Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem Jahr 2000 das zentrale Förderinstrument für erneuerbare Energien in Deutschland. Es regelt die Einspeisevergütung, den Einspeisevorrang und die Netzintegration von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen. Seit Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) und wird halbjährlich um 1 % gesenkt (nur für Neuanlagen). Durch das Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25.02.2025) kann die Vergütung bei negativen Strompreisen entfallen – der Förderzeitraum verlängert sich entsprechend. Die EU-Beihilfegenehmigung des EEG läuft Ende 2026 aus. Ab 2027 plant die Bundesregierung eine EEG-Novelle mit marktorientierten Modellen wie Differenzverträgen (CfDs) – ein konkreter Gesetzentwurf steht noch aus. Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch liegt 2025 bei rund 55 % (laut Umweltbundesamt) – das Ziel für 2030 sind mindestens 80 %.
Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
Das EEG ist das Rückgrat der deutschen Energiewende. Es trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Windkraft, Solarenergie und Biomasse. Das Ziel: den Anteil grüner Energie am Stromverbrauch kontinuierlich steigern und Treibhausgasemissionen senken.
Die Kernidee ist einfach. Wer Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt, erhält eine staatlich garantierte Vergütung pro Kilowattstunde – die sogenannte Einspeisevergütung. Dieser Mechanismus bietet Investitionssicherheit und hat Deutschland zu einem der führenden Länder beim Ausbau erneuerbarer Energien gemacht.
Seit der Einführung wurde das EEG mehrfach novelliert. Die aktuelle Fassung (EEG 2023) enthält Anpassungen wie das Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25.02.2025) und steht vor einer grundlegenden Reform: Ab 2027 plant die Bundesregierung eine neue Förderstruktur mit marktorientierten Instrumenten.
EEG auf einen Blick – Die wichtigsten Kennzahlen
Quellen: Bundesnetzagentur, BDEW, Umweltbundesamt (Stand: Februar 2026)
Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Klimaschutz steht ganz oben. Das EEG soll Treibhausgasemissionen im Stromsektor senken, indem es fossile Energieträger durch erneuerbare Quellen ersetzt. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Durch den Ausbau heimischer Energiequellen reduziert Deutschland seine Abhängigkeit von importiertem Gas, Öl und Kohle. Das stärkt die Versorgungssicherheit und stabilisiert langfristig die Energiekosten.
Technologische Innovation: Das Gesetz fördert die Weiterentwicklung von Technologien wie Solarmodulen, Stromspeichern und intelligenten Messsystemen. Die Kosten für Photovoltaik sind dadurch seit 2000 um über 90 % gesunken.
Bürgerbeteiligung und dezentrale Erzeugung: Das EEG ermöglicht es Privatpersonen, mit einer eigenen Photovoltaikanlage zum Energieproduzenten zu werden. Bürgerenergieprojekte werden durch vereinfachte Regelungen besonders unterstützt.
Netzintegration: Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, ihre Netze so auszubauen, dass Ökostrom vorrangig aufgenommen und verteilt werden kann.
So funktioniert das EEG
Die Einspeisevergütung ist der Kern des Systems. Betreiber von PV-Anlagen bis 100 kWp erhalten für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungssatz – garantiert für 20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme. Der Satz wird bei Inbetriebnahme fixiert und bleibt konstant.
Einspeisevorrang sichert die Abnahme. Strom aus erneuerbaren Energien hat Vorrang vor konventionell erzeugtem Strom. Das bedeutet: Ökostrom wird immer zuerst ins Netz eingespeist. Erst wenn kein weiterer Bedarf besteht, greifen konventionelle Kraftwerke.
Ausschreibungsverfahren für größere Anlagen: Seit 2017 werden die Vergütungssätze für Anlagen ab einer bestimmten Größe per Ausschreibung ermittelt. Der Zuschlag geht an den Bieter mit dem niedrigsten Preis – das senkt die Förderkosten.
Halbjährliche Degression: Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1 % (§ 49 EEG 2023). Diese Absenkung trifft ausschließlich Neuanlagen. Wer bereits einspeist, behält seinen Satz.
Negativpreise-Regel: Für PV-Anlagen, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden, kann die EEG-Vergütung in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen entfallen. Diese Zeiten werden am Ende der 20-jährigen Förderlaufzeit angerechnet (Verlängerungsmechanismus). Details hängen u. a. von Anlagengröße und technischer Ausstattung ab. Bestehende Anlagen können freiwillig in die neue Regelung optieren und erhalten dafür einen Bonus von 0,6 ct/kWh.
60%-Einspeisebegrenzung: Neue PV-Anlagen müssen ihre Einspeiseleistung zunächst auf 60 % begrenzen, solange kein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber per Test bestätigt wurde. Ab 7 kWp besteht eine Einbaupflicht für iMSys und Steuerbox. Unter 7 kWp gibt es keine Einbaupflicht – die 60%-Begrenzung bleibt aber bis zur technischen Freischaltung bestehen.
Finanzierung über den Bundeshaushalt: Seit der Abschaffung der EEG-Umlage 2022 wird die Differenz zwischen Vergütung und Marktwert des Stroms aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Verbraucher zahlen keinen direkten EEG-Aufschlag mehr auf den Strompreis.
Welche erneuerbaren Energien fördert das EEG?
| Energieträger | Beschreibung | Installierte Leistung (ca.) |
|---|---|---|
| Windenergie (Onshore) | Wandelt kinetische Windenergie in Strom um. Wichtigster Energieträger im deutschen Strommix. | 62 GW |
| Windenergie (Offshore) | Windkraftanlagen auf See mit besonders hohen Volllaststunden und konstanter Erzeugung. | 9 GW |
| Solarenergie (PV) | Erzeugt Strom aus Sonnenlicht. 2025 erstmals auf Platz 2 der Nettostromerzeugung – vor Braunkohle. | 100+ GW |
| Bioenergie | Strom und Wärme aus Biomasse, Biogas und biogenen Abfällen. Liefert rund 41 TWh jährlich. | 9,5 GW |
| Wasserkraft | Älteste Form der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Konstant, aber abhängig von Niederschlägen. | 5,9 GW |
| Geothermie | Nutzt Erdwärme für Strom und Heizung. Zuverlässig und wetterunabhängig, bisher geringer Anteil. | 0,05 GW |
| Grüner Wasserstoff | Wird per Elektrolyse aus EE-Strom erzeugt. Zunehmend wichtig als Langzeitspeicher und für die Industrie. | im Aufbau |
Quellen: Bundesnetzagentur, Fraunhofer ISE, Umweltbundesamt (Stand: 2025)
Einspeisevergütung 2026 – Aktuelle Sätze
Die Vergütungssätze gelten seit dem 1. Februar 2026. Sie werden halbjährlich um 1 % abgesenkt (nur für Neuanlagen). Die nächste Senkung erfolgt am 1. August 2026. Für detaillierte Informationen und historische Sätze besuchen Sie unsere Übersichtsseite zur Einspeisevergütung.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 – 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 – 100 kWp | 5,50 ct/kWh | – |
Bei Netzstrompreisen von 30–40 ct/kWh spart jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr als die Einspeisung einbringt. Ein Stromspeicher kann den Eigenverbrauch auf 60–80 % steigern und die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage erheblich verbessern.
Wichtig für Ü20-Anlagen: Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung erhalten Betreiber nur noch den Marktwert des eingespeisten Stroms. 2025 lag dieser bei rund 3,8 ct/kWh. Für diese Anlagen lohnt sich die Umstellung auf maximalen Eigenverbrauch.
EEG-Novelle 2027 – Was sich ändern soll
Die EU-Beihilfegenehmigung läuft Ende 2026 aus. Das zwingt die Bundesregierung zu einer Neuregelung des EEG ab 2027. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat angekündigt, die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen abzuschaffen. Der Kabinettsbeschluss soll im ersten Quartal 2026 erfolgen.
Differenzverträge (CfDs) werden diskutiert. Statt fester Vergütungssätze könnten zweiseitige Differenzverträge eingeführt werden – so sieht es die EU-Strombinnenmarktverordnung für staatlich geförderte Anlagen vor. Das würde bedeuten: Betreiber vermarkten ihren Strom selbst oder über Direktvermarkter und erhalten eine Marktprämie. Ob und in welcher Form CfDs auch für kleine Dachanlagen gelten, ist politisch noch nicht entschieden.
Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Wer bis Ende 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, behält seine 20-jährige Vergütungszusage vollständig. Historisch wurden einmal zugesagte EEG-Vergütungen nie rückwirkend gestrichen.
Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme zeigt: Bei einer Umstellung auf Direktvermarktung müsste die Eigenverbrauchsquote um rund 15 % höher liegen, um die gleiche Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Das Institut empfiehlt stattdessen dynamische Einspeisevergütungen, einen beschleunigten Smart-Meter-Rollout und flächendeckende dynamische Stromtarife als sanfteren Übergang.
Wer jetzt handelt, sichert sich die alten Regeln. Wenn Sie eine PV-Anlage planen, sollten Sie die Inbetriebnahme möglichst noch 2026 anstreben. Mit dem Solar.red Solarrechner können Sie prüfen, ob sich eine Anlage für Sie rechnet.
Geschichte des EEG – Von 2000 bis heute
Auswirkungen auf die Energiewende
Der Anteil erneuerbarer Energien hat sich vervielfacht. Von rund 6 % im Jahr 2000 stieg der EE-Anteil am Bruttostromverbrauch auf etwa 55 % im Jahr 2025 (laut Umweltbundesamt). Im zweiten Quartal 2025 erreichten die Erneuerbaren sogar einen Rekordanteil von 67,5 % an der Stromerzeugung.
Solarenergie überholt die Braunkohle. 2025 rückte die Photovoltaik erstmals auf Platz 2 der öffentlichen Nettostromerzeugung vor – ein historischer Meilenstein. Am 20. Juni 2025 deckte Solar zeitweise 98,6 % der öffentlichen Last. Insgesamt erzeugten EE-Anlagen rund 282 TWh Strom im Jahr 2025.
Der PV-Zubau bleibt auf hohem Niveau. Im ersten Quartal 2025 wurden rund 3,4 GW neue PV-Leistung installiert. Die Gesamtleistung überschritt erstmals die 100-GW-Marke. Diese Dynamik verdankt sich wesentlich den EEG-Förderungen und sinkenden Modulpreisen.
Herausforderung bleibt die Windkraft. 2025 begann windschwach – die Stromerzeugung aus Onshore-Wind ging im ersten Quartal um 31 % zurück. Der Zubau hat jedoch Fahrt aufgenommen: 3,2 GW Bruttozubau an Land wurden bis zum dritten Quartal erreicht. Das 115-GW-Ziel bis 2030 erfordert weiterhin hohes Tempo.
Vorteile und Kritik am EEG
Vorteile
- Investitionssicherheit: 20 Jahre garantierte Vergütung ermöglicht sichere Kalkulation für private und gewerbliche Betreiber.
- Technologieentwicklung: Die PV-Kosten sanken seit 2000 um über 90 %. Auch Speichertechnologien profitieren.
- Klimaschutz: Erneuerbare vermeiden jährlich Hunderte Millionen Tonnen CO₂-Emissionen.
- Bürgerbeteiligung: Millionen Haushalte erzeugen eigenen Strom und werden unabhängiger.
- Energieunabhängigkeit: Geringere Abhängigkeit von Energieimporten stärkt die Versorgungssicherheit.
Kritikpunkte
- Kosten: Die staatliche Förderung belastet den Bundeshaushalt mit mehreren Milliarden Euro jährlich.
- Netzüberlastung: An sonnigen Tagen entsteht ein Überangebot, das zu negativen Strompreisen führt.
- Bürokratie: Ausschreibungsverfahren, ZEREZ-Pflicht und Meldepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand.
- Verteilungsgerechtigkeit: Energieintensive Industrien waren lange von Umlagekosten befreit.
- Landschaftseingriffe: Wind- und Freiflächenanlagen stehen teils in der Kritik wegen Flächenverbrauch und Artenschutz.
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Häufige Fragen zum EEG
Die EU-Beihilfegenehmigung für das EEG läuft Ende 2026 aus. Die Bundesregierung plant eine EEG-Novelle, die ab 2027 die feste Einspeisevergütung durch marktorientierte Modelle wie Differenzverträge (CfDs) ersetzen soll. Bestehende Anlagen behalten ihren 20-jährigen Bestandsschutz.
Seit Februar 2026 erhalten neue PV-Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh und bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh. Ab August 2026 sinken diese Sätze für Neuanlagen erneut um 1 %. Alle Details finden Sie auf unserer Seite zur Einspeisevergütung.
Seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes am 25.02.2025 kann für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen die EEG-Vergütung in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen entfallen. Diese Zeiten werden am Ende der Förderlaufzeit angerechnet (Verlängerungsmechanismus). Details hängen u. a. von Anlagengröße und technischer Ausstattung (iMSys/Steuerbox) ab.
Das EEG fördert Windenergie (onshore und offshore), Solarenergie (Photovoltaik), Bioenergie (Biomasse, Biogas), Wasserkraft, Geothermie und grünen Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.
Ja. Obwohl die Einspeisevergütung sinkt, lohnt sich eine Photovoltaikanlage weiterhin – vor allem durch den Eigenverbrauch. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart 30–40 ct an Netzstromkosten. Die Vergütung ist nur ein Zusatzbaustein. Prüfen Sie es selbst: Lohnt sich Photovoltaik?
Die Einspeisevergütung gilt 20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme. Der bei Inbetriebnahme festgelegte Vergütungssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant – unabhängig von zukünftigen Gesetzesänderungen. Steuerliche Aspekte sollten Sie ebenfalls berücksichtigen.
Neue PV-Anlagen müssen ihre Einspeiseleistung zunächst auf 60 % begrenzen, solange kein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber per Test bestätigt wurde. Ab 7 kWp besteht eine Pflicht zum iMSys-Einbau – unterhalb dieser Grenze entfällt die Pflicht, aber die 60-%-Begrenzung kann bis zur technischen Freischaltung trotzdem greifen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Smart Meter für PV-Anlagen.
Seit 2022 wird das EEG nicht mehr über die EEG-Umlage auf den Strompreis, sondern aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes finanziert. Die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütungssatz trägt der Bundeshaushalt.
Fazit
Das EEG bleibt auch nach 25 Jahren das wichtigste Instrument der Energiewende. Es hat den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 6 % auf über 55 % gesteigert und Deutschland zu einem der weltweit führenden Märkte für Solarenergie gemacht.
Die kommende Reform ist eine Zäsur. Mit dem voraussichtlichen Ende der festen Einspeisevergütung ab 2027 beginnt eine neue Ära. Die Verantwortung verschiebt sich stärker zu den Betreibern: Eigenverbrauchsoptimierung, Stromspeicher und intelligente Energiemanagementsysteme werden noch wichtiger.
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Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung oder Kooperation mit der Bundesnetzagentur, dem BMWE oder anderen hier genannten Institutionen. Alle Angaben zu Vergütungssätzen und gesetzlichen Regelungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: Februar 2026). Die geplante EEG-Novelle 2027 befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren – die dargestellten Änderungen beruhen auf Ankündigungen und Entwürfen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur oder einen Energieberater. Dieser Artikel dient ausschließlich der unabhängigen Information.
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