Von D. Volbracht
Das Wichtigste in Kürze
Die Lichtblick Erfahrungen von Kunden sind 2026 gemischt: Der Wechsel und das Ökostrom-Angebot werden gelobt, Abrechnungen und die Erreichbarkeit des Kundenservice kritisiert. Auf Trustpilot steht LichtBlick bei 3,5 von 5 Sternen (6.014 Bewertungen, Abruf 16. Oktober 2026).
- Unternehmen: LichtBlick SE, Hamburg, gegründet 1998, seit 2018 vollständig im Besitz der niederländischen Eneco-Gruppe
- Größe: rund eine Million Kundenverträge und 1.360 Mio. Euro Umsatz im Geschäftsjahr 2025/26 (Unternehmensangabe)
- Stromtarife 2026: ÖkoStrom Relax (24 Monate Preisgarantie), Komfort (12 Monate), Easy (ohne Bonus) und Dynamic (börsengekoppelt), dazu WärmeStrom
- Ökostrom: laut Anbieter bilanziell 100 % aus deutschen Wind- und Solaranlagen, nachgewiesen über Herkunftsnachweise
- Urteil: Das Hanseatische OLG Hamburg entschied am 26. September 2024 auf Klage des vzbv gegen LichtBlick wegen eines unzureichenden Kündigungsbuttons (Az. 5 UKl 1/23)
- Vergleichswert: Haushaltsstrom kostet 2026 laut BDEW durchschnittlich 37,0 ct/kWh (Neukundentarife, 3.500 kWh)
- Kündigung: nach der Erstlaufzeit jederzeit mit höchstens einem Monat Frist, bei Preiserhöhung fristlos zum Änderungstermin
Lichtblick Erfahrungen: Was Kunden 2026 berichten
Die Erfahrungen mit Lichtblick fallen 2026 durchwachsen aus. Auf Trustpilot erreicht der Ökostromanbieter am 16. Oktober 2026 einen TrustScore von 3,5 von 5 bei 6.014 Bewertungen, davon 1.503 aus den letzten zwölf Monaten. Gelobt werden der unkomplizierte Wechsel und der Ökostrom, kritisiert vor allem verspätete oder fehlerhafte Abrechnungen und lange Wartezeiten im Service.
Auffällig ist, dass LichtBlick laut Trustpilot auf 96 Prozent der negativen Bewertungen antwortet. Das spricht für einen aktiven Umgang mit Beschwerden, löst aber nicht jedes Abrechnungsproblem. Einzelne aktuelle Beschwerden betreffen die Freischaltung des dynamischen Tarifs. Bewertungsportale bilden außerdem kein repräsentatives Bild ab: Unzufriedene Kunden schreiben deutlich häufiger als zufriedene, das gilt für alle Energieversorger.
Bei Branchenpreisen schneidet LichtBlick besser ab. Auf der Tarifseite nennt das Unternehmen 2026 die Auszeichnungen „Top Kundenbetreuung 2025" des SZ Instituts und „Kundenfavoriten 2026" der WirtschaftsWoche. Solche Siegel beruhen auf Befragungen und Medienkooperationen, sie ersetzen keinen eigenen Tarifvergleich.
Ist Lichtblick seriös?
Ja, Lichtblick ist ein seriöser Energieversorger. Die LichtBlick SE liefert seit 1999 Strom, hat ihren Sitz in Hamburg und gehört seit 2018 vollständig zur niederländischen Eneco-Gruppe. Nach Unternehmensangaben bestehen rund eine Million Kundenverträge. Kritik betrifft vor allem Service und Abrechnung, nicht die Lieferung. Ein Urteil von 2024 betraf die Gestaltung des Kündigungsbuttons.
Wer die Seriosität eines Anbieters prüfen will, achtet auf drei Punkte: eine ladungsfähige Adresse in Deutschland, transparente Preisblätter und die Teilnahme an der Schlichtung. Alle drei sind bei LichtBlick gegeben. Energieversorger sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz ohnehin verpflichtet, an Verfahren der Schlichtungsstelle Energie teilzunehmen. Weitere Anbieter im Test finden Sie in der Übersicht der Energieversorger.
Wem gehört Lichtblick?
Lichtblick gehört seit 2018 vollständig dem niederländischen Energiekonzern Eneco, der 2017 zunächst die Hälfte der Anteile übernommen hatte. Eneco selbst gehört nach einer Vereinbarung vom November 2019 zu 80 Prozent der japanischen Mitsubishi Corporation und zu 20 Prozent dem Versorger Chubu Electric Power. Mit E.ON oder Vattenfall hat Lichtblick gesellschaftsrechtlich nichts zu tun.
Das Geschäftsjahr von LichtBlick läuft vom 1. April bis 31. März. Für 2025/26 meldet das Unternehmen 1.360 Millionen Euro Umsatz nach 1.537 Millionen im Vorjahr und ein EBITDA von 48,7 Millionen Euro nach 67,8 Millionen. Bis 2030 will LichtBlick nach eigenen Angaben rund 600 Millionen Euro in Speicher und Erzeugungsanlagen investieren. Geschäftsführer ist seit dem 1. November 2024 Marc Wallraff, Finanzvorständin Tanja Schumann.
Lichtblick Tarife 2026 im Überblick
Lichtblick bietet im Oktober 2026 vier Ökostromtarife an: ÖkoStrom Relax mit 24 Monaten Laufzeit und Preisgarantie, ÖkoStrom Komfort mit 12 Monaten, ÖkoStrom Easy mit dauerhaft niedrigem Arbeitspreis ohne Bonus und ÖkoStrom Dynamic mit börsengekoppeltem Preis. Hinzu kommen WärmeStrom-Tarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sowie Gastarife. Die Preise hängen von Postleitzahl und Verbrauch ab.
| Tarif | Laufzeit | Preisgarantie | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| ÖkoStrom Relax | 24 Monate | 24 Monate | Planungssicherheit, laut Anbieter günstigster Laufzeittarif |
| ÖkoStrom Komfort | 12 Monate | 12 Monate | Wer jährlich neu vergleichen will |
| ÖkoStrom Easy | 12 oder 24 Monate | laut Tarifblatt | Wer keinen Neukundenbonus, sondern einen dauerhaft niedrigen Arbeitspreis will |
| ÖkoStrom Dynamic | laut Tarifblatt | keine, Börsenpreis | Haushalte mit intelligentem Messsystem, E-Auto oder Wärmepumpe |
Achten Sie bei der Preisgarantie auf das Kleingedruckte. LichtBlick unterscheidet eine Energiepreisgarantie, die nur Beschaffung und Vertrieb abdeckt, und eine eingeschränkte Preisgarantie, die zusätzlich Netzentgelte und Messung umfasst. Steuern und gesetzliche Umlagen sind in beiden Fällen ausgenommen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten (§ 41a EnWG). Er setzt ein intelligentes Messsystem voraus, mehr dazu im Beitrag zum Smart Meter.
Ist Lichtblick teuer?
Ob Lichtblick teuer ist, hängt von Postleitzahl, Verbrauch und Tarif ab, ein bundesweit einheitlicher Preis existiert nicht. Den Maßstab liefert der BDEW: Haushaltsstrom kostet 2026 im Neukundentarif durchschnittlich 37,0 Cent pro Kilowattstunde bei 3.500 kWh Jahresverbrauch. Liegt Ihr Lichtblick-Angebot deutlich darüber, lohnt der Vergleich mit anderen Anbietern.
So rechnen Sie selbst nach: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus zwölf Mal Grundpreis ergibt die Jahreskosten. Beim BDEW-Durchschnitt sind das für 3.500 kWh rund 1.295 Euro im Jahr (eigene Rechnung). Nach BDEW-Angaben entfallen 2026 im Schnitt 15,2 ct/kWh auf Beschaffung und Vertrieb, 9,2 ct/kWh auf Netzentgelte und 12,6 ct/kWh auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Nur der erste Block ist wirklich anbieterabhängig. Wer wissen will, wie viel ein einzelnes Gerät verbraucht, nutzt den Stromkostenrechner.
Woher kommt der Strom von Lichtblick?
Der Strom von Lichtblick stammt laut Anbieter bilanziell zu 100 Prozent aus deutschen Wind- und Solaranlagen. Bilanziell heißt: Für jede verkaufte Kilowattstunde entwertet LichtBlick einen Herkunftsnachweis im Register des Umweltbundesamts. Physikalisch kommt aus Ihrer Steckdose derselbe Strommix wie beim Nachbarn. Laut Tarifseite ist das Angebot TÜV-geprüft.
Für die Bewertung als Ökostrom zählt, ob ein Anbieter zusätzlich in neue Anlagen investiert. LichtBlick kündigt dafür bis 2030 rund 600 Millionen Euro für Speicher und Erzeugung an. Auf der Tarifseite führt LichtBlick die Labels ok-power oder Grüner Strom nicht auf. Kritiker verweisen zudem darauf, dass der Mutterkonzern Eneco auch fossile Energie vertreibt. Wer seinen Strom am direktesten grün machen will, erzeugt ihn selbst mit einer eigenen Photovoltaikanlage.
Wie kündige ich bei Lichtblick?
Einen Lichtblick-Vertrag kündigen Sie online über den Kündigungsbutton, per E-Mail oder per Brief. Während der Erstlaufzeit von höchstens zwei Jahren gilt die vereinbarte Frist, danach verlängert sich der Vertrag nur unbefristet und ist jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Bei einem Anbieterwechsel übernimmt meist der neue Versorger die Kündigung für Sie.
Diese Regeln stehen in § 309 Nr. 9 BGB und gelten für alle Laufzeitverträge mit Verbrauchern. Der Kündigungsbutton ist seit Juli 2022 Pflicht (§ 312k BGB), wenn Verträge online abgeschlossen werden können. Genau darum ging es im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen LichtBlick: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied am 26. September 2024 (Az. 5 UKl 1/23) unter anderem, dass die Beschriftung „Kündigungsabsicht abschicken" den gesetzlichen Vorgaben nicht genügte.
- Kundennummer, Zählernummer und Lieferadresse bereithalten.
- Kündigungsbutton nutzen oder schriftlich kündigen, Zieltermin nennen.
- Eingangsbestätigung speichern, sie ist Ihr Nachweis.
- Zählerstand am Lieferende fotografieren.
Der Wechsel selbst ist seit dem 6. Juni 2025 deutlich schneller: An diesem Tag hat die Bundesnetzagentur den 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt. Gesetzlich ist er nach § 20a EnWG ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend, der technische Wechsel muss an jedem Werktag binnen 24 Stunden möglich sein.
Lichtblick Preiserhöhung: Ihre Rechte
Bei einer Preiserhöhung muss Lichtblick Haushaltskunden spätestens einen Monat vor dem Termin informieren. Sie dürfen dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen, so steht es in § 41 Abs. 5 EnWG. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch während einer laufenden Mindestlaufzeit. Eine Preisgarantie schützt dagegen nur die Bestandteile, die im Tarifblatt genannt sind.
Prüfen Sie im Schreiben, welcher Preisbestandteil steigt. Erhöht der Staat Steuern oder Umlagen, darf der Anbieter das trotz Preisgarantie weitergeben. Ob LichtBlick die Preise 2025 oder 2026 angepasst hat, lässt sich nicht pauschal sagen, weil Änderungen je Tarif und Netzgebiet unterschiedlich ausfallen. Maßgeblich ist das Schreiben an Sie. Im Zweifel nutzen Sie die Frist für einen neuen Vergleich, etwa mit Octopus Energy oder Ostrom.
Probleme mit der Abrechnung: So gehen Sie vor
Abrechnungsprobleme sind der häufigste Kritikpunkt an Lichtblick. Wer eine falsche oder fehlende Jahresabrechnung hat, beschwert sich zuerst schriftlich beim Anbieter. Reagiert dieser nicht innerhalb von vier Wochen oder lehnt ab, ist der Weg zur Schlichtungsstelle Energie frei. Das Verfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenlos und soll binnen drei Monaten abgeschlossen sein.
- Zählerstände selbst ablesen und mit Datum fotografieren, besonders beim Ein- und Auszug
- Rechnung prüfen: Zählernummer, Ablesedatum, Verbrauch, Abschläge und Bonus
- Beschwerde schriftlich mit Fristsetzung, Kopie aufbewahren
- Nach vier Wochen ohne Lösung Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen, Beschwerde und Antwort beilegen
- Strittige Beträge nicht ohne Vorbehalt zahlen, aber unstreitige Abschläge weiter überweisen
Die Schlichtungsempfehlung ist laut Schlichtungsstelle nur bindend, wenn beide Seiten sie innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Rechtsweg bleibt in jedem Fall offen.
Vorteile und Nachteile im Überblick
Lichtblick eignet sich für Haushalte, die einen etablierten Ökostromanbieter mit Preisgarantie oder einen dynamischen Tarif suchen und bereit sind, ihre Abrechnung selbst zu kontrollieren.
Vorteile
- Langjähriger Anbieter seit 1999 mit Sitz in Deutschland
- Ökostrom bilanziell aus deutschen Wind- und Solaranlagen
- Preisgarantie bis 24 Monate im Tarif Relax
- Dynamischer Tarif und WärmeStrom im Angebot
- Antwortet laut Trustpilot auf 96 % der negativen Bewertungen
Nachteile
- Häufige Kritik an verspäteten und fehlerhaften Abrechnungen
- Lange Wartezeiten im Kundenservice
- Kein ok-power- oder Grüner-Strom-Label auf der Tarifseite
- Mutterkonzern Eneco vertreibt auch fossile Energie
- Urteil 2024 zur Gestaltung des Kündigungsbuttons
Häufige Fragen zu Lichtblick
Wie gut ist Lichtblick Strom?
Lichtblick Strom erreicht auf Trustpilot am 16. Oktober 2026 eine Note von 3,5 von 5 bei 6.014 Bewertungen. Positiv bewerten Kunden den einfachen Wechsel und den Ökostrom, negativ verspätete Abrechnungen und lange Wartezeiten. Für Branchenpreise wie Kundenfavoriten 2026 der WirtschaftsWoche wurde LichtBlick ausgezeichnet. Den Preis klärt nur ein Vergleich mit Ihrer Postleitzahl.
Gehört Lichtblick zu E.ON?
Nein, Lichtblick gehört nicht zu E.ON. Die LichtBlick SE ist seit 2018 eine hundertprozentige Tochter des niederländischen Energiekonzerns Eneco. Eneco wiederum gehört nach einer Vereinbarung vom November 2019 zu 80 Prozent der Mitsubishi Corporation und zu 20 Prozent Chubu Electric Power aus Japan. Mit deutschen Großversorgern ist Lichtblick nicht verbunden.
Wie viele Kunden hat Lichtblick?
Lichtblick nennt für das Geschäftsjahr 2025/26, das am 31. März 2026 endete, rund eine Million Kundenverträge. Der Energieabsatz lag in diesem Zeitraum bei 6,1 Terawattstunden, der Umsatz bei 1.360 Millionen Euro. Ältere Angaben von 1,7 Millionen versorgten Menschen und Betrieben stammen aus dem Jahr 2022 und sind nicht mehr aktuell.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Lichtblick?
Die Kündigungsfrist bei Lichtblick beträgt während der Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten höchstens einen Monat zum Laufzeitende. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag nach § 309 Nr. 9 BGB nur unbefristet und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Bei Preiserhöhungen gilt zusätzlich das fristlose Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG.
Bietet Lichtblick einen dynamischen Stromtarif an?
Ja, Lichtblick bietet mit ÖkoStrom Dynamic einen börsengekoppelten Tarif an. Der Arbeitspreis folgt den Preisen an der Strombörse, günstige Stunden lassen sich mit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher nutzen. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten nach § 41a EnWG verpflichtet, einen solchen Tarif anzubieten.
Warum ist Lichtblick telefonisch schwer erreichbar?
Lange Wartezeiten am Telefon gehören laut Trustpilot zu den häufigsten Beschwerden über Lichtblick, vor allem rund um Jahresabrechnungen. Schneller geht es oft über das Kundenportal oder ein Kontaktformular, weil die Anfrage dort mit Kundennummer und Zählernummer eingeht. Wichtige Anliegen wie Widersprüche sollten Sie ohnehin schriftlich stellen, damit sie nachweisbar sind.
Was tun, wenn die Lichtblick Jahresabrechnung nicht kommt?
Kommt die Jahresabrechnung von Lichtblick nicht, fordern Sie sie schriftlich unter Angabe von Kundennummer und Zählerstand an und setzen eine Frist. Bleibt die Antwort nach vier Wochen aus, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Das Verfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenlos und soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Wie schnell kann ich zu einem anderen Anbieter wechseln?
Der technische Lieferantenwechsel ist seit dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich, die Bundesnetzagentur hat das Verfahren an diesem Tag eingeführt. Nach § 20a EnWG ist der 24-Stunden-Wechsel ab dem 1. Januar 2026 an jedem Werktag gesetzlich vorgeschrieben. Ihre vertragliche Kündigungsfrist bei Lichtblick gilt trotzdem weiter.
Fazit: Lichtblick ist solide, die Abrechnung sollten Sie im Blick behalten
Lichtblick ist ein etablierter Ökostromanbieter mit klarer Eigentümerstruktur, rund einer Million Kundenverträgen und einem Tarifangebot von der 24-Monats-Preisgarantie bis zum dynamischen Börsentarif. Für Haushalte, die Wert auf Ökostrom aus deutschen Anlagen legen, ist das ein stimmiges Paket.
Die Schwachstelle liegt im Service: Abrechnungen und Erreichbarkeit sind 2026 die häufigsten Kritikpunkte. Wer zu Lichtblick wechselt, notiert Zählerstände, prüft die erste Jahresabrechnung genau und kennt sein Sonderkündigungsrecht. Am unabhängigsten vom Strompreis wird, wer einen Teil selbst erzeugt, die Kosten dafür zeigt der Beitrag Photovoltaik Kosten.
Quellen und Methodik
Rechtsaussagen stammen aus den Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle Energie, der Vergleichspreis aus der BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026. Tarife, Ökostrom-Herkunft, Auszeichnungen und Unternehmenszahlen sind Angaben von LichtBlick (Abruf 16. Oktober 2026), die Bewertung von Trustpilot am selben Tag abgelesen. Das Urteil des OLG Hamburg ist im Verbandsklageregister des vzbv dokumentiert. Die Jahreskosten sind eigene Rechnung.
- BDEW: Strompreisanalyse August 2026 - Durchschnittspreis 37,0 ct/kWh und Preisbestandteile
- Energiewirtschaftsgesetz, § 41 - Mitteilungsfrist und Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 309 - Höchstlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist
- Bundesnetzagentur: Mitteilung Nr. 4 zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel - Einführung zum 06.06.2025
- Schlichtungsstelle Energie: Häufige Fragen - Kosten, Vorverfahren, Dauer und Bindung der Empfehlung
Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit LichtBlick, Eneco oder anderen hier genannten Unternehmen. Tarife, Preisgarantien und Unternehmenszahlen sind Anbieterangaben und können sich jederzeit ändern, maßgeblich ist das Preisblatt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bewertungsportale geben Einzelmeinungen wieder. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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