Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung, die Betreiber von erneuerbaren Energiesystemen wie Photovoltaikanlagen für die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom in das öffentliche Netz erhalten. Sie wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um die Nutzung und Integration erneuerbarer Energien zu fördern.
Die Einspeisevergütung ist eine Form der staatlichen Unterstützung, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland eingeführt wurde. Ziel des EEG war es, den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu fördern, indem erneuerbare Energien, die sich bisher nicht selbst tragen konnten, in den Markt integriert wurden.
Im Rahmen dieses Systems erhalten Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie in das öffentliche Netz einspeisen. Dies gilt für eine Vielzahl von erneuerbaren Energietechnologien, darunter Wind-, Solar-, Wasserkraft-, Geothermie- und Biomasseanlagen, wobei der Schwerpunkt auf der Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen liegt.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme und der Größe der PV-Anlage ab. Mit der Novellierung des EEG im Jahr 2023 hat sich das System jedoch etwas geändert, mit neuen Tarifen und Regulierungen, die darauf abzielen, die Wirtschaftlichkeit der Volleinspeisung zu verbessern und die Abhängigkeit von der Größe der Anlage weiter zu berücksichtigen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung im Jahr 2023?
PV Einspeisevergütung 2023 Tabelle
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Einspeisevergütung Überschusseinspeisung (Cent/kWh) | Einspeisevergütung Volleinspeisung (Cent/kWh) |
---|---|---|
Bis 10 | 8.6 | 9.8 |
Bis 40 | 7.5 | 8.5 |
Bis 750 | 6.2 | 7.3 |
Was gilt für Anlagen über 750 kWp?
Für Anlagen über 750 kWp gelten besondere Regelungen. Solche Anlagen sind in der Regel von der festen Einspeisevergütung ausgeschlossen und müssen stattdessen an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Marktprämie zu erhalten. Die Marktprämie ist eine variable Vergütung, die sich am jeweiligen Marktpreis für Strom orientiert. Die genauen Bedingungen und Höhen können variieren und sind in der Regel in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.
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Wer bekommt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird in Deutschland in der Regel an die Betreiber von Photovoltaikanlagen ausgezahlt. Die Vergütung wird pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage in Deutschland erhält man, indem man die folgenden Schritte unternimmt:
Anmeldung der Photovoltaikanlage: Nach der Installation der Anlage muss diese bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser Schritt ist wichtig, um den Netzanschluss zu erhalten.
Inbetriebnahme und Inbetriebnahmeanzeige: Nach der Installation und Anmeldung muss die Anlage in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme muss dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Einspeisevertrag abschließen: Nach der Inbetriebnahme schließt man einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber ab. In diesem Vertrag wird die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt, die man für den eingespeisten Strom erhält.
Einspeisung des Stroms: Nach Abschluss des Einspeisevertrags speist man den erzeugten Strom in das Netz ein. Der Netzbetreiber misst die Menge des eingespeisten Stroms.
Auszahlung der Einspeisevergütung: Auf Basis der gemessenen Menge an eingespeistem Strom zahlt der Netzbetreiber die vereinbarte Einspeisevergütung aus. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach Netzbetreiber und Bundesland variieren können.
Eigenverbrauch versus Einspeisevergütung. Was lohnt sich mehr?
Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 34,96 Cent* (Stand Juli 2023) pro Kilowattstunde in Deutschland ist es in der Regel wirtschaftlich vorteilhafter, den selbst erzeugten Solarstrom für den Eigenverbrauch zu nutzen. Der Grund dafür ist, dass die Einsparungen durch den geringeren Bezug von Netzstrom höher sind als die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, die zwischen 6,2 und 8,6 Cent pro Kilowattstunde für das Jahr 2023 liegt. Die genaue Rentabilität kann jedoch je nach individuellen Umständen und Verbrauchsgewohnheiten variieren. *Quelle: Destatis
Neue steuerliche Anreize für Photovoltaikanlagen in 2023
Umsatzsteuersenkung für Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 wird der Umsatzsteuersatz für den Kauf und die Installation von bestimmten Photovoltaikanlagen auf null Prozent gesenkt. Dieser Nullsteuersatz gilt für Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert sind, und umfasst Lieferungen von Solarmodulen sowie wesentliche Komponenten wie Speicher, Wechselrichter, Dachhalterungen und Solarkabel. Nicht begünstigt sind Stromverbraucher wie Ladeinfrastrukturen, Wärmepumpen oder Wasserstoffspeicher.
Befreiung von der Einkommensteuer
Ab 2023 müssen Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen keine Einkommensteuer mehr auf die Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch von Solarstrom zahlen. Dies gilt für Anlagen auf Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung, sowie auf Mehrfamilienhäusern mit bis zu 15 kWp Leistung pro Einheit, wobei die Gesamtleistung der Anlage pro Steuerperson unter 100 kWp liegen muss.
Steuerabzüge für Handwerkerleistungen
Anlagenbetreiber können auch weiterhin Aufwendungen für Handwerkerleistungen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen steuerlich geltend machen, indem sie bis zu 20 Prozent der Lohnkostenanteile, maximal jedoch 6.000 EUR, von der Steuer absetzen.
Steuerliche Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nun auch im Kontext von Photovoltaikanlagen beratend tätig werden, vorausgesetzt, die Anlage ist von der Einkommensteuer befreit und erbringt im Fall eines Einfamilienhauses nicht mehr als 30 Kilowatt-peak Leistung.
Welche Entwicklung gibt es bei der Einspeisevergütung?
Die Einführung der Einspeisevergütung hatte das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und den Technologieausbau zu ermöglichen. Die Vergütung begann hoch und wurde im Laufe der Zeit degressiv, um Planungssicherheit und Investitionsanreize zu schaffen. Ursprünglich lag die Einspeisevergütung bei 99 Pfennig pro Kilowattstunde.
Im Laufe der Jahre wurden die Ausbauziele mehrfach angepasst, und die Obergrenze von 52 GW PV-Leistung, bei der die Einspeisevergütung enden sollte, wurde im Jahr 2020 abgeschafft.
Die Degressionsrate der Einspeisevergütung wurde regelmäßig angepasst, um eine Überförderung zu vermeiden. Zukünftig sollen die Anpassungen vierteljährlich oder sogar monatlich erfolgen.
Früher wurde die Degression anhand des aktuellen Ausbauvolumens festgelegt, was zu einer stärkeren Absenkung der Vergütung führte, wenn viel PV-Leistung installiert wurde. Dieser Mechanismus wurde mit der EEG-Novelle 2023 abgeschafft.
Nach mehr als 20 Jahren EEG ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Photovoltaik, weitverbreitet. Die Einspeisevergütung spielt immer noch eine Rolle bei der Refinanzierung, aber es ist wirtschaftlich sinnvoller, den selbst erzeugten Solarstrom vor Ort zu verbrauchen. Der finanzielle Nutzen des Eigenverbrauchs ist bei höheren Strompreisen und niedrigeren Gestehungskosten für PV-Strom deutlich höher als die Einnahmen aus der Einspeisevergütung.
Fazit
Die Einspeisevergütung ist ein finanzieller Anreiz, der von der Regierung eingeführt wurde, um die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ermöglicht es Anlagenbetreibern, für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom vergütet zu werden. Die Höhe der Vergütung variiert je nach Größe und Art der Anlage sowie nach dem Inbetriebnahmejahr.
Es ist wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Tarife zu informieren, da diese jährlich angepasst werden. Die Einspeisevergütung hat dazu beigetragen, dass immer mehr Menschen in erneuerbare Energien investieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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