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Das Wichtigste in Kürze

Volleinspeisung bedeutet, dass eine Solaranlage ihren gesamten Strom in das öffentliche Netz einspeist. Dafür gibt es einen höheren Fördersatz als bei der Überschusseinspeisung. Für bewohnte Häuser ist sie trotzdem selten die bessere Wahl, weil selbst verbrauchter Solarstrom den teureren Netzstrom ersetzt.

  • Der erhöhte Fördersatz gilt nur für Anlagen auf, an oder in Gebäuden und an Lärmschutzwänden (Clearingstelle EEG|KWKG).
  • Der gesamte Strom eines Kalenderjahres muss eingespeist werden (Clearingstelle EEG|KWKG).
  • Die Mitteilung an den Netzbetreiber muss vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr vorliegen (Clearingstelle EEG|KWKG).
  • Den Bonus gibt es für Anlagen bis 1 Megawatt Leistung (Clearingstelle EEG|KWKG).
  • Mit den Beispielwerten 12, 8 und 35 Cent lohnt sich Eigenverbrauch ab rund 15 Prozent Eigenverbrauchsanteil mehr als Volleinspeisung (eigene Rechnung).

Was ist Volleinspeisung?

Volleinspeisung ist eine Betriebsart für Photovoltaikanlagen, bei der der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz fließt. Der Betreiber verbraucht nichts davon selbst und bezieht seinen Haushaltsstrom weiter vollständig vom Versorger. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhält er die Einspeisevergütung.

Das Gegenstück ist die Überschusseinspeisung. Dabei versorgt die Anlage zuerst das eigene Haus, und nur der Rest geht ins Netz. Weil Volleinspeiser auf diesen Vorteil verzichten, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz für sie einen erhöhten Fördersatz vor. Umgangssprachlich heißt er Volleinspeisungsbonus.

Technisch muss der Strom nicht in jedem Fall direkt am Netz ankommen. Die Bundesnetzagentur beschreibt auch eine kaufmännisch-bilanzielle Volleinspeisung: Der Strom fließt physisch erst in die Hausinstallation, wird aber so gemessen und abgerechnet, als sei alles eingespeist worden.

Was ist der Unterschied zur Überschusseinspeisung?

Der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung liegt darin, wohin der Solarstrom zuerst fließt. Bei der Volleinspeisung geht jede Kilowattstunde ins Netz. Bei der Überschusseinspeisung, auch Teileinspeisung genannt, deckt der Strom zuerst den Bedarf im Haus.

Tabelle seitlich scrollen
Volleinspeisung und Überschusseinspeisung im Vergleich nach Angaben von Bundesnetzagentur und Clearingstelle EEG|KWKG, qualitative Einordnung
MerkmalVolleinspeisungÜberschusseinspeisung
Weg des StromsAlles ins NetzErst Eigenverbrauch, der Rest ins Netz
FördersatzErhöhter SatzGewöhnlicher Satz
StromrechnungBleibt unverändertSinkt um den selbst verbrauchten Strom
MitteilungVor Inbetriebnahme, danach vor dem 1. Dezember für das FolgejahrKeine jährliche Mitteilung nötig
Passt zuDächern ohne nennenswerten VerbrauchBewohnten Häusern und Betrieben

Die Tabelle zeigt, warum die Wahl vor allem vom Verbrauch am Standort abhängt. Der höhere Fördersatz gleicht nur aus, dass der Betreiber seinen Strom nicht selbst nutzt. Ob dieser Ausgleich reicht, lässt sich mit dem Rechner weiter unten prüfen.

Wie viel bekommt man bei Volleinspeisung?

Bei Volleinspeisung bekommen Sie für jede Kilowattstunde einen festen Fördersatz, der über dem Satz für Überschusseinspeisung liegt. Die Höhe hängt von der Größe der Anlage ab. Die Bundesnetzagentur weist die Sätze in Stufen aus: bis 10 Kilowatt, bis 40 Kilowatt und bis 100 Kilowatt, jeweils getrennt für Volleinspeisung und Teileinspeisung.

Bei größeren Anlagen wird anteilig gerechnet. Für die ersten 10 Kilowatt gilt der Satz der ersten Stufe, für den Teil darüber der Satz der nächsten Stufe. Eine Anlage mit 15 Kilowatt-Peak erhält deshalb einen Mischsatz, der zu zwei Dritteln aus der ersten und zu einem Drittel aus der zweiten Stufe besteht (eigene Rechnung).

Wo stehen die geltenden Sätze?

Die Fördersätze ändern sich regelmäßig. Verbindlich ist die Tabelle der Bundesnetzagentur, die im Quellenabschnitt verlinkt ist. Maßgeblich für Ihre Anlage ist der Satz am Tag der Inbetriebnahme. Wie die Vergütung insgesamt aufgebaut ist, erklärt der Beitrag zur Einspeisevergütung.

Bis 100 Kilowatt Leistung können Betreiber nach Angaben der Bundesnetzagentur zwischen der Einspeisevergütung vom Netzbetreiber und der Marktprämie über einen Direktvermarkter wählen. Größere Anlagen müssen ihren Strom direkt vermarkten. Den erhöhten Satz für Volleinspeisung gibt es laut Clearingstelle EEG|KWKG bis zu einer Leistung von 1 Megawatt.

Welche Voraussetzungen und Fristen gelten?

Für den erhöhten Fördersatz müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: die richtige Anlagenart, die vollständige Einspeisung und die rechtzeitige Mitteilung an den Netzbetreiber. Die Clearingstelle EEG|KWKG, die neutrale Schlichtungsstelle für Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, fasst sie so zusammen.

Die Anlage muss ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand angebracht sein. Freiflächenanlagen erhalten den Bonus nicht. Außerdem muss der gesamte Strom eines Kalenderjahres eingespeist werden. Erlaubt ist nur der Strom, den die Anlage selbst und ihre Neben- und Hilfsanlagen zur Stromerzeugung brauchen.

Die Mitteilung ist der Punkt, an dem in der Praxis am meisten schiefgeht. Im Jahr der Inbetriebnahme muss sie vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber sein. Für jedes weitere Jahr muss sie vor dem 1. Dezember des Vorjahres vorliegen. Sie kann aber auch gleich für mehrere Jahre abgegeben werden.

So gehen Sie vor
  • Vor der Inbetriebnahme dem Netzbetreiber in Textform mitteilen, dass der gesamte Strom eingespeist wird.
  • Die Mitteilung gleich für mehrere Jahre abgeben oder jedes Jahr vor dem 1. Dezember erneuern.
  • Die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen (Frist nach Bundesnetzagentur).
  • Mit dem Installateur klären, dass kein Verbraucher im Haus an der Anlage hängt, auch keine Wallbox.
  • Eingangsbestätigung des Netzbetreibers aufbewahren.

Ein Fehler kostet Geld. Wird entgegen der Mitteilung nicht der gesamte Strom eingespeist, ist nach Angaben der Clearingstelle EEG|KWKG eine Zahlung an den Netzbetreiber zu leisten. Wer die Frist für das Folgejahr verpasst, hat für dieses Jahr keinen Anspruch auf den erhöhten Satz.

Wann lohnt sich Volleinspeisung?

Volleinspeisung lohnt sich, wenn am Standort der Anlage kaum Strom verbraucht wird. Typische Fälle sind Scheunen, Lagerhallen, Garagenhöfe oder vermietete Dächer. In einem bewohnten Haus ist Eigenverbrauch fast immer wertvoller, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde den Kauf von Netzstrom erspart.

Die Rechnung dahinter ist einfach. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist so viel wert wie Ihr Strompreis. Eine voll eingespeiste Kilowattstunde bringt nur den erhöhten Fördersatz. Solange der Strompreis höher ist als der Fördersatz, gewinnt der Eigenverbrauch für jede Kilowattstunde, die Sie tatsächlich selbst nutzen.

Rechner: Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Tragen Sie den Jahresertrag Ihrer Anlage, Ihren erwarteten Eigenverbrauchsanteil, die beiden Fördersätze und Ihren Strompreis ein.

1.200 €
Volleinspeisung im Jahr
1.610 €
Eigenverbrauch plus Überschuss im Jahr
14,8 %
Schwelle beim Eigenverbrauchsanteil

Mit diesen Werten bringt der Eigenverbrauch 410 € mehr im Jahr als die Volleinspeisung.

Die Vorgaben 12, 8 und 35 Cent sind Rechenbeispiele und keine geltenden Sätze. Bitte die Fördersätze für Ihr Inbetriebnahmedatum aus der Tabelle der Bundesnetzagentur und den Arbeitspreis aus Ihrem Stromvertrag eintragen. Nicht berücksichtigt sind Anschaffung, Zählerkosten und Steuern.

Die Schwelle im Rechner zeigt, ab welchem Eigenverbrauchsanteil die Überschusseinspeisung vorn liegt. Sie ergibt sich aus der Differenz der beiden Fördersätze, geteilt durch die Differenz aus Strompreis und Überschuss-Fördersatz. Mit den Beispielwerten sind das 4 Cent geteilt durch 27 Cent, also rund 15 Prozent.

Den eigenen Anteil können Sie grob abschätzen: Teilen Sie den Strom, den Sie tagsüber verbrauchen, durch den Jahresertrag der Anlage. Ein Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto erhöhen den Anteil. Ihren Strompreis und den Verbrauch einzelner Geräte ermitteln Sie mit dem Stromkostenrechner.

Wer ein großes Dach und einen kleinen Verbrauch hat, kann beide Modelle kombinieren. Die Clearingstelle EEG|KWKG behandelt den Parallelbetrieb einer Volleinspeiseanlage und einer Überschussanlage auf demselben Dach als eigenen Fall. Dafür braucht jede Anlage ein eigenes Messkonzept, das Sie vorab mit Netzbetreiber und Installateur abstimmen sollten.

Kann man zwischen den Modellen wechseln?

Zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung können Sie wechseln, und zwar in beide Richtungen. Das bestätigt die Clearingstelle EEG|KWKG. Die Festlegung auf Volleinspeisung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und lässt sich für das nächste Jahr ändern.

Für den Wechsel zur Volleinspeisung gilt die bekannte Frist: Die Mitteilung muss vor dem 1. Dezember für das Folgejahr beim Netzbetreiber sein. Für den Wechsel zum Eigenverbrauch empfiehlt die Clearingstelle, den Netzbetreiber früh zu informieren und am Tag des Wechsels alle Zählerstände festzuhalten.

Am Fördersatz ändert der Wechsel nichts Grundsätzliches. Der Überschussstrom wird nach Angaben der Clearingstelle mit dem Satz vergütet, der sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme richtet. Sie fallen also nicht auf einen späteren, niedrigeren Satz zurück.

Praktisch braucht der Wechsel meist einen Elektriker. Für den Eigenverbrauch muss die Anlage an die Hausinstallation angeschlossen und die Messung angepasst werden. Laut Bundesnetzagentur setzt der Messstellenbetreiber in der Regel einen Zweirichtungszähler ein, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Mehr dazu steht im Beitrag zum Einspeisezähler.

Häufige Fragen zur Volleinspeisung

Was heißt Volleinspeisung?

Volleinspeisung heißt, dass eine Solaranlage ihren gesamten Strom in das öffentliche Netz einspeist und der Betreiber nichts davon selbst verbraucht. Die Bundesnetzagentur definiert sie so: Der gesamte erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist. Dafür gibt es einen höheren Fördersatz als bei der Überschusseinspeisung.

Wie viel bekommt man bei Volleinspeisung?

Bei Volleinspeisung gilt ein erhöhter Fördersatz je Kilowattstunde, der nach Anlagengröße gestaffelt ist. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die geltenden Sätze getrennt für Volleinspeisung und Teileinspeisung. Welcher Satz für Ihre Anlage gilt, richtet sich nach dem Tag der Inbetriebnahme.

Wann lohnt sich eine Volleinspeisung?

Volleinspeisung lohnt sich, wenn am Standort kaum Strom verbraucht wird, etwa auf einer Scheune, einer Lagerhalle oder einem selten genutzten Gebäude. Rechnerisch liegt die Schwelle dort, wo der Eigenverbrauchsanteil kleiner ist als die Differenz der beiden Fördersätze geteilt durch die Differenz aus Strompreis und Überschuss-Fördersatz. Mit den Beispielwerten 12, 8 und 35 Cent sind das rund 15 Prozent (eigene Rechnung).

Kann ich zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln?

Ja. Nach Angaben der Clearingstelle EEG|KWKG können Betreiber zwischen Volleinspeisung und teilweisem Eigenverbrauch wechseln, auch in umgekehrter Richtung. Die Festlegung auf Volleinspeisung lässt sich für jedes Kalenderjahr neu treffen.

Bis wann muss ich die Volleinspeisung melden?

Im Jahr der Inbetriebnahme muss die Mitteilung vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber sein. Für jedes folgende Jahr muss sie vor dem 1. Dezember des Vorjahres vorliegen. Die Clearingstelle EEG|KWKG nennt als Form die Textform, eine E-Mail genügt also.

Darf die Anlage bei Volleinspeisung gar keinen Strom verbrauchen?

Der Strom, den die Solaranlage selbst und ihre Neben- und Hilfsanlagen zur Stromerzeugung brauchen, ist erlaubt. Die Clearingstelle EEG|KWKG nennt diesen Kraftwerkseigenverbrauch ausdrücklich unschädlich. Strom für Haushalt, Betrieb oder Wallbox darf dagegen nicht aus der Anlage kommen.

Was passiert, wenn ich bei Volleinspeisung doch Strom selbst verbrauche?

Dann sind die Voraussetzungen für den erhöhten Fördersatz in diesem Kalenderjahr nicht erfüllt. Nach Angaben der Clearingstelle EEG|KWKG ist bei einem solchen Verstoß eine Zahlung an den Netzbetreiber zu leisten, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist.

Für welche Anlagen gibt es den erhöhten Fördersatz?

Nur für Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand angebracht sind. Die Clearingstelle EEG|KWKG nennt als Obergrenze eine Leistung von 1 Megawatt. Anlagen, die vor Einführung des Bonus in Betrieb gingen, erhalten ihn nicht.

Welchen Zähler brauche ich für die Volleinspeisung?

Sie brauchen eine geeichte Messeinrichtung, die den eingespeisten Strom erfasst. Ist der vorhandene Zähler dafür nicht geeignet, muss er nach Angaben der Bundesnetzagentur getauscht werden. Der Messstellenbetreiber setzt in der Regel einen Zweirichtungszähler ein.

Fazit

Volleinspeisung ist die richtige Wahl für Dächer, unter denen kaum Strom gebraucht wird. Dort bringt der erhöhte Fördersatz mehr als ein Eigenverbrauch, der nur auf dem Papier steht. Für ein bewohntes Haus rechnet sich fast immer die Überschusseinspeisung.

Rechnen Sie Ihren Fall mit den geltenden Sätzen und Ihrem Strompreis durch, bevor Sie sich festlegen. Wenn Sie sich für die Volleinspeisung entscheiden, achten Sie auf die Mitteilung vor der Inbetriebnahme. Eine erste Auslegung der Anlage liefert der Solarrechner.

Quellen und Methodik

Voraussetzungen, Fristen, Leistungsgrenze und Folgen eines Verstoßes stammen aus den Antworten der Clearingstelle EEG|KWKG, Definitionen, Leistungsstufen, Zähler und Registrierung von der Bundesnetzagentur. Die Angaben sind sinngemäß wiedergegeben. Der Rechner, die Grafik und die Schwelle von rund 15 Prozent sind eigene Rechnungen mit Beispielwerten, die keine geltenden Fördersätze sind.

  1. Clearingstelle EEG|KWKG: Voraussetzungen für die erhöhte Vergütung bei Volleinspeisung - Anlagenart, Mitteilung, Fristen, Leistungsgrenze, Folgen
  2. Clearingstelle EEG|KWKG: Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch - Wechsel, Vergütung des Überschussstroms
  3. Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze - geltende Sätze für Volleinspeisung und Teileinspeisung
  4. Bundesnetzagentur: Nutzung, Förderung, Verantwortung - Definitionen, Wahl zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung
  5. Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss, Registrierung - Zähler, Registrierung, kaufmännisch-bilanzielle Volleinspeisung

Hinweis: Dieser Beitrag dient der unabhängigen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fördersätze und gesetzliche Regeln können sich ändern, verbindlich sind das Gesetz und die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur. Der Rechner liefert eine Schätzung mit Ihren Eingaben. Solar.red steht in keiner Verbindung zu den genannten Einrichtungen. Über die Anzeigen auf dieser Seite werden Anfragen an Fachbetriebe vermittelt, dafür erhält Solar.red eine Vergütung.

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