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Das Wichtigste in Kürze

Die Leistungs­garantie ist die freiwillige Zusage eines Modulherstellers, dass ein Solarmodul über Jahrzehnte einen Mindestanteil seiner Nennleistung behält. In der Praxis wird sie selten gebraucht, weil gute Module deutlich langsamer altern als garantiert. Wichtiger als die Zahl der Jahre ist, wer die Garantie gibt und was im Kleingedruckten steht.

  • Übliche Zusage: höchstens 10 bis 15 % Leistungsverlust über 25 bis 30 Jahre (Fraunhofer ISE)
  • Gemessene Alterung: im Mittel rund 0,15 % pro Jahr an 44 geprüften Dachanlagen in Deutschland (Fraunhofer ISE)
  • Anfangsverlust: 1 bis 2 % durch Licht in den ersten Betriebstagen, je nach Zellmaterial (Fraunhofer ISE)
  • Mess­unsicherheit im Labor: plus/minus 1,1 % im Kalibrierlabor des Fraunhofer ISE
  • Gesetzliche Gewähr­leistung: zwei Jahre beim Kauf, fünf Jahre bei fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagen (BGB, Bundes­gerichtshof)
  • Pflichtangaben: Die Garantieerklärung muss Namen und Anschrift des Garantiegebers, das Verfahren, die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich nennen (§ 479 BGB)

Was ist eine Leistungs­garantie bei PV-Modulen?

Eine Leistungs­garantie ist die Zusage des Herstellers, dass ein Solarmodul über einen festgelegten Zeitraum einen bestimmten Anteil seiner Nennleistung behält. Sie betrifft die schleichende Alterung, die Fachleute Degradation nennen. Fällt das Modul unter den zugesagten Wert, muss der Hersteller nachbessern, das Modul ersetzen oder den Verlust ausgleichen.

Das Fraunhofer ISE fasst die übliche Praxis so zusammen: Hersteller garantieren einen maximalen Leistungsverlust von 10 bis 15 % über 25 bis 30 Jahre Betrieb. Umgerechnet heißt das, das Modul soll am Ende noch 85 bis 90 % seiner Nennleistung bringen. Ausfälle durch Produktionsmängel sind in diesen Werten nicht berücksichtigt.

Die Garantie ist freiwillig. Kein Gesetz schreibt sie vor, und der Hersteller legt die Bedingungen selbst fest. Rechtlich ist sie eine Garantie nach § 443 BGB: Sie tritt neben die gesetzlichen Rechte gegen den Verkäufer und gilt nur gegenüber demjenigen, der sie gegeben hat. Deshalb entscheidet der Wortlaut des Garantiedokuments, was Sie im Ernstfall in der Hand haben.

Leistungs­garantie, Produkt­garantie, Gewähr­leistung: Was ist was?

Bei einer Photovoltaikanlage haben Sie drei verschiedene Absicherungen, die oft verwechselt werden. Zwei sind freiwillige Zusagen des Herstellers, die dritte steht im Gesetz und richtet sich gegen Ihren Vertragspartner, also den Verkäufer oder Installateur.

Tabelle seitlich scrollen
Die drei Absicherungen bei Solarmodulen. Fristen der Gewähr­leistung nach BGB und Bundes­gerichtshof, übrige Angaben qualitative Einordnung.
MerkmalLeistungs­garantieProdukt­garantieGewähr­leistung
Wer haftetHerstellerHerstellerVerkäufer oder Installateur
Grundlagefreiwillige Zusagefreiwillige ZusageGesetz
Deckt abLeistungsverlust durch AlterungMaterial- und VerarbeitungsfehlerMängel, die bei Übergabe vorlagen
Dauerüblich 25 bis 30 Jahrelaut Garantiedokument2 oder 5 Jahre
NachweisLabormessung der Leistungmeist sichtbarer DefektMangel und Zeitpunkt

Die Produkt­garantie ist im Alltag die wichtigere der beiden Herstellergarantien. Ein gebrochenes Glas, eine defekte Anschlussdose oder eine sich lösende Rückseitenfolie sind sichtbare Fehler. Die Leistungs­garantie verlangt dagegen den Beweis, dass ein äußerlich intaktes Modul zu schwach geworden ist.

Wie lange die gesetzliche Gewähr­leistung läuft, hängt vom Vertrag ab. Der Bundes­gerichtshof hat zwei Fälle entschieden. Wer nur Module kauft und sie selbst auf ein Scheunendach setzt, hat zwei Jahre. Bei einer Anlage, die fest mit dem Gebäude verbunden ist und seiner Funktion dient, gelten für die Arbeiten fünf Jahre, entschieden für eine Dachanlage auf einer Tennishalle. Für Verbraucher wird im ersten Jahr nach der Übergabe vermutet, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.

Lineare oder gestufte Leistungs­garantie?

Eine lineare Leistungs­garantie ist für Käufer besser als eine gestufte, weil sie für jedes einzelne Jahr einen Mindestwert festlegt. Bei der linearen Form sinkt der zugesagte Wert Jahr für Jahr um einen festen Prozentsatz. Für das erste Jahr ist meist ein höherer Verlust zugelassen, weil neue Module in den ersten Betriebstagen einen einmaligen Anfangsverlust haben.

Die gestufte Garantie nennt nur wenige Schwellen, etwa einen Wert nach 10 und einen nach 25 Jahren. Dazwischen gilt die jeweils letzte Stufe. Ein Modul kann dann schon im zweiten Jahr auf den Wert der ersten Stufe fallen, ohne dass ein Garantiefall vorliegt.

Beispiel aus einem Garantiedokument

Ein Hersteller sichert laut seinen Bedingungen zu: höchstens 3 % Verlust im ersten Jahr, danach höchstens 0,71 % pro Jahr, nach 25 Jahren mindestens 80 %. Das ist eine Herstellerangabe und steht hier nur als Beispiel für den Aufbau. Ihre eigenen Werte stehen im Garantiedokument Ihrer Module.

Achten Sie darauf, worauf sich die Prozente beziehen. Gemeint ist die Nennleistung auf dem Typenschild, gemessen unter Standard-Test­bedingungen. Nach dem Fraunhofer ISE bezieht sich die deklarierte Nennleistung meistens schon auf den Zustand nach dem Anfangsverlust. Was die Nennleistung genau bedeutet, erklärt ein eigener Beitrag.

Wie stark altern Solarmodule wirklich?

Solarmodule altern im Normalfall sehr langsam und deutlich langsamer, als die Garantie erlaubt. Das Fraunhofer ISE hat 44 größere, qualitätsgeprüfte Dachanlagen in Deutschland untersucht und eine durchschnittliche jährliche Degradation der Nennleistung von rund 0,15 % gefunden. Die in Wirtschaftlichkeits­rechnungen häufig getroffene Annahme von 0,5 % pro Jahr nennt das Institut für Anlagen mit Qualitätssicherung eher konservativ.

Hinzu kommt ein einmaliger Verlust am Anfang. Je nach Zellmaterial verlieren Module in den ersten Betriebstagen 1 bis 2 % durch Licht, die sogenannte lichtinduzierte Degradation. Wie sich beide Annahmen über die Jahre auswirken, zeigt die Tabelle.

Tabelle seitlich scrollen
Restleistung in Prozent der Nennleistung. Eigene Rechnung mit gleichbleibendem Verlust pro Jahr aus den Werten des Fraunhofer ISE, ohne Anfangsverlust. Garantiespanne nach Fraunhofer ISE.
NachBei 0,15 % pro JahrBei 0,5 % pro JahrÜbliche Garantie
10 Jahren98,5 %95 %-
20 Jahren97 %90 %-
25 Jahren96,2 %87,5 %85 bis 90 %
30 Jahren95,5 %85 %85 bis 90 %
Restleistung nach 25 Jahren
Gemessenes Mittel (0,15 % pro Jahr)96,3 %
Vorsichtige Annahme (0,5 % pro Jahr)87,5 %
Garantie, untere Grenze85 %
Eigene Rechnung aus den Werten des Fraunhofer ISE. Die Balken beginnen bei null, die Unterschiede sind deshalb klein dargestellt. Einzelne Module können stärker altern als der Durchschnitt.

Der Vergleich erklärt, warum die Leistungs­garantie so selten greift. Ein Modul müsste über 25 Jahre im Schnitt 0,6 % pro Jahr verlieren, um die Schwelle von 85 % zu unterschreiten. Das ist das Vierfache des gemessenen Mittelwerts. Garantiefälle betreffen deshalb fast nie die normale Alterung, sondern Module mit einem Fehler im Material, und der fällt eher unter die Produkt­garantie.

Welche Rechte gibt das Gesetz?

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt nicht, ob ein Hersteller eine Garantie gibt, aber was gilt, wenn er es tut. Für Verbraucher sind zwei Paragrafen wichtig, die viele Garantie­bedingungen nicht erwähnen.

Nach § 443 BGB wird bei einer Haltbarkeits­garantie vermutet, dass ein Mangel, der während der Garantiezeit auftritt, die Rechte aus der Garantie begründet. Eine Haltbarkeits­garantie liegt vor, wenn der Garantiegeber zusagt, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Genau das ist der Kern einer Leistungs­garantie.

Nach § 479 BGB hat ein Verbraucher gegen den Hersteller, der eine Haltbarkeits­garantie übernommen hat, während der Garantiezeit mindestens einen Anspruch auf Nacherfüllung. Das Gesetz verweist dabei auf die Regeln des Kaufrechts: Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind zu tragen, ebenso die Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau der neuen Sache.

Einordnung

Diese Mindestrechte gelten für Verbraucher, nicht für gewerbliche Betreiber, und sie hängen vom Zeitpunkt und der Art des Vertrags ab. Viele Garantie­bedingungen schließen Kosten für Ausbau, Transport und Messung trotzdem aus. Ob ein solcher Ausschluss in Ihrem Fall wirksam ist, kann nur ein Anwalt beurteilen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Dasselbe Gesetz schreibt vor, wie eine Garantieerklärung aussehen muss. Sie muss einfach und verständlich abgefasst sein und Ihnen spätestens bei der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, also auf Papier oder als Datei. Fehlt eine Pflichtangabe, bleibt die Garantie trotzdem wirksam.

Garantie­bedingungen prüfen: die Checkliste

Ob eine Leistungs­garantie etwas taugt, erkennen Sie am Garantiedokument, nicht an der Zahl der Jahre im Prospekt. Lassen Sie sich das Dokument vor der Bestellung geben. Die ersten fünf Punkte muss es nach § 479 BGB ohnehin enthalten.

  • Garantiegeber: Name und Anschrift stehen im Dokument. Prüfen Sie, ob es der Hersteller selbst ist oder eine Vertriebs­gesellschaft, und wo sie sitzt.
  • Verfahren: Es ist beschrieben, wie und bei wem Sie den Anspruch anmelden. In manchen Bedingungen ist nur der Fachbetrieb anspruchsberechtigt, nicht der Endkunde.
  • Dauer und Geltungsbereich: Beginn und Länge der Garantie sind genannt, ebenso die Länder, in denen sie gilt.
  • Hinweis auf gesetzliche Rechte: Das Dokument sagt, dass Ihre Rechte gegen den Verkäufer bestehen bleiben und unentgeltlich sind.
  • Bezeichnung der Ware: Modultyp und möglichst die Seriennummern sind zugeordnet.
  • Kosten: Wer trägt Ausbau, Transport, Messung und Wiedereinbau? Hier unterscheiden sich die Bedingungen am stärksten.
  • Messverfahren: Gemessen wird unter Standard-Test­bedingungen in einem akkreditierten Labor. Steht dabei, wie die Mess­unsicherheit berücksichtigt wird?
  • Abhilfe: Der Hersteller wählt meist selbst zwischen Reparatur, Ersatz, zusätzlichen Modulen oder Geld. Ersatzmodule dürfen oft in Maßen und Leistung abweichen.
  • Ausschlüsse: Üblich sind Verschmutzung, Verschattung, Hagel, Blitz, unsachgemäße Montage und das Mischen mit fremden Modulen.
  • Übertragbarkeit: Geht die Garantie beim Hausverkauf auf den Käufer über?
  • Registrierung: Manche Hersteller verlangen eine Anmeldung der Module mit Seriennummer.

Die Punkte ab Zeile sechs stammen aus der Durchsicht von Garantie­bedingungen zweier Hersteller. Dort fanden sich auch eine Begrenzung der Haftung auf den Rechnungswert der betroffenen Module, der Ausschluss von Ertragsausfall und die Regel, dass zuerst eine vorhandene Versicherung in Anspruch zu nehmen ist. Was eine Photovoltaik-Ver­sicherung abdeckt, steht in einem eigenen Beitrag.

Wie setzt man einen Garantieanspruch durch?

Einen Anspruch aus der Leistungs­garantie setzen Sie in vier Schritten durch: Verdacht prüfen, Unterlagen sammeln, messen lassen, schriftlich anmelden. Der Engpass ist die Messung, denn nur sie beweist, dass ein Modul unter dem zugesagten Wert liegt.

  1. Verdacht prüfen: Vergleichen Sie den Ertrag mehrerer Jahre und baugleicher Stränge. Schließen Sie Verschmutzung, neue Verschattung und einen Fehler am Wechselrichter aus.
  2. Unterlagen sammeln: Rechnung, Garantiedokument, Seriennummern, Datenblatt und das Inbetriebnahme­protokoll mit den Messwerten vom ersten Tag.
  3. Messen lassen: Ein akkreditiertes Labor misst die Leistung einzelner Module unter Standard-Test­bedingungen. Klären Sie vorher mit dem Hersteller, welches Labor er anerkennt.
  4. Schriftlich anmelden: Viele Bedingungen verlangen die unverzügliche schriftliche Anzeige mit Rechnung, Modelltyp, Seriennummer und Beschreibung des Fehlers.

Wie genau sich Leistung messen lässt, zeigt das Kalibrierlabor des Fraunhofer ISE. Es gibt seine Mess­unsicherheit mit plus/minus 1,1 % für gewöhnliche Module an und zählt sich damit zu den genauesten Laboren weltweit. Ein Modul, das laut Garantie 85 % haben müsste und mit 84,5 % gemessen wird, liegt innerhalb dieser Unsicherheit. Erst deutliche Unterschreitungen lassen sich belegen.

Tipp für größere Anlagen

Das Labor weist selbst darauf hin: Die Alterung lässt sich sehr genau bestimmen, wenn bei der Installation einige Module zur Vermessung ins Labor gegeben wurden. Bei gewerblichen Anlagen kann sich eine solche Referenzmessung lohnen. Bei einer Hausdachanlage ersetzen die Strangmessungen im Inbetriebnahme­protokoll und die Ertragsdaten diese Referenz zumindest als Hinweis.

Rechnen Sie nach, bevor Sie Module ausbauen lassen. Im Rechenbeispiel bringt ein Modul mit 400 Watt Nennleistung nach 25 Jahren laut Garantie mindestens 340 Watt. Fehlen ihm 10 Watt zur Schwelle, sind das bei rund 1.000 Volllaststunden etwa 10 Kilowattstunden im Jahr. Dem stehen Gerüst, Ausbau, Versand und Messung gegenüber. Wirtschaftlich wird ein Garantiefall erst, wenn viele Module betroffen sind.

Was ist die Leistungs­garantie wert?

Die Leistungs­garantie ist so viel wert wie das Unternehmen, das sie gibt. Sie richtet sich nach § 443 BGB nur gegen den Garantiegeber. Gibt es ihn nicht mehr, gibt es auch keinen Anspruch. Eine Zusage über 30 Jahre setzt voraus, dass der Hersteller oder seine Vertriebs­gesellschaft so lange besteht und zahlungsfähig ist.

Deshalb ist die Länge der Garantie kein Qualitätsbeweis. Eine besonders lange Laufzeit kostet den Hersteller wenig, weil die gemessene Alterung weit unter der zugesagten liegt und Ansprüche schwer nachzuweisen sind. Aussagekräftiger sind drei andere Dinge:

  • Lange Produkt­garantie: Sie greift bei sichtbaren Defekten und ist leichter durchzusetzen.
  • Greifbarer Garantiegeber: eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland oder der EU, die im Dokument mit Anschrift genannt ist.
  • Klare Kostenregel: Das Dokument sagt eindeutig, wer Ausbau, Transport und Messung bezahlt.
Typischer Fehler

Zwei Angebote werden nur nach der Zahl der Garantiejahre verglichen. Das Angebot mit der längeren Leistungs­garantie gewinnt, obwohl seine Produkt­garantie kürzer ist und der Garantiegeber außerhalb der EU sitzt. Vergleichen Sie zuerst die Produkt­garantie und den Garantiegeber, dann erst die Leistungs­garantie.

In den ersten Jahren schützt Sie ohnehin etwas anderes: die Gewähr­leistung Ihres Installateurs. Lassen Sie die Anlage vor Ablauf dieser Frist prüfen und reklamieren Sie Auffälligkeiten bei ihm. Was eine regelmäßige Prüfung umfasst, steht im Beitrag zur Wartung der Solaranlage.

Häufige Fragen

Was ist eine Leistungsgarantie bei Solarmodulen?

Die Leistungsgarantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers, dass ein Solarmodul über einen festgelegten Zeitraum einen bestimmten Anteil seiner Nennleistung behält. Laut Fraunhofer ISE garantieren Hersteller üblicherweise einen maximalen Leistungsverlust von 10 bis 15 % über 25 bis 30 Jahre Betrieb. Fällt das Modul darunter, muss der Hersteller nachbessern, ersetzen oder ausgleichen.

Wie lange gibt es Garantie auf Solarmodule?

Bei Solarmodulen gibt es zwei Garantien. Die Leistungsgarantie läuft laut Fraunhofer ISE üblicherweise 25 bis 30 Jahre. Die Produktgarantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler ist kürzer und steht im Garantiedokument des jeweiligen Herstellers. Unabhängig davon gilt die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers von zwei Jahren beim Kauf und fünf Jahren, wenn die Anlage als Arbeit an einem Bauwerk gilt.

Wie viel Leistung hat ein Solarmodul nach 20 Jahren?

Das hängt von der jährlichen Degradation ab. Mit dem Mittelwert von 0,15 % pro Jahr, den das Fraunhofer ISE an 44 Dachanlagen in Deutschland gemessen hat, sind es nach 20 Jahren rund 97 % der Nennleistung. Mit der vorsichtigen Annahme von 0,5 % pro Jahr sind es 90 %. Beides sind eigene Rechnungen aus den Werten des Instituts.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsgarantie und Produktgarantie?

Die Produktgarantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab, etwa eine defekte Anschlussdose oder sich lösende Schichten. Die Leistungsgarantie deckt nur den schleichenden Leistungsverlust durch Alterung ab. Ein defektes Modul ist ein Fall für die Produktgarantie, ein intaktes, aber zu schwaches Modul ein Fall für die Leistungsgarantie.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und gestufter Leistungsgarantie?

Bei der linearen Garantie sinkt der zugesicherte Wert jedes Jahr um einen festen Prozentsatz, für jedes Jahr gilt also ein eigener Mindestwert. Bei der gestuften Garantie gelten nur wenige Schwellen, zum Beispiel ein Wert nach 10 und einer nach 25 Jahren. Die lineare Form ist für Käufer günstiger, weil sie auch zwischen den Stufen einen Anspruch gibt.

Wer zahlt Ausbau und Transport im Garantiefall?

Viele Garantiebedingungen schließen diese Kosten aus. Für Verbraucher gilt aber § 479 BGB: Hat der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie übernommen, besteht gegen ihn mindestens ein Anspruch auf Nacherfüllung nach § 439 Absatz 2 und 3 BGB. Dort ist geregelt, dass Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Aufwendungen für Aus- und Einbau zu tragen sind. Ob das im Einzelfall greift, sollte ein Anwalt prüfen.

Wie weise ich nach, dass ein Modul zu wenig Leistung hat?

Durch eine Messung im Labor unter Standard-Testbedingungen. Selbst das Kalibrierlabor des Fraunhofer ISE, eines der genauesten weltweit, gibt seine Messunsicherheit mit plus/minus 1,1 % an. Kleine Unterschreitungen lassen sich deshalb kaum beweisen. Die Ertragsdaten des Wechselrichters reichen als Nachweis nicht aus, sie zeigen aber, ob sich eine Messung lohnt.

Was passiert mit der Garantie, wenn der Hersteller insolvent ist?

Dann ist die Garantie in der Regel wertlos, denn sie richtet sich nur gegen den Garantiegeber. Ansprüche gegen den Verkäufer oder Installateur aus der gesetzlichen Gewährleistung bleiben davon unberührt, sie verjähren aber nach zwei oder fünf Jahren. Für die Jahrzehnte danach gibt es keine Absicherung.

Ist eine Ertragsgarantie dasselbe wie eine Leistungsgarantie?

Nein. Die Leistungsgarantie des Modulherstellers bezieht sich auf die Leistung eines Moduls unter Laborbedingungen. Eine Ertragsgarantie sagt eine bestimmte Strommenge der ganzen Anlage in Kilowattstunden zu und kommt vom Anbieter der Anlage. Der Ertrag hängt zusätzlich von Wetter, Verschattung und Wechselrichter ab.

Fazit

Die Leistungs­garantie ist eine Rückversicherung für einen Fall, der bei guten Modulen kaum eintritt. Gemessen altern Module im Schnitt um 0,15 % pro Jahr, garantiert sind Verluste bis 15 % über die Laufzeit. Wer die Garantie braucht, hat meist ein fehlerhaftes Modul und ist mit der Produkt­garantie besser bedient.

Lesen Sie vor dem Kauf das Garantiedokument und achten Sie auf Garantiegeber, Kosten und Messverfahren. Die Zahl der Jahre kommt zuletzt. Mit dem Photovoltaik-Konfigurator stellen Sie die passende Anlage zusammen.

Quellen und Methodik

Die Zahlen zu Alterung, Anfangsverlust und üblichen Garantien stammen aus den Fakten zur Photovoltaik des Fraunhofer ISE, die Mess­unsicherheit von dessen Kalibrierlabor. Die rechtlichen Aussagen folgen dem Wortlaut der §§ 438, 439, 443, 477, 479 und 634a BGB und zwei Pressemitteilungen des Bundes­gerichtshofs. Tabellen, Balkendiagramm und das Rechenbeispiel mit 400 Watt sind eigene Rechnungen. Das Garantiebeispiel und die Hinweise auf typische Klauseln stammen aus Garantie­bedingungen zweier Hersteller und sind als Herstellerangaben gekennzeichnet. Garantiewerte einzelner Marken nennt der Beitrag nicht, weil sie sich ändern und nur vom Hersteller selbst belegt sind.

  1. Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland - Degradation, Anfangsverlust, übliche Herstellergarantien
  2. Fraunhofer ISE: CalLab PV Modules - Mess­unsicherheit der Leistungsmessung, Referenzmessung
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, § 479 Sonderbestimmungen für Garantien - Pflichtangaben, Mindestanspruch gegen den Hersteller
  4. Bundes­gerichtshof, Pressemitteilung zum Urteil VII ZR 348/13 - fünf Jahre Verjährung bei fest verbundener Dachanlage
  5. Bundes­gerichtshof, Pressemitteilung zum Urteil VIII ZR 318/12 - zwei Jahre Verjährung beim Kauf von Modulen

Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit den genannten Institutionen oder mit Modulherstellern. Der Beitrag gibt Gesetze und Urteile in eigenen Worten wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Garantie­bedingungen unterscheiden sich je nach Hersteller, Modellreihe und Kaufzeitpunkt. Maßgeblich ist das Garantiedokument zu Ihren Modulen.

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