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Das Wichtigste in Kürze

Ein Energieversorger beliefert Haushalte und Betriebe mit Strom, Gas oder Wärme. Er kauft die Energie ein, schließt den Vertrag und schreibt die Rechnung. Die Leitungen gehören dem Netzbetreiber, den Sie nicht wählen können.

  • Freie Wahl: Den Energieversorger können Sie wechseln, den Netzbetreiber nicht
  • Grundversorger: das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet
  • Kündigung Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist
  • Wechsel: kostenfrei, technisch binnen 24 Stunden an jedem Werktag
  • Vertragslaufzeit: höchstens zwei Jahre, danach Kündigungsfrist höchstens ein Monat
  • Dynamischer Tarif: muss jeder Stromlieferant anbieten, Voraussetzung ist ein Smart Meter
  • Strompreis 2026: 37,97 Cent je Kilowattstunde im Schnitt der Haushalte im 1. Halbjahr 2026 (Statistisches Bundesamt)
  • Auswahl: 139 Stromanbieter und 108 Gasanbieter standen Haushalten 2024 zur Wahl (Monitoringbericht 2025)

Was ist ein Energieversorger?

Ein Energieversorger ist ein Unternehmen, das Kunden mit Strom, Gas oder Wärme beliefert. Im Alltag ist damit der Anbieter gemeint, mit dem Sie den Liefervertrag haben und der Ihnen die Rechnung schickt. Andere Wörter dafür sind Energielieferant, Stromanbieter oder Gasanbieter.

Das Gesetz fasst den Begriff weiter. Nach § 3 des Energiewirtschaftsgesetzes ist ein Energieversorgungsunternehmen, kurz EVU, wer Energie an andere liefert, ein Energieversorgungsnetz betreibt oder als Eigentümer über ein solches Netz verfügt. Rechtlich zählt also auch der Netzbetreiber dazu. Wer nur die eigene Hausanlage betreibt, ist kein Energieversorger.

Die Aufgabe des Lieferanten lässt sich in drei Schritten beschreiben. Er beschafft Energie, an der Börse oder direkt von Erzeugern. Er legt Tarife fest und schließt Verträge. Und er rechnet den Verbrauch ab, den der Zähler misst. Den Transport übernimmt er nicht selbst.

Wer ist mein Energieversorger?

Der Name steht auf der letzten Abrechnung und auf dem Kontoauszug beim monatlichen Abschlag. Wer nie einen Vertrag gewählt hat, wird vom Grundversorger beliefert. Welches Unternehmen das an Ihrem Wohnort ist, veröffentlicht der örtliche Netzbetreiber im Internet. Eine bundesweite Liste führt die Bundesnetzagentur nach eigener Auskunft nicht.

Energieversorger und Netzbetreiber: Wer macht was?

Der Energieversorger verkauft die Energie, der Netzbetreiber bringt sie ins Haus. Diese Trennung erklärt, warum ein Anbieterwechsel so einfach ist: Leitungen, Zähler und Anschluss bleiben, es ändert sich nur der Vertragspartner.

ErzeugungKraftwerkWind, Sonne, Gas
TransportNetzbetreibernicht wählbar
MessungZählerMessstellenbetreiber
VerbrauchIhr Haushaltzahlt eine Rechnung
Energieversorger: kauft die Energie ein, schließt den Vertrag, schreibt die Rechnung
Der Strom nimmt den oberen Weg. Der Energieversorger steht daneben und organisiert Einkauf und Abrechnung.

Beim Stromnetz gibt es zwei Ebenen. Die Übertragungsnetze transportieren Strom über weite Strecken. Das Energiewirtschaftsgesetz nennt die vier Betreiber mit Namen: 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Die Verteilnetze bringen den Strom bis zum Hausanschluss, dafür ist der örtliche Netzbetreiber zuständig.

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Rollen in der Energieversorgung nach den Begriffen des Energiewirtschaftsgesetzes
RolleAufgabeFrei wählbar?Ansprechpartner für
EnergieversorgerEinkauf, Vertrag, AbrechnungJaTarif, Abschlag, Rechnung
NetzbetreiberBetrieb, Wartung und Ausbau des NetzesNeinStromausfall, Hausanschluss
MessstellenbetreiberEinbau, Betrieb und Wartung des ZählersJa, meist ist es der NetzbetreiberZähler, Smart Meter
GrundversorgerVersorgt jeden Haushalt ohne anderen VertragNein, wird festgestelltEinzug, Ersatzversorgung

Bei Stadtwerken liegen oft mehrere Rollen in einem Haus. Rechtlich bleiben sie getrennt. Wer vom Stadtwerk zu einem anderen Anbieter wechselt, behält Netz und Zähler des Stadtwerks.

Welche Arten von Energieversorgern gibt es?

Energieversorger lassen sich nach dem unterscheiden, was sie liefern, und danach, wo sie tätig sind. Für die Wahl eines Tarifs ist vor allem die zweite Unterscheidung nützlich.

Nach Energieart
Was geliefert wird
  • StromlieferantVertrieb von Elektrizität an Verbraucher
  • GaslieferantErdgas oder Biogas zum Heizen und Kochen
  • WärmeversorgerFernwärme oder Nahwärme über ein eigenes Netz
Nach Gebiet
Wo geliefert wird
  • StadtwerkÖrtlich verwurzelt, oft zugleich Grundversorger und Netzbetreiber
  • RegionalversorgerBeliefert mehrere Städte und Landkreise
  • Überregionaler AnbieterBundesweit tätig, Vertrieb meist online
Nach Ausrichtung
Wie geliefert wird
  • Ökostrom-AnbieterLiefert Strom aus erneuerbaren Quellen
  • Anbieter dynamischer TarifeKoppelt den Preis an die Strombörse
  • Mehrsparten-VersorgerStrom, Gas, Wärme und Wasser aus einer Hand

Einteilung von Solar.red zur Orientierung. Ein Unternehmen kann in mehrere Gruppen fallen.

Lokale Versorger bieten persönliche Ansprechpartner und investieren häufig vor Ort. Überregionale Anbieter werben stärker über den Preis. Welches Modell besser passt, entscheidet am Ende der Vergleich für Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch.

Beim Ökostrom lohnt ein zweiter Blick. Jeder Lieferant muss auf der Rechnung ausweisen, aus welchen Quellen sein Strom stammt. Ob ein Tarif den Bau von Anlagen fördert oder nur Herkunftsnachweise zukauft, zeigt diese Angabe allein nicht. Wie sich die Quellen unterscheiden, erklärt der Beitrag zu den erneuerbaren Energien.

Energieversorger in Deutschland 2026: Zahlen und Preise

Der Energiemarkt in Deutschland ist groß und stark im Wettbewerb. Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt konnten Haushalte 2024 zwischen 139 Stromanbietern und 108 Gasanbietern wählen. Auf den Endkundenmärkten ist danach seit über einem Jahrzehnt kein Anbieter mehr marktbeherrschend.

Was Strom und Gas 2026 kosten

Private Haushalte zahlten im 1. Halbjahr 2026 im Schnitt 37,97 Cent je Kilowattstunde Strom. Das meldet das Statistische Bundesamt. Der Preis enthält Grundpreis, Arbeitspreis, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Gesunken ist er vor allem, weil der Bund die Netzbetreiber bezuschusst und die Netzentgelte dadurch niedriger ausfallen.

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Durchschnittspreise für private Haushalte im 1. Halbjahr 2026 laut Statistischem Bundesamt. Stand: 8. Oktober 2026
Energie und VerbrauchPreis je kWhGegenüber 2. Halbjahr 2025
Strom, alle Haushalte37,97 Centminus 6,4 %
Strom, unter 1.000 kWh im Jahr57,99 Centminus 2,5 %
Strom, über 15.000 kWh im Jahr30,55 Centminus 6,9 %
Gas, alle Haushalte11,58 Centminus 5,3 %

Die Zahlen sind Durchschnitte über alle Verträge, auch alte und teure. Wer wechselt, zahlt als Neukunde meist weniger. Der große Abstand zwischen kleinen und großen Verbrauchern entsteht durch den Grundpreis: Er verteilt sich bei wenig Verbrauch auf wenige Kilowattstunden. Beim Gas wirkte der Wegfall der Gasspeicherumlage preissenkend.

Wie viele Haushalte wechseln

7,1 Mio.
Stromkunden wechselten 2024 den Anbieter
14 %
Wechselquote Strom 2024
2,3 Mio.
Haushalte wechselten 2024 den Gasanbieter
22 %
der Stromkunden in der Grundversorgung

Die Werte stammen aus dem Monitoringbericht 2025 und beziehen sich auf das Jahr 2024. Der Wechsel beim Strom erreichte damit einen Höchststand. Beim Gas lag die Wechselquote bei rund 17 %, in der Grundversorgung waren dort noch rund 16 % der Kunden.

Die größten Energieversorger in Deutschland

Als die großen Vier galten lange E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall. Das Bild hat sich verschoben. RWE konzentriert sich nach eigenem Geschäftsbericht auf die Stromerzeugung, E.ON auf Netze und Vertrieb. Uniper handelt vor allem mit Energie und beliefert Großkunden. Bei der konventionellen Stromerzeugung kommen die fünf größten Unternehmen laut Monitoringbericht 2025 zusammen auf rund 55 %, Marktführer bleibt RWE.

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Auswahl großer Energieunternehmen mit Sitz in Deutschland, sortiert nach Umsatz. Kennzahlen sind Unternehmensangaben für das Geschäftsjahr 2025, keine amtliche Rangliste
UnternehmenSitzSchwerpunktKennzahl 2025
UniperDüsseldorfEnergiehandel, Erzeugung, GroßkundenUmsatz 61,0 Mrd. €
EnBWKarlsruheErzeugung, Netze, VertriebUmsatz 34,4 Mrd. €, rund 5,5 Mio. Kunden
RWEEssenStromerzeugungUmsatz 17,6 Mrd. €
EWEOldenburgRegionalversorger im NordwestenUmsatz 8,1 Mrd. €
E.ONEssenNetze und VertriebBereinigtes Ergebnis (EBITDA) 9,8 Mrd. €

E.ON ist ohne Umsatz aufgeführt, weil der Wert für 2025 hier nicht aus dem Geschäftsbericht geprüft werden konnte. Vattenfall fehlt aus demselben Grund. Umsatz sagt wenig über die Zahl der Haushaltskunden aus, weil Handelsgeschäfte ihn stark erhöhen.

Neben den Konzernen prägen Stadtwerke und Regionalversorger den Markt. Für die eigene Entscheidung ist die Größe eines Unternehmens zweitrangig. Wichtiger sind Preis, Vertragsbedingungen und Erreichbarkeit.

Grundversorger oder anderer Anbieter?

Grundversorger ist nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Netzbetreiber stellen das alle drei Jahre neu fest. Der Grundversorger muss jeden Haushalt zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern.

In die Grundversorgung rutscht man oft unbemerkt. Wer einzieht und Strom verbraucht, ohne einen Vertrag gewählt zu haben, schließt laut Bundesnetzagentur allein durch den Verbrauch einen Vertrag mit dem Grundversorger. Das ist bequem und sicher, aber selten die günstigste Lösung.

Der Vorteil der Grundversorgung ist die kurze Bindung. Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Andere Anbieter schließen sogenannte Sonderverträge mit fester Laufzeit und eigenem Preis. Dafür binden Sie sich länger.

Ersatzversorgung: das Netz unter dem Netz

Fällt ein Lieferant aus, etwa durch Insolvenz, springt der örtliche Grundversorger mit der Ersatzversorgung ein. Der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Die Ersatzversorgung ist laut Bundesnetzagentur meist teurer, ein zügiger Wechsel in einen selbst gewählten Tarif lohnt sich deshalb.

Praxis: Energieversorger wechseln

Der Wechsel des Energieversorgers ist kostenfrei und läuft fast von allein. Die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt laut Bundesnetzagentur der neue Lieferant, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Er stimmt sich auch mit dem Netzbetreiber ab.

  1. Daten sammelnJahresverbrauch und Marktlokations-ID stehen auf der letzten Abrechnung.
  2. Tarife vergleichenGesamtpreis, Laufzeit, Preisgarantie und Zahlungsweise prüfen.
  3. Vertrag abschließenDer neue Anbieter kündigt den alten Vertrag mit Ihrer Vollmacht.
  4. Zählerstand meldenAm Wechseltag ablesen und an beide Lieferanten senden.

Die Marktlokations-ID ist die Kennnummer Ihrer Verbrauchsstelle. Mit ihr findet der neue Anbieter den Anschluss am zuverlässigsten. Fehlt sie, braucht er Name, Adresse, Zählernummer, bisherigen Lieferanten und Kundennummer.

Technisch muss der Stromwechsel binnen 24 Stunden vollzogen sein, an jedem Werktag. Wie schnell Sie tatsächlich wechseln, bestimmt aber die Kündigungsfrist des alten Vertrags. Der neue Lieferant muss Ihnen in Textform bestätigen, ob und wann die Belieferung beginnt.

Vorsicht bei Vorkasse

Bei Tarifen mit Vorauszahlung für viele Monate tragen Sie das Risiko. Wird der Lieferant insolvent, können die Vorauszahlungen laut Bundesnetzagentur verloren gehen. Die Versorgung selbst bleibt über die Ersatzversorgung gesichert, das Geld aber nicht.

Beim Umzug gilt eine Besonderheit. Einen Stromvertrag müssen Sie laut Bundesnetzagentur abschließen, bevor Sie Strom entnehmen, eine rückwirkende Zuordnung ist nicht möglich. Wer nichts unternimmt, landet in der Grundversorgung und kann von dort mit zwei Wochen Frist wechseln.

Worauf Sie beim Vertrag achten sollten

Bei einem Energieliefervertrag zählen vier Punkte: Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Zahlungsweise. Für die ersten beiden setzt das Gesetz Grenzen, die Sie kennen sollten, bevor Sie Angebote vergleichen.

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Gesetzliche Grenzen für Energielieferverträge nach Angaben der Bundesnetzagentur
VertragspunktWas giltWorauf achten
ErstlaufzeitHöchstens 2 JahreKürzere Laufzeiten halten Sie beweglich
Nach der ErstlaufzeitVerlängerung nur auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist höchstens 1 MonatTermin für den nächsten Vergleich notieren
GrundversorgungKündigung jederzeit mit 2 Wochen FristGut als Übergang, selten als Dauerlösung
UmzugSonderkündigungsrecht mit 6 Wochen FristEntfällt, wenn der Lieferant am neuen Wohnort zu gleichen Bedingungen weiterliefert
Form der KündigungTextform genügt, zum Beispiel E-MailDer Lieferant muss binnen 1 Woche bestätigen
Widerruf14 Tage bei Abschluss online oder am TelefonFrist beginnt mit der Belehrung

Diese Grenzen gelten für Verträge nach dem geltenden Recht. Für ältere Verträge können längere Kündigungsfristen und Verlängerungen um ein Jahr vereinbart sein. Ein Blick in die Vertragsbestätigung klärt das.

Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Es lässt sich laut Bundesnetzagentur binnen eines Tages ausüben. Prüfen Sie außerdem, was die Preisgarantie umfasst. Eine eingeschränkte Garantie nimmt Steuern, Abgaben und oft auch Netzentgelte aus. Steigen diese, steigt Ihr Preis trotz Garantie.

  • Gesamtpreis für ein Jahr vergleichen, also Grundpreis plus Arbeitspreis mal Verbrauch
  • Bonus nur einrechnen, wenn Sie nach dem ersten Jahr wieder vergleichen
  • Monatliche Abschläge wählen, keine Vorkasse
  • Umfang der Preisgarantie lesen

Dynamische Stromtarife und Smart Meter

Bei einem dynamischen Stromtarif richtet sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde nach dem Börsenpreis und kann sich mehrmals täglich ändern. Alle Stromlieferanten müssen laut Bundesnetzagentur einen solchen Tarif anbieten. Das Gegenstück ist der Festpreisvertrag, bei dem der Preis für die Laufzeit garantiert ist.

Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, im Alltag Smart Meter genannt. Nur dieses Gerät erfasst, wann Sie wie viel verbrauchen. Den Einbau klären Sie mit dem Messstellenbetreiber. Was das Gerät kostet und wer es bekommt, steht im Beitrag zum Smart Meter.

Chancen

  • Sinkt der Börsenpreis, sinkt Ihr Arbeitspreis
  • Verbrauch lässt sich in günstige Stunden legen
  • Passt zu Elektroauto, Wärmepumpe und Batteriespeicher

Risiken

  • Steigt der Börsenpreis, steigt Ihr Arbeitspreis
  • Bei niedrigem Grundverbrauch ist das Sparpotenzial gering
  • Ein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel in den Tarif besteht in der Regel nicht

Die Einschätzung stammt von der Bundesnetzagentur. Entscheidend ist, ob Sie Verbrauch verschieben können. Wer nur Licht, Kühlschrank und Herd betreibt, hat wenig Spielraum. Wer ein Auto lädt oder einen Batteriespeicher hat, kann günstige Stunden gezielt nutzen.

Ärger mit dem Energieversorger: Beschwerde und Schlichtung

Bei Streit mit dem Energieversorger führt der Weg in zwei Stufen: erst die Beschwerde beim Unternehmen, dann die Schlichtung. Typische Anlässe sind eine falsche Abrechnung, ein zu hoher Abschlag oder ein Wechsel, der sich verzögert.

  1. Beschwerde schreibenSchriftlich an den Lieferanten, Betreff: Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG.
  2. Vier Wochen wartenSo lange hat das Unternehmen ab Eingang Zeit für die Antwort.
  3. Schlichtung beantragenBei der Schlichtungsstelle Energie, für Verbraucher kostenfrei.
  4. Vorschlag prüfenDas Verfahren soll in der Regel binnen drei Monaten enden.

Die Angaben stammen von der Bundesnetzagentur. Nennen Sie in der Beschwerde Adresse, Vertragsnummer oder Zählernummer und notieren Sie das Datum. Lehnt das Unternehmen ab, muss es die Gründe erläutern und auf die Schlichtung hinweisen. Die Unternehmen müssen am Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Die Bundesnetzagentur selbst leitet nach eigener Auskunft keine Beschwerden weiter und wird nicht im Namen einzelner Verbraucher tätig. Sie stellt aber eine Vorlage für die Verbraucherbeschwerde bereit. Der Weg zum Gericht bleibt in jeder Phase offen.

Weniger vom Energieversorger kaufen

Der günstigste Tarif senkt den Preis pro Kilowattstunde, eigener Solarstrom senkt die Menge. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach müssen Sie nicht beim Energieversorger kaufen. Den Rest liefert er weiter, der Vertrag bleibt also bestehen.

Mit einer Photovoltaikanlage ändert sich die Rolle des Zählers. Er misst dann zwei Richtungen: den Strom, den Sie kaufen, und den Überschuss, den Sie abgeben. Für den Überschuss erhalten Sie vom Netzbetreiber die Einspeisevergütung. Wie der Zähler das trennt, erklärt der Beitrag zum Einspeisezähler.

Wie viel Sie selbst nutzen, hängt vom Eigenverbrauch ab. Wer tagsüber zu Hause ist, eine Wärmepumpe mit Photovoltaik kombiniert oder einen Speicher hat, kauft deutlich weniger zu. Ein vollständig autarkes Haus bleibt die Ausnahme, einen Energieversorger brauchen die meisten Haushalte weiterhin.

  • Tarif einmal im Jahr vergleichen
  • Jahresverbrauch mit dem Stromkostenrechner prüfen
  • Eigene Erzeugung mit dem Solarrechner durchrechnen
  • Große Verbraucher in die Sonnenstunden legen

Häufige Fragen zum Energieversorger

Wer ist ein Energieversorger?

Ein Energieversorger ist ein Unternehmen, das Haushalte und Betriebe mit Strom, Gas oder Wärme beliefert. Das Energiewirtschaftsgesetz fasst den Begriff weiter: Energieversorgungsunternehmen ist danach, wer Energie an andere liefert, ein Energieversorgungsnetz betreibt oder als Eigentümer über ein solches Netz verfügt.

Was ist der Unterschied zwischen Energieversorger und Netzbetreiber?

Der Energieversorger verkauft Ihnen die Energie und schreibt die Rechnung. Der Netzbetreiber betreibt die Leitungen, über die sie ankommt, und ist Ansprechpartner bei Störungen. Den Energieversorger können Sie frei wählen, den Netzbetreiber nicht, denn er ist an Ihren Wohnort gebunden.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorger und anderen Anbietern?

Grundversorger ist nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Er muss jeden Haushalt zu veröffentlichten Preisen versorgen. Andere Anbieter schließen Sonderverträge mit eigener Laufzeit und eigenem Preis. Aus der Grundversorgung kommen Sie laut Bundesnetzagentur mit einer Frist von zwei Wochen heraus.

Wie lange dauert ein Wechsel des Energieversorgers?

Der technische Wechsel des Stromlieferanten muss laut Bundesnetzagentur binnen 24 Stunden vollzogen werden und ist an jedem Werktag möglich. Wann der neue Vertrag tatsächlich beginnt, hängt von der Kündigungsfrist des alten Vertrags ab. In der Grundversorgung beträgt sie zwei Wochen, bei Sonderverträgen nach der Erstlaufzeit höchstens einen Monat.

Was kostet der Wechsel des Energieversorgers?

Kündigung und Lieferantenwechsel sind laut Bundesnetzagentur kostenfrei. Weder der alte noch der neue Lieferant darf dafür ein Entgelt verlangen. Auch der Netzbetreiber berechnet für den Wechsel nichts.

Kann beim Wechsel der Strom ausfallen?

Nein. Die Belieferung ist laut Bundesnetzagentur über die Ersatzversorgung gesichert, für die der örtliche Grundversorger zuständig ist. Klappt der Übergang nicht rechtzeitig, fließt der Strom weiter. Die Ersatzversorgung ist allerdings meist teurer als ein selbst gewählter Tarif.

Was ist ein dynamischer Stromtarif?

Bei einem dynamischen Stromtarif richtet sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde nach dem Börsenpreis und kann sich mehrmals täglich ändern. Alle Stromlieferanten müssen laut Bundesnetzagentur einen solchen Tarif anbieten. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Geeignet ist der Tarif für Haushalte mit hohem, verschiebbarem Verbrauch, etwa durch Elektroauto, Wärmepumpe oder Batteriespeicher.

Brauche ich ein Smart Meter für den Anbieterwechsel?

Nein. Für den Wechsel in einen Tarif mit festem Preis genügt der vorhandene Zähler. Ein intelligentes Messsystem brauchen Sie laut Bundesnetzagentur nur für einen dynamischen Stromtarif. Den Einbau klären Sie mit dem Messstellenbetreiber, das ist meist der Netzbetreiber.

Wie viele Energieversorger gibt es in Deutschland?

Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt konnten Haushalte 2024 zwischen 139 Stromanbietern und 108 Gasanbietern wählen. Auf den Endkundenmärkten ist danach seit über einem Jahrzehnt kein Anbieter mehr marktbeherrschend.

Welche sind die größten Energieversorger in Deutschland?

Als die großen Vier galten lange E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall. Nach eigenen Angaben für das Geschäftsjahr 2025 erzielte Uniper 61,0 Milliarden Euro Umsatz, EnBW 34,4 Milliarden Euro, RWE 17,6 Milliarden Euro und EWE 8,1 Milliarden Euro. RWE konzentriert sich auf die Stromerzeugung, E.ON auf Netze und Vertrieb.

Was kostet Strom beim Energieversorger 2026?

Private Haushalte zahlten im 1. Halbjahr 2026 im Durchschnitt 37,97 Cent je Kilowattstunde Strom, 6,4 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2025. Das meldet das Statistische Bundesamt. Gas kostete im Schnitt 11,58 Cent je Kilowattstunde. Die Werte sind Durchschnitte über alle Verträge, Neukunden zahlen meist weniger.

Wo kann ich mich über meinen Energieversorger beschweren?

Zuerst schriftlich beim Unternehmen selbst, als Verbraucherbeschwerde nach § 111a des Energiewirtschaftsgesetzes. Es muss laut Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen antworten. Hilft es der Beschwerde nicht ab, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.

Welcher Energieversorger ist der beste?

Einen besten Energieversorger für alle gibt es nicht, weil Preise vom Wohnort und vom Verbrauch abhängen. Vergleichen Sie den Gesamtpreis für ein Jahr aus Grundpreis und Arbeitspreis, die Laufzeit, die Preisgarantie und die Zahlungsweise. Von Vorkasse rät die Bundesnetzagentur indirekt ab: Bei einer Insolvenz des Lieferanten können Vorauszahlungen verloren gehen.

Fazit

Der Energieversorger ist Ihr Vertragspartner für Strom, Gas oder Wärme, nicht der Betreiber der Leitungen. Deshalb können Sie ihn wechseln, ohne dass sich am Anschluss etwas ändert. Der Wechsel kostet nichts, und die Versorgung ist über den Grundversorger jederzeit gesichert.

Wer noch in der Grundversorgung ist, kann mit zwei Wochen Frist heraus. Achten Sie beim neuen Vertrag auf Laufzeit, Preisgarantie und Zahlungsweise, und meiden Sie Vorkasse. Ein dynamischer Tarif lohnt sich nur mit Smart Meter und verschiebbarem Verbrauch. Am wirksamsten bleibt, weniger zu kaufen: mit Strom vom eigenen Dach.

Quellen und Methodik

Preise stammen vom Statistischen Bundesamt, Marktdaten aus dem Monitoringbericht 2025, Fristen und Abläufe von den Verbraucherseiten der Bundesnetzagentur. Begriffe und Rollen folgen den §§ 3 und 36 des Energiewirtschaftsgesetzes, die Angaben zu dynamischen Tarifen der Bundesnetzagentur. Umsätze und Kundenzahlen der Unternehmen sind deren eigene Angaben aus den Geschäftsberichten 2025. Die Einteilung der Versorgerarten und die Hinweise zur Stromkennzeichnung und zu Preisgarantien sind eine Einordnung von Solar.red. Stand aller Zahlen: 8. Oktober 2026.

  1. Statistisches Bundesamt: Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026 - Durchschnittspreise und Veränderungen
  2. Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2025 - Anbieterzahl, Wechselquoten, Grundversorgung, Marktanteile
  3. Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel - Ablauf, Dauer, Kosten, Ersatzversorgung, Vorkasse, Umzug
  4. Bundesnetzagentur: Kündigung - Laufzeiten, Kündigungsfristen, Form, Bestätigung
  5. Bundesnetzagentur: Beschwerde und Schlichtung - Verbraucherbeschwerde, Fristen, Schlichtungsstelle Energie

Hinweis: Solar.red ist kein Energieversorger. Der Tarifvergleich auf dieser Seite ist eine Anzeige eines Vergleichsportals. Preise und Marktdaten haben den Stand 8. Oktober 2026. Die genannten Fristen beruhen auf dem Energiewirtschaftsgesetz und den Angaben der Bundesnetzagentur. Verbindlich sind Ihr Vertrag und die Auskunft Ihres Lieferanten.

© Solar.red