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Einspeisevergütung Rechner & Tabelle – Aktuelle Vergütungssätze (2020–2026)
🔢 Einspeisevergütung berechnen (2020–2026)

© Solar.red | Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: §§ 48, 49, 53 EEG, Bundesnetzagentur.

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Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung pro Kilowattstunde. Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten sie für Solarstrom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Geregelt ist sie in den §§ 19 und 21 des EEG.

Die Vergütung wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben. Sie gilt 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Der Satz hängt vom Inbetriebnahmedatum, der Anlagenleistung in kWp und der Einspeiseart ab.

Historisch war die Vergütung der entscheidende Wirtschaftlichkeitstreiber. Bei Einführung des EEG im Jahr 2000 lag sie bei über 50 ct/kWh. Aktuell sind es 7,78 ct/kWh für kleine Anlagen mit Teileinspeisung.

💡 Steuerbefreiung seit 2023

Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind für private PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Beim Kauf entfällt die Umsatzsteuer (0 % MwSt.). Mehr unter PV-Anlage & Steuer.

Aktuelle Vergütungssätze (Tabelle)

Seit dem 1. Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 %. Die Tabellen zeigen die feste Einspeisevergütung nach § 48 EEG seit dem Osterpaket 2022.

Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)

Tabelle seitlich scrollen
Feste Einspeisevergütung bei Teileinspeisung – ct/kWh
Zeitraum≤ 10 kWp> 10–40 kWp> 40–100 kWp
Ab 30.07.2022 (Osterpaket)8,207,105,80
2023 (bis 31.01.2024)8,207,105,80
01.02.–31.07.20248,117,035,74
01.08.2024–31.01.20258,036,955,68
01.02.–31.07.20257,946,885,62
01.08.2025–31.01.20267,866,805,56
01.02.–31.07.20267,786,735,50
01.08.2026–31.01.2027 (Prognose)7,716,675,45

Volleinspeisung

Tabelle seitlich scrollen
Feste Einspeisevergütung bei Volleinspeisung – ct/kWh
Zeitraum≤ 10 kWp> 10–40 kWp> 40–100 kWp
Ab 30.07.2022 (Osterpaket)13,0010,9010,90
2023 (bis 31.01.2024)13,0010,9010,90
01.02.–31.07.202412,8710,7910,79
01.08.2024–31.01.202512,7310,6810,68
01.02.–31.07.202512,6010,5710,57
01.08.2025–31.01.202612,4710,4710,47
01.02.–31.07.202612,3410,3510,35
01.08.2026–31.01.2027 (Prognose)12,2310,2510,25
📌 Leistungsanteilige Berechnung

Bei Anlagen über 10 kWp wird gestuft berechnet. Eine 15-kWp-Anlage (Teileinspeisung, ab 02/2026) erhält für die ersten 10 kWp 7,78 ct und für die restlichen 5 kWp 6,73 ct – im Schnitt 7,43 ct/kWh.

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Teileinspeisung vs. Volleinspeisung

Das EEG unterscheidet seit 2023 zwei Einspeisemodelle. Die Wahl beeinflusst den Vergütungssatz und die Gesamtrechnung Ihrer Photovoltaikanlage.

Teileinspeisung: Sie verbrauchen den Solarstrom vorrangig selbst und speisen nur den Überschuss ein. Für die meisten Privathaushalte wirtschaftlich optimal.

Volleinspeisung: Der gesamte Solarstrom fließt ins Netz. Höhere Vergütung (12,34 ct statt 7,78 ct für ≤ 10 kWp), muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden.

✅ Teileinspeisung

  • Höhere Ersparnis: Eigenverbrauch spart 30–40 ct/kWh vs. 7,78 ct Vergütung
  • Unabhängigkeit: Weniger Abhängigkeit von steigenden Strompreisen
  • Kombinierbar: Mit Stromspeicher auf 60–80 % Eigenverbrauch steigern

⚡ Volleinspeisung

  • Höhere Vergütung/kWh: 12,34 ct statt 7,78 ct (bis 10 kWp)
  • Ideal bei geringem Verbrauch: Zweitwohnungen, Gewerbegebäude
  • Steuerlich einfacher: Kein Eigenverbrauchsanteil zu berechnen

Kombinationen sind seit EEG 2023 möglich. Sie können auf demselben Dach eine Teil- und eine Volleinspeiseanlage betreiben. Die Wahl kann jährlich zum 1. Dezember geändert werden.

Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung – Was lohnt sich mehr?

Der Eigenverbrauch ist wirtschaftlich klar die bessere Wahl. Bei ca. 39–41 ct/kWh Netzstrompreis und 7,78 ct/kWh Einspeisevergütung spart jede selbst verbrauchte kWh über 30 Cent mehr.

~40 ct/kWh
Ø Netzstrompreis 2026
7,78 ct/kWh
Einspeisevergütung (Teil)
~32 ct
Vorteil pro kWh Eigenverbrauch
5–8 ct/kWh
Gestehungskosten PV-Strom

Beispielrechnung (4-Personen-Haushalt): Bei 5.000 kWh und einer 10-kWp-Anlage spart Eigenverbrauch ca. 2.000 €/Jahr. Einspeisung brächte nur ca. 389 €. Vorteil: ~1.611 €/Jahr.

Ein Stromspeicher maximiert den Nutzen. Ohne Speicher: 25–35 % Eigenverbrauch. Mit Speicher: 60–80 %.

Negative Strompreise & Solarspitzengesetz

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz. Für Neuanlagen ab diesem Stichtag kann der Vergütungsanspruch in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen entfallen – abhängig von Anlagengröße und technischer Ausstattung (z. B. intelligentes Messsystem/Steuerbox). Ältere Bestandsanlagen sind nicht betroffen.

Ein Kompensationsmechanismus federt den Effekt ab. Die nicht vergüteten Viertelstunden werden am Ende der 20 Jahre angehängt. 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Preisen, 2025 bereits 575.

Ebenfalls seit dem 25. Februar 2025 gilt eine Wirkleistungsbegrenzung. Ohne Smart Meter (iMSys) und Steuerbox dürfen Neuanlagen nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Mit der entsprechenden Mess- und Steuertechnik kann die volle Leistung genutzt werden – und überschüssiger Strom im Speicher zwischengelagert werden.

✅ Tipp: Speicher nutzen

Bei negativen Strompreisen Solarstrom in den Speicher leiten statt einzuspeisen – so wird die Regelung zum Vorteil.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung steht jedem PV-Anlagenbetreiber bis 100 kWp gesetzlich zu. Folgende Schritte sind erforderlich:

Schritt 1 – Installation: Nach der Installation bestimmt das Inbetriebnahme-Datum den Vergütungssatz für 20 Jahre.

Schritt 2 – Anmeldung beim Netzbetreiber: Netzanschluss und Zählertausch werden veranlasst.

Schritt 3 – Marktstammdatenregister: Innerhalb eines Monats bei der Bundesnetzagentur registrieren.

Schritt 4 – ZEREZ (seit 01.02.2025): Eintragung im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate.

Schritt 5 – Einspeisevertrag: Der Netzbetreiber schließt automatisch einen Einspeisevertrag ab. Auszahlung in der Regel monatlich.

Monatliche oder jährliche Auszahlung?

Die meisten Netzbetreiber zahlen monatliche Abschläge. Am Jahresende erfolgt eine Schlussabrechnung.

Jährliche Abrechnung ist ebenfalls möglich. Monatliche Vorauszahlungen auf Basis geschätzter Werte, Ausgleich am Jahresende.

Was passiert nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr endet die fixe EEG-Vergütung. Die Anlage wird zur „Ü20-Anlage".

Einspeisen bleibt möglich – zu reduzierten Konditionen. Vergütung auf Basis des Jahresmarktwerts Solar (2025: ca. 4,51 ct/kWh abzgl. 0,23 ct Vermarktungskosten). Maximum: 10 ct/kWh.

Drei Optionen: Verminderte Vergütung über Netzbetreiber, Direktvermarktung, oder maximaler Eigenverbrauch mit nachgerüstetem Speicher.

Historische Entwicklung

Von über 50 ct/kWh auf unter 8 ct – parallel sanken die Modulpreise um über 90 %.

2000Einführung EEG – ca. 50,6 ct/kWh
2004Höchststand: 57,4 ct/kWh (≤ 10 kWp)
2010–2012Absenkung von 39 ct auf 18 ct/kWh
2020Ca. 9,7–8,2 ct/kWh – monatliche Degression
Jul 2022Tiefstand 6,24 ct – dann Anhebung auf 8,2 ct (Osterpaket)
2024Halbjährliche 1 %-Degression ab Februar
2025Solarspitzengesetz: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
20267,78 ct/kWh – geplante EEG-Reform, mögliche Abschaffung ab 2027

Geplante Reform ab 2027

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant eine EEG-Reform. Laut Arbeitsentwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab 1. Januar 2027 entfallen.

Alternativen: Nulleinspeisung (nur Eigenversorgung) oder ungeförderte Direktvermarktung an der Börse.

Final noch nicht beschlossen. Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die Vergütung für 20 Jahre.

⏰ Handlungsempfehlung

Inbetriebnahme noch 2026 anstreben. Prüfen Sie, ob sich Photovoltaik lohnt – und holen Sie Angebote ein.

Was gilt für Anlagen über 750 kWp?

Für PV-Großanlagen gelten besondere Regelungen. Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur verpflichtend, Direktvermarktungspflicht, Netzanschlusskosten beim Betreiber.

Fazit

Die Einspeisevergütung bleibt ein wichtiger Baustein. Trotz sinkender Sätze sind PV-Anlagen dank gesunkener Kosten, Steuerbefreiung und hoher Netzstrompreise weiterhin lohnend.

Eigenverbrauch ist heute der Haupttreiber. Ein Stromspeicher maximiert die Rendite.

Angesichts der geplanten Reform ab 2027 ist zeitnahes Handeln sinnvoll. Unsere Empfehlung: Holen Sie mindestens drei Angebote ein. Berechnen Sie vorab Ihren Bedarf mit unserem Solarrechner.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Seit 1.2.2026: Teileinspeisung 7,78 ct/kWh (≤ 10 kWp), 6,73 ct (≤ 40 kWp), 5,50 ct (≤ 100 kWp). Volleinspeisung: 12,34 ct (≤ 10 kWp), 10,35 ct (≤ 40 kWp). Nächste Absenkung am 1.8.2026.

Wie wird die Einspeisevergütung versteuert?

Seit 2023 steuerfrei für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern. Kein Umsatzsteuer beim Kauf (0 % MwSt.). Details: PV-Anlage & Steuer.

Was passiert nach 20 Jahren?

Fixe EEG-Vergütung endet. Verminderte Vergütung auf Basis des Jahresmarktwerts Solar (2025: ca. 4,51 ct/kWh). Alternativ: Direktvermarktung oder Eigenverbrauch maximieren.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Für Neuanlagen ab 25.02.2025 kann der Vergütungsanspruch in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen entfallen – abhängig von Anlagengröße und technischer Ausstattung (iMSys/Steuerbox). Der Vergütungszeitraum wird um diese Perioden verlängert. Bestandsanlagen können freiwillig optieren (+0,6 ct/kWh).

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Laut Arbeitsentwurf soll sie ab 2027 für neue Anlagen bis 25 kWp entfallen. Wer 2026 in Betrieb nimmt, behält die Vergütung für 20 Jahre.

Lohnt sich Eigenverbrauch oder Einspeisung mehr?

Eigenverbrauch spart über 30 ct/kWh, Einspeisung bringt ~8 ct. Klarer Vorteil Eigenverbrauch. Mehr: Lohnt sich Photovoltaik?

Wie wirkt sich ein Stromspeicher aus?

Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauch von 25–35 % auf 60–80 %. Bei negativen Strompreisen kann der Speicher Solarstrom zwischenspeichern.

Welche Rolle spielt der Netzbetreiber?

Verantwortlich für Netzanschluss, Zähler und monatliche Auszahlung der Vergütung auf Basis der gemessenen Einspeisemengen.

Was gilt für die Direktvermarktungspflicht?

Die Direktvermarktungspflicht gilt ab 100 kWp installierter Leistung. Kleinere Anlagen können die feste Einspeisevergütung nutzen oder freiwillig in die Direktvermarktung wechseln. Ein Wechsel ist monatlich möglich.

Kann die Einspeisevergütung rückwirkend beantragt werden?

Nein. Der Satz wird ausschließlich zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf den gesetzlichen Regelungen des EEG (Stand: März 2026). Historische Werte 2020–2022 sind repräsentative Quartalsmittelwerte (Bundesnetzagentur). Für verbindliche Informationen: Fachbetrieb kontaktieren.

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