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Das Wichtigste in Kürze

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme. Netzbetreiber müssen die Anlagen anschließen und den Strom abnehmen, die Betreiber erhalten dafür eine Zahlung.

  • Ziel: mindestens 80 % erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030
  • Dauer der Zahlung: 20 Jahre ab Inbetriebnahme
  • Einspeisevergütung: für Anlagen bis 100 kW, darüber Direktvermarktung
  • Finanzierung: aus dem Bundeshaushalt, nicht mehr über eine Umlage
  • EEG-Novelle 2027: Gesetzentwurf im Bundestag, noch nicht beschlossen (Stand: 8. Oktober 2026)
  • Geplant für neue Solaranlagen unter 25 kW: Direktvermarktung statt Einspeisevergütung, feste Vergütung nur noch bis Ende 2028

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist das Bundesgesetz, das den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien fördert. Es gibt Betreibern von Wind-, Solar- und Biogasanlagen zwei Dinge: das Recht auf einen Netzanschluss und eine Zahlung für ihren Strom. Beides zusammen macht eine Anlage für 20 Jahre kalkulierbar.

Das Ziel steht in § 1. Die Stromversorgung soll treibhausgasneutral werden und vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Als Zwischenschritt nennt das Gesetz einen Anteil von mindestens 80 % am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030. Der Ausbau soll dabei stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen.

Für Hausbesitzer ist das EEG vor allem aus einem Grund wichtig. Es regelt, was eine Photovoltaikanlage für den Strom bekommt, den sie ins Netz abgibt. Diese Zahlung heißt Einspeisevergütung. Genau an ihr setzt die geplante EEG-Novelle an.

So funktioniert das EEG

Das EEG funktioniert über drei Bausteine: Anschluss, Abnahme und Zahlung. Der Netzbetreiber muss eine Anlage an sein Netz anschließen und den Strom vorrangig abnehmen. Der Betreiber erhält dafür je Kilowattstunde einen Betrag, der bei der Inbetriebnahme feststeht.

ErzeugungIhre Anlagespeist Überschuss ein
Anschluss und AbnahmeNetzbetreibermuss abnehmen
Zahlung20 Jahrefester Satz je kWh
Finanzierung: Die Differenz zum Marktwert des Stroms trägt der Bundeshaushalt
Der Weg des Stroms und des Geldes im geltenden EEG.

Wie lange gezahlt wird, regelt § 25. Marktprämien und Einspeisevergütungen fließen 20 Jahre lang. Bei Anlagen mit gesetzlich bestimmter Vergütung, also den üblichen Dachanlagen, läuft die Zahlung bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme. Was als Inbetriebnahme zählt, erklärt der Beitrag zum Inbetriebnahmezeitpunkt.

Tabelle seitlich scrollen
Fördermodelle im geltenden EEG nach den §§ 19 bis 25. Größenangaben aus § 21
ModellFür wenSo wird gezahlt
EinspeisevergütungAnlagen bis 100 kWFester Satz je Kilowattstunde vom Netzbetreiber
MarktprämieGrößere Anlagen in der DirektvermarktungVerkauf am Markt plus Aufschlag bis zum festgelegten Wert
AusschreibungGroße Wind- und SolaranlagenDer Wert wird im Wettbewerb ermittelt, das niedrigste Gebot gewinnt
MieterstromzuschlagSolaranlagen auf WohngebäudenZuschlag für Strom, der im Gebäude an Bewohner geliefert wird

Die Höhe der Einspeisevergütung sinkt für später gebaute Anlagen schrittweise. Diesen Mechanismus beschreibt der Beitrag zur Degression der Einspeisevergütung. Wer einmal einspeist, behält seinen Satz für die gesamte Laufzeit.

Bezahlt wird die Förderung aus dem Bundeshaushalt. Die frühere EEG-Umlage, ein Aufschlag auf jede Kilowattstunde der Stromrechnung, ist abgeschafft.

Welche erneuerbaren Energien fördert das EEG?

Das EEG fördert Strom aus fünf Quellen: Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Erdwärme. Dazu kommen Deponiegas, Klärgas und Grubengas. Für jede Quelle gelten eigene Regeln zu Vergütung, Ausschreibung und Ausbaumenge.

Wind
an Land und auf See
  • FörderungFast ausschließlich über Ausschreibungen
  • Ausbauziel115 GW an Land bis 2030
Sonne
Dach und Freifläche
  • FörderungEinspeisevergütung für kleine, Ausschreibung für große Anlagen
  • Mehr dazuSolarenergie
Weitere
steuerbar und stetig
  • Biomasse und BiogasLieferbar nach Bedarf
  • Wasserkraft und GeothermieKleiner Anteil, gleichmäßige Erzeugung

Einteilung von Solar.red. Das Windziel nennt der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2027.

EEG 2027: Stand der Novelle

Die EEG-Novelle 2027 ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das EEG grundlegend umbauen soll. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor und ist noch nicht beschlossen. Stand dieser Übersicht: 8. Oktober 2026.

Der Zeitdruck kommt aus Brüssel. Die beihilferechtliche Genehmigung des geltenden EEG läuft nach Aussage eines Sachverständigen in der Bundestagsanhörung am 31. Dezember 2026 aus. Ohne Anschlussregelung droht danach eine Förderlücke. Die Novelle soll 2027 in Kraft treten und braucht neben dem Bundestag auch die Zustimmung der EU-Kommission.

Wo das Verfahren steht

29. Juli 2026Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt vor.
10. September 2026Der Entwurf geht als Drucksache 21/7867 an den Bundestag.
24. September 2026Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
30. September 2026Stellungnahme des Bundesrates liegt vor. Er verlangt tiefgreifende Nachbesserungen.
5. Oktober 2026Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss.
OffenZweite und dritte Lesung, Bundesrat, Zustimmung der EU-Kommission. Ein Termin für die Verabschiedung ist nicht genannt.

Was der Entwurf ändern soll

Tabelle seitlich scrollen
Geltendes EEG und Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2027 im Vergleich, nach den Angaben des Bundestags. Stand: 8. Oktober 2026
PunktGeltendes EEGEntwurf für 2027
Solaranlagen unter 25 kWEinspeisevergütung, rund 8 Cent je kWh, 20 JahreDirektvermarktung. Feste Vergütung nur noch bis Ende 2028: 5,2 Cent je kWh, 3 Jahre
DirektvermarktungPflicht für größere AnlagenPflicht für alle Neuanlagen, auch kleine Solaranlagen
Anlagen ab 100 kWMarktprämieDifferenzverträge mit Abgabe von Mehrerlösen bei hohen Marktpreisen
SolarzubauDach und FreiflächeVerschiebung zugunsten günstigerer Freiflächenanlagen
Wind an LandZiel 115 GW bis 2030Ziel bleibt, zusätzlich 12 GW Ausschreibungsmenge
NetzanschlussReihenfolge der AnträgeNetzbetreiber dürfen nach Planungsreife und Netzdienlichkeit ordnen
Ziel für 203080 % erneuerbarer StromUnverändert 80 %

Ein Differenzvertrag sichert dem Betreiber einen festen Erlös. Liegt der Marktpreis darunter, zahlt der Staat die Differenz. Liegt er deutlich darüber, führt der Betreiber einen Teil der Mehreinnahmen ab. Der Entwurf nennt das Refinanzierungsbeitrag.

Die Kosten beziffert der Bund für die von 2027 bis 2032 neu geförderten Anlagen auf etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf soll bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro steigen.

Der Entwurf ist umstritten und kann sich ändern

Der Bundesrat lehnt die Abschaffung der Einspeisevergütung für Dachanlagen ab und kritisiert die Direktvermarktung kleiner Anlagen, denen ein Smart Meter fehlt. Die Bundesregierung hat diese Vorschläge in ihrer Gegenäußerung zurückgewiesen. In der Anhörung warnten Verbände vor einem Einbruch der Nachfrage nach Solaranlagen. Was am Ende im Gesetz steht, entscheidet der Bundestag.

Praxis: Was die Novelle für Ihre Solaranlage bedeutet

Was die EEG-Novelle für Sie bedeutet, hängt davon ab, wann Ihre Anlage in Betrieb geht. Der Entwurf richtet sich an Neuanlagen. Drei Fälle lassen sich unterscheiden, dazu kommt eine offene Frage.

  1. Anlage läuft bereitsEs gilt das Recht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Vergütung läuft nach § 25 EEG 20 Jahre.
  2. Inbetriebnahme vor der NovelleMaßgeblich ist das dann geltende EEG mit Einspeisevergütung.
  3. Inbetriebnahme nach InkrafttretenEs gelten die neuen Regeln, so wie der Bundestag sie beschließt.
  4. Stichtag noch offenDas genaue Datum des Inkrafttretens steht erst mit dem Beschluss fest.

Für den zweiten Fall zählt der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung. Fragen Sie Ihren Installateur deshalb nach einem verbindlichen Termin für Montage und Zählersetzung. Ob der Zeitplan hält, entscheiden Lieferzeiten und der Netzbetreiber.

Für den dritten Fall verschiebt sich die Rechnung. Bringt die Einspeisung weniger ein, zählt der Eigenverbrauch umso mehr. Selbst genutzter Solarstrom ersetzt Strom aus dem Netz, und daran ändert die Novelle nichts.

  • Anlage auf den eigenen Verbrauch auslegen, nicht auf maximale Einspeisung
  • Speicher und Verbrauch in den Sonnenstunden einplanen
  • Smart Meter früh beantragen, er ist Voraussetzung für die Direktvermarktung
  • Angebot mit und ohne Einspeiseerlös durchrechnen lassen

Ob sich eine Anlage unter beiden Annahmen trägt, zeigt der Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik. Mit dem Solarrechner können Sie Ihre Werte selbst einsetzen. Die Schritte bis zur fertigen Anlage beschreibt PV-Anlage planen.

Was das EEG kleinen Anlagen außerdem vorschreibt

Das geltende EEG enthält zwei Regeln, die neue Dachanlagen unabhängig von der Novelle betreffen: eine Grenze für die Einspeiseleistung und den Wegfall der Zahlung bei negativen Strompreisen.

Nach § 9 EEG dürfen Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist. Steckersolargeräte bis 2 kW sind ausgenommen. Was das im Alltag heißt, steht im Beitrag zum Einspeisezähler.

Nach § 51 EEG sinkt die Zahlung für Zeiträume mit negativem Börsenpreis auf null. Bei Anlagen unter 100 kW greift das erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage ein intelligentes Messsystem bekommen hat. Für ältere Anlagen gelten Übergangsregeln. Wie das Messsystem arbeitet, erklärt der Beitrag Smart Meter für die PV-Anlage.

Geschichte des EEG

Das EEG gilt seit dem Jahr 2000 und wurde seither mehrfach neu gefasst. Jede Fassung trägt das Jahr ihres Inkrafttretens im Namen, das geltende Gesetz heißt EEG 2023. Die großen Schritte führten weg von festen Sätzen für alle und hin zu Wettbewerb und Markt.

2000Das EEG tritt in Kraft: feste Vergütung und vorrangige Abnahme für Ökostrom.
2014Die Direktvermarktung wird für größere Neuanlagen zur Pflicht.
2017Ausschreibungen ermitteln die Förderhöhe für große Anlagen im Wettbewerb.
2022Die EEG-Umlage auf den Strompreis entfällt, der Bund finanziert die Förderung.
2023Das EEG 2023 verankert das Ziel von 80 % erneuerbarem Strom im Jahr 2030.
2027Geplant: EEG-Novelle mit Direktvermarktung für kleine Anlagen und Differenzverträgen für große.

Vorteile und Kritik am EEG

Das EEG hat den Ausbau erneuerbarer Energien planbar gemacht, kostet aber Geld und belastet die Netze. Beide Seiten prägen die Debatte um die Novelle.

Vorteile

  • 20 Jahre feste Zahlung machen Investitionen kalkulierbar
  • Anschluss und Abnahme sind gesetzlich gesichert
  • Auch Privatleute können Strom erzeugen und einspeisen
  • Heimische Erzeugung verringert die Abhängigkeit von Importen

Kritikpunkte

  • Die Förderung kostet den Bundeshaushalt Milliarden
  • Viel Solarstrom zur Mittagszeit drückt die Börsenpreise ins Minus
  • Feste Sätze geben wenig Anreiz, netzdienlich einzuspeisen
  • Meldepflichten und Verfahren sind aufwendig

Häufige Fragen zum EEG

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz einfach erklärt?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, regelt die Förderung von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme in Deutschland. Netzbetreiber müssen solche Anlagen anschließen und den Strom abnehmen, die Betreiber erhalten dafür eine Zahlung. Ziel nach § 1 EEG ist ein Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030.

Was ändert sich 2027 am EEG?

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einspeisevergütung für Neuanlagen grundsätzlich entfallen und die Direktvermarktung verpflichtend werden. Für Solaranlagen unter 25 Kilowatt ist laut Bundestag nur noch bis Ende 2028 eine feste Vergütung vorgesehen, mit 3 statt 20 Jahren Laufzeit und 5,2 statt rund 8 Cent je Kilowattstunde. Ab 100 Kilowatt sollen Differenzverträge gelten. Stand 8. Oktober 2026 ist das Gesetz noch nicht beschlossen.

Ist die EEG-Novelle 2027 schon beschlossen?

Nein. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Am 5. Oktober 2026 fand dort die Anhörung der Sachverständigen statt. Die zweite und dritte Lesung stehen noch aus, außerdem muss die EU-Kommission zustimmen. Stand: 8. Oktober 2026.

Gilt die EEG-Novelle auch für bestehende Solaranlagen?

Der Gesetzentwurf richtet sich nach der Zusammenfassung des Bundestags an Neuanlagen. Für Anlagen, die bereits in Betrieb sind, gilt § 25 des geltenden EEG: Die Einspeisevergütung wird 20 Jahre lang gezahlt, bei gesetzlich bestimmter Vergütung bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung für meine Anlage?

Nach § 25 EEG wird die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gezahlt. Bei Anlagen mit gesetzlich bestimmter Vergütung, also den üblichen Dachanlagen, verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für kleine Solaranlagen liegt die Einspeisevergütung 2026 bei rund 8 Cent je Kilowattstunde, so die Zusammenfassung des Bundestags zum Gesetzentwurf. Der genaue Satz hängt von Anlagengröße, Einspeiseart und Monat der Inbetriebnahme ab und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Was ist ein Differenzvertrag im EEG?

Ein Differenzvertrag sichert dem Betreiber einen festen Erlös je Kilowattstunde. Liegt der Marktpreis darunter, zahlt der Staat die Differenz. Liegt er deutlich darüber, muss der Betreiber Mehreinnahmen teilweise abführen. Der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2027 sieht solche Verträge laut Bundestag für Anlagen ab 100 Kilowatt vor.

Welche erneuerbaren Energien fördert das EEG?

Das EEG fördert Strom aus Windenergie an Land und auf See, aus solarer Strahlungsenergie, aus Biomasse einschließlich Biogas, aus Wasserkraft und aus Geothermie. Auch Strom aus Deponiegas, Klärgas und Grubengas ist erfasst.

Wie wird das EEG finanziert?

Die Förderung wird aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Die frühere EEG-Umlage auf den Strompreis ist abgeschafft. Für die von 2027 bis 2032 neu geförderten Anlagen rechnet der Bund laut Gesetzentwurf mit etwa 12,8 Milliarden Euro.

Lohnt sich eine Solaranlage ohne feste Einspeisevergütung?

Das hängt vom Eigenverbrauch ab. Solarstrom, den Sie selbst nutzen, ersetzt Strom aus dem Netz, und dieser Vorteil bleibt von der Novelle unberührt. Je weniger die Einspeisung einbringt, desto wichtiger werden passende Anlagengröße, Speicher und Verbrauch in den Sonnenstunden.

Fazit

Das EEG sichert Betreibern erneuerbarer Anlagen Netzanschluss, Abnahme und eine Zahlung über 20 Jahre. Für Anlagen, die bereits laufen, bleibt es dabei. Die EEG-Novelle 2027 soll das System für Neuanlagen umbauen: weg von der festen Einspeisevergütung, hin zu Direktvermarktung und Differenzverträgen.

Beschlossen ist das noch nicht, und der Bundesrat verlangt Änderungen. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb mit beiden Fällen rechnen und die Anlage auf den Eigenverbrauch auslegen. Diese Seite wird bei jedem Schritt im Gesetzgebungsverfahren aktualisiert.

Quellen und Methodik

Die Angaben zum geltenden Recht stammen aus dem Gesetzestext, die Angaben zur Novelle aus den Mitteilungen des Deutschen Bundestags zur Drucksache 21/7867. Die §§ 9 und 51 EEG sind ebenfalls dem Gesetzestext entnommen. Die Jahreszahlen im Abschnitt Geschichte folgen den Bezeichnungen der Gesetzesfassungen. Den Wortlaut der Drucksache selbst hat Solar.red nicht ausgewertet. Stand aller Angaben zur Novelle: 8. Oktober 2026.

  1. Deutscher Bundestag: Bundesregierung legt EEG-Novelle vor - Inhalte des Gesetzentwurfs, Kosten, Inkrafttreten
  2. Deutscher Bundestag: Anhörung zur EEG-Novelle - Verfahrensstand, Bundesrat, Stimmen der Sachverständigen
  3. Erneuerbare-Energien-Gesetz: § 1 Ziel des Gesetzes - 80 Prozent im Jahr 2030
  4. Erneuerbare-Energien-Gesetz: § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag - Grenze von 100 kW
  5. Erneuerbare-Energien-Gesetz: § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs - 20 Jahre Zahlung

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die EEG-Novelle 2027 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, die dargestellten Inhalte beruhen auf dem Gesetzentwurf und können sich ändern. Stand: 8. Oktober 2026. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft Ihres Netzbetreibers.

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