Von D. Volbracht
Das Wichtigste in Kürze
Die Clearingstelle EEG|KWKG beantwortet Anwendungsfragen und löst Konflikte im Recht der erneuerbaren Energien, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Sie ist eine unabhängige Einrichtung zur Konfliktklärung, keine Behörde und kein Gericht.
- Zuständig für: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Kostenlos: Recherche in der Datenbank mit mehr als 250 häufigen Anwendungsfragen und die Beantwortung einer Anfrage
- Schnell: Rund 90 % der Anfragen werden informativ geklärt, meist innerhalb weniger Tage
- Verfahren: sechs Arten, davon drei kostenpflichtige Einzelfallverfahren
- Voraussetzung: Für ein Verfahren müssen beide Konfliktparteien zustimmen
- Verbindlich: Ein Schiedsspruch wirkt wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil
Was ist die Clearingstelle EEG|KWKG?
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine unabhängige Einrichtung, die Fragen und Streitigkeiten zum Recht der erneuerbaren Energien außergerichtlich klärt. Sie ist nach eigener Darstellung weder Behörde noch Gericht, sondern eine Stelle zur Konfliktklärung. Ihre Grundlage hat sie in § 81 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und in § 32a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
Träger der Clearingstelle ist die RELAW GmbH, die Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien. Sie betreibt die Einrichtung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. In der Sache handelt die Clearingstelle unabhängig und ohne Weisungen. Das unterscheidet sie von der Bundesnetzagentur, die als Behörde die Aufsicht führt, aber im Einzelfall keine Rechtsberatung leistet.
Für Betreiber einer Solaranlage ist die Clearingstelle vor allem dann wichtig, wenn es mit dem Netzbetreiber Unstimmigkeiten gibt. Statt sofort zu klagen, lässt sich die Rechtsfrage dort zunächst kostenlos einordnen und bei Bedarf in einem geregelten Verfahren klären.
Welche Aufgaben hat die Clearingstelle?
Die Clearingstelle hat drei Aufgaben: Sie stellt Wissen bereit, beantwortet Anfragen und führt Verfahren durch. Zuständig ist sie für Anwendungsfragen und Streitigkeiten zum EEG, zum KWKG und zum Messstellenbetriebsgesetz, das den Betrieb der Stromzähler regelt.
Den größten Nutzen für die meisten Betreiber hat die frei zugängliche Datenbank. Sie enthält mehr als 250 häufige Anwendungsfragen, etwa zum Netzanschluss, außerdem die Ergebnisse früherer Verfahren und Gesetzesmaterialien. Viele Fragen sind dort bereits beantwortet, bevor überhaupt eine Anfrage nötig wird.
Findet sich die Antwort nicht, folgt die Anfrage. Die Clearingstelle beantwortet sie kostenlos und verweist dabei auf passende Ergebnisse, Urteile oder den Gesetzestext. Erst wenn das nicht reicht, kommt ein Verfahren in Betracht. Auf Bitte eines Gerichts gibt die Clearingstelle außerdem Stellungnahmen in laufenden Prozessen ab.
Wer kann die Clearingstelle nutzen?
Anfragen können Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Direktvermarkter stellen. Als Parteien eines Verfahrens nennt die Clearingstelle außerdem angehende Anlagenbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche, also die Unternehmen, die Einspeisung und Verbrauch im Stromnetz bilanzieren.
Die Größe der Anlage spielt keine Rolle. Der Anlagenbetreiber einer kleinen Dachanlage kann sich ebenso an die Clearingstelle wenden wie der Betreiber eines Solarparks. Auch wer erst plant und vor dem Bau eine Rechtsfrage klären möchte, ist dort richtig.
Entscheidend ist der Bezug zu einem der drei Gesetze. Fragen zum Mietrecht, zum Steuerrecht oder zu einem Streit mit dem Installateur gehören nicht dorthin.
Wie läuft eine Anfrage ab?
Eine Anfrage läuft schriftlich über das Online-Formular oder ein PDF-Formular auf der Website der Clearingstelle. Telefonische Auskünfte zu Fachfragen erteilt die Clearingstelle nicht. Nach dem Eingang prüft sie zuerst, ob sie zuständig ist, und versucht dann, die Frage informativ zu klären.
- DatenbankAntwort selbst suchen, kostenlos
- Anfrageschriftlich per Formular, kostenlos
- Vorprüfungrund 90 % sind hier erledigt
- Verfahrennur mit Zustimmung beider Seiten
In dieser Vorprüfung endet der Weg für die meisten: Nach Angaben der Clearingstelle werden rund 90 Prozent der Anfragen informativ geklärt, meist innerhalb weniger Tage. Bleibt der Konflikt bestehen, bereitet die Clearingstelle mit den Beteiligten ein Verfahren vor und wählt die passende Art aus. Durchgeführt wird es schriftlich, mündlich in Berlin oder per Telefon- oder Videokonferenz.
Welche Verfahren gibt es?
Die Clearingstelle kennt sechs Verfahrensarten. Drei davon lösen einen konkreten Streit zwischen zwei Parteien, eine dient den Gerichten, zwei klären Grundsatzfragen für die ganze Branche. Für jedes Einzelfallverfahren braucht die Clearingstelle die Zustimmung beider Konfliktparteien, in der Regel die des Anlagenbetreibers und die des Netzbetreibers.
| Verfahren | Wofür | Ergebnis bindend? | Entgelt |
|---|---|---|---|
| Einigungsverfahren | Konkreter Streit, schnellstes Einzelfallverfahren | Ja, bei Einigung, wie ein Vertrag | Ja |
| Votumsverfahren | Konkreter Streit, Einschätzung der Clearingstelle | Nur, wenn beide Seiten es vereinbaren | Ja |
| Schiedsrichterliches Verfahren | Konkreter Streit, Entscheidung wie durch ein Gericht | Ja, immer | Ja |
| Stellungnahmeverfahren | Ein Gericht bittet um Einschätzung | Nein | Nicht aufgeführt |
| Hinweisverfahren | Grundsatzfrage für die Branche | Nein | Nicht aufgeführt |
| Empfehlungsverfahren | Größere Grundsatzfrage, meist für mehrere Energieträger | Nein | Nicht aufgeführt |
Die drei Einzelfallverfahren
Im Einigungsverfahren erarbeiten beide Seiten mit Unterstützung der Clearingstelle eine gemeinsame Lösung. Häufig gibt es dazu einen Termin vor Ort. Die Einigung hat in der Regel den Charakter eines rechtsverbindlichen Vertrags. Im Votumsverfahren gibt die Clearingstelle ihre Einschätzung zum Fall ab. Verbindlich wird das Votum nur, wenn beide Seiten das vorab oder im Nachhinein vereinbaren.
Im schiedsrichterlichen Verfahren handelt die Clearingstelle wie ein Gericht. Beide Seiten müssen den Schiedsspruch akzeptieren, er ist so verbindlich wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Wer diesen Weg wählt, verzichtet damit auf den Gang vor die staatlichen Gerichte in derselben Sache und sollte sich das vorher gut überlegen.
Stellungnahme, Hinweis und Empfehlung
Im Stellungnahmeverfahren bittet ein Gericht, etwa ein Amts- oder Landgericht, die Clearingstelle um ihre Einschätzung zu einer Frage des EEG, des KWKG oder des Messstellenbetriebsgesetzes. Hinweis- und Empfehlungsverfahren klären Fragen, die viele Betreiber gleichzeitig betreffen. Daran werden akkreditierte Vereine, Verbände, Interessengruppen und öffentliche Stellen beteiligt. Die Ergebnisse sind nicht bindend, sie werden veröffentlicht und sind in der Datenbank nachzulesen.
Was kostet ein Verfahren und wie lange dauert es?
Die Recherche in der Datenbank und die Beantwortung einer Anfrage kosten nichts. Entgelte erhebt die Clearingstelle für die drei Einzelfallverfahren, also für Einigung, Votum und Schiedsspruch. Die Höhe hängt von der Leistung der Anlage ab und ist in der Entgeltordnung festgelegt. Feste Beträge nennt dieser Beitrag bewusst nicht, weil die Entgeltordnung geändert werden kann. Auf der Website der Clearingstelle steht ein Entgeltrechner, mit dem sich die voraussichtlichen Kosten unverbindlich ermitteln lassen.
Bei der Dauer unterscheiden sich die Verfahren deutlich. Einigungsverfahren lassen sich nach Angaben der Clearingstelle fast immer innerhalb weniger Wochen abwickeln. Votumsverfahren und schiedsrichterliche Verfahren werden spätestens sechs Monate nach Eingang aller notwendigen Unterlagen eingeleitet, der Abschluss folgt dann in der Regel innerhalb von drei Monaten.
Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Die Verfahren können ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Wer sich trotzdem vertreten lässt, trägt diese Kosten zusätzlich zum Entgelt.
Bei welchen Photovoltaik-Themen hilft die Clearingstelle?
Die Clearingstelle hilft bei allen Fragen, die sich aus der Anwendung des EEG und des Messstellenbetriebsgesetzes auf eine Solaranlage ergeben. In der Praxis sind das vor allem Vergütung, Netzanschluss, Messung und die Einordnung der Anlage.
Bei der Einspeisevergütung geht es oft um die richtige Höhe und um den maßgeblichen Inbetriebnahmezeitpunkt, von dem der Vergütungssatz abhängt. Beim Netzanschluss stehen Fristen, Kosten und die Lage des Netzanschlusspunkts im Mittelpunkt. Hinzu kommen Fragen zur Abnahme des Stroms, die der Beitrag zur Abnahmegarantie erklärt, und zur Abregelung im Einspeisemanagement.
Ein weiteres großes Feld sind Messkonzepte: Welche Zähler braucht eine Anlage mit Speicher, mit mehreren Erzeugern oder mit Mietern im Haus? Dazu passen die Beiträge zum Smart Meter für die PV-Anlage und zum Verkauf von PV-Strom an Mieter. Schwierig wird es auch, wenn mehrere Anlagen auf einem Grundstück zusammengerechnet werden und davon die Vergütung abhängt.
Praxis: So gehen Sie bei einem Streit vor
Der sinnvollste Weg führt von der günstigsten zur aufwendigsten Stufe. Wer zuerst die Datenbank durchsucht und dann eine Anfrage stellt, hat in den meisten Fällen schon eine belastbare Einschätzung in der Hand, ohne einen Euro auszugeben.
- Die Frage in einem Satz aufschreiben: Was genau verlangt der Netzbetreiber, und was halten Sie für richtig?
- In der Datenbank der Clearingstelle nach dem Stichwort suchen, zum Beispiel Netzanschluss oder Messkonzept.
- Unterlagen sammeln: Schriftwechsel mit dem Netzbetreiber, Inbetriebnahmeprotokoll, Abrechnungen, Datenblätter.
- Die Anfrage schriftlich über das Formular stellen und die Unterlagen beifügen.
- Mit der Antwort noch einmal auf den Netzbetreiber zugehen. Oft erledigt sich der Streit damit.
- Bleibt der Konflikt, dem Netzbetreiber ein Einigungsverfahren vorschlagen und die Kosten mit dem Entgeltrechner prüfen.
Eine Anfrage bei der Clearingstelle ersetzt keine rechtliche Vertretung. Geht es um viel Geld oder drohen Ansprüche zu verjähren, sollten Sie parallel eine Fachanwaltskanzlei für Energierecht einschalten.
Lehnt der Netzbetreiber ein Verfahren ab, ist die Arbeit trotzdem nicht umsonst. Die schriftliche Einschätzung der Clearingstelle stärkt Ihre Position in weiteren Gesprächen und kann auch in einem späteren Gerichtsverfahren eine Rolle spielen, wenn das Gericht die Clearingstelle um eine Stellungnahme bittet.
Wo liegen die Grenzen?
Die Clearingstelle vermittelt neutral und berät keine Seite einzeln. Sie ist damit kein Ersatz für einen eigenen Anwalt, der allein Ihre Interessen vertritt. Ein Verfahren kommt außerdem nur zustande, wenn die Gegenseite mitmacht.
Das spricht für die Clearingstelle
- Datenbank und Anfrage sind kostenlos
- Rund 90 % der Anfragen sind in wenigen Tagen geklärt
- Unabhängig und nicht an Weisungen gebunden
- Kein Anwalt vorgeschrieben
- Ein Schiedsspruch ist so verbindlich wie ein Urteil
Das sind die Grenzen
- Keine einseitige Rechtsberatung
- Verfahren nur mit Zustimmung beider Seiten
- Hinweise und Empfehlungen sind nicht bindend
- Nur Fragen zu EEG, KWKG und Messstellenbetriebsgesetz
- Keine telefonischen Fachauskünfte
Häufige Fragen
Was macht die Clearingstelle EEG|KWKG?
Die Clearingstelle EEG|KWKG beantwortet Anwendungsfragen und klärt Streitigkeiten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und zum Messstellenbetriebsgesetz. Sie ist eine unabhängige Einrichtung zur Konfliktklärung, keine Behörde und kein Gericht. Neben der kostenlosen Beantwortung von Anfragen führt sie sechs Verfahrensarten durch und betreibt eine frei zugängliche Datenbank.
Ist die Clearingstelle EEG|KWKG kostenlos?
Die Recherche in der Datenbank und die Beantwortung einer Anfrage sind kostenlos. Entgelte fallen für die Einzelfallverfahren an, also für das Einigungsverfahren, das Votumsverfahren und das schiedsrichterliche Verfahren. Die Höhe richtet sich nach der Leistung der Anlage und steht in der Entgeltordnung. Die voraussichtlichen Kosten lassen sich mit dem Entgeltrechner der Clearingstelle unverbindlich ermitteln.
Wer kann sich an die Clearingstelle wenden?
Anfragen können Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Direktvermarkter stellen. Als Parteien eines Verfahrens kommen außerdem angehende Anlagenbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche in Betracht. Voraussetzung ist, dass die Frage das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder das Messstellenbetriebsgesetz betrifft.
Sind die Entscheidungen der Clearingstelle bindend?
Das hängt vom Verfahren ab. Ein Schiedsspruch ist so verbindlich wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Ein Votum ist verbindlich, wenn beide Seiten das vorab oder im Nachhinein vereinbaren. Eine Einigung hat in der Regel den Charakter eines rechtsverbindlichen Vertrags. Stellungnahmen, Hinweise und Empfehlungen sind nicht bindend.
Muss der Netzbetreiber einem Verfahren zustimmen?
Ja. Für ein Verfahren braucht die Clearingstelle die Zustimmung beider Konfliktparteien, in der Regel die des Anlagenbetreibers und die des Netzbetreibers. Lehnt eine Seite ab, bleibt die kostenlose Anfrage, mit der Sie eine Einschätzung der Rechtslage erhalten, oder der Weg vor ein Gericht.
Wie lange dauert ein Verfahren bei der Clearingstelle?
Einigungsverfahren lassen sich nach Angaben der Clearingstelle fast immer innerhalb weniger Wochen abwickeln. Votumsverfahren und schiedsrichterliche Verfahren werden spätestens sechs Monate nach Eingang aller notwendigen Unterlagen eingeleitet und in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Rund 90 Prozent der Anfragen klärt die Clearingstelle schon vorher, meist innerhalb weniger Tage.
Brauche ich einen Anwalt für ein Verfahren bei der Clearingstelle?
Nein. Die Verfahren der Clearingstelle können ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Bei hohen Beträgen oder verwickelten Sachverhalten kann eine anwaltliche Begleitung trotzdem sinnvoll sein, denn die Clearingstelle vermittelt neutral und berät keine Seite einzeln.
Kann ich die Clearingstelle anrufen?
Für Fachfragen nicht. Die Clearingstelle erteilt keine telefonischen Auskünfte zu Fragen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Anfragen laufen schriftlich über das Online-Formular oder ein PDF-Formular auf der Website der Clearingstelle.
Hilft die Clearingstelle bei Streit um die Einspeisevergütung?
Ja, wenn es um die Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht. Typische Fälle sind die Höhe der Vergütung, der Netzanschluss, Messkonzepte oder die Einordnung einer Anlage. Prüfen Sie zuerst die Datenbank der Clearingstelle mit mehr als 250 häufigen Anwendungsfragen und stellen Sie danach eine kostenlose Anfrage.
Fazit
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist für Betreiber einer Solaranlage die erste Adresse, wenn eine Frage zum EEG offen ist oder der Netzbetreiber anders rechnet als erwartet. Datenbank und Anfrage kosten nichts, und rund 90 Prozent der Anfragen sind damit bereits erledigt.
Ein Verfahren lohnt sich, wenn beide Seiten eine Lösung wollen und der Gang vor Gericht vermieden werden soll. Das Einigungsverfahren ist dabei der schnellste Weg. Wer den Schiedsspruch wählt, erhält eine Entscheidung mit der Wirkung eines Urteils.
Quellen und Methodik
Alle Angaben zu Auftrag, Verfahren, Bindungswirkung, Dauer und Entgelten stammen von den Seiten der Clearingstelle EEG|KWKG selbst. Die Zahl der Datenbankeinträge und der Anteil der informativ geklärten Anfragen sind Eigenangaben der Clearingstelle. Konkrete Entgelte in Euro nennt der Beitrag nicht, maßgeblich sind die Entgeltordnung und der Entgeltrechner. Die Checkliste im Praxisteil ist eine eigene Empfehlung. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
- Clearingstelle EEG|KWKG: Unser Auftrag - Rechtsgrundlagen, Träger, Unabhängigkeit, Zuständigkeit
- Clearingstelle EEG|KWKG: Verfahren und Verfahrensablauf - Verfahrensarten, Vorprüfung, Zustimmung beider Parteien
- Clearingstelle EEG|KWKG: Unsere Leistungen - Datenbank, Anfrage, keine telefonischen Auskünfte
- Clearingstelle EEG|KWKG: Häufige Fragen zu unseren Verfahren - Dauer, Bindungswirkung, Anwalt
- Clearingstelle EEG|KWKG: Entgeltordnung - entgeltpflichtige Verfahren, Entgeltrechner
Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit der Clearingstelle EEG|KWKG, der RELAW GmbH oder anderen genannten Stellen. Der Beitrag dient der unabhängigen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Clearingstelle und eine Fachanwaltskanzlei für Energierecht.
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