- Pachtflächen für Batteriespeicher sind kleine Gewerbeflächen (ab ca. zwei Pkw-Stellplätzen), auf denen ein Betreiber Batteriespeicher errichtet und betreibt – der Eigentümer erhält dafür ein festes Nutzungsentgelt.
- Vergütung: 750 € je 125 kW installierter Speicherleistung und Kalenderjahr, jährlich im Voraus. Typisches Beispiel: zwei Speicher mit je 125 kW = 1.500 € pro Jahr – bei höherer Leistung entsprechend mehr.
- Voraussetzungen: ca. 12 m² je Speicher auf befestigter Fläche und eine Trafostation in max. ca. 50 m Entfernung.
- Groß-Flächen ab ca. 750 m²: deutlich mehr Speicher möglich – rechnerisch bis zu 45.000 € pro Jahr; bei Bedarf errichtet der Betreiber eine eigene Trafostation.
- Kosten für den Eigentümer: keine. Errichtung, Betrieb, Versicherung und Rückbau übernimmt der Betreiber vollständig.
- Vertrag: 10 Jahre Laufzeit, in der Regel ohne Grundbucheintrag, vertraglich geregelter Rückbau.
- Geeignet für Hallenbesitzer, Speditionen, Autohäuser, Werkstätten, Produktionsbetriebe und Landwirte mit Hofstelle.
- Kontakt für kostenlose Standortprüfung: David Volbracht, d.volbracht@stw-group.de, Tel. 02533 / 5264 888. Die Standortprüfung läuft digital – vier Handyfotos genügen; auf Wunsch kommen wir auch vorbei.
Sie stellen eine ungenutzte Fläche in der Nähe Ihrer Trafostation, während wir uns um alles andere kümmern. Jeder Speicher braucht ca. 12 m² – so viel wie ein Pkw-Stellplatz – und bringt Ihnen 750 € pro Jahr, ohne Kosten, ohne Aufwand, in der Regel ohne Grundbucheintrag.
Anforderung: ca. 24 m² befestigte Fläche + Trafostation auf dem Grundstück oder in max. ca. 50 m Entfernung
Für Landwirte – Flächen ab ca. 750 m²: Hofecke, Grünland oder Ackerrand genügen – wichtig sind nur Zufahrt für den Lkw und Stromnetz in der Nähe. 750 m² bieten Platz für rund 60 Speicher, also bis zu 45.000 € Pacht pro Jahr; wie viele tatsächlich gebaut werden, ergibt die kostenlose Netzprüfung
So einfach geht's: Melden Sie kurz PLZ und Ort Ihres Standorts – per Telefon oder E-Mail. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach genügen vier Handyfotos von Trafostation, Stellfläche und Zufahrt – die komplette Standort- und Netzprüfung übernehmen wir kostenlos für Sie.
Wichtig: Die Anzahl der zu vergebenden Pachtplätze ist begrenzt – denn je Netzgebiet kann nur so viel Speicherleistung angeschlossen werden, wie freie Netzkapazität vorhanden ist. Standorte werden deshalb in der Reihenfolge der eingehenden Anfragen geprüft.
Was sind Pachtflächen für Batteriespeicher?
Definition: Eine Pachtfläche für Batteriespeicher ist eine kleine, befestigte Grundstücksfläche – meist an einem Gewerbestandort –, auf der ein Betreiber auf eigene Kosten Batteriespeicher errichtet und betreibt. Der Eigentümer, der seine Fläche für Batteriespeicher verpachtet, stellt dabei lediglich die Fläche sowie die vorhandene Netzinfrastruktur zur Verfügung und erhält dafür ein jährliches Nutzungsentgelt.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Flächenverpachtung: Während Sie beim Verpachten von Land für Photovoltaik oder beim Vermieten der Dachfläche mehrere hundert oder tausend Quadratmeter einbringen, reichen hier nämlich zwei Pkw-Stellplätze. Es geht also nicht um Ihre Halle oder Ihr Feld – sondern nur um eine ungenutzte Ecke Ihres Hofs.
Warum gibt es dieses Modell überhaupt? Sogenannte Trading-Batteriespeicher laden Strom, wenn im Netz ein Überangebot herrscht (beispielsweise in sonnenreichen Mittagsstunden), und speisen ihn ein, sobald Strom knapp und teuer ist. Dafür brauchen Betreiber viele dezentrale Standorte mit vorhandenem Netzanschlusspunkt – und genau die finden sich vor allem auf Gewerbegrundstücken mit eigener Trafostation.
Große Energiekonzerne und spezialisierte Betreiber suchen solche Flächen deshalb aktiv. Das Besondere am hier vorgestellten Modell: Es funktioniert bereits im Kleinformat ab etwa 24 m² – also in einer Größenordnung, die nahezu jeder Gewerbebetrieb übrig hat. Und wer eine große Fläche ab ca. 750 m² besitzt, kann das Modell im Großformat nutzen – dazu unten mehr.
Vergütung: Das verdienen Sie mit Ihrer Fläche
Die Vergütung ist vertraglich fest geregelt – und leistungsbezogen: Sie erhalten 750 € je 125 kW installierter Speicherleistung und Kalenderjahr, zahlbar jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme des jeweiligen Speichers – zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Bei abweichender Leistung wird das Entgelt anteilig berechnet: Je mehr Leistung auf Ihrer Fläche installiert wird, desto höher fällt Ihre jährliche Zahlung aus.
Auf die Laufzeit gerechnet wird daraus eine planbare Einnahme. Denn im Beispiel mit zwei Speichern à 125 kW ergeben sich über die zehnjährige Grundlaufzeit mindestens 15.000 € – und zwar für eine Fläche, die heute vermutlich nichts einbringt. Mit den beiden Verlängerungsoptionen um je fünf Jahre kann sich der Zeitraum außerdem auf bis zu 20 Jahre erstrecken.
Sie haben eine große befestigte Fläche – zum Beispiel als Landwirt oder Logistiker? Dann lohnt sich das Modell im Großformat: Auf ca. 750 m² lassen sich rechnerisch bis zu 60 Speichereinheiten aufstellen – das entspricht einem Nutzungsentgelt von bis zu 45.000 € pro Jahr. Die tatsächliche Anzahl bestimmt die Netzprüfung. Der Vorteil bei Groß-Flächen: Der Betreiber kann bei Bedarf eine eigene Trafostation errichten – ein vorhandener Trafo ist hier also keine zwingende Voraussetzung, ein Netzanschluss in der Nähe genügt.
Zum Vergleich mit anderen Flächenmodellen: Bei der Verpachtung für Solaranlagen auf Freiflächen werden zwar höhere Gesamtsummen erzielt, dafür sind jedoch Hektar statt Quadratmeter nötig. Gemessen am Flächeneinsatz gehört die Batteriespeicher-Pacht deshalb zu den effizientesten Verpachtungsmodellen im Energiebereich.
Je angefangene ca. 12 m² Fläche kann in der Regel ein Batteriespeicher errichtet werden. Wie viele Speicher und wie viel Leistung an Ihrem Standort tatsächlich möglich sind, hängt vom Netzbetreiber und der Situation am Netzverknüpfungspunkt ab und wird deshalb pro Standort individuell geprüft.
Voraussetzungen: Diese Flächen eignen sich
Die Anforderungen sind bewusst niedrig gehalten. Entscheidend sind im Kern nämlich nur zwei Dinge: eine kleine befestigte Fläche sowie die Nähe zu einer Trafostation.
| Kriterium | Zielwert |
|---|---|
| Trafostation | Auf dem Grundstück vorhanden oder max. ca. 50 m entfernt (Trafo- oder Übergabestation); bei Groß-Flächen ab ca. 750 m² kann der Betreiber eine eigene Station errichten |
| Fläche | Ca. 2 Pkw-Stellplätze – rund 12 m² je Speicher (Standard-Stellplatz 5,00 × 2,50 m) |
| Zugänglichkeit | Erreichbar für Lkw und Kran (Anlieferung und Aufstellung) |
| Untergrund | Ebenerdig ideal, aber kein Muss – Unebenheiten lassen sich ausgleichen |
| Nutzung | Gewerbe, Industrie, Logistik oder Landwirtschaft |
| Vertragspartner | Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer (nicht Mieter oder Verwalter) |
Warum ist die Trafostation so wichtig? Der Speicher wird über den vorhandenen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen. Je kürzer der Kabelweg zur Station, desto günstiger und schneller ist folglich der Netzanschluss – lange Leitungswege machen ein Projekt dagegen schnell unwirtschaftlich.
Typische geeignete Flächen sind zum Beispiel die Hofecke hinter der Halle, der Randstreifen des Mitarbeiterparkplatzes, die ungenutzte Fläche neben der Hallenseite oder die befestigte Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs. Kurz gesagt: überall dort, wo heute Paletten stehen oder Unkraut wächst.
Ihr Standort passt nicht zu 100 %? Melden Sie ihn trotzdem – denn die Prüfung ist kostenlos, und ob ein Standort netzseitig funktioniert, lässt sich von außen oft nicht abschließend beurteilen. Genau dafür gibt es schließlich die unverbindliche Ersteinschätzung.
Für wen lohnt sich die Verpachtung?
Hallenbesitzer und Produktionsbetriebe: Gewerbeimmobilien verfügen fast immer über eine eigene Trafo- oder Übergabestation – die wichtigste Voraussetzung ist damit also bereits erfüllt.
Speditionen und Logistiker: Große befestigte Hofflächen, starke Netzanschlüsse und meist außerdem eine Ecke, die betrieblich nicht gebraucht wird. Deshalb ein nahezu idealer Standorttyp.
Autohäuser und Werkstätten: Weitläufige Stellflächen sowie eigene Stationen machen Autohäuser zu häufig angefragten Partnern – denn zwei Stellplätze am Rand fallen im Betrieb nicht auf.
Landwirte mit Hofstelle: Wer bereits über eine leistungsfähige Netzanbindung verfügt (etwa durch eine bestehende Photovoltaikanlage oder Biogas), kann die Hofstelle somit ohne zusätzlichen Flächenverbrauch monetarisieren – also eine interessante Ergänzung zum klassischen Land verpachten. Und wer eine große befestigte Fläche ab ca. 750 m² übrig hat, kommt fürs Groß-Flächen-Modell mit deutlich höherem Entgelt infrage.
Eigentümer von Gewerbegrundstücken in Randlagen: Auch schwer vermietbare Restflächen werden durch dieses Modell wirtschaftlich nutzbar – und zwar ohne Umbau sowie ohne Erschließungsaufwand.
Vertrag & Rechtliches im Überblick
Grundlage ist ein standardisierter Flächennutzungsvertrag – nämlich eine Vertragsseite plus Allgemeine Nutzungsbedingungen sowie ein Lageplan der Vertragsfläche als Anlage. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen im Überblick:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Nutzungsentgelt | 750 € je 125 kW installierter Leistung und Kalenderjahr (zzgl. USt., sofern anfällt), jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme; bei abweichender Leistung anteilig |
| Laufzeit | 10 Jahre; zweimal um je 5 Jahre verlängerbar. Ordentliche Kündigung ausgeschlossen – planbare Einnahme |
| Grundbuch | In der Regel keine Eintragung – die Speicher werden nur vorübergehend mit dem Grundstück verbunden und bleiben Eigentum des Betreibers. Nur wenn dessen finanzierende Bank eine Sicherheit verlangt, wird eine Dienstbarkeit eingetragen, die bei Vertragsende unverzüglich gelöscht wird |
| Versicherung | Betriebshaftpflicht des Betreibers mit mind. 5 Mio. € Deckungssumme; Haftung für Schäden aus Errichtung und Betrieb |
| Inklusive | Zuwegung, Zufahrt, Kabelführung bis zum Netzanschlusspunkt und Zutrittsrecht für Wartung |
| Weiternutzung | Nicht beanspruchte Teile der Vertragsfläche können Sie nach Abstimmung weiterhin selbst nutzen |
| Rückbau | Vertragliche Rückbauverpflichtung: Entfernung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende, Fläche wird wiederhergestellt |
| Verkauf | Grundstücksverkauf jederzeit möglich – der Vertrag geht auf den Erwerber über |
| Fairer Exit | Liegt binnen 12 Monaten keine Netzanschlusszusage vor oder geht der erste Speicher nicht binnen 48 Monaten in Betrieb, können beide Seiten kündigen |
Was zählt als Batteriespeicher? Gemeint sind eigenständige Outdoor-Speichereinheiten in Schrank- oder Containerbauweise mit zugehörigem Wechselrichter – kompakte, geschlossene Einheiten, die ohne Eingriff ins Gebäude auf der Fläche aufgestellt werden.
Erst der Vertrag, dann die Prüfung – und trotzdem kein Risiko: Denn liegt binnen zwölf Monaten keine Netzanschlusszusage des Netzbetreibers vor oder geht der erste Speicher nicht binnen 48 Monaten in Betrieb, greift das beidseitige Kündigungsrecht. Sie binden sich also nicht an ein Projekt, das nie realisiert wird.
Ablauf: Von der Anfrage bis zur ersten Zahlung
Der Prozess ist bewusst schlank gehalten und läuft vollständig digital: Vom Eigentümer braucht es kaum mehr als zwei Unterschriften und vier Handyfotos – ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Wichtig zu wissen: Verbindliche Inbetriebnahmetermine gibt es erst nach der Netzzusage des Netzbetreibers – denn alles andere wäre unseriös. Die Anzahl der Speicher und die installierte Leistung sind ebenfalls Ergebnis der Prüfung, also keine Zusage vorab.
Vorteile und Grenzen des Modells
Kein Modell ist für jeden Standort das richtige. Hier die ehrliche Gegenüberstellung:
✅ Vorteile
- Null Investition: Errichtung, Betrieb, Versicherung und Rückbau trägt vollständig der Betreiber.
- Planbare Einnahme: Festes Entgelt je 125 kW über mindestens 10 Jahre, ordentliche Kündigung ausgeschlossen – mehr Leistung bedeutet mehr Entgelt.
- Minimaler Flächenbedarf: Zwei Pkw-Stellplätze genügen – nicht beanspruchte Teile der Fläche bleiben nutzbar.
- In der Regel kein Grundbucheintrag: Die Speicher bleiben Eigentum des Betreibers, Verkauf des Grundstücks jederzeit möglich.
- Netzdienlich: Der Speicher gleicht Netzschwankungen aus und nutzt nur freie Kapazität – Trafo und Anschluss bleiben für den Standort voll verfügbar.
❌ Grenzen
- Trafostation ist Pflicht: Ohne Station in max. ca. 50 m Entfernung funktioniert das Modell nicht – Ausnahme sind Groß-Flächen ab ca. 750 m², wo der Betreiber selbst eine Station errichten kann.
- Nur mit dem Eigentümer: Mieter oder Verwalter können den Vertrag nicht schließen.
- Feste Vergütung: Das Entgelt je 125 kW ist fix – wer auf steigende Pachtpreise spekuliert, partizipiert nicht.
- Lange Bindung: 10 Jahre ohne ordentliches Kündigungsrecht sind Sicherheit und Verpflichtung zugleich.
- Netzzusage entscheidet: Ob und wie viel Speicherleistung möglich ist, bestimmt am Ende der Netzbetreiber.
Technik, Lärm & Sicherheit
Wie sieht das fertig aus? Kompakte Speichereinheiten in Schrank- oder Containerbauweise auf der vereinbarten Stellfläche – eingezäunt, sodass Unbefugte nicht an die Anlage gelangen. Kein Eingriff ins Gebäude, außerdem keine Baustelle, die den Betrieb stört.
Lärm: Die Speicher arbeiten leise, also vergleichbar mit einem Klimagerät. Die Aufstellung erfolgt zudem mit Abstand zu schutzbedürftigen Räumen; ein Schallgutachten liegt vor und wird bei Bedarf standortbezogen geprüft.
Brandschutz: Zum Einsatz kommt die LFP-Zellchemie (Lithium-Eisenphosphat) – sie gilt nämlich als die sicherste am Markt verfügbare Speichertechnologie. Dazu kommen ein integriertes Brandschutzkonzept nach Herstellervorgaben und BVES-Sicherheitsleitfaden sowie die Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € Deckung.
Herkunft und Datenhoheit: Die Speicher stammen laut Betreiberangaben von einem deutschen Hersteller mit in Deutschland entwickelter, cybersicherer Steuerungs- und Energiemanagement-Software; außerdem kommen auch die Wechselrichter aus deutscher Produktion. Folglich hat kein ausländischer Anbieter Fernzugriff auf die Anlage.
Ihre Stromrechnung bleibt zudem unberührt. Der Speicher wird nämlich unabhängig vom Verbrauch vor Ort angeschlossen. Er nutzt freie Kapazität am Netzverknüpfungspunkt – und entlastet den Trafo dadurch sogar, weil er Netzschwankungen ausgleicht.
Selbst in einen Batteriespeicher investieren
Neben der reinen Flächenverpachtung gibt es einen zweiten Weg: das eigene Investment in einen Batteriespeicher. Statt nur die Fläche zu stellen, beteiligen Sie sich dabei an der Anlage selbst – folglich mit einem anderen Chancen-Risiko-Profil.
Dieses Modell ist ausschließlich auf Anfrage verfügbar und wird deshalb individuell besprochen, weil es von Standort, Netzanschluss und persönlicher Situation abhängt. Wer sich hingegen grundsätzlich für Kapitalanlagen im Energiesektor interessiert, findet in unserem Beitrag In erneuerbare Energien investieren einen breiteren Überblick über die Möglichkeiten – beispielsweise vom Solarpark-Kauf bis zu Photovoltaik-Großanlagen.
Interesse am Speicher-Investment? Dann nutzen Sie einfach die oben genannten Kontaktdaten und vermerken Sie „Investment-Anfrage" – anschließend erhalten Sie die passenden Informationen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel bekomme ich, wenn ich eine Fläche für Batteriespeicher verpachte?
Nach dem Standardvertrag erhalten Eigentümer 750 € je 125 kW installierter Speicherleistung und Kalenderjahr, und zwar zahlbar jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme; bei abweichender Leistung wird anteilig gerechnet. Typisches Beispiel: zwei Speichereinheiten mit je 125 kW ergeben 1.500 € pro Jahr – über die zehnjährige Grundlaufzeit somit mindestens 15.000 €. Je mehr Leistung auf Ihrer Fläche installiert wird, desto höher fällt das Entgelt aus.
Welche Voraussetzungen muss meine Fläche erfüllen?
Benötigt werden rund zwei Pkw-Stellplätze (ca. 12 m² je Speicher) auf befestigter Fläche sowie eine Trafostation oder Übergabestation auf dem Grundstück oder in maximal etwa 50 Metern Entfernung. Außerdem sollte die Fläche für Lkw und Kran erreichbar sein. Bei Groß-Flächen ab ca. 750 m² kann der Betreiber bei Bedarf auch eine eigene Trafostation errichten.
Entstehen für mich als Eigentümer Kosten?
Nein. Denn Errichtung, Betrieb, Versicherung, Wartung und der spätere Rückbau werden vollständig vom Betreiber übernommen und finanziert. Sie stellen also nur die Fläche und erhalten dafür das jährliche Nutzungsentgelt.
Ist der Batteriespeicher laut oder gefährlich?
Die Speicher arbeiten leise – vergleichbar mit einem Klimagerät – und werden außerdem mit Abstand zu schutzbedürftigen Räumen aufgestellt. Zum Einsatz kommt zudem die als besonders sicher geltende LFP-Zellchemie mit integriertem Brandschutzkonzept; darüber hinaus sind die Anlagen eingezäunt und über eine Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € versichert.
Wird mein Grundstück im Grundbuch belastet?
In der Regel nein. Die Speicher werden nämlich nur vorübergehend mit dem Grundstück verbunden, bleiben Eigentum des Betreibers und lassen sich rückstandslos demontieren – eine Grundbucheintragung ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Nur wenn die finanzierende Bank des Betreibers eine Sicherheit verlangt, wird eine Dienstbarkeit eingetragen – diese wird bei Vertragsende unverzüglich wieder gelöscht. Ihr Grundstück kann jederzeit verkauft werden; der Vertrag geht dann auf den Erwerber über.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Der Vertrag enthält eine Rückbauverpflichtung: Nach Vertragsende werden die Speicher nämlich innerhalb von sechs Monaten entfernt, anschließend wird die Fläche in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt.
Verliere ich Netzkapazität oder steigen meine Stromkosten?
Nein. Der Speicher wird nämlich unabhängig vom Verbrauch vor Ort angeschlossen – Ihre Stromrechnung bleibt folglich unberührt. Er nutzt außerdem ausschließlich freie Kapazität am Netzverknüpfungspunkt und gleicht Netzschwankungen aus.
Lohnt sich das auch für große Flächen ab 750 m²?
Ja. Auf großen befestigten Flächen ab ca. 750 m² lassen sich deutlich mehr Speichereinheiten aufstellen – rechnerisch bis zu 60 Einheiten mit einem Nutzungsentgelt von bis zu 45.000 € pro Jahr. Die tatsächliche Anzahl bestimmt die technische und netzseitige Prüfung. Der Vorteil: Bei Groß-Flächen kann der Betreiber bei Bedarf eine eigene Trafostation errichten – ein Netzanschluss in der Nähe genügt.
Kann ich auch selbst in einen Batteriespeicher investieren?
Ja, auf Anfrage. Neben der Flächenverpachtung ist nämlich auch ein eigenes Investment in einen Batteriespeicher möglich. Die Details werden dann individuell besprochen – nutzen Sie dafür die Kontaktdaten am Seitenanfang mit dem Vermerk „Investment-Anfrage".
Fazit
Eine Pachtfläche für Batteriespeicher macht aus einer ungenutzten Ecke eine planbare Einnahme. Denn zwei Pkw-Stellplätze in Trafonähe genügen, um über mindestens zehn Jahre ein festes Nutzungsentgelt von 750 € je 125 kW installierter Leistung und Jahr zu erzielen – und zwar ohne eigene Investition, in der Regel ohne Grundbucheintrag sowie mit vertraglich geregeltem Rückbau. Wer eine Groß-Fläche ab ca. 750 m² besitzt, kann das Modell sogar auf bis zu 45.000 € pro Jahr skalieren. Die gesamte Standortprüfung läuft dabei digital – vier Handyfotos genügen, ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Der Einstieg kostet Sie außerdem nur fünf Minuten: PLZ und Ort an d.volbracht@stw-group.de senden oder unter 02533 / 5264 888 anrufen – die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Gerne auch weitersagen, falls jemand im Bekanntenkreis über ein passendes Grundstück verfügt.
Übrigens: Wenn Sie über die Verpachtung hinaus über eine eigene Photovoltaikanlage für Ihren Betrieb nachdenken, dann berechnen Sie vorab Ihren Bedarf mit unserem Solarrechner.
Transparenzhinweis: Die auf dieser Seite vorgestellte Flächenverpachtung wird in Zusammenarbeit mit der STW Group GmbH & Co. KG (Soest) vermittelt; der genannte Ansprechpartner ist als Vertriebspartner der STW Group tätig. Alle Angaben zu Vergütung, Vertragskonditionen und Technik basieren auf dem Standardvertrag und den Betreiberangaben (Stand: Juli 2026) und können sich im Einzelfall nach technischer und netzseitiger Prüfung unterscheiden. Anzahl, installierte Leistung und Inbetriebnahme der Speicher stehen unter dem Vorbehalt der Netzanschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.
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