Von D. Volbracht
Das Wichtigste in Kürze
Die Photovoltaik-Förderung besteht 2026 aus der EEG-Einspeisevergütung, zwei Steuervorteilen und dem KfW-Kredit 270. Einen Zuschuss des Bundes gibt es nicht. Wichtig für die Planung: Die heutigen Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen.
- Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kW (Bundesnetzagentur, Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026)
- Dauer: 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG)
- Umsatzsteuer: 0 % auf Solarmodule, wesentliche Komponenten, Speicher und Installation, bei Anlagen bis 30 kWp ohne weitere Prüfung (§ 12 Abs. 3 UStG)
- Einkommensteuer: Einnahmen steuerfrei bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG)
- KfW-Kredit 270: bis zu 100 % der Investitionskosten, Antrag vor Vertragsschluss über die Bank (KfW)
- Beendet: der KfW-Zuschuss 442 Solarstrom für Elektroautos
- Geplant, nicht beschlossen: Die EEG-Novelle 2027 soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abschaffen (Bundestag, erste Lesung am 24.09.2026)
- Länder und Kommunen: Zuschüsse je nach Wohnort, zu finden in der Förderdatenbank des Bundes
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026?
Die Photovoltaik-Förderung besteht in Deutschland 2026 aus vier Bausteinen: der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, der Befreiung von der Einkommensteuer und dem KfW-Kredit 270. Einen Zuschuss des Bundes für private Solaranlagen gibt es nicht. Geld als Zuschuss zahlen nur einzelne Länder und Kommunen.
Quellen: Bundesnetzagentur (Fördersätze), § 12 Abs. 3 UStG, § 3 Nr. 72 EStG. Abruf am 11. Oktober 2026.
Die vier Bausteine wirken unterschiedlich. Der Nullsteuersatz senkt den Kaufpreis sofort. Die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber über 20 Jahre für jede Kilowattstunde, die Sie nicht selbst verbrauchen. Die Einkommensteuerbefreiung erspart die Gewinnermittlung. Der KfW-Kredit hilft, wenn Sie die Photovoltaikanlage nicht aus Erspartem bezahlen.
- Kredit klärenKfW-Kredit 270 bei der Bank beantragen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
- Zuschuss prüfenProgramme von Land und Kommune in der Förderdatenbank suchen, Antrag vor dem Auftrag stellen.
- Kaufen mit 0 %Die Rechnung für Anlage, Speicher und Montage weist 0 % Umsatzsteuer aus.
- AnmeldenAnlage im Marktstammdatenregister eintragen, der Netzbetreiber zahlt die Vergütung.
| Baustein | Was Sie bekommen | Bedingung | Antrag nötig? |
|---|---|---|---|
| EEG-Einspeisevergütung | 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, für 20 Jahre | Inbetriebnahme bis 31.12.2026, Anlage bis 100 kW | Nein, Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister |
| Nullsteuersatz | 0 % Umsatzsteuer auf Module, Komponenten, Speicher und Installation | Anlage auf oder nahe einer Wohnung, bis 30 kWp ohne weitere Prüfung | Nein, steht auf der Rechnung |
| Einkommensteuerbefreiung | Einnahmen und Entnahmen steuerfrei | Bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem | Nein |
| KfW-Kredit 270 | Kredit über bis zu 100 % der Investitionskosten | Ein Teil des Stroms wird eingespeist oder verkauft | Ja, vor Vertragsschluss über die Bank |
| Länder und Kommunen | Zuschüsse je nach Programm | Je nach Wohnort und Richtlinie | Ja, meist vor dem Auftrag |
Wie lange gibt es die Photovoltaik-Förderung noch?
Die heutigen Sätze der Einspeisevergütung gelten laut Bundesnetzagentur für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Das EEG 2023 ist bis zu diesem Tag anwendbar, eine Nachfolgeregelung berät der Bundestag seit dem 24. September 2026. Der Nullsteuersatz, die Einkommensteuerbefreiung und der KfW-Kredit 270 haben kein Enddatum.
Der Gesetzentwurf trägt den Namen EEG-Novelle 2027 und die Drucksachennummer 21/7867. Der Bundestag hat ihn nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen, am 5. Oktober 2026 fand dort eine öffentliche Anhörung statt. Beschlossen ist das Gesetz damit nicht.
Nach dem Bericht des Bundestags über die erste Lesung soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen und die Direktvermarktung zur Pflicht werden. Direktvermarktung heißt, dass ein Dienstleister den Strom an der Börse verkauft. Für Photovoltaikanlagen unter 25 kW sieht der Entwurf feste Vergütungen noch bis Ende 2028 vor, allerdings nur für drei statt 20 Jahre und mit 5,2 ct/kWh. Der Bundesrat lehnt die Abschaffung der Einspeisevergütung für Dachanlagen in seiner Stellungnahme ab.
Sicher sind die heutigen Sätze nur für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung. Wer das nicht mehr schafft, sollte mit einem hohen Eigenverbrauch rechnen und die Einspeisung nur als Zugabe ansehen. Wer bereits eine Anlage betreibt, behält seinen Anspruch für 20 Jahre.
Einspeisevergütung: aktuelle Sätze laut Bundesnetzagentur
Die Einspeisevergütung beträgt für Solaranlagen auf Gebäuden bis 10 kW 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Diese Sätze nennt die Bundesnetzagentur für Anlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Teileinspeisung bedeutet, dass Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und nur den Überschuss ins Netz geben.
| Installierte Leistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Beispiel 15 kW, Teileinspeisung | 7,35 ct/kWh | Eigene Rechnung: 10 kW zu 7,70 und 5 kW zu 6,66 ct/kWh |
Die Sätze sind nach Leistung gestaffelt. Eine Anlage mit 15 kW erhält für den Anteil bis 10 kW den ersten Satz und für den Rest den zweiten, im Mittel also 7,35 ct/kWh. Der Satz, der am Tag der Inbetriebnahme gilt, bleibt nach § 25 EEG für 20 Jahre und bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres bestehen.
Für Anlagen über 100 kW gibt es keine feste Vergütung mehr, hier nennt die Bundesnetzagentur anzulegende Werte für die Marktprämie, also für Strom, der direkt vermarktet wird. Mehr dazu steht im Beitrag über Photovoltaik-Großanlagen. Ausgeförderte Anlagen, deren 20 Jahre abgelaufen sind, erhalten nach § 25 EEG noch bis zum 31. Dezember 2032 eine Einspeisevergütung.
Alle Sätze früherer Jahre und einen Rechner finden Sie auf der Seite zur Einspeisevergütung. Wann sich die höhere Vergütung ohne Eigenverbrauch lohnt, erklärt der Beitrag zur Volleinspeisung.
Regeln für neue Anlagen seit 2025: negative Preise und 60-Prozent-Grenze
Für Photovoltaikanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gelten zwei Einschränkungen der Förderung: keine Vergütung bei negativen Strompreisen und eine Begrenzung der Einspeisung auf 60 Prozent, solange die Anlage nicht fernsteuerbar ist. An diesem Tag ist die Novelle des Energierechts in Kraft getreten, die oft Solarspitzengesetz genannt wird.
| Regel | Was gilt | Ausnahme |
|---|---|---|
| Negative Strompreise (§ 51 EEG) | Ist der Spotmarktpreis negativ, sinkt die Vergütung für diesen Zeitraum auf null | Anlagen unter 100 kW bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird |
| Ausgleich (§ 51a EEG) | Der Vergütungszeitraum verlängert sich um die ausgefallenen Zeiten, bei Solaranlagen nach einem festen Monatsschlüssel | Keine |
| 60-Prozent-Grenze (§ 9 EEG) | Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung dürfen höchstens 60 % der installierten Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerung eingebaut und getestet ist | Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung |
Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler mit Datenverbindung zum Netzbetreiber, oft Smart Meter genannt. Die 60-Prozent-Grenze betrifft nur die Einspeisung am Netzanschluss, nicht die Erzeugung. Strom, den Sie im Haus verbrauchen oder in einem Speicher laden, zählt nicht mit. Bei einer Anlage mit 10 kW dürfen also höchstens 6 kW gleichzeitig ins Netz fließen.
Wie viel Ertrag die Grenze kostet, hängt von Ausrichtung und Neigungswinkel ab. Eine belastbare Zahl dafür nennt das Gesetz nicht, deshalb steht hier keine.
Steuervorteile: 0 Prozent Umsatzsteuer und steuerfreie Einnahmen
Photovoltaikanlagen werden steuerlich doppelt gefördert: Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf Kauf und Installation 0 Prozent Umsatzsteuer an, und die Einnahmen sind von der Einkommensteuer befreit. Beide Vorteile gelten ohne Antrag und haben kein Enddatum im Gesetz.
Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz
Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber der Anlage, für die wesentlichen Komponenten wie den Wechselrichter, für Speicher, die Solarstrom speichern, und für die Installation. Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder Gebäuden für das Gemeinwohl installiert werden. Hat die Anlage laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp, gelten diese Voraussetzungen als erfüllt.
Für Sie heißt das: Der Betrieb stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, Sie müssen nichts beantragen und nichts beim Finanzamt zurückholen. Das gilt auch, wenn Sie später einen PV-Speicher nachrüsten.
Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz
Steuerfrei sind die Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden einschließlich Nebengebäuden, wenn die installierte Leistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Insgesamt dürfen es höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sein. Sind alle Einnahmen steuerfrei, müssen Sie keinen Gewinn ermitteln.
Die aktuelle Fassung des Gesetzes nennt einheitlich 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Die frühere Grenze von 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern steht nicht mehr im Gesetzestext. Für ältere Anlagen kann nach den Anwendungsvorschriften noch die alte Grenze gelten, das klärt der Steuerberater.
Die Einzelheiten zu Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmerregelung und Sonderfällen stehen im Beitrag PV-Anlage und Steuer.
KfW-Kredit 270 für Photovoltaik: Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien Standard finanziert laut KfW bis zu 100 % der Investitionskosten einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, an der Fassade oder auf einer Freifläche, einschließlich Planung und Installation. Auch Batteriespeicher sind förderfähig. Es ist ein Kredit, kein Zuschuss, und der Zins ist nicht verbilligt.
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Kredithöhe | Bis zu 100 % der Investitionskosten, bis zu 150 Mio. Euro je Vorhaben, kein Mindestbetrag |
| Wer bekommt den Kredit | Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen. Privatpersonen müssen einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen |
| Laufzeit | Mindestens 2 Jahre, Varianten bis 5, 10, 15, 20 und 30 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufzeit | Bis zu 1, 2, 3 oder 5 Jahre je nach Laufzeit |
| Zinsbindung | Bis zu 20 Jahre |
| Zinssatz | Legt die Bank nach Bonität und Sicherheiten fest. Die KfW bietet den Kredit zu beihilfefreien Konditionen an, der Zins entspricht dem EU-Referenzzinssatz |
| Abruf | Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat ab sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach Zusage |
| Antrag | Bei einer Bank Ihrer Wahl, bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag schließen |
| Nicht förderfähig | Balkonkraftwerke und Steckeranlagen |
Die tagesaktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht, sie hängen von der Preisklasse ab, in die Ihre Bank Sie einstuft. Laut KfW können Sie die Mehrwertsteuer mitfinanzieren, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ebenso eine Dachsanierung und den Kauf einer gebrauchten Anlage. Eigenes Geld müssen Sie nicht einsetzen, es verbessert aber meist die Einstufung.
Vergleichen Sie den Zins, den Ihre Bank für den Kredit 270 nennt, mit einem gewöhnlichen Ratenkredit oder einem Nachtrag zur Baufinanzierung. Weil der Zins nicht verbilligt ist, liegt der Vorteil vor allem in der langen Zinsbindung und den tilgungsfreien Jahren. Alle Programme der KfW für Haus und Heizung zeigt der Beitrag zur KfW-Förderung.
Gibt es eine Photovoltaik-Förderung ohne Kredit?
Eine Photovoltaik-Förderung ohne Kredit gibt es vom Bund nur in Form der Einspeisevergütung und der beiden Steuervorteile. Einen Zuschuss zum Kaufpreis zahlt der Bund für private Solaranlagen nicht. Die KfW verweist für Zuschüsse auf die Landesförderinstitute, die Förderdatenbank des Bundes und die Kommunen. Der KfW-Zuschuss 442 für Solaranlage, Speicher und Wallbox ist beendet.
Der Zuschuss 442 Solarstrom für Elektroautos startete am 26. September 2023 und förderte die Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation am eigenen Wohnhaus. Neue Anträge sind nicht möglich. Wer heute Angebote mit einem Hinweis auf diesen Zuschuss erhält, sollte nachfragen.
Wer Photovoltaik mit einer Wärmepumpe verbindet, bekommt den Zuschuss nur für die Heizung: Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) bezuschusst die Wärmepumpe, nicht die Solaranlage. Das gilt im Einfamilienhaus wie bei der Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus. Zubehör wie eine Schallschutzhaube für die Wärmepumpe hat mit der Photovoltaik-Förderung nichts zu tun.
Photovoltaik-Förderung von Ländern und Kommunen
Zuschüsse für Photovoltaik zahlen in Deutschland nur einzelne Bundesländer, Städte und Gemeinden, und die Programme ändern sich häufig. Eine verlässliche Übersicht für Ihren Wohnort liefert die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de. Dort lassen sich Programme nach Bundesland und Thema filtern.
Solar.red nennt hier bewusst nur Programme, die sich am 11. Oktober 2026 auf der Seite der zuständigen Stelle als laufend belegen ließen. Listen mit Beträgen je Stadt veralten schnell, weil viele Töpfe nach wenigen Wochen ausgeschöpft sind.
| Land | Programm | Status am 11.10.2026 | Was gefördert wird |
|---|---|---|---|
| Berlin | SolarPLUS S | Förderrichtlinie ab 02.01.2026, Antrag über das elektronische Antragssystem | Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser: Stromspeicher, Ertüchtigung des Zählerschranks, denkmalgerechte Anlagen |
| Berlin | SolarPLUS L | Förderrichtlinie ab 02.01.2026, Antrag über das elektronische Antragssystem | Mehrfamilienhäuser und Gewerbe: Gutachten, Hauselektrik, Messkonzepte, Speicher, Fassaden-PV, Gründach mit PV |
| Berlin | SolarPLUS Steckersolargeräte | Keine Neuanträge, nur noch Bearbeitung bestehender Anträge | Entfällt |
- In der Förderdatenbank des Bundes nach Photovoltaik und Ihrem Bundesland suchen.
- Auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde nach Klimaschutz oder Solarförderung suchen oder im Rathaus anrufen.
- Die Richtlinie lesen: Wird vor oder nach dem Auftrag beantragt, und ist noch Geld im Topf?
- Den Antrag stellen, bevor Sie den Solarteur beauftragen.
Förderung für Stromspeicher, Balkonkraftwerk und Mieterstrom
Stromspeicher, Balkonkraftwerke und Mieterstrom werden unterschiedlich gefördert: Speicher über den Nullsteuersatz und den KfW-Kredit 270, Balkonkraftwerke nur über einzelne Kommunen, Mieterstrom über einen Zuschlag nach dem EEG.
Stromspeicher
Für Speicher, die Solarstrom speichern, gilt nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz der Nullsteuersatz, auch für die Installation. Der KfW-Kredit 270 nennt Batteriespeicher ausdrücklich als förderfähig. Ein Speicher hilft außerdem bei der 60-Prozent-Grenze, weil er Strom aufnimmt, der sonst nicht eingespeist werden dürfte. Ob sich das rechnet, zeigt der Beitrag PV-Speicher nachrüsten.
Balkonkraftwerk
Für Balkonkraftwerke gibt es keinen KfW-Kredit, die KfW schließt Balkonkraftwerke und Steckeranlagen im Programm 270 aus. Das EEG nimmt Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung von der 60-Prozent-Grenze und von den Vorgaben zur Fernsteuerung aus. Zuschüsse zahlen nur einzelne Kommunen.
Mieterstrom
Wer Solarstrom vom Dach an die Mieter im Haus liefert, erhält zusätzlich einen Mieterstromzuschlag. Er beträgt laut Bundesnetzagentur für Anlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, 2,51 ct/kWh bis 10 kW, 2,33 ct/kWh bis 40 kW und 1,57 ct/kWh bis 1.000 kW. Wie das Modell funktioniert, erklärt der Beitrag PV-Strom an Mieter verkaufen.
Kann man die Photovoltaik-Förderung nachträglich beantragen?
Nachträglich lässt sich die Photovoltaik-Förderung nur dort nutzen, wo kein Antrag nötig ist: bei der Einspeisevergütung, beim Nullsteuersatz und bei der Einkommensteuerbefreiung. Den KfW-Kredit 270 müssen Sie beantragen, bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag schließen, zum Beispiel den Kaufvertrag. Bei Zuschüssen von Ländern und Kommunen gilt die jeweilige Förderrichtlinie.
| Baustein | Wann | Wo |
|---|---|---|
| KfW-Kredit 270 | Vor dem Kaufvertrag | Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl |
| Zuschuss von Land oder Kommune | Laut Richtlinie, meist vor dem Auftrag | Landesförderinstitut oder Gemeinde |
| Nullsteuersatz | Beim Kauf | Steht auf der Rechnung des Betriebs |
| Einspeisevergütung | Mit der Inbetriebnahme | Netzbetreiber und Marktstammdatenregister |
| Einkommensteuerbefreiung | Laufend | Kein Antrag |
Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge: Wer erst unterschreibt und dann zur Bank geht, bekommt den KfW-Kredit nicht mehr. Bitten Sie den Betrieb deshalb zuerst um ein Angebot, klären Sie Kredit und Zuschuss und unterschreiben Sie danach. Welche Anlagengröße zu Ihrem Dach passt, zeigt vorab der Photovoltaik-Konfigurator.
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026?
Die Photovoltaik-Förderung besteht 2026 aus vier Bausteinen: der EEG-Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh für Anlagen bis 10 kW mit Teileinspeisung (Bundesnetzagentur, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Montage, der Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp je Wohneinheit und dem KfW-Kredit 270. Zuschüsse gibt es nur von einzelnen Ländern und Kommunen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik aktuell?
Für Solaranlagen auf Gebäuden, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, nennt die Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 ct/kWh bis 10 kW und 10,24 ct/kWh bis 100 kW.
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Beschlossen ist das nicht. Der Bundestag hat den Entwurf der EEG-Novelle 2027 am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Der Entwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen. Der Bundesrat lehnt das für Dachanlagen ab. Bestehende Anlagen behalten ihren Anspruch.
Gibt es von der KfW einen Zuschuss für Photovoltaik?
Nein. Die KfW fördert Photovoltaik mit dem Kredit 270 Erneuerbare Energien Standard, einen Zuschuss für Solaranlagen zahlt sie nicht. Der frühere Zuschuss 442 Solarstrom für Elektroautos ist beendet. Für Zuschüsse verweist die KfW auf die Landesförderinstitute, die Förderdatenbank des Bundes und die eigene Kommune.
Kann ich die Photovoltaik-Förderung nachträglich beantragen?
Beim KfW-Kredit 270 nicht: Der Antrag muss bei der Bank gestellt sein, bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag schließen, zum Beispiel den Kaufvertrag. Die Einspeisevergütung, der Nullsteuersatz und die Einkommensteuerbefreiung brauchen keinen Förderantrag. Bei Zuschüssen von Ländern und Kommunen entscheidet die jeweilige Förderrichtlinie, meist gilt ebenfalls: erst der Antrag, dann der Auftrag.
Gilt die Mehrwertsteuer von 0 Prozent für Photovoltaik noch?
Ja. Nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz beträgt die Umsatzsteuer 0 Prozent für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern an den Betreiber, wenn die Anlage auf oder in der Nähe einer Wohnung installiert wird. Bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Eine Befristung enthält die Vorschrift nicht.
Muss ich die Einnahmen aus meiner Photovoltaikanlage versteuern?
In der Regel nicht. Nach § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die Anlage laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat und Sie insgesamt nicht mehr als 100 kWp betreiben. Ein Gewinn muss dann nicht ermittelt werden.
Bekommen Balkonkraftwerke eine Förderung?
Vom Bund gibt es für Balkonkraftwerke keinen Zuschuss und keinen KfW-Kredit: Die KfW schließt Balkonkraftwerke und Steckeranlagen im Kredit 270 ausdrücklich aus. Zuschüsse zahlen nur einzelne Kommunen und Länder. In Berlin nimmt das Programm SolarPLUS für Steckersolargeräte laut IBB Business Team keine neuen Anträge mehr an. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Gemeinde nach.
Wird ein Stromspeicher gefördert?
Ja, auf drei Wegen. Der KfW-Kredit 270 finanziert Batteriespeicher mit. Der Nullsteuersatz gilt nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz auch für Speicher, die Solarstrom speichern, und für ihre Installation. Zuschüsse für Speicher zahlen einzelne Länder und Kommunen, in Berlin zum Beispiel das Programm SolarPLUS für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Was passiert mit der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen?
Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt die Vergütung nach § 51 EEG auf null. Für Anlagen unter 100 kW gilt das erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Zum Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum nach § 51a EEG. Die Regel gilt für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen.
Fazit: Welche Förderung zählt wirklich?
Den größten sicheren Vorteil bringen die beiden Steuerregeln: 0 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf und steuerfreie Einnahmen. Die Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh für Anlagen bis 10 kW ist nur für Inbetriebnahmen bis zum 31. Dezember 2026 gesichert, die Regeln danach sind noch nicht beschlossen.
Mein Tipp: Planen Sie die Anlage so, dass sie sich über den Eigenverbrauch trägt, und behandeln Sie die Einspeisung als Zugabe. Fragen Sie Ihre Gemeinde nach einem Zuschuss, bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie einen Kredit brauchen, lassen Sie sich den Zins für den KfW-Kredit 270 und für einen normalen Bankkredit nennen und nehmen Sie den günstigeren.
Quellen und Methodik
Alle Vergütungssätze stammen von der Bundesnetzagentur, die Steuerregeln aus dem Umsatzsteuergesetz und dem Einkommensteuergesetz, die Kreditbedingungen von der KfW und der Stand der EEG-Novelle 2027 aus dem Bericht des Deutschen Bundestags. Die Regeln zu negativen Preisen und zur 60-Prozent-Grenze stehen in den §§ 9, 25, 51 und 51a EEG 2023, der Status von SolarPLUS beim IBB Business Team. Abgerufen wurden alle Quellen am 11. Oktober 2026. Der Mittelwert von 7,35 ct/kWh für 15 kW ist eine eigene Rechnung.
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze - Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag, Geltung des EEG 2023
- Deutscher Bundestag: Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant - Stand und Inhalt der EEG-Novelle 2027
- Gesetze im Internet: § 12 Umsatzsteuergesetz - Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Speicher
- Gesetze im Internet: § 3 Einkommensteuergesetz - Steuerbefreiung nach Nummer 72
- KfW: Erneuerbare Energien Standard (270) - Kredithöhe, Laufzeiten, Antrag und Ausschlüsse
Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit der KfW, der Bundesnetzagentur oder anderen hier genannten Stellen. Fördersätze, Fristen und Budgets können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle zum Zeitpunkt des Antrags. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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