Photovoltaik-Förderung 2026 – Zuschüsse, Kredite & Steuervorteile im Überblick
Zusammenfassung
  • KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Kosten für PV-Anlagen und Stromspeicher – zinsgünstig mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren.
  • Einspeisevergütung (ab Feb. 2026): 7,78 ct/kWh Teileinspeisung, 12,34 ct/kWh Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp – der Vergütungssatz gilt grundsätzlich über den 20-jährigen EEG-Förderzeitraum.
  • 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen, Stromspeichern und wesentlichen Komponenten – gesetzlich verankert seit 2023.
  • Einkommensteuerbefreiung für begünstigte PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG – Leistungsgrenzen je nach Gebäudeart, max. 100 kWp pro Steuerpflichtigen.
  • Solarspitzengesetz (seit März 2025): Für neue Anlagen keine Vergütung bei negativen Strompreisen, 60 %-Drosselung ohne Smart Meter, ZEREZ-Pflicht.
  • Regionale Zuschüsse variieren stark – München, Stuttgart, Köln und andere Kommunen bieten attraktive Investitionszuschüsse.
  • Politisch diskutiert: Ab 2027 könnte die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen durch marktorientierte Modelle ersetzt werden – bislang nicht verbindlich beschlossen.
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Wie sieht die Photovoltaik-Förderung 2026 in Deutschland aus?

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Statt einer einzigen zentralen Maßnahme greifen bundesweite Instrumente wie der KfW-Kredit, die Einspeisevergütung und steuerliche Erleichterungen – ergänzt durch regionale Programme einzelner Bundesländer und Kommunen.

Die wichtigsten Fördersäulen auf einen Blick: KfW-Kredit 270 für zinsgünstige Finanzierung, die EEG-Einspeisevergütung über den 20-jährigen Förderzeitraum, 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation sowie die Einkommensteuerbefreiung für begünstigte Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG.

Direkte Zuschüsse auf Bundesebene sind selten geworden. Dafür bieten zahlreiche Kommunen eigene Programme mit Investitionszuschüssen. Die Förderlandschaft ist regional sehr unterschiedlich – ein genauer Blick auf die Möglichkeiten vor Ort lohnt sich.

7,78 ct/kWh
Einspeisevergütung Teileinsp. (bis 10 kWp, ab Feb. 2026)
12,34 ct/kWh
Einspeisevergütung Volleinsp. (bis 10 kWp, ab Feb. 2026)
0 %
Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen & Speicher
30 kWp
Grenze Einkommensteuer-befreiung

Wer kann 2026 eine Förderung beantragen?

Tabelle seitlich scrollen
Fördermöglichkeiten nach Zielgruppe
ZielgruppeFördermöglichkeitenHinweise
PrivatpersonenKfW-Kredit 270, Einspeisevergütung, 0 % MwSt., kommunale ZuschüsseRegionalprogramme für Speicher prüfen
MieterFörderung für Balkonkraftwerke, kommunale ZuschüsseFörderhöhe variiert je nach Wohnort
LandwirteKfW 270, Agri-PV-Ausschreibungen (800 MW/Jahr)Spezielle Programme für landwirtschaftliche Gebäude
GewerbetreibendeKfW 270, regionale InvestitionszuschüsseEnergieberatung über BAFA empfohlen
KommunenKfW 270, Klimaschutz-FördermittelKombination mit Klimaschutzprogrammen möglich

Wichtige Änderungen bei der Photovoltaik-Förderung gegenüber 2025

Das Solarspitzengesetz ist die größte Neuerung. Seit dem 1. März 2025 gelten verschärfte Regeln für neue Photovoltaikanlagen. Die Änderungen betreffen die Vergütung bei Überproduktion, die Einspeiseleistung und die Registrierungspflichten.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen. Wenn der Börsenstrompreis negativ ist, erhalten Betreiber neuer Anlagen keine Einspeisevergütung. Der 20-jährige Vergütungszeitraum wird um diese Perioden verlängert.

60 %-Drosselung ohne Smart Meter. Neue PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen nur noch 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Die Einspeiseerlöse können dadurch spürbar sinken – wie stark, hängt vom konkreten Anlagenbetrieb und Eigenverbrauchsanteil ab.

ZEREZ-Registrierung ist Pflicht. Seit Februar 2025 müssen alle neuen PV-Anlagen im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate eingetragen sein.

Direktvermarktungspflicht sinkt stufenweise. Die Grenze wird schrittweise von 100 kWp auf 25 kWp gesenkt. Für private Dachanlagen bleibt die feste Einspeisevergütung bis 100 kWp aber weiterhin möglich.

Halbjährliche Degression um 1 %. Die Vergütungssätze sinken jeweils zum 1. Februar und 1. August. Wer zeitnah installiert, sichert sich den aktuellen Satz für 20 Jahre.

💡 Wichtig für Ihre Planung

Politisch diskutiert: Ab 2027 könnte die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen entfallen. Ein verbindlicher Beschluss liegt noch nicht vor. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 anstreben.

KfW-Förderung für Photovoltaik 2026

Das KfW-Programm 270 ist die zentrale bundesweite Förderung. Es finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher, Erweiterungen und Repowering. Der Höchstbetrag liegt bei 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank. Wichtig: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Förderfähig sind Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Reparaturen und Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen.

Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren. Je nach Variante stehen tilgungsfreie Anlaufzeiten von 1 bis 3 Jahren zur Verfügung. Die Zinssätze richten sich nach Bonität und Laufzeit.

Tabelle seitlich scrollen
KfW-Kredit 270 – Laufzeitvarianten
LaufzeitTilgungsfreie JahreZinsbindung
Bis 5 Jahremax. 1 JahrGesamte Laufzeit
Bis 10 Jahremax. 2 JahreGesamte Laufzeit
Bis 15 Jahremax. 3 JahreGesamte Laufzeit
Bis 20 Jahremax. 3 Jahre10 Jahre oder gesamte Laufzeit
Bis 30 Jahremax. 5 Jahre10 oder 20 Jahre

Hinweis: Die KfW bietet für Photovoltaik keine direkten Zuschüsse, sondern ausschließlich zinsgünstige Kredite. Der Kredit ist mit regionalen Zuschüssen und der Einspeisevergütung kombinierbar.

Einspeisevergütung 2026 – aktuelle Sätze

Der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz bleibt grundsätzlich über den 20-jährigen EEG-Förderzeitraum maßgeblich. Für neue Anlagen gilt seit 2025 jedoch: In Zeiten negativer Börsenstrompreise wird vorübergehend keine Vergütung gezahlt – der Förderzeitraum verlängert sich dafür entsprechend. Seit Februar 2024 werden die Sätze für Neuanlagen halbjährlich um 1 % gesenkt.

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Einspeisevergütung nach Anlagengröße und Einspeiseart (ab Feb. 2026)
AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
Bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Die Vergütung wird anteilig berechnet. Bei einer 15-kWp-Anlage in Teileinspeisung erhalten Sie für die ersten 10 kWp den vollen Satz von 7,78 ct/kWh und für die restlichen 5 kWp den Satz von 6,73 ct/kWh.

Eigenverbrauch ist wirtschaftlich attraktiver als Einspeisung. Bei Netzstromkosten von 30–40 ct/kWh spart jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ein Vielfaches der Einspeisevergütung. Ein Stromspeicher erhöht Ihren Eigenverbrauchsanteil deutlich.

Für ausgeförderte Altanlagen (Ü20) richtet sich die Vergütung nach dem Börsenstrompreis (Jahresmarktwert Solar). 2025 lag dieser bei rund 4,51 ct/kWh. Die Anschlussregelung gilt bis Ende 2032.

Steuervorteile für Photovoltaik-Anlagen

0 % Mehrwertsteuer beim Kauf. Seit dem 1. Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen, Stromspeicher und alle wesentlichen Komponenten – einschließlich Lieferung und Montage. Die Regelung ist gesetzlich verankert und gilt nach aktueller Rechtslage unbefristet.

Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Einnahmen und Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen sind seit 2023 von der Einkommensteuer befreit. Die zulässige Leistungsgrenze richtet sich nach der Gebäudeart: bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Einfamilienhäusern, bis 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern – bei einer Gesamtobergrenze von 100 kWp pro Steuerpflichtigen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2022.

Geringe bürokratische Hürden bei Kleinanlagen. Für steuerbefreite Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern entfallen in der Regel die meisten steuerlichen Pflichten. Ob im Einzelfall eine Gewerbeanmeldung oder besondere Erklärungspflichten bestehen, klären Sie am besten mit einem Steuerberater – insbesondere bei steuerlichen Sonderfällen.

✅ Steuervorteile nutzen

  • 0 % MwSt. auf Kauf, Montage und Speicher – direkte Ersparnis von 19 %
  • Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp – keine Steuerpflicht auf Erträge
  • Kein Gewerbe nötig für private Dachanlagen unter 30 kWp
  • Rückwirkend ab 2022 gültig – auch für bestehende Anlagen

❌ Grenzen beachten

  • Leistungsgrenzen beachten: Die Einkommensteuerbefreiung gilt je Wohn-/Gewerbeeinheit bis 30 kWp – bei Mehrparteienhäusern gelten andere Schwellen
  • Mehrfamilienhäuser: Hier gilt max. 15 kWp je Wohneinheit, insgesamt max. 100 kWp pro Gebäude
  • Gewerbliche Nutzung: Steuerliche Behandlung abhängig vom Einzelfall

Regionale Förderprogramme der Bundesländer

Die Förderlandschaft auf Länderebene ist unübersichtlicher geworden. Viele Programme sind ausgelaufen oder pausieren. Einige Bundesländer bieten jedoch weiterhin eigene Förderprogramme an – vor allem für Stromspeicher und besondere Anlagentypen.

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Ausgewählte Landesförderungen für PV-Anlagen (Stand: Anfang 2026)
BundeslandProgrammDetails
BerlinSolarPLUSZuschüsse für Speicher, Beratung und Hauselektrik – aktuell Antragsstopp, Neuöffnung erwartet
NRWprogres.nrwFörderung für Freiflächen-, Agro-, Floating-PV, Fassaden-PV und Carports mit PV-Dach
Baden-WürttembergNetzdienliches SpeicherprogrammZuschüsse für Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen
Bayern10.000-Häuser-ProgrammUnterstützung beim Kauf netzdienlicher Stromspeicher
HamburgGründach + PVFörderung ausschließlich bei Kombination von Photovoltaik mit Dachbegrünung
💡 Tipp

In vielen Bundesländern gibt es aktuell keine landesweite PV-Förderung mehr. Prüfen Sie stattdessen die kommunalen Programme in Ihrer Stadt oder Gemeinde – dort sind oft noch attraktive Zuschüsse verfügbar.

Kommunale Förderprogramme – die attraktivsten Zuschüsse

Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme. Die Zuschüsse variieren stark – von Pauschalbeträgen für Balkonkraftwerke bis hin zu leistungsbezogenen Zuschüssen pro kWp. Budget und Verfügbarkeit ändern sich oft kurzfristig.

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Kommunale Förderprogramme für Photovoltaik (Auswahl)
StadtFörderprogrammFörderhöhe
MünchenSolarförderung1.500 € Grundförderung + 249 €/kWp (332 €/kWp bei Denkmalschutz)
StuttgartSolaroffensive350 €/kWp, bis zu 450 €/kWp auf denkmalgeschützten Gebäuden
KölnKlimafreundlich WohnenPauschalzuschuss nach Leistung + Speicherförderung nach Kapazität
DüsseldorfPV-FörderungZuschüsse von über 20.500 € für PV + Speicher + Wallbox + Wärmepumpe
DarmstadtFörderprogramm PV200 €/kWp, max. 6.000 € für Anlagen bis 30 kWp
Region HannoverproKlima100 €/kWp bei Vollbelegung, max. 1.000 € – Fassaden-PV: 300 €/kWp
RegensburgRegensburg effizient100 €/kWp, max. 1.500 € – Bonus für Gründach/Denkmalschutz
FreiburgKlimafreundlich wohnen150 €/kWp, max. 1.500 € – doppelt bei Fassade/Gründach

Praxis-Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Kommune über aktuelle Förderprogramme. Budgets sind oft begrenzt und schnell ausgeschöpft. Ihr Solarteur kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Förderung für Stromspeicher 2026

Stromspeicher werden zunehmend gefördert. Der Trend geht klar in Richtung Eigenverbrauchsoptimierung – und Batteriespeicher sind dafür der Schlüssel. Die 0 % Mehrwertsteuer gilt auch für die Nachrüstung eines Stromspeichers.

KfW-Kredit 270 finanziert auch Speicher. Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert werden, sind über das KfW-Programm 270 förderfähig. Das gilt auch für die Nachrüstung.

Regionale Speicherförderungen sind besonders attraktiv. Baden-Württemberg, Bayern, NRW und Berlin bieten spezielle Programme für Batteriespeicher. Die Zuschüsse variieren je nach Programm und Speicherkapazität.

Der wirtschaftliche Vorteil wächst mit der Speichernutzung. Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil typischerweise bei 25–35 %. Mit Speicher steigt er auf 50–70 %. Bei Netzstromkosten von 30–40 ct/kWh bedeutet das eine spürbare Kostenersparnis.

Förderung für Balkonkraftwerke und kleine PV-Anlagen

Balkonkraftwerke profitieren von der Mehrwertsteuerbefreiung. Der Nullsteuersatz gilt auch für Stecker-Solargeräte und deren Zubehör. Seit dem Solarpaket I sind leistungsstärkere Geräte mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung erlaubt.

Kommunale Zuschüsse von 100 bis 500 Euro. Berlin bietet bis zu 500 € Zuschuss für Balkonkraftwerke. München gewährt 40 ct/Watt, maximal 240 € für ein 800-Watt-System. Zahlreiche weitere Kommunen haben eigene Programme.

Vereinfachte Anmeldung seit dem Solarpaket I. Die Registrierung eines Balkonkraftwerks erfolgt nur noch über das Marktstammdatenregister – die Meldung beim Netzbetreiber entfällt.

Gewerbliche Photovoltaik-Förderung 2026

Unternehmen profitieren ebenfalls vom KfW-Kredit 270. Die Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten gilt auch für gewerbliche PV-Projekte. Zusätzlich können Unternehmen von regionalen Investitionszuschüssen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

Die BAFA fördert Energieberatungen. Zwar bietet das Bundesamt keine direkte PV-Förderung, unterstützt aber Energieberatungen mit bis zu 80 % Zuschuss. Eine professionelle Beratung hilft, die optimale Anlagengröße und Förderkombination zu ermitteln.

Für Großanlagen über 100 kWp gilt die Ausschreibungspflicht. Der Vergütungssatz wird dann über die Bundesnetzagentur im Wettbewerbsverfahren ermittelt. Für Bürgerenergiegesellschaften gelten vereinfachte Regeln.

Antragstellung – so sichern Sie sich die Förderung

Der wichtigste Grundsatz: Antrag vor Projektbeginn. Bei den meisten Förderprogrammen – insbesondere beim KfW-Kredit – muss der Antrag vor der Beauftragung des Installateurs gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist in der Regel ausgeschlossen.

Schritt 1: Förderprogramme recherchieren. Prüfen Sie die bundesweiten Programme (KfW 270, Einspeisevergütung, Steuervorteile) und ergänzende regionale Angebote in Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune.

Schritt 2: Angebote einholen und vergleichen. Lassen Sie sich von mehreren Solarteuren Kostenvoranschläge erstellen. Die Angebote sind die Grundlage für den Förderantrag.

Schritt 3: Förderung über die Hausbank beantragen. Für den KfW-Kredit wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Kommunale Zuschüsse beantragen Sie direkt beim zuständigen Amt oder Online-Portal.

Schritt 4: Anlage erst nach Zusage installieren. Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab, bevor die Montage beginnt. Anschließend melden Sie die Anlage im Marktstammdatenregister an.

Hinweis: Einige kommunale Programme – etwa in Darmstadt – erlauben die Antragstellung auch nach der Installation. Prüfen Sie die jeweiligen Förderrichtlinien sorgfältig, um keine Fristen zu versäumen.

Wirtschaftlichkeit und Amortisation

PV-Anlagen rechnen sich 2026 auch ohne direkte Zuschüsse. Sinkende Modulpreise, steigende Netzstromkosten und die steuerlichen Vorteile sorgen dafür, dass die Investition langfristig rentabel ist. Typische Renditen liegen bei 5–8 % pro Jahr.

Ohne Speicher amortisiert sich eine Anlage in 8 bis 12 Jahren. Mit Batteriespeicher verlängert sich die Amortisationszeit auf 10 bis 14 Jahre – dafür steigen die langfristigen Einsparungen durch höheren Eigenverbrauch deutlich.

Die eigenen Stromgestehungskosten liegen bei 6–10 ct/kWh. Im Vergleich zu Netzstrompreisen von 30–40 ct/kWh spart jede selbst verbrauchte Kilowattstunde zwischen 20 und 34 Cent. Das ist der größte Hebel für die Wirtschaftlichkeit.

Regionale Zuschüsse verkürzen die Amortisation zusätzlich. In Städten wie München, Stuttgart oder Düsseldorf reduzieren die kommunalen Programme die effektiven Anschaffungskosten um mehrere Tausend Euro. Nutzen Sie den Photovoltaik-Konfigurator, um Ihre individuelle Wirtschaftlichkeit zu berechnen.

✅ Was für PV spricht

  • Unabhängigkeit: Weniger abhängig von steigenden Strompreisen
  • Rendite: 5–8 % jährlich bei guter Planung
  • Immobilienwert: PV-Anlage steigert den Gebäudewert
  • Klimaschutz: Jede kWh Solarstrom spart ca. 400 g CO₂

❌ Worauf Sie achten sollten

  • Dacheignung: Nicht jedes Dach ist optimal – Neigungswinkel und Ausrichtung prüfen
  • Sinkende Vergütung: Halbjährliche Degression von 1 % reduziert Einspeise-Einnahmen
  • Negative Strompreise: Neue Anlagen erhalten bei Überproduktion keine Vergütung

Fazit

Die Photovoltaik-Förderung 2026 bietet nach wie vor attraktive Rahmenbedingungen. Auch wenn direkte Zuschüsse auf Bundesebene seltener geworden sind, machen KfW-Kredite, Steuervorteile und die Einspeisevergütung den Umstieg auf Solarenergie wirtschaftlich sinnvoll.

Der Eigenverbrauch ist der wichtigste Wirtschaftlichkeitsfaktor. Wer seinen Solarstrom möglichst selbst nutzt – idealerweise mit einem Stromspeicher und einer Wärmepumpe –, profitiert am stärksten von der Investition.

Handeln Sie zeitnah. Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich, und politisch wird über eine Abschaffung der festen Vergütung für Neuanlagen ab 2027 diskutiert. Regionale Fördertöpfe sind oft schnell ausgeschöpft. Wer jetzt plant, sichert sich die besten Konditionen.

Unsere Empfehlung: Holen Sie mindestens drei Angebote ein. Berechnen Sie vorab Ihren Bedarf mit unserem Solarrechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es 2026 Förderprogramme, die Photovoltaik mit Wärmepumpen kombinieren?

Ja. PV-Anlagen und Speicher können über den KfW-Kredit 270 finanziert werden. Wärmepumpen werden separat über die BEG-Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) gefördert – nicht über Programm 270. Beide Maßnahmen lassen sich in einem Sanierungsprojekt kombinieren. Einige Kommunen bieten Kombi-Boni für die gleichzeitige Installation von PV und Wärmepumpe.

Können verschiedene Förderungen miteinander kombiniert werden?

Ja, in vielen Fällen lassen sich Förderungen kombinieren. KfW-Kredit 270, Einspeisevergütung und kommunale Zuschüsse sind oft parallel nutzbar. Beachten Sie jedoch, dass manche Programme eine Kumulierung ausschließen. Prüfen Sie die jeweiligen Förderbedingungen vor Antragstellung.

Was ändert das Solarspitzengesetz für neue Photovoltaik-Anlagen?

Das Solarspitzengesetz (seit März 2025) bringt drei wesentliche Änderungen: Erstens entfällt die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Zweitens müssen Anlagen ohne Smart Meter ihre Einspeiseleistung auf 60 % drosseln. Drittens ist eine ZEREZ-Registrierung Pflicht. Der 20-jährige Vergütungszeitraum wird um nicht vergütete Perioden verlängert.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Es gibt politische Pläne, die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen ab 2027 durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Ein verbindlicher Gesetzesbeschluss liegt derzeit noch nicht vor. Wer sich den aktuellen Vergütungssatz über den vollen EEG-Förderzeitraum sichern möchte, sollte eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 anstreben. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts.

Welche Trends zeichnen sich für die Photovoltaik-Förderung nach 2026 ab?

Der Trend geht klar Richtung Eigenverbrauchsoptimierung und Speicherförderung. Langfristige Einspeisevergütungen werden zunehmend durch Investitionszuschüsse und Direktvermarktung ersetzt. Die Solarpflicht wird in immer mehr Bundesländern ausgeweitet. Intelligente Steuerung über Smart Meter und dynamische Stromtarife gewinnen an Bedeutung.

Wie werden Mieterstrommodelle 2026 gefördert?

Mieterstrommodelle erhalten einen Mieterstromzuschlag nach EEG. Dieser wird zusätzlich zur Einspeisevergütung gezahlt und soll Vermietern einen Anreiz bieten, Solarstrom an ihre Mieter weiterzugeben. Die Abrechnung wurde mit dem Solarpaket I vereinfacht.

Welche Förderungen gibt es 2026 für die energetische Sanierung mit Photovoltaik?

Im Rahmen der BEG wird die energetische Sanierung umfassend gefördert. PV-Anlagen lassen sich mit Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch und Wärmepumpen kombinieren. Das BAFA bezuschusst Energieberatungen mit bis zu 80 % der Kosten. Die Verbraucherzentralen bieten Beratungen ab 40 € an.

Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung oder Kooperation mit der KfW, dem BAFA oder anderen hier genannten Institutionen und Unternehmen. Alle Angaben zu Förderprogrammen, Vergütungssätzen und steuerlichen Regelungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: März 2026). Förderbedingungen, Budgets und Vergütungssätze können sich kurzfristig ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Förderstelle oder einen Steuerberater. Dieser Artikel dient ausschließlich der unabhängigen Information.

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