Das Wichtigste in Kürze
Wer eine Fläche für Batteriespeicher verpachtet, stellt einem Betreiber eine kleine Fläche zur Verfügung und erhält dafür eine feste Pacht. Der Betreiber errichtet, betreibt und versichert die Speicher auf eigene Kosten.
- Pacht im vorgestellten Modell: 750 € pro Speicher und Jahr, ab Inbetriebnahme jährlich im Voraus
- Kleine Lösung: ca. 12 m² je Speicher an einer Trafostation in max. ca. 50 m Entfernung
- Große Lösung: ab ca. 750 m² auf Gewerbe- und Industrieflächen oder bis ca. 200 m am Umspannwerk
- Laufzeit: 10 Jahre, zweimal um 5 Jahre verlängerbar
- Kosten für Eigentümer: keine Investitions- und Betriebskosten
- Zum Vergleich: Ackerland bringt im Bundesschnitt 357 € Pacht je Hektar und Jahr
Sie verpachten eine ungenutzte Fläche für Batteriespeicher in der Nähe Ihrer Trafostation, wir kümmern uns um alles andere. Jeder Speicher braucht ca. 12 m² und bringt 750 € Pacht pro Jahr, ohne Investition und in der Regel ohne Grundbucheintrag.
Kleine Lösung: ca. 12 bis 25 m² Fläche an einer Trafostation auf dem Grundstück oder in max. ca. 50 m Entfernung
Große Lösung: ab ca. 750 m² auf einem Gewerbe- oder Industriegrundstück oder bis ca. 200 m am Umspannwerk - die Trafostation errichtet bei Bedarf der Betreiber
So einfach geht's: PLZ und Ort melden, Ersteinschätzung abwarten, vier Handyfotos von Trafostation, Stellfläche und Zufahrt schicken. Die Anzahl der Pachtplätze je Netzgebiet ist durch die freie Netzkapazität begrenzt; Standorte werden in der Reihenfolge der Anfragen geprüft.
Fläche für Batteriespeicher verpachten: Was sind Pachtflächen (BESS)?
Eine Pachtfläche für Batteriespeicher ist eine kleine, befestigte Grundstücksfläche - meist an einem Gewerbestandort -, auf der ein Betreiber auf eigene Kosten Batteriespeicher errichtet und betreibt. Der Eigentümer stellt dabei lediglich die Fläche und die vorhandene Netzinfrastruktur zur Verfügung und erhält dafür eine jährliche Pacht.
Der Unterschied zur klassischen Flächenverpachtung: Beim Verpachten von Land für Photovoltaik oder beim Vermieten der Dachfläche bringen Sie hunderte oder tausende Quadratmeter ein. Hier reichen dagegen 12 bis 25 m² an der Trafostation - also eine ungenutzte Ecke Ihres Hofs.
Warum gibt es dieses Modell? Trading-Batteriespeicher laden Strom bei Überangebot im Netz (etwa in sonnenreichen Mittagsstunden) und speisen ihn ein, sobald Strom knapp und teuer ist. Sie arbeiten daher netzdienlich und werden als Graustromspeicher bezeichnet. Der Markt wächst: Nach einer Auswertung der RWTH Aachen waren im November 2025 in Deutschland 385 Großspeicher mit zusammen 3,3 Gigawattstunden Kapazität und rund 20.600 Gewerbespeicher in Betrieb. Der Andrang ist groß: Bei den Übertragungsnetzbetreibern lagen nach Angaben der Bundesnetzagentur Ende 2024 rund 650 Anschlussanfragen für Großspeicher mit zusammen 226 GW vor. Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologie für ein stabiles Stromnetz. Netzanschlusskapazität ist dabei das knappste Gut - und die liegt an bestehenden Trafostationen von Gewerbebetrieben oft ungenutzt brach.
Die meisten Projektierer suchen Hektar-Flächen am Umspannwerk. Das hier vorgestellte Modell funktioniert dagegen bereits im Kleinformat ab ca. 24 m², deutschlandweit - und im Großformat ab ca. 750 m².
Pacht für Batteriespeicher: Pachtpreise und Einnahmen
Die Pacht ist vertraglich fest geregelt: 750 € pro Speicher und Kalenderjahr, zahlbar jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme (§ 3 Nr. 30 EEG), zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Im Stellplatz-Vertrag gilt der Betrag je Speichereinheit, im Groß-Flächen-Vertrag hingegen ab 750 m² je 125 kW installierter Leistung, bei abweichender Leistung anteilig.
Im Beispiel mit zwei Speichern ergeben sich über die zehnjährige Grundlaufzeit mindestens 15.000 € - für eine Fläche, die heute vermutlich nichts einbringt. Mit den beiden Verlängerungsoptionen um je fünf Jahre sind außerdem bis zu 20 Jahre möglich.
Auf Flächen ab ca. 750 m² sind deutlich mehr Speicher möglich als an einer einzelnen Trafostation. Die Pacht beträgt hier 750 € im Jahr je 125 kW installierter Leistung. Wie viel Leistung am Standort möglich ist, ergibt die Netzprüfung. Bei Bedarf errichtet der Betreiber eine eigene Trafostation.
Diese Groß-Flächen suchen wir:
- Gewerbe- und Industrieflächen im Bebauungsplan: Speicher sind hier in der Regel zulässig, die Umsetzung geht am schnellsten.
- Flächen bis ca. 200 m am Umspannwerk: im Außenbereich seit Ende 2025 baurechtlich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB), auch Acker- und Grünland.
Je angefangene ca. 12 m² Fläche kann in der Regel ein Speicher errichtet werden. Wie viele es tatsächlich werden, hängt vom Netzbetreiber und der freien Kapazität am Netzverknüpfungspunkt ab - realistisch sind zunächst ein bis zwei Speicher, bei großen Flächen entsprechend mehr.
Pachtpreise für Batteriespeicher im Vergleich
Wer nach Pachtpreisen für Batteriespeicher sucht, findet sehr unterschiedliche Zahlen, weil es zwei verschiedene Modelle gibt: Batterie-Großspeicher im Megawatt-Bereich brauchen 0,5 bis 3 Hektar direkt am Umspannwerk. Das Stellplatz-Modell braucht dagegen nur 12 bis 25 m² an einer Trafostation.
| Nutzung | Pacht pro Jahr | Rechnerisch pro m² | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Ackerland (Landpacht) | im Bundesschnitt 357 € je Hektar, je nach Bundesland 99 bis 560 € | 0,01 bis 0,06 € | Bewirtschaftbare Fläche |
| Photovoltaik-Freifläche | ca. 3.000 bis 5.000 € je Hektar | 0,30 bis 0,50 € | Mehrere Hektar, Bauleitplanung (Marktangabe) |
| Batterie-Großspeicher (BESS) | ca. 20.000 bis 30.000 € je Hektar | 2 bis 3 € | 0,5 bis 3 ha am Umspannwerk, Bauleitplanung, oft Jahre bis Inbetriebnahme (Marktangabe) |
| Stellplatz-Modell (dieser Artikel) | 750 € je Speicher auf ca. 12 m² | ca. 62 € | 12 bis 25 m² Fläche, Trafostation in max. ca. 50 m |
| Groß-Flächen-Modell ab 750 m² | 750 € je 125 kW installierter Leistung | abhängig von der Leistung | Ideal Gewerbefläche oder bis ca. 200 m am Umspannwerk, Betreiber errichtet eigene Station |
Was die Tabelle zeigt: Gemessen am Flächeneinsatz ist das Stellplatz-Modell sehr ertragreich: Ein Speicher auf 12 m² bringt mit 750 € mehr als ein Hektar Ackerland im Bundesschnitt mit 357 €. Für PV-Freiflächen und Großspeicher gibt es keine amtliche Pachtstatistik, die Werte in der Tabelle sind Marktangaben von Projektierern. Wer mehrere Hektar direkt am Umspannwerk besitzt, erzielt mit einem Großspeicher-Projekt in absoluten Zahlen mehr, muss aber Bauleitplanverfahren und mehrere Jahre Entwicklungszeit einkalkulieren.
Manche Projektierer sichern sich Flächen mit hohen Pachtversprechen, um Projekte später weiterzuverkaufen. Kommt es dann nie zur Umsetzung, war die Fläche jahrelang blockiert. Achten Sie deshalb bei jedem Pachtvertrag für Batteriespeicher auf feste Fristen für Netzzusage und Baubeginn.
Voraussetzungen: Diese Flächen für Batteriespeicher eignen sich
Entscheidend sind im Kern nur zwei Dinge: eine kleine befestigte Fläche und die Nähe zu einer Trafostation.
| Kriterium | Zielwert |
|---|---|
| Trafostation | Auf dem Grundstück oder max. ca. 50 m entfernt - auch auf öffentlichem Grund oder Nachbargrundstück; ab ca. 750 m² kann der Betreiber eine eigene Station errichten |
| Fläche | Ca. 12 bis 25 m², rund 12 m² je Speicher (5,00 × 2,50 m) |
| Zugänglichkeit | Erreichbar für Lkw und Kran |
| Untergrund | Ebenerdig ideal, Schotter genügt, Pflasterung nicht erforderlich |
| Nutzung | Gewerbe, Industrie, Logistik, Landwirtschaft (reine Wohngebiete ungeeignet) |
| Vertragspartner | Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer (nicht Mieter oder Verwalter) |
Warum die Trafostation? Der Speicher wird nämlich über den vorhandenen Netzanschlusspunkt angeschlossen. Je kürzer der Kabelweg, desto günstiger und schneller der Netzanschluss; lange Leitungswege machen ein Projekt dagegen schnell unwirtschaftlich.
Wo Batteriespeicher aufstellen? Die richtige Stelle auf dem Grundstück
Die Stelle legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, denn Sie kennen Ihren Betrieb am besten. Bewährt haben sich dabei folgende Kriterien:
- Nah an der Trafostation: wenige Meter ideal, max. ca. 50 m.
- Erreichbar für Lkw und Kran: befestigte Zufahrt ohne enge Durchfahrten.
- Abstand zu Wohn- und Büroräumen: lieber hinter der Halle als vor dem Bürofenster.
- Keine Leitungen im Boden unter der Stellfläche, keine Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten.
- Betrieb nicht stören: Randstreifen, Restfläche, alter Lagerplatz.
Aufgestellt werden dann eigenständige Outdoor-Einheiten in Schrankbauweise oder als Batteriespeicher-Container, eingezäunt und in der Regel ohne baulichen Eingriff ins Gebäude. Die genaue Stelle wird anschließend im Lageplan zum Vertrag markiert - alles außerhalb bleibt vertragsfrei.
Für wen lohnt es sich, eine Fläche für Batteriespeicher zu verpachten?
Geeignet sind vor allem Standorte mit eigener Trafostation und einer Fläche, die im Betrieb nicht gebraucht wird. Fünf Gruppen passen besonders gut.
- Hallenbesitzer und Produktionsbetriebe: Gewerbeimmobilien haben fast immer eine eigene Trafo- oder Übergabestation - die wichtigste Voraussetzung ist also bereits erfüllt. Mehr dazu unter Batteriespeicher im Gewerbe.
- Speditionen und Logistiker: Große befestigte Hofflächen, starke Netzanschlüsse, meist außerdem eine Ecke, die nicht gebraucht wird - deshalb im Stellplatz- wie im Groß-Flächen-Modell ideal.
- Autohäuser und Werkstätten: Weitläufige Stellflächen und eigene Stationen; eine Fläche von 12 bis 25 m² am Rand fällt dabei im Betrieb nicht auf.
- Landwirte mit Fläche am Umspannwerk oder Trafostation am Hof: Liegt ein Acker in bis zu ca. 200 m Entfernung zu einem Umspannwerk, kommt die große Lösung infrage. Steht eine Trafostation des Netzbetreibers auf der Hofstelle oder in max. ca. 50 m Entfernung, passt die kleine Lösung - eine Ergänzung zum klassischen Land verpachten. Weniger geeignet sind Standorte, an denen große eigene Erzeugungsanlagen wie Biogas oder viel Dach-Photovoltaik den Netzanschluss bereits auslasten.
- Eigentümer von Gewerbegrundstücken in Randlagen: Schwer vermietbare Restflächen werden nutzbar, und zwar ohne Umbau und Erschließung. Wer ein Grundstück ohnehin vermietet, kann eine Teilfläche für Speicher verpachten und den Rest weiter vermieten.
Batteriespeicher auf Ackerland: Was Landwirte wissen sollten
Kann man einen Batteriespeicher auf Ackerland aufstellen? Ja - im Groß-Flächen-Modell ab ca. 750 m² kommen Acker- und Grünland infrage, wenn ein Netzanschluss in der Nähe liegt. Der Betreiber errichtet bei Bedarf eine eigene Trafostation, eine Pflasterung ist nicht nötig, und ein befestigter Feldweg reicht als Zufahrt. Gesucht werden vor allem Flächen der ersten beiden Zeilen. Wie schnell es geht, hängt vom Baurecht ab:
| Lage der Fläche | Baurechtliche Einordnung | Umsetzung |
|---|---|---|
| Gewerbe- oder Industriefläche im Bebauungsplan | Speicher in der Regel zulässig | Am schnellsten |
| Fläche bis ca. 200 m am Umspannwerk | Außenbereich: privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB (Speicher ab 4 MW), Baugenehmigung weiterhin nötig | Gut umsetzbar |
| Ortsrand, Hofstelle oder neben bestehender PV-/Biogasanlage | Innenbereich oder EE-Nähe erleichtert die Genehmigung | Gut umsetzbar |
| Acker im freien Feld | Außenbereich nach § 35 BauGB: privilegiert seit Ende Dezember 2025 nur neben bestehenden EE-Anlagen oder ab 4 MW in max. 200 m zum Umspannwerk, sonst Bauleitplanverfahren | Möglich, häufig 1 bis 2 Jahre oder länger |
| Naturschutzgebiet | Ausschluss | Nicht umsetzbar; Landschaftsschutzgebiet im Einzelfall |
Um die Genehmigung kümmert sich der Betreiber, ohne Kosten für Sie. Ackerland in bis zu ca. 200 m Entfernung zu einem Umspannwerk hat die besten Karten, danach Flächen am Ortsrand, neben einer PV-Anlage oder auf der Hofstelle. Acker im freien Feld ohne Umspannwerk in der Nähe suchen wir derzeit nicht. Mehr unter Batteriespeicher in der Landwirtschaft.
Die Verpachtung an einen gewerblichen Betreiber kann steuerliche Folgen haben - etwa für die Zugehörigkeit der Teilfläche zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen oder die Grundsteuerart. Klären Sie das deshalb vor Vertragsabschluss mit Ihrem Steuerberater; das gilt übrigens für jede gewerbliche Verpachtung.
Rechtslage 2026: Was sich für Batteriespeicher geändert hat
Für Eigentümer zählt vor allem eine Änderung: Seit Ende Dezember 2025 sind Batteriespeicher im Außenbereich erstmals ausdrücklich im Baugesetzbuch geregelt. Für das Stellplatz-Modell auf Gewerbeflächen ändert sich dadurch wenig, für Acker- und Grünland dagegen einiges.
| Regelung | Inhalt | Bedeutung für Eigentümer |
|---|---|---|
| § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB | Seit Ende Dezember 2025: Speicher im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa PV-Freifläche, Wind, Biogas) sind im Außenbereich privilegiert | Flächen neben bestehenden EE-Anlagen haben gute Chancen; wie eng der Zusammenhang sein muss, ist im Detail noch nicht abschließend geklärt |
| § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB | Eigenständige Speicher ab 4 MW Nennleistung in max. 200 m zur Grundstücksgrenze eines Umspannwerks (Höchst- zu Hochspannung oder Hoch- zu Mittelspannung) oder eines Kraftwerks ab 50 MW; alle so privilegierten Speicher zusammen dürfen je Gemeinde höchstens 0,5 % der Gemeindefläche und maximal 50.000 m² belegen | Flächen nahe Umspannwerk werden attraktiver; eine normale Trafostation reicht dafür nicht. Kleinere eigenständige Speicher im freien Feld brauchen weiterhin einen Bebauungsplan |
| Geplante BauGB-Novelle | Vom Bundeskabinett im Frühjahr 2026 beschlossen, noch nicht in Kraft: Mindestabstand von 100 m zu Umspannwerken für eigenständige Speicher | Flächen direkt am Zaun des Umspannwerks könnten künftig ausscheiden, Flächen in 100 bis 200 m Abstand gewinnen an Bedeutung |
| Baukostenzuschuss | BGH, Beschluss vom 15.07.2025 (EnVR 1/24): Netzbetreiber dürfen von Speichern Baukostenzuschüsse verlangen | Trägt der Betreiber; Standorte mit vorhandener Netzinfrastruktur wie einer Trafostation sind deshalb besonders gefragt |
| Netzentgelte | § 118 Abs. 6 EnWG: Speicher, die vor dem 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind für 20 Jahre von Netzentgelten für den Strombezug befreit. Nach den Reformüberlegungen der Bundesnetzagentur vom Mai 2026 sollen Entgelte für Bestandsspeicher erst nach Auslaufen dieser Sonderregelung erhoben werden | Einer der Gründe, warum Betreiber jetzt zügig geeignete Flächen suchen |
Die baurechtliche Prüfung und alle Anträge übernimmt der Betreiber, ohne Kosten für Sie. Ob eine konkrete Fläche baurechtlich und netzseitig passt, zeigt sich erst im Einzelfall. Gewerbe- und Industrieflächen im Bebauungsplan sind von den Änderungen im Außenbereich nicht betroffen.
Pachtvertrag für Batteriespeicher: Das regelt der Vertrag
Grundlage ist ein kurzer Standardvertrag: eine Vertragsseite, Allgemeine Nutzungsbedingungen und ein Lageplan der Fläche. Die Eckpunkte:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Pacht | 750 € pro Speicher und Jahr, jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme (zzgl. USt., sofern anfällt) |
| Laufzeit | 10 Jahre, zweimal um 5 Jahre verlängerbar - planbare Einnahme |
| Vertragsfläche | Nur die im Lageplan markierte Teilfläche - alles außerhalb bleibt vertragsfrei |
| Grundbuch | Im Stellplatz-Modell nicht vorgesehen (Speicher sind Scheinbestandteile nach § 95 BGB); bei Groß-Flächen ggf. Dienstbarkeit auf Verlangen der Bank, Löschung bei Vertragsende |
| Kosten, Versicherung, Genehmigung | Trägt der Betreiber, inkl. Betriebshaftpflicht mit 5 Mio. € Deckung |
| Rückbau | Vertraglich gewährleistet: durch den Betreiber binnen 6 Monaten nach Vertragsende |
| Verkauf | Jederzeit möglich - der Vertrag geht auf den Erwerber über |
| Fristen | Feste Fristen für Baubeginn, Netzzusage und Inbetriebnahme |
Beim Eigentümer bleiben allerdings wie bisher Grundsteuer und öffentliche Lasten des Grundstücks, die allgemeine Verkehrssicherung (etwa Winterdienst) und eigene Beratungskosten für die Vertragsprüfung. Alle Details erhalten Sie mit dem Vertragsentwurf - in Ruhe, vor jeder Unterschrift.
Der Vertrag bindet nur die im Lageplan markierte Teilfläche. Alles außerhalb bleibt frei nutzbar, vermietbar und verkäuflich. Für Baubeginn, Netzzusage und Inbetriebnahme gelten feste Fristen, die Fläche bleibt also nicht auf unbestimmte Zeit gebunden.
Pachtvertrag Batteriespeicher: Muster und Checkliste
Ein allgemein gültiges Muster für einen Pachtvertrag über Batteriespeicher gibt es nicht, weil jeder Betreiber mit eigenen Bedingungen arbeitet. Wichtiger als eine Vorlage ist deshalb, was im Vertrag stehen muss. Mit den folgenden neun Punkten lässt sich jeder Entwurf prüfen, auch der eines anderen Anbieters.
- Pacht und Fälligkeit: fester Betrag, Zahlungstermin und Beginn der Zahlung.
- Laufzeit: Grundlaufzeit und Verlängerungsoptionen, jeweils mit Angabe, wer sie ausüben darf.
- Vertragsfläche: Lageplan mit markierter Teilfläche als Anlage.
- Grundbuch: ob eine Dienstbarkeit vorgesehen ist und wann sie gelöscht wird.
- Eigentum am Speicher: Regelung als Scheinbestandteil nach § 95 BGB.
- Kosten und Genehmigung: wer Errichtung, Netzanschluss, Anträge und Wartung trägt.
- Haftung und Versicherung: Betriebshaftpflicht des Betreibers mit Deckungssumme.
- Rückbau: Frist und Zustand der Fläche nach Vertragsende.
- Fristen und Verkauf: Termine für Netzzusage und Inbetriebnahme sowie der Übergang des Vertrags auf einen Käufer.
Ablauf: Von der Anfrage bis zur ersten Zahlung
Der Prozess läuft digital: zwei Unterschriften und vier Handyfotos, ein Vor-Ort-Termin ist möglich, aber nicht nötig.
Wichtig: Verbindliche Termine und die Anzahl der Speicher gibt es erst nach der Netzzusage, denn alles andere wäre unseriös.
Vorteile und Grenzen des Modells
✅ Vorteile
- Null Investition: Errichtung, Betrieb, Versicherung, Genehmigung und Rückbau trägt der Betreiber.
- Planbare Einnahme: feste Pacht über mindestens 10 Jahre, ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Minimaler Flächenbedarf: 12 bis 25 m² an der Trafostation genügen, der Rest bleibt nutzbar.
- Schnell statt jahrelang: Netzprüfung meist in Wochen bis wenigen Monaten statt mehrjähriger Projektentwicklung.
- In der Regel kein Grundbucheintrag, Verkauf des Grundstücks jederzeit möglich.
- Netzdienlich: Der Speicher gleicht überregionale Netzschwankungen aus; Ihr eigener Anschluss und Verbrauch bleiben unberührt.
❌ Grenzen
- Trafostation ist Pflicht im Stellplatz-Modell (max. ca. 50 m); Ausnahme Groß-Flächen ab 750 m².
- Nur mit dem Eigentümer: Mieter oder Verwalter können nicht abschließen.
- Feste Pacht ohne Indexierung: Wer auf steigende Pachtpreise spekuliert, partizipiert nicht - dafür liegt das Niveau von Anfang an weit über klassischen Flächenpachten.
- Zahlung ab Inbetriebnahme, kein Vorhalteentgelt für die Prüfphase.
- Lange Bindung: 10 Jahre ohne ordentliches Kündigungsrecht.
- Netzzusage entscheidet über Ob und Wie viel.
Technik, Lärm & Sicherheit
Lärm: Die Speicher arbeiten laut Betreiber leise, vergleichbar mit einem Klimagerät, und werden mit Abstand zu schutzbedürftigen Räumen aufgestellt.
Brandschutz: Zum Einsatz kommt die LFP-Zellchemie (Lithium-Eisenphosphat), die als sicherste marktübliche Speichertechnologie gilt, mit Brandschutzkonzept nach Herstellervorgaben und dem BVES-Sicherheitsleitfaden für Lithium-Ionen-Großspeichersysteme (3. Auflage, 2025). Die Anlagen sind außerdem eingezäunt und über eine Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € versichert.
Ihre Stromverbrauchskosten bleiben unberührt. Der Speicher wird nämlich mit eigenem Anschluss und eigener Messung unabhängig vom Verbrauch vor Ort betrieben. Er nutzt dabei freie Kapazität am Netzverknüpfungspunkt und gleicht überregionale Netzschwankungen am Strommarkt aus. Der zugehörige Wechselrichter ist ebenfalls Teil der Speichereinheit.
Selbst investieren? Neben der Verpachtung ist außerdem auf Anfrage ein eigenes Investment in einen Batteriespeicher möglich, mit anderem Chancen-Risiko-Profil. Einen Überblick über Kapitalanlagen im Energiesektor gibt In erneuerbare Energien investieren; Anfragen bitte mit dem Vermerk „Investment-Anfrage".
Häufige Fragen (FAQ)
Pacht und Preise
Wie viel Pacht bekomme ich, wenn ich eine Fläche für Batteriespeicher verpachte?
Im vorgestellten Partnermodell 750 € pro Speicher und Jahr, jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme. Zwei Speicher ergeben zum Beispiel 1.500 € pro Jahr, über zehn Jahre also mindestens 15.000 €. Je mehr Speicher beziehungsweise Leistung installiert werden, desto höher die Pacht.
Wie hoch sind die Pachtpreise für Batteriespeicher pro Hektar?
Für Großspeicher auf netznahen Flächen von 0,5 bis 3 Hektar am Umspannwerk werden aktuell rund 20.000 bis 30.000 € pro Hektar und Jahr genannt (Richtwerte, Stand Oktober 2026), also 2 bis 3 € pro Quadratmeter. Im Stellplatz-Modell sind es 750 € je Speicher auf rund 12 m², rechnerisch über 60 € pro Quadratmeter - dafür genügt eine kleine Fläche in Trafonähe.
Fläche und Standort
Welche Flächen für Batteriespeicher eignen sich?
Eine Fläche von 12 bis 25 m² (ca. 12 m² je Speicher), eine Trafostation in maximal etwa 50 Metern Entfernung und eine Zufahrt für Lkw und Kran. Ab ca. 750 m² kann der Betreiber außerdem eine eigene Trafostation errichten.
Kann ich Ackerland für einen Batteriespeicher verpachten?
Ja, ab ca. 750 m², wenn ein Netzanschluss in der Nähe liegt. Am schnellsten gehen Flächen im Gewerbegebiet, gefolgt von Flächen bis ca. 200 m am Umspannwerk, die im Außenbereich baurechtlich privilegiert sind; Acker im freien Feld braucht meist ein Bauleitplanverfahren. Die Genehmigung ist dabei Sache des Betreibers; Naturschutzgebiete scheiden allerdings aus. Steuerliche Folgen vorab mit dem Steuerberater klären.
Was hat sich 2026 rechtlich für Batteriespeicher geändert?
Seit Ende Dezember 2025 sind Batteriespeicher im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB privilegiert: neben vorhandenen Erneuerbare-Energien-Anlagen oder als eigenständige Speicher ab 4 MW in maximal 200 m Entfernung zu einem Umspannwerk. Eine vom Bundeskabinett beschlossene BauGB-Novelle sieht zusätzlich einen Mindestabstand von 100 m zu Umspannwerken vor, ist aber noch nicht in Kraft. Baukostenzuschuss und Netzanschluss trägt der Betreiber. Für das Stellplatz-Modell auf Gewerbeflächen ändert sich wenig.
Wo wird der Batteriespeicher auf meinem Grundstück aufgestellt?
Auf einer befestigten Ecke möglichst nah an der Trafostation, mit Zufahrt für Lkw und Kran und Abstand zu Wohn- und Büroräumen. Die Speicher stehen dann als eingezäunte Outdoor-Einheiten auf der Fläche. Die Stelle wird anschließend im Lageplan zum Vertrag markiert - alles außerhalb bleibt vertragsfrei.
Kosten, Vertrag und Sicherheit
Entstehen für mich als Eigentümer Kosten?
Keine Investitions- und Betriebskosten. Errichtung, Netzanschluss, Betrieb, Versicherung, Wartung und Rückbau übernimmt der Betreiber. Grundsteuer, öffentliche Lasten und eigene Beratungskosten für die Vertragsprüfung bleiben allerdings wie bisher bei Ihnen.
Ist der Batteriespeicher laut oder gefährlich?
Die Speicher arbeiten laut Betreiber leise, vergleichbar mit einem Klimagerät, und stehen mit Abstand zu schutzbedürftigen Räumen. LFP-Zellchemie, Brandschutzkonzept nach BVES-Leitfaden, Zaun und eine Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € Deckung.
Gibt es ein Muster für einen Pachtvertrag für Batteriespeicher?
Ein allgemein gültiges Muster gibt es nicht, weil jeder Betreiber eigene Bedingungen verwendet. Prüfen Sie jeden Entwurf auf neun Punkte: Pacht und Fälligkeit, Laufzeit, Lageplan der Vertragsfläche, Grundbuch, Eigentum am Speicher, Kosten und Genehmigung, Haftung und Versicherung, Rückbau sowie Fristen und Verkauf. Den Entwurf des hier vorgestellten Vertrags erhalten Sie auf Anfrage.
Wird mein Grundstück im Grundbuch belastet?
Im Stellplatz-Modell nein: Die Speicher sind Scheinbestandteile nach § 95 BGB und bleiben Eigentum des Betreibers. Im Groß-Flächen-Modell ab 750 m² können Betreiber oder Bank eine Dienstbarkeit verlangen, die bei Vertragsende gelöscht wird. Ein Verkauf ist in beiden Fällen jederzeit möglich, denn der Vertrag geht auf den Erwerber über.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Der Betreiber entfernt die Speicher innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende und versetzt anschließend die Fläche in einen ordnungsgemäßen Zustand.
Lohnt sich das auch für große Flächen ab 750 m²?
Ja. Auf Flächen ab ca. 750 m² sind deutlich mehr Speicher möglich. Die Pacht beträgt dort 750 € im Jahr je 125 kW installierter Leistung. Wie viel Leistung möglich ist, ergibt die Netzprüfung; bei Bedarf errichtet der Betreiber eine eigene Trafostation. Vorrang haben Gewerbe- und Industrieflächen sowie Flächen bis ca. 200 m am Umspannwerk.
Fazit
Eine Fläche für Batteriespeicher zu verpachten macht aus einer ungenutzten Ecke eine planbare Einnahme. 12 bis 25 m² an der Trafostation genügen für 750 € Pacht pro Speicher und Jahr über mindestens zehn Jahre - ohne eigene Investition, im Stellplatz-Modell ohne Grundbucheintrag und mit vertraglich geregeltem Rückbau. Gemessen am Quadratmeter liegt das weit über klassischen Flächenpachten; ab ca. 750 m² sind deutlich mehr Speicher möglich.
Der Einstieg dauert fünf Minuten: PLZ und Ort an d.volbracht@stw-group.de oder Anruf unter 02533 / 5264 888. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich - gern außerdem weitersagen, falls jemand im Bekanntenkreis ein passendes Grundstück hat.
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Quellen und Methodik
Marktzahlen stammen von der RWTH Aachen und der Bundesnetzagentur, die Ackerpacht vom Statistischen Bundesamt, das Baurecht aus § 35 BauGB. Angaben zu Pacht, Laufzeit, Versicherung und Ablauf des vorgestellten Modells beruhen auf dem Standardvertrag und den Angaben des Betreibers. Für die Pacht von PV-Freiflächen und Großspeichern gibt es keine amtliche Statistik, diese Werte sind Marktangaben. Weitere Rechtsgrundlagen im Text: § 95 und § 1090 BGB, § 3 Nr. 30 EEG, § 118 Abs. 6 EnWG, BGH-Beschluss vom 15.07.2025 (EnVR 1/24).
- Bundesnetzagentur: Stromspeicher - Anschlussanfragen, Kapazitätszuteilung und Baukostenzuschuss
- Figgener, Sauer (RWTH Aachen): Stationäre Batteriespeicher in Deutschland - Marktentwicklung, vgbe energy journal 11/2025
- BVES: Sicherheitsleitfaden Lithium-Ionen-Großspeichersysteme, 3. Auflage - Brandschutz und Rückbau
- § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich
- Statistisches Bundesamt: Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen - Agrarstrukturerhebung 2023
Transparenzhinweis: Die auf dieser Seite vorgestellte Flächenverpachtung wird in Zusammenarbeit mit der STW Group GmbH & Co. KG (Soest) vermittelt; der genannte Ansprechpartner ist als Vertriebspartner der STW Group tätig. Angaben zu Pacht, Vertrag und Technik beruhen auf dem Standardvertrag und den Betreiberangaben (Stand Oktober 2026) und können sich nach technischer und netzseitiger Prüfung im Einzelfall unterscheiden. Pachtpreise anderer Flächenmodelle sind markt- und zeitabhängige Richtwerte. Angaben zu Netzanschlussdauer, Genehmigungen und Grundbuch beschreiben den Regelfall. Anzahl, Leistung und Inbetriebnahme der Speicher stehen unter dem Vorbehalt der Netzanschlusszusage. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.
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