Von D. Volbracht
Das Wichtigste in Kürze
Die EKD Solar Erfahrungen fallen 2026 gemischt aus: Kunden loben häufig Beratung und Montage, kritisieren aber Erreichbarkeit und Termintreue. Seit dem 2. Oktober 2026 läuft zudem ein Insolvenzantrag der Energiekonzepte Deutschland GmbH beim Amtsgericht Leipzig. Der Betrieb geht laut EKD weiter, die Zukunft des Unternehmens ist aber offen.
- Insolvenzantrag: gestellt am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig, vorläufiger Insolvenzverwalter ist laut EKD Prof. Dr. Lucas F. Flöther
- Verfahrenseröffnung: laut EKD voraussichtlich am 1. Dezember 2026, erst danach entscheidet der Verwalter über offene Verträge
- Bewertungen: Trustpilot 4,0 von 5 Sternen bei 10.759 Bewertungen (Stand Oktober 2026)
- Unternehmen: gegründet 2018, Sitz in Leipzig, laut eigener Angabe über 45.000 gebaute Solaranlagen
- Einspeisevergütung 2026: 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung bis 10 kW für Anlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen (Bundesnetzagentur)
Ist EKD Solar insolvent?
Ja, die Energiekonzepte Deutschland GmbH, bekannt als EKD Solar, hat am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nach Angaben von EKD haben weitere Gesellschaften der Gruppe ebenfalls Anträge gestellt. Das Verfahren ist noch vorläufig, der Geschäftsbetrieb läuft laut Unternehmen weiter.
Das Amtsgericht hat nach Angaben von EKD Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter sichert das Vermögen und prüft, ob und wie der Betrieb weiterlaufen kann. Laut Pressemitteilung von EKD vom 5. Oktober 2026 will er alle Geschäftsbetriebe fortführen. Geprüft werden Sanierungsoptionen, denkbar ist laut EKD unter anderem eine Investorenlösung.
Als Auslöser nennt EKD, dass die Finanzierung durch einen Investor nicht mehr gesichert werden konnte. Die Eröffnung der Verfahren erwartet das Unternehmen voraussichtlich am 1. Dezember 2026. Erst ab diesem Zeitpunkt entscheidet der Insolvenzverwalter verbindlich, welche offenen Verträge er erfüllt.
Insolvenzverfahren entwickeln sich schnell. Maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts im amtlichen Portal insolvenzbekanntmachungen.de und die Informationen des Insolvenzverwalters. Diese Seite gibt den Stand vom 14. Oktober 2026 wieder.
Wer steckt hinter EKD Solar?
Hinter EKD Solar steht die Energiekonzepte Deutschland GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 34979. Das Unternehmen wurde 2018 gegründet und verkauft Solaranlagen, Stromspeicher, Wallboxen und Wärmepumpen. Eigentümer ist seit 2025 der Londoner Finanzinvestor Pemberton, der die weitere Finanzierung laut Medienberichten eingestellt hat.
Laut Impressum wird die Gesellschaft von Christian Arnold und Lukas Wasemann vertreten. Auf der eigenen Website gibt EKD an, seit 2018 über 45.000 Photovoltaikanlagen gebaut zu haben. Das ist eine Firmenangabe, die sich nicht unabhängig prüfen lässt.
Pemberton begründete den Rückzug laut Medienberichten mit einem erheblichen und anhaltenden Rückgang des deutschen Marktes. Für Kunden ist das wichtig, weil ein neuer Investor oder Käufer bestimmen würde, wie es mit Service und Garantieabwicklung weitergeht.
EKD Solar Erfahrungen: Was berichten Kunden?
Die EKD Solar Erfahrungen auf Bewertungsportalen sind gemischt. Auf Trustpilot erreicht die Energiekonzepte Deutschland GmbH 4,0 von 5 Sternen bei 10.759 Bewertungen (Stand Oktober 2026). Gelobt werden vor allem Beratung und Montage, kritisiert werden die Erreichbarkeit des Kundenservice, lange Wartezeiten und nicht eingehaltene Termine.
Diese Einordnung beruht auf der Zusammenfassung des Portals und auf den neuesten Bewertungen, die wir am 14. Oktober 2026 gelesen haben. Trustpilot weist selbst darauf hin, dass Bewertungen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden. Außerdem lädt EKD laut Portal seine Kunden aktiv zu Bewertungen ein. Ein Durchschnittswert sagt deshalb wenig darüber, wie Ihr eigenes Projekt laufen wird.
Auf der eigenen Website nennt EKD eine Google-Bewertung von 4,2 von 5 Sternen aus über 1.800 Bewertungen. Diesen Wert haben wir nicht selbst geprüft. Mehrere Bewertungen aus den Tagen nach dem Insolvenzantrag berichten von ausgefallenen Beratungsterminen. EKD hatte selbst mitgeteilt, dass in den ersten Tagen nach dem Antrag einzelne Termine verschoben wurden.
| Thema | Tendenz | Was Kunden berichten |
|---|---|---|
| Beratung | überwiegend positiv | Ausführliche, freundliche und fachkundige Erstberatung |
| Montage vor Ort | überwiegend positiv | Saubere und strukturierte Installation, einzelne Beschwerden über Baustellen |
| Kundenservice | gemischt | Telefon teils schwer erreichbar, Anfragen bleiben unbeantwortet |
| Termine | kritisch | Beratungstermine ohne Absage nicht wahrgenommen, vor allem im Oktober 2026 |
| Störungen und Reklamationen | kritisch | Lange Wartezeiten bei technischen Defekten und Reklamationen |
Was bedeutet die Insolvenz für EKD-Kunden?
Für EKD-Kunden hängen die Folgen der Insolvenz vom Stand ihres Projekts ab. Laut EKD bestehen die Verträge weiter, Montagetermine finden grundsätzlich statt und Herstellergarantien sind grundsätzlich nicht betroffen. Verbindlich über offene Verträge entscheidet aber erst der Insolvenzverwalter, wenn das Verfahren eröffnet ist.
Nach § 103 der Insolvenzordnung kann der Insolvenzverwalter einen Vertrag, den beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, erfüllen oder die Erfüllung ablehnen. Lehnt er ab, kann der Kunde seine Forderung nur noch als Insolvenzgläubiger anmelden. Er erhält dann nur die Quote, die am Ende des Verfahrens auf alle Gläubiger verteilt wird.
Ein Vorteil für viele Kunden: Laut EKD wird nach Projektfortschritt abgerechnet, die Leistungen werden mit der Fertigstellung in Rechnung gestellt. Wer noch keine Vorauszahlung geleistet hat, trägt damit ein geringeres Geldrisiko. Zu Gewährleistungsansprüchen gegenüber EKD selbst gibt es laut Unternehmen noch keine verbindliche Auskunft.
| Ihre Situation | Was gilt | Was Sie jetzt tun |
|---|---|---|
| Nur ein Angebot | Kein Vertrag, keine Verpflichtung | Mit der Unterschrift warten, bis Verfahren und Investorensuche geklärt sind, und Vergleichsangebote einholen |
| Vertrag vor weniger als 14 Tagen | Bei Verträgen zu Hause oder per Telefon gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB), laut EKD bleibt es unberührt | Widerruf schriftlich erklären, wenn Sie aussteigen wollen, und den Zugang belegen |
| Vertrag, Montage noch offen | Vertrag besteht laut EKD weiter, nach der Eröffnung entscheidet der Verwalter (§ 103 Insolvenzordnung) | Keine Vorauszahlung leisten, Termine schriftlich bestätigen lassen |
| Module montiert, Elektroanschluss offen | Der Elektroanschluss ist laut AGB eine eigenständige Leistung (Ziffer 4.3) | Nur abgenommene Leistungen bezahlen, offene Punkte im Abnahmeprotokoll vermerken |
| Anlage läuft | Die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber, nicht EKD. Herstellergarantien sind laut EKD grundsätzlich nicht betroffen | Vertrag, Datenblätter, Garantieurkunden und Inbetriebnahmeprotokoll sichern |
So sichern Sie sich als EKD-Kunde ab
- Unterlagen sammeln: Vertrag, Angebot, Rechnungen, Abnahmeprotokolle und Garantieurkunden an einem Ort ablegen.
- Nur auf das Rechnungskonto zahlen: EKD weist selbst darauf hin, dass sich die Bankverbindung nur schriftlich mit der Rechnung ändert. Bei Anrufen oder E-Mails mit neuer Kontonummer zuerst beim Kundenservice nachfragen.
- Schriftlich nachfragen: Klären Sie per E-Mail, wann Ihre Montage stattfindet und wer Ihr Ansprechpartner ist.
- Garantiegeber klären: Fragen Sie, welches Unternehmen die Garantie für Module, Wechselrichter und Speicher gibt, und registrieren Sie die Geräte beim Hersteller, wenn das möglich ist.
- Rat holen: Bei größeren Beträgen helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Ist EKD Solar seriös?
EKD Solar ist ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das nach eigenen Angaben über 45.000 Anlagen gebaut hat, und kein Scheinanbieter. Seit dem Insolvenzantrag vom 2. Oktober 2026 ist die wirtschaftliche Zukunft aber offen. Entscheidend ist deshalb weniger die Seriosität als die Sicherheit Ihres Projekts und Ihrer Garantieansprüche.
EKD verkauft über Fachberater, die Kunden zu Hause besuchen. Wer so einen Vertrag unterschreibt, hat als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, das auch die AGB von EKD ausdrücklich regeln (Ziffer 28). Nutzen Sie diese Frist, um das Angebot in Ruhe mit anderen zu vergleichen, zum Beispiel mit dem Photovoltaik-Angebotsvergleich.
Welche Solarmodule verbaut EKD?
EKD bietet laut eigener Produktseite Module der Hausmarke Ampere an, aktuell das Ampere.SolarPro 485 BC mit 485 Watt Spitzenleistung und einem angegebenen Modulwirkungsgrad von bis zu 23,5 Prozent. Für das Modul nennt EKD 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie mit 90,3 Prozent der Nennleistung. Alle Werte sind Herstellerangaben.
BC steht für Back Contact: Die elektrischen Kontakte liegen auf der Rückseite der Zelle, die Vorderseite wirkt dadurch einheitlich schwarz. Die Produktseite ist an einzelnen Stellen widersprüchlich und nennt auch TOPCon-Technik und 445 Watt. Lassen Sie sich deshalb den genauen Modultyp und das Datenblatt im Angebot festschreiben. Was der Modulwirkungsgrad über den Ertrag aussagt, erklärt unser Lexikon.
Dazu kommen der Stromspeicher Ampere.StoragePro, das Energiemanagement Ampere.IQ, die Wallbox Ampere.ChargePro und der dynamische Stromtarif EKD Flow. Ampere.IQ wird laut Verbraucher-AGB über einen rechtlich getrennten Vertrag bereitgestellt (Ziffer 5.1). Klären Sie, welches Unternehmen bei den Ampere-Produkten Garantiegeber ist und ob es von den Insolvenzanträgen betroffen ist. Mehr zur Leistungsgarantie und zum Batteriespeicher lesen Sie in unseren Ratgebern.
Was kostet eine Solaranlage von EKD?
EKD veröffentlicht keine Listenpreise, der Preis entsteht erst im Angebot nach dem Beratungstermin. Unabhängig geprüfte Preise für EKD-Anlagen gibt es deshalb nicht. Laut Verbraucher-AGB ist die Vergütung spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang fällig, Teilabnahmen wie die Modulmontage darf EKD gesondert abrechnen.
Ob ein Angebot fair ist, zeigt nur der Vergleich. Holen Sie mindestens zwei Angebote mit gleicher Leistung in Kilowatt Peak, gleichem Speicher und gleichen Garantien ein. Was eine Anlage typischerweise kostet, erklärt der Beitrag Photovoltaik Kosten, eine erste Ertragsrechnung für Ihr Dach liefert der Solarrechner.
Solar.red nennt für EKD bewusst keinen Preis. Jeder Wert ohne Angebot wäre nur ein unverbindlicher Richtwert. Verbindlich ist allein das schriftliche Angebot eines Fachbetriebs, und das sollte bei einem Anbieter in der Insolvenz auch Garantiegeber und Zahlungsplan nennen.
Was steht in den EKD-AGB?
Die Verbraucher-AGB der Energiekonzepte Deutschland GmbH (Stand Juli 2026) enthalten mehrere Klauseln, die Sie vor der Unterschrift kennen sollten. Besonders wichtig sind die Teilabnahme nach der Modulmontage, die getrennte Abnahme des Elektroanschlusses und der Ausschluss der Einstandspflicht für Verzögerungen beim Netzbetreiber. Alle Angaben stammen aus dem AGB-Dokument von EKD.
| Klausel | Ziffer | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Teilabnahme nach Modulmontage | 3.2, 10.2, 14.3 | Sie müssen die Montage der Module (DC-Montage) abnehmen, EKD darf sie gesondert abrechnen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf Sie über |
| Elektroanschluss eigenständig | 4.3, 4.4 | Mängel am Anschluss ans Hausnetz (AC-Montage) berühren Vergütung und Abnahmepflicht der Modulmontage nicht |
| Netzbetreiber | 6.1 | Für Verzögerungen bei Netzprüfung und Genehmigung steht EKD nicht ein |
| Prognosen | 6.8 | Angaben zu Ertrag, Autarkie und Wirtschaftlichkeit sind unverbindliche Schätzungen |
| Ersatzprodukte | 7 | Gleichwertige Ersatzprodukte mit gleichwertiger Herstellergarantie sind erlaubt, wenn sie zumutbar sind |
| Mängelansprüche | 21 | Verjährung zwei Jahre ab Abnahme |
| Widerruf | 28 | 14 Tage bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen oder per Telefon und Internet |
Mit Blick auf die Insolvenz gewinnt die Teilabnahme an Gewicht. Wer die Modulmontage abnimmt und bezahlt, während der Elektroanschluss noch aussteht, trägt das Risiko, dass EKD den Rest später nicht mehr leistet. Vermerken Sie offene Punkte deshalb vollständig im Abnahmeprotokoll und klären Sie mit dem Netzbetreiber, ob die Anmeldung Ihrer Anlage schon vorliegt.
Warum zählt 2026 der Termin der Inbetriebnahme?
Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Tag der Inbetriebnahme und wird dann 20 Jahre lang gezahlt (§ 25 EEG 2023). Für Anlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur bis 10 kW 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Für spätere Anlagen können andere Regeln gelten.
| Leistungsanteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 | 12,22 |
| über 10 bis 40 kW | 6,66 | 10,24 |
Für die Zeit nach dem 31. Dezember 2026 berät der Bundestag eine Nachfolgeregelung. Laut Bericht des Bundestags zur Anhörung am 5. Oktober 2026 sieht der Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867) die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern vor. Für Anlagen unter 25 Kilowatt sind feste Vergütungen noch bis Ende 2028 vorgesehen, die Förderung soll aber nur noch drei statt 20 Jahre laufen und 5,2 Cent je Kilowattstunde betragen. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht (Stand 14. Oktober 2026).
Für EKD-Kunden mit offenem Projekt heißt das: Klären Sie, ob Ihre Anlage noch 2026 in Betrieb gehen kann. Das Datum steht im Inbetriebnahmeprotokoll. Ob ein anderer Elektrofachbetrieb den Anschluss übernehmen darf, hängt von Ihrem Vertrag ab. Die Grundlagen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz erklärt unser Ratgeber.
Vorteile und Nachteile von EKD Solar
Die Vorteile von EKD Solar liegen bei Beratung und Komplettangebot, die Nachteile vor allem in der offenen Zukunft nach dem Insolvenzantrag vom 2. Oktober 2026. Die Übersicht fasst die wichtigsten Punkte aus Firmenangaben, Verbraucher-AGB und Kundenbewertungen kompakt für Ihre Entscheidung zusammen.
Das spricht für EKD
- Komplettangebot aus Solaranlage, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und Stromtarif
- Beratung wird in Bewertungen häufig gelobt
- Abrechnung nach Projektfortschritt laut EKD
- 30 Jahre Modulgarantie laut Herstellerangabe
- Geschäftsbetrieb läuft laut EKD weiter
Das spricht dagegen
- Insolvenzantrag seit 2. Oktober 2026, Zukunft offen
- Gewährleistung gegenüber EKD derzeit ungeklärt
- Kritik an Erreichbarkeit und Termintreue
- Keine öffentlichen Preise
- Teilabnahme der Modulmontage vor dem Elektroanschluss
Häufige Fragen zu EKD Solar
Wann wird das Insolvenzverfahren von EKD eröffnet?
Laut EKD wird das Insolvenzverfahren voraussichtlich am 1. Dezember 2026 eröffnet. Bis dahin läuft ein vorläufiges Verfahren unter dem vorläufigen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther. Den verbindlichen Termin legt das Amtsgericht Leipzig fest, er erscheint dann im amtlichen Portal für Insolvenzbekanntmachungen.
Gilt meine Garantie bei EKD noch?
Herstellergarantien für Module, Wechselrichter und Speicher bestehen laut EKD zwischen Kunde und Hersteller und sind von der Insolvenz grundsätzlich nicht betroffen. Für Gewährleistungsansprüche gegenüber EKD selbst gibt es noch keine verbindliche Auskunft. Klären Sie schriftlich, wer bei Ihren Geräten Garantiegeber ist.
Bekomme ich meine Einspeisevergütung trotz EKD-Insolvenz?
Ja, die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber, nicht EKD. Eine laufende Anlage erzeugt weiter Strom, und der Anspruch auf die Einspeisevergütung bleibt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme bestehen. Die Insolvenz des Installateurs ändert daran nichts, solange die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist.
Kann ich einen Vertrag mit EKD widerrufen?
Wenn Sie den Vertrag zu Hause, am Telefon oder online geschlossen haben, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Laut EKD bleibt es von der Insolvenz unberührt. Der Widerruf braucht keine Begründung, sollte aber schriftlich und nachweisbar erklärt werden.
Muss ich EKD-Rechnungen weiter bezahlen?
Laut EKD werden Leistungen mit der Fertigstellung in Rechnung gestellt und sind dann zu bezahlen. Zahlen Sie nur für Leistungen, die tatsächlich erbracht und abgenommen sind, und nur auf das Konto, das auf der Rechnung steht. Bei Zahlungsaufforderungen mit neuer Kontonummer zuerst beim Kundenservice nachfragen.
Wie erreiche ich den EKD-Kundenservice?
Laut eigener Website erreichen Kunden EKD telefonisch unter +49 342 98 98 990 und per E-Mail an Kundenservice@ekd-solar.de. Der Kundenservice bleibt nach Angaben des Unternehmens auch während des Insolvenzverfahrens die Anlaufstelle. Halten Sie wichtige Absprachen trotzdem schriftlich fest und notieren Sie Datum und Ansprechpartner.
Wo hat EKD Solar seinen Sitz?
Die Energiekonzepte Deutschland GmbH sitzt laut Impressum in der Torgauer Straße 336 in 04347 Leipzig und ist beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 34979 eingetragen. Vertreten wird sie von Christian Arnold und Lukas Wasemann. Nach Medienberichten betreibt EKD bundesweit 15 Standorte.
Hat Solar.red EKD Solar getestet?
Nein, Solar.red hat keine EKD-Anlage selbst gekauft oder vermessen. Dieser Erfahrungsbericht wertet Firmenangaben, die Verbraucher-AGB, Kundenbewertungen und amtliche Quellen aus. Wo ein Wert vom Unternehmen stammt, ist er als Firmenangabe gekennzeichnet. Ein Testsiegel oder eine Note vergeben wir deshalb bewusst nicht.
Welche Alternativen gibt es zu EKD Solar?
Alternativen zu EKD Solar sind andere bundesweite Anbieter und regionale Fachbetriebe in Ihrer Nähe. Vergleichen Sie mindestens zwei Angebote mit gleicher Leistung, gleichem Speicher und gleichen Garantien. Einen Überblick über bekannte Anbieter gibt unser Photovoltaikanbieter-Vergleich, zum Beispiel mit Enpal und Zolar.
Fazit: Lohnt sich EKD Solar 2026 noch?
Für neue Verträge ist EKD Solar im Oktober 2026 nur mit Vorsicht zu empfehlen, weil die Zukunft des Unternehmens nach dem Insolvenzantrag offen ist. Beratung und Technik werden von vielen Kunden gelobt, doch Service und Gewährleistung über viele Jahre hängen am Bestand des Anbieters.
Unser Tipp: Warten Sie mit der Unterschrift, bis das Verfahren eröffnet und die Investorensuche entschieden ist, und holen Sie parallel Angebote im Anbietervergleich ein. Als Bestandskunde sichern Sie Ihre Unterlagen, zahlen nur für abgenommene Leistungen und klären, ob Ihre Anlage noch 2026 ans Netz geht.
Quellen und Methodik
Angaben zum Insolvenzverfahren, zu Produkten und AGB stammen von der Energiekonzepte Deutschland GmbH selbst (Website und Impressum, Pressemitteilung vom 5. Oktober 2026, Kundeninformation mit Stand 13. Oktober 2026, Verbraucher-AGB mit Stand Juli 2026) und sind im Text als Firmenangaben gekennzeichnet. Zum Rückzug des Investors stützen wir uns auf Medienberichte, die Bewertungsdaten haben wir am 14. Oktober 2026 auf Trustpilot abgerufen. Vergütungssätze, Gesetzesstand und Gesetzentwurf stammen aus den unten verlinkten amtlichen Quellen; eine EKD-Anlage hat Solar.red nicht selbst getestet.
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze - Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026, Hinweis auf die Nachfolgeregelung
- Deutscher Bundestag: Anhörung zur EEG-Novelle am 5. Oktober 2026 - Regierungsentwurf Drucksache 21/7867, geplante Regeln für kleine Solaranlagen
- Gesetze im Internet: § 103 Insolvenzordnung - Wahlrecht des Insolvenzverwalters bei offenen Verträgen
- Gesetze im Internet: § 355 Bürgerliches Gesetzbuch - Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Verbraucherverträgen
- Gesetze im Internet: § 25 EEG 2023 - Dauer der Einspeisevergütung von 20 Jahren ab Inbetriebnahme
Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit der Energiekonzepte Deutschland GmbH oder anderen hier genannten Unternehmen. Angaben zu Produkten, Garantien, AGB und zum Insolvenzverfahren beruhen auf Firmenangaben und öffentlichen Informationen mit Stand 14. Oktober 2026 und können sich schnell ändern. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
© Solar.red