betreibt – nicht wer sie besitzt – trägt die Rechte und Pflichten. Das ist besonders relevant bei gepachteten Dächern oder wenn Eigentümer und Betreiber verschiedene Personen sind.
Sie haben als Betreiber ein Recht auf vorrangigen Netzanschluss. Der Netzbetreiber muss Ihren erzeugten Strom abnehmen und vergüten – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt.
Wer kann Anlagenbetreiber sein?
Jede natürliche oder juristische Person kann Anlagenbetreiber sein. Die Bandbreite reicht vom Eigenheimbesitzer bis zum Energieversorger mit Freiflächenanlage.
| Betreiber-Typ | Typische Anlage | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Privatperson | 5–15 kWp Dachanlage | Eigenverbrauch + Überschusseinspeisung, steuerbefreit bis 30 kWp |
| Mieter | Balkonkraftwerk bis 2 kWp | Vereinfachte Anmeldung, keine ZEREZ-Pflicht bei Kleinstanlagen |
| WEG | 10–100 kWp | Mieterstrom-Modelle möglich, Energy Sharing ab 2026 |
| Gewerbebetrieb | 30–750 kWp | Direktvermarktungspflicht ab 25 kWp |
| Landwirtschaft | Agri-PV, Freifläche | Doppelnutzung der Fläche, spezielle Förderbedingungen |
| Gemeinnützige Org. | Variabel | Seit 2025 uneingeschränkter PV-Betrieb durch Steueränderungsgesetz |
Eigentum am Gebäude ist keine Voraussetzung. Wer eine PV-Anlage auf einem gemieteten Dach betreibt, ist trotzdem vollumfänglich als Betreiber verantwortlich – mit allen Rechten und Pflichten.
Aufgaben eines Anlagenbetreibers
Der Betrieb einer PV-Anlage umfasst vier Kernbereiche. Seit 2026 kommen durch neue Gesetze weitere Verantwortlichkeiten hinzu.
Betrieb und Überwachung
Sie müssen Ihre Anlage kontinuierlich überwachen. Das umfasst die Prüfung der Energieerträge und die Kontrolle aller Komponenten – von den Solarmodulen bis zum Wechselrichter.
Die Smart-Meter-Pflicht macht Fernüberwachung zum Standard. Dadurch wird diese Aufgabe künftig deutlich einfacher.
Wartung und Instandhaltung
Regelmäßige Wartung maximiert die Lebensdauer Ihrer Anlage. Dazu gehören Modulreinigung, Kabelprüfung und Kontrolle des NA-Schutzes.
Dokumentieren Sie alle Wartungsarbeiten sorgfältig. Das ist auch im Hinblick auf Ihren Versicherungsschutz wichtig.
Abrechnung und Verwaltung
Sie koordinieren Abrechnungen mit dem Netzbetreiber und erfüllen steuerliche Pflichten. Die Einspeisevergütung sinkt ab 2026 halbjährlich um 1 % – ein Grund mehr, den Eigenverbrauch zu optimieren.
Störungsmanagement
Bei Störungen müssen Sie schnell handeln. Ein gut dokumentiertes Inbetriebnahmeprotokoll erleichtert die Fehlersuche erheblich.
Rechtliche Pflichten 2026
Das Solarspitzengesetz und weitere Regelungen haben die Pflichten für Anlagenbetreiber 2026 nochmals erweitert. Hier die wichtigsten Anforderungen im Überblick.
Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
Ihre Anlage muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme registriert sein. Änderungen wie ein Betreiberwechsel sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Ohne Registrierung riskieren Sie den Verlust Ihrer Einspeisevergütung.
ZEREZ-Registrierungspflicht (seit Februar 2025)
Ohne ZEREZ-ID ist kein Netzanschluss mehr möglich. Seit dem 1. Februar 2025 müssen alle neuen PV-Anlagen im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) registriert sein.
Die ZEREZ-ID übermitteln Sie an den Netzbetreiber. Die Suche nach Zertifikaten ist auf zerez.net ohne Anmeldung möglich.
Steuerliche Pflichten
Bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern entfällt die Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Grenze von 15 kWp pro Wohneinheit. Beide Regelungen bestehen seit 2023.
Der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer gilt voraussichtlich bis Ende 2026. Bei größeren Anlagen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Mehrere Anlagen bis 100 kWp Gesamtleistung bleiben steuerfrei. Das ist besonders attraktiv für Familien oder Partnerschaften, die in mehrere PV-Projekte investieren.
Melde- und Abrechnungspflichten
Sie müssen erzeugte Strommenge und Eigenverbrauch korrekt messen und melden. Die Smart-Meter-Pflicht wird diesen Prozess künftig weitgehend automatisieren. Korrekte Messwerte sind Voraussetzung für Förderungen und Steuererleichterungen.
Fördervoraussetzungen einhalten
Geförderte Anlagen müssen alle Voraussetzungen dauerhaft erfüllen. Das betrifft Ausschreibungen bei Großanlagen, Nutzungsbedingungen und seit 2026 auch die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber.
Solarspitzengesetz: Was sich 2026 ändert
Das Solarspitzengesetz trat am 1. März 2025 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2026 gelten weitere Regelungen, die insbesondere kleinere Anlagen betreffen.
Die wichtigsten Neuerungen im Detail
60-%-Einspeisebegrenzung ohne Steuerbox
Ohne Steuerbox dürfen neue Anlagen nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Die Regelung gilt für alle PV-Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 ans Netz gegangen sind.
Die Begrenzung entfällt automatisch nach Installation der Steuerungstechnik. Bestandsanlagen sind nicht betroffen.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Bei negativen Börsenstrompreisen wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Das gilt für neue Anlagen ab 7 kW.
Diese Stunden werden mit Faktor 0,5 auf die 20-jährige Förderlaufzeit angerechnet. Das kompensiert die entgangene Vergütung teilweise. Balkonkraftwerke unter 2 kWp bleiben befreit.
Smart-Meter- und Steuerbarkeits-Pflicht
Alle neuen PV-Anlagen ab 7 kW brauchen ein Smart Meter und eine Steuerbox. Ab Januar 2026 müssen auch Anlagen unter 100 kW jährlich testweise steuerbar sein.
Funktioniert die Steuerung nicht, darf der Netzbetreiber die Anlage vom Netz trennen. Die Nachrüstfrist für Bestandsanlagen läuft bis 1. Januar 2029.
Ein Batteriespeicher macht Sie unabhängiger von den neuen Regelungen. So nutzen Sie tagsüber erzeugten Strom auch abends – und umgehen den Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen.
Aktuelle Einspeisevergütungssätze 2026
| Anlagengröße | Ab Feb. 2026 | Ab Aug. 2026 (Prognose) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 7,71 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 6,67 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,37 ct/kWh | 5,32 ct/kWh |
Degression: 1 % pro Halbjahr. Volleinspeisung: ca. 12,35 ct/kWh bis 10 kWp. Quelle: EEG 2023, Stand Feb. 2026.
Haftungsrisiken für Anlagenbetreiber
Sie tragen als Betreiber die volle Haftung für alle Schäden, die von Ihrer PV-Anlage ausgehen. Diese sogenannte Betreiberhaftung gilt als Gefährdungshaftung – unabhängig von Ihrem Verschulden.
Personenschäden
Herunterfallende Module oder defekte Kabel können Dritte verletzen. Sie haften für sämtliche Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Sachschäden
Brand, Blitzschlag und Überspannung können Ihr Gebäude und Nachbargebäude beschädigen. Auch sogenannte Allmählichkeitsschäden – etwa Feuchtigkeitseintritt durch die Dachmontage – fallen unter Ihre Verantwortung.
Vermögensschäden
Bei Netzstörungen durch fehlerhafte Einspeisung drohen Regressansprüche des Netzbetreibers. Diese können erhebliche Summen erreichen. Das Solarspitzengesetz macht die einwandfreie Steuerbarkeit Ihrer Anlage noch wichtiger.
Mietsachschäden
Bei gepachtetem Dach haften Sie zusätzlich für Schäden an der fremden Immobilie. Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz Mietsachschäden explizit einschließt.
Nur 0,006 % aller PV-Anlagen in Deutschland verursachen jemals einen Brand (Fraunhofer ISE). Das Risiko ist gering – aber die Schäden im Einzelfall können existenzbedrohend sein.
Versicherungen: So sichern Sie sich ab
Eine gesetzliche Versicherungspflicht für private PV-Anlagen gibt es nicht. Trotzdem ist eine Absicherung dringend empfohlen – die Investition liegt oft im fünfstelligen Bereich, und Haftungsrisiken können existenzbedrohend werden.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung für jeden Anlagenbetreiber. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Kosten: ab ca. 50 Euro pro Jahr bei 5 Mio. Euro Deckungssumme.
Manche Privathaftpflichtversicherungen schließen kleine PV-Anlagen bereits ein. Prüfen Sie das unbedingt bei Ihrem Versicherer – achten Sie auf die Klausel „gewerbliches Einspeisen".
PV-Allgefahrenversicherung
Schützt Ihre Anlage gegen praktisch alle Risiken: Sturm, Hagel, Blitz, Überspannung, Diebstahl, Tierbisse und technische Defekte. Jahresbeiträge: 50–150 Euro je nach Anlagengröße.
Anders als die Wohngebäudeversicherung ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber einer einfachen Gebäudeversicherung.
Erweiterung der Wohngebäudeversicherung
Vorteil: Bei einem Schaden an Anlage und Gebäude haben Sie nur einen Ansprechpartner. Nachteil: Ertragsausfall und Batteriespeicher sind oft nicht abgedeckt.
✅ Empfohlener Versicherungsumfang
- Betreiberhaftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden inkl. Einspeiserisiko
- Allgefahrenversicherung: Alle Anlagenkomponenten inkl. Wechselrichter
- Ertragsausfall: Entschädigung bei Betriebsunterbrechung
- Mietsachschäden: Wenn die Anlage auf einem fremden Dach steht
- Batteriespeicher + Wallbox: Häufig nicht automatisch mitversichert
❌ Häufige Deckungslücken
- Selbstmontage: Eigeninstallierte Anlagen oft ausgeschlossen
- Grobe Fahrlässigkeit: Versäumte Wartung gefährdet den Schutz
- Batteriespeicher: Häufig Zusatzkosten oder nicht gedeckt
- Schneedruck: Nicht in jedem Standardtarif enthalten
- Allmählichkeitsschäden: Langfristige Feuchteschäden oft ausgeschlossen
Informieren Sie Ihren Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherer vor der Installation. Ohne Meldung kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder komplett verweigern.
Häufige Fragen (FAQ)
Die Person, die eine PV-Anlage tatsächlich nutzt und betreibt. Laut § 3 Nr. 2 EEG zählt die Nutzung, nicht das Eigentum. Entscheidend ist die tatsächliche Verantwortung für den Betrieb.
Das Solarspitzengesetz bringt vier zentrale Neuerungen: Smart-Meter-Pflicht ab 7 kW, ZEREZ-Registrierung, keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen und testweise Steuerbarkeit auch unter 100 kW. Bestandsanlagen über 7 kWp müssen bis 2029 nachrüsten.
Gesetzlich nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen. Eine Betreiberhaftpflicht kostet ab ca. 50 €/Jahr und schützt vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen. Banken verlangen bei Finanzierung meist eine Allgefahrenversicherung.
Ja, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Seit Februar 2025 ist zusätzlich die ZEREZ-ID an den Netzbetreiber zu übermitteln. Ohne ZEREZ-ID kein Netzanschluss.
Ja – entscheidend ist die Nutzung, nicht das Eigentum am Gebäude. Balkonkraftwerke sind die typische Lösung. Bei größeren Anlagen auf Mietdächern: Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden-Deckung abschließen.
Fazit
Die Rolle des Anlagenbetreibers ist 2026 anspruchsvoller, aber auch lohnender geworden. Smart-Meter-Pflicht, Steuerbarkeitsanforderungen und neue Einspeiseregelungen bringen zusätzliche Verantwortung.
Wer frühzeitig vorsorgt, ist für die Zukunft bestens aufgestellt: Pflichten kennen, passende Versicherung abschließen, Eigenverbrauch mit Batteriespeicher maximieren. Photovoltaik bleibt eine der wirtschaftlichsten Investitionen für Eigentümer und Betreiber.
Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit hier genannten Unternehmen oder Versicherern. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: Februar 2026). Vergütungssätze unterliegen halbjährlicher Degression. Versicherungsbeiträge variieren nach Anbieter und Deckungsumfang. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Energierecht oder zertifizierten Versicherungsmakler.
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