- Pachtflächen für Batteriespeicher sind kleine Gewerbeflächen (ab ca. zwei Pkw-Stellplätzen), auf denen ein Betreiber Batteriespeicher errichtet und betreibt – der Eigentümer erhält dafür ein festes Nutzungsentgelt.
- Vergütung: 750 € pro Speicher und Kalenderjahr, jährlich im Voraus. Bei den üblichen zwei Speichern sind das 1.500 € pro Jahr.
- Voraussetzungen: ca. 12 m² je Speicher auf befestigter Fläche und eine Trafostation in max. ca. 50 m Entfernung.
- Kosten für den Eigentümer: keine. Errichtung, Betrieb, Versicherung und Rückbau übernimmt der Betreiber vollständig.
- Vertrag: 10 Jahre Laufzeit, keine Grundbucheintragung (§ 95 BGB), vertraglich geregelter Rückbau.
- Geeignet für Hallenbesitzer, Speditionen, Autohäuser, Werkstätten, Produktionsbetriebe und Landwirte mit Hofstelle.
- Kontakt für kostenlose Standortprüfung: D. Volbracht, d.volbracht@stw-group.de, Tel. 02533 / 5264 888 – Rückmeldung mit Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden.
Sie stellen ca. zwei Parkplätze in der Nähe Ihrer Trafostation, während wir uns um alles andere kümmern. Dafür erhalten Sie 750 € pro Speicher und Jahr – ohne Kosten, ohne Aufwand, ohne Grundbucheintrag.
Anforderung: ca. 24 m² befestigte Fläche + Trafostation auf dem Grundstück oder in max. ca. 50 m Entfernung
E-Mail: d.volbracht@stw-group.de
Telefon: 02533 / 5264 888 (D. Volbracht)
So einfach geht's: Kurz PLZ und Ort des Standorts melden – die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich, eine Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden.
Wichtig: Die Anzahl der zu vergebenden Pachtplätze ist begrenzt – denn je Netzgebiet kann nur so viel Speicherleistung angeschlossen werden, wie freie Netzkapazität vorhanden ist. Standorte werden deshalb in der Reihenfolge der eingehenden Anfragen geprüft.
Was sind Pachtflächen für Batteriespeicher?
Definition: Pachtflächen für Batteriespeicher sind kleine, befestigte Grundstücksflächen – meist an Gewerbestandorten –, auf denen ein Betreiber auf eigene Kosten Batteriespeicher errichtet und betreibt. Der Eigentümer stellt dabei lediglich die Fläche sowie die vorhandene Netzinfrastruktur zur Verfügung und erhält dafür ein jährliches Nutzungsentgelt.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Flächenverpachtung: Während Sie beim Verpachten von Land für Photovoltaik oder beim Vermieten der Dachfläche mehrere hundert oder tausend Quadratmeter einbringen, reichen hier nämlich zwei Pkw-Stellplätze. Es geht also nicht um Ihre Halle oder Ihr Feld – sondern nur um eine ungenutzte Ecke Ihres Hofs.
Warum gibt es dieses Modell überhaupt? Sogenannte Trading-Batteriespeicher laden Strom, wenn im Netz ein Überangebot herrscht (beispielsweise in sonnenreichen Mittagsstunden), und speisen ihn ein, sobald Strom knapp und teuer ist. Dafür brauchen Betreiber viele dezentrale Standorte mit vorhandenem Netzanschlusspunkt – und genau die finden sich vor allem auf Gewerbegrundstücken mit eigener Trafostation.
Große Energiekonzerne und spezialisierte Betreiber suchen solche Flächen deshalb aktiv. Das Besondere am hier vorgestellten Modell: Es funktioniert bereits im Kleinformat ab etwa 24 m² – also in einer Größenordnung, die nahezu jeder Gewerbebetrieb übrig hat.
Vergütung: Das verdienen Sie mit Ihrer Fläche
Die Vergütung ist vertraglich fest geregelt: Sie erhalten 750 € pro Batteriespeicher und Kalenderjahr, und zwar zahlbar jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme des jeweiligen Speichers – zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Auf die Laufzeit gerechnet wird daraus eine planbare Einnahme. Denn zwei Speicher über die zehnjährige Grundlaufzeit ergeben mindestens 15.000 € – und zwar für eine Fläche, die heute vermutlich nichts einbringt. Mit den beiden Verlängerungsoptionen um je fünf Jahre kann sich der Zeitraum außerdem auf bis zu 20 Jahre erstrecken.
Zum Vergleich mit anderen Flächenmodellen: Bei der Verpachtung für Solaranlagen auf Freiflächen werden zwar höhere Gesamtsummen erzielt, dafür sind jedoch Hektar statt Quadratmeter nötig. Gemessen am Flächeneinsatz gehört die Batteriespeicher-Pacht deshalb zu den effizientesten Verpachtungsmodellen im Energiebereich.
Zwei Speichereinheiten sind in der Regel an fast jedem geeigneten Standort möglich. Ob mehr geht, hängt hingegen vom Netzbetreiber und der Situation am Netzverknüpfungspunkt ab und wird deshalb pro Standort individuell geprüft.
Voraussetzungen: Diese Flächen eignen sich
Die Anforderungen sind bewusst niedrig gehalten. Entscheidend sind im Kern nämlich nur zwei Dinge: eine kleine befestigte Fläche sowie die Nähe zu einer Trafostation.
| Kriterium | Zielwert |
|---|---|
| Trafostation | Auf dem Grundstück vorhanden oder max. ca. 50 m entfernt (Trafo- oder Übergabestation) |
| Fläche | Ca. 2 Pkw-Stellplätze – rund 12 m² je Speicher (Standard-Stellplatz 5,00 × 2,50 m) |
| Zugänglichkeit | Erreichbar für Lkw und Kran (Anlieferung und Aufstellung) |
| Untergrund | Ebenerdig ideal, aber kein Muss – Unebenheiten lassen sich ausgleichen |
| Nutzung | Gewerbe, Industrie, Logistik oder Landwirtschaft |
| Vertragspartner | Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer (nicht Mieter oder Verwalter) |
Warum ist die Trafostation so wichtig? Der Speicher wird über den vorhandenen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen. Je kürzer der Kabelweg zur Station, desto günstiger und schneller ist folglich der Netzanschluss – lange Leitungswege machen ein Projekt dagegen schnell unwirtschaftlich.
Typische geeignete Flächen sind zum Beispiel die Hofecke hinter der Halle, der Randstreifen des Mitarbeiterparkplatzes, die ungenutzte Fläche neben der Hallenseite oder die befestigte Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs. Kurz gesagt: überall dort, wo heute Paletten stehen oder Unkraut wächst.
Ihr Standort passt nicht zu 100 %? Melden Sie ihn trotzdem – denn die Prüfung ist kostenlos, und ob ein Standort netzseitig funktioniert, lässt sich von außen oft nicht abschließend beurteilen. Genau dafür gibt es schließlich die unverbindliche Ersteinschätzung.
Für wen lohnt sich die Verpachtung?
Hallenbesitzer und Produktionsbetriebe: Gewerbeimmobilien verfügen fast immer über eine eigene Trafo- oder Übergabestation – die wichtigste Voraussetzung ist damit also bereits erfüllt.
Speditionen und Logistiker: Große befestigte Hofflächen, starke Netzanschlüsse und meist außerdem eine Ecke, die betrieblich nicht gebraucht wird. Deshalb ein nahezu idealer Standorttyp.
Autohäuser und Werkstätten: Weitläufige Stellflächen sowie eigene Stationen machen Autohäuser zu häufig angefragten Partnern – denn zwei Stellplätze am Rand fallen im Betrieb nicht auf.
Landwirte mit Hofstelle: Wer bereits über eine leistungsfähige Netzanbindung verfügt (etwa durch eine bestehende Photovoltaikanlage oder Biogas), kann die Hofstelle somit ohne zusätzlichen Flächenverbrauch monetarisieren – also eine interessante Ergänzung zum klassischen Land verpachten.
Eigentümer von Gewerbegrundstücken in Randlagen: Auch schwer vermietbare Restflächen werden durch dieses Modell wirtschaftlich nutzbar – und zwar ohne Umbau sowie ohne Erschließungsaufwand.
Vertrag & Rechtliches im Überblick
Grundlage ist ein standardisierter Flächennutzungsvertrag – nämlich eine Vertragsseite plus Allgemeine Nutzungsbedingungen sowie ein Lageplan der Vertragsfläche als Anlage. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen im Überblick:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Nutzungsentgelt | 750 € pro Speicher und Kalenderjahr (zzgl. USt., sofern anfällt), jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme |
| Laufzeit | 10 Jahre; zweimal um je 5 Jahre verlängerbar. Ordentliche Kündigung ausgeschlossen – planbare Einnahme |
| Grundbuch | Keine Eintragung – die Speicher gelten als Scheinbestandteile nach § 95 BGB, das Grundstück bleibt unbelastet |
| Versicherung | Betriebshaftpflicht des Betreibers mit mind. 5 Mio. € Deckungssumme; Haftung für Schäden aus Errichtung und Betrieb |
| Inklusive | Zuwegung, Zufahrt, Kabelführung bis zum Netzanschlusspunkt und Zutrittsrecht für Wartung |
| Rückbau | Vertragliche Rückbauverpflichtung: Entfernung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende, Fläche wird wiederhergestellt |
| Verkauf | Grundstücksverkauf jederzeit möglich – der Vertrag geht auf den Erwerber über |
| Fairer Exit | Startet der Bau nicht binnen 12 Monaten oder bleibt die Netzzusage aus, können beide Seiten kündigen |
Der Begriff „Batteriespeicher" ist dabei gesetzlich definiert – der Vertrag verweist nämlich auf § 3 Nr. 30 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gemeint sind demnach eigenständige Outdoor-Speichereinheiten in Schrankbauweise mit zugehörigem Wechselrichter.
Erst der Vertrag, dann die Prüfung – und trotzdem kein Risiko: Denn kommt keine Netzzusage des Netzbetreibers oder startet der Bau nicht innerhalb von zwölf Monaten, greift das beidseitige Kündigungsrecht. Sie binden sich also nicht an ein Projekt, das nie realisiert wird.
Ablauf: Von der Anfrage bis zur ersten Zahlung
Der Prozess ist bewusst schlank gehalten und erfordert vom Eigentümer deshalb kaum mehr als zwei Unterschriften sowie einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin.
Wichtig zu wissen: Verbindliche Inbetriebnahmetermine gibt es erst nach der Netzzusage des Netzbetreibers – denn alles andere wäre unseriös. Die Anzahl der Speicher über zwei hinaus ist ebenfalls Ergebnis der Prüfung, also keine Zusage vorab.
Vorteile und Grenzen des Modells
Kein Modell ist für jeden Standort das richtige. Hier die ehrliche Gegenüberstellung:
✅ Vorteile
- Null Investition: Errichtung, Betrieb, Versicherung und Rückbau trägt vollständig der Betreiber.
- Planbare Einnahme: Festes Entgelt über mindestens 10 Jahre, ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Minimaler Flächenbedarf: Zwei Pkw-Stellplätze genügen – die Fläche bleibt ansonsten voll nutzbar.
- Keine Grundbuchbelastung: Scheinbestandteil nach § 95 BGB, Verkauf jederzeit möglich.
- Netzdienlich: Der Speicher gleicht Netzschwankungen aus und nutzt nur freie Kapazität – Trafo und Anschluss bleiben für den Standort voll verfügbar.
❌ Grenzen
- Trafostation ist Pflicht: Ohne Station in max. ca. 50 m Entfernung funktioniert das Modell nicht.
- Nur mit dem Eigentümer: Mieter oder Verwalter können den Vertrag nicht schließen.
- Feste Vergütung: Das Entgelt ist fix – wer auf steigende Pachtpreise spekuliert, partizipiert nicht.
- Lange Bindung: 10 Jahre ohne ordentliches Kündigungsrecht sind Sicherheit und Verpflichtung zugleich.
- Netzzusage entscheidet: Ob und wie viele Speicher möglich sind, bestimmt am Ende der Netzbetreiber.
Technik, Lärm & Sicherheit
Wie sieht das fertig aus? Zwei Speichereinheiten in Schrankbauweise auf etwa zwei Pkw-Stellplätzen – eingezäunt, sodass Unbefugte nicht an die Anlage gelangen. Kein Eingriff ins Gebäude, außerdem keine Baustelle, die den Betrieb stört.
Lärm: Die Speicher arbeiten leise, also vergleichbar mit einem Klimagerät. Die Aufstellung erfolgt zudem mit Abstand zu schutzbedürftigen Räumen; ein Schallgutachten liegt vor und wird bei Bedarf standortbezogen geprüft.
Brandschutz: Zum Einsatz kommt die LFP-Zellchemie (Lithium-Eisenphosphat) – sie gilt nämlich als die sicherste am Markt verfügbare Speichertechnologie. Dazu kommen ein integriertes Brandschutzkonzept nach Herstellervorgaben und BVES-Sicherheitsleitfaden sowie die Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € Deckung.
Herkunft und Datenhoheit: Die Speicher stammen laut Betreiberangaben von einem deutschen Hersteller mit in Deutschland entwickelter, cybersicherer Steuerungs- und Energiemanagement-Software; außerdem kommen auch die Wechselrichter aus deutscher Produktion. Folglich hat kein ausländischer Anbieter Fernzugriff auf die Anlage.
Ihre Stromrechnung bleibt zudem unberührt. Der Speicher wird nämlich unabhängig vom Verbrauch vor Ort angeschlossen. Er nutzt freie Kapazität am Netzverknüpfungspunkt – und entlastet den Trafo dadurch sogar, weil er Netzschwankungen ausgleicht.
Selbst in einen Batteriespeicher investieren
Neben der reinen Flächenverpachtung gibt es einen zweiten Weg: das eigene Investment in einen Batteriespeicher. Statt nur die Fläche zu stellen, beteiligen Sie sich dabei an der Anlage selbst – folglich mit einem anderen Chancen-Risiko-Profil.
Dieses Modell ist ausschließlich auf Anfrage verfügbar und wird deshalb individuell besprochen, weil es von Standort, Netzanschluss und persönlicher Situation abhängt. Wer sich hingegen grundsätzlich für Kapitalanlagen im Energiesektor interessiert, findet in unserem Beitrag In erneuerbare Energien investieren einen breiteren Überblick über die Möglichkeiten – beispielsweise vom Solarpark-Kauf bis zu Photovoltaik-Großanlagen.
Interesse am Speicher-Investment? Dann nutzen Sie einfach die oben genannten Kontaktdaten und vermerken Sie „Investment-Anfrage" – anschließend erhalten Sie die passenden Informationen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel bekomme ich, wenn ich eine Fläche für Batteriespeicher verpachte?
Nach dem Standardvertrag erhalten Eigentümer 750 € pro Batteriespeicher und Kalenderjahr, und zwar zahlbar jährlich im Voraus ab Inbetriebnahme. Bei den üblichen zwei Speichereinheiten sind das also 1.500 € pro Jahr – über die zehnjährige Grundlaufzeit somit mindestens 15.000 €.
Welche Voraussetzungen muss meine Fläche erfüllen?
Benötigt werden rund zwei Pkw-Stellplätze (ca. 12 m² je Speicher) auf befestigter Fläche sowie eine Trafostation oder Übergabestation auf dem Grundstück oder in maximal etwa 50 Metern Entfernung. Außerdem sollte die Fläche für Lkw und Kran erreichbar sein.
Entstehen für mich als Eigentümer Kosten?
Nein. Denn Errichtung, Betrieb, Versicherung, Wartung und der spätere Rückbau werden vollständig vom Betreiber übernommen und finanziert. Sie stellen also nur die Fläche und erhalten dafür das jährliche Nutzungsentgelt.
Ist der Batteriespeicher laut oder gefährlich?
Die Speicher arbeiten leise – vergleichbar mit einem Klimagerät – und werden außerdem mit Abstand zu schutzbedürftigen Räumen aufgestellt. Zum Einsatz kommt zudem die als besonders sicher geltende LFP-Zellchemie mit integriertem Brandschutzkonzept; darüber hinaus sind die Anlagen eingezäunt und über eine Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € versichert.
Wird mein Grundstück im Grundbuch belastet?
Nein. Die Speicher werden nämlich als Scheinbestandteile nach § 95 BGB errichtet – es erfolgt also keine Grundbucheintragung. Ihr Grundstück bleibt somit unbelastet und kann jederzeit verkauft werden; der Vertrag geht dann auf den Erwerber über.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Der Vertrag enthält eine Rückbauverpflichtung: Nach Vertragsende werden die Speicher nämlich innerhalb von sechs Monaten entfernt, anschließend wird die Fläche in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt.
Verliere ich Netzkapazität oder steigen meine Stromkosten?
Nein. Der Speicher wird nämlich unabhängig vom Verbrauch vor Ort angeschlossen – Ihre Stromrechnung bleibt folglich unberührt. Er nutzt außerdem ausschließlich freie Kapazität am Netzverknüpfungspunkt und gleicht Netzschwankungen aus.
Kann ich auch selbst in einen Batteriespeicher investieren?
Ja, auf Anfrage. Neben der Flächenverpachtung ist nämlich auch ein eigenes Investment in einen Batteriespeicher möglich. Die Details werden dann individuell besprochen – nutzen Sie dafür die Kontaktdaten am Seitenanfang mit dem Vermerk „Investment-Anfrage".
Fazit
Pachtflächen für Batteriespeicher machen aus ungenutzten Ecken planbare Einnahmen. Denn zwei Pkw-Stellplätze in Trafonähe genügen, um über mindestens zehn Jahre ein festes Nutzungsentgelt von 750 € pro Speicher und Jahr zu erzielen – und zwar ohne eigene Investition, ohne Grundbucheintrag sowie mit vertraglich geregeltem Rückbau.
Der Einstieg kostet Sie außerdem nur fünf Minuten: PLZ und Ort an d.volbracht@stw-group.de senden oder unter 02533 / 5264 888 anrufen – die Ersteinschätzung erhalten Sie anschließend kostenlos und unverbindlich innerhalb von 48 Stunden. Gerne auch weitersagen, falls jemand im Bekanntenkreis über ein passendes Grundstück verfügt.
Übrigens: Wenn Sie über die Verpachtung hinaus über eine eigene Photovoltaikanlage für Ihren Betrieb nachdenken, dann berechnen Sie vorab Ihren Bedarf mit unserem Solarrechner.
Transparenzhinweis: Die auf dieser Seite vorgestellte Flächenverpachtung wird in Zusammenarbeit mit der STW Group GmbH & Co. KG (Soest) vermittelt; der genannte Ansprechpartner ist als Vertriebspartner der STW Group tätig. Alle Angaben zu Vergütung, Vertragskonditionen und Technik basieren auf dem Standardvertrag und den Betreiberangaben (Stand: Juli 2026) und können sich im Einzelfall nach technischer und netzseitiger Prüfung unterscheiden. Anzahl und Inbetriebnahme der Speicher stehen unter dem Vorbehalt der Netzanschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.
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