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ToggleFreiflächen und ihre Vermietung für Solaranlagen
Auf Freiflächen sind Solaranlagen meist größer und ertragreicher als bei einer Dachflächenmontage. Die Mindestfläche für die Photovoltaikanlage auf Freiflächen beträgt 20.000 Quadratmeter. PV-Anlagen dieser Größe können einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag bringen. Interessant ist diese Größenordnung größtenteils für gewerblichen Investoren. Neue Geschäftsmodelle sind bei PV-Anlagen bis 750 kWp denkbar.
Im Gegensatz zu den typischen Dachanlagen auf Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben sind die PV-Freiflächenanlagen auf freier, ebenerdiger Fläche auf einer entsprechenden Unterkonstruktion montiert. Zwar können auch auf privaten Grundstücken kleinere Freiflächenanlagen entstehen, tatsächlich wird dies jedoch kaum realisiert.
Entlang von Autobahnen und Schienen sind riesige Freiflächen-Solaranlagen jedoch immer häufiger zu sehen. Nach amtlichen Untersuchungen besteht bundesweit erhebliches Potenzial in den Freiflächen für Solaranlagen. Das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) schätzte, dass allein in NRW Freiflächen von 21.000 Hektar bis zu 37,7 Gigawatt (37.700 Megawatt) Photovoltaik-Strom erwirtschaften könnten.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schätzt das Ausbaupotential der bundesweiten Freiflächen für PV-Anlagen auf 3.000 Quadratkilometer, die insgesamt 228 Gigawatt erwirtschaften könnten.
Info-Anforderung zur Freiflächenvermietung für PV-Anlagen
Erzielen Sie Gewinn aus freien Flächen. Nutzen Sie Freiflächen ab 20.000 Quadratmeter für Solaranlagen.
- Ungenutzte und brachliegende Freiflächen werden wirtschaftlich und gewinnbringend
- Setzen Sie ein nachhaltiges Zeichen für die Umwelt
- Erhalten Sie eine zusätzliche Gewinnbeteiligung aus den laufenden Erträgen
- oder wählen Sie eine Einmal-Pachtzahlung
Aufbau der Photovoltaikanlage auf Freiflächen
Bei Freiflächen PV-Anlagen erfolgt eine Montage der Solarmodule auf Metallrahmen. Damit lassen sich Ausrichtung und Neigung der Module optimieren. Meist werden niedrige Gestelle verwendet, damit sich die Unterkante des Solarmoduls direkt über dem Boden befindet. Bei landwirtschaftlicher Nutzung der Fläche können die Solarmodule auch höher montiert werden. Um bei wandernder Sonne eine Verschattung zu vermeiden, wird zwischen den Modulreihen ein Abstand von mehreren Metern eingehalten. Auf Freiflächenanlagen muss der Netzbetreiber umfangreichere Fernsteuerungsmöglichkeiten haben, um den Ertrag der Module zu maximieren.
Geeignete Freiflächen für PV-Anlagen
Eine EEG-Förderung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Freifläche um eine Konversionsfläche, eine landwirtschaftliche Fläche oder eine bereits versiegelte Fläche handelt. Für die Installation einer PV-Anlage muss die Fläche frei von Verschattungen sein. Unebene Flächen und Hänge sind nur dann geeignet, wenn sie in südlicher Richtung liegen. Um eine möglichst hohe Sonneneinstrahlung zu erhalten, liegen geeignete Freiflächen nicht in unmittelbarer Nähe von Bergen, großen Bäumen oder im Schatten von Wohnanlagen. Wie auch bei Dach-Photovoltaikanlagen erhält der Investor die vertragliche Möglichkeit, die Anlage zu Warten genauer gesagt zu kontrollieren.
Was sind Konversionsflächen?
Konversion bezeichnet Flächen, die für eine Umnutzung infrage kommen. Der Begriff aus der Stadtplanung beschreibt eine Rückführung von brachliegenden Flächen in den Wirtschaftskreislauf. Bevorzugt werden schadstoffbelastete oder vormals militärisch genutzt Flächen. Landwirtschaftliche Flächen ohne Ertrag eignen sich auch für eine Konversion.
Die Einspeisevergütung bei PV-Anlagen
Die PV-Anlage produziert Gleichstrom, der noch vor der Einspeisung in das Stromnetz des Netzbetreibers in Wechselstrom umgewandelt wird. Bei Großanlagen auf Freiflächen ist die Einspeisevergütung von der jeweils gültigen EEG Fassung (Erneuerbare Energien Gesetz) abhängig. Nur wenn die PV-Anlage auf einer Freifläche nach § 32 EEG errichtet wurde, muss der örtliche Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen. Bei PV-Anlagen mit einer Leistung bis maximal 100 Kilowatt beträgt die Einspeisevergütung für Strom aus Freiflächenanlagen ca. 8 Cent/kWh (Stand Juli 2019).
Baugenehmigungen für Freiflächen
Bei Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese erteilt die jeweilige Kommune des Antragstellers (Grundstückeigentümers). Das Bauamt kann zudem zusätzliche Auflagen für die Freiflächenanlage erteilen. Auflagen können unter anderem die Höhe der Solarmodule oder eine Ausgleichsbegrünung betreffen. Für private PV-Anlagen an und auf Gebäuden ist keine Baugenehmigung erforderlich, sofern sich der Bauherr an die geltenden Vorschriften (z. B. Denkmalschutz) hält. Für die Erteilung einer Baugenehmigung ist meist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Ohne Bebauungsplan ist ein Netzbetreiber nicht verpflichtet, die Einspeisevergütung zu zahlen. Fehlt die Einspeisezusage des Netzbetreibers, wird die PV-Großanlage auf einer Freifläche unwirtschaftlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Änderung des Bebauungsplans.
Bebauungsplanänderung und Baugenehmigung erfordern eine lange Vorlaufzeit. In der Regel ist mit 6 bis 12 Monaten zu rechnen. Geplante Freiflächen-PV-Anlagen werden stattdessen häufig auf Dachflächen von Produktions- und Gewerbebetrieben oder Lagerhallen installiert. Bei den Dachflächen-Solaranlagen entfallen die Baugenehmigung und Änderung des Bebauungsplans (EEG, Fassung vom Juli 2010).
Was ist der Bebauungsplan?
Bebauungspläne werden in Deutschland von Gemeinden und Ländern geregelt. Ein Bebauungsplan bezieht sich auf eine bestimmte Fläche innerhalb der Gemeinde. Im Bebauungsplan ist festgelegt, welche Nutzung bzw. Bebauung auf der Fläche zulässig ist. Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass eine Umweltprüfung stattfindet sowie eine Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen erfolgt. Bevor eine Baugenehmigung für eine Photovoltaik-Großanlage auf einer Freifläche genehmigt wird, muss ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden. Dies ist im Baugesetzbuch geregelt.
Wirtschaftlicher Ertrag der Freiflächenanlage
Der durchschnittliche Jahresertrag einer Freifläche beträgt 400.000 bis 500.000 Kilowattstunden pro Hektar. Seit 2014 sieht das EEG keine feste Einspeisevergütung für Freiflächen über 750 kWp (Kilowatt peak) mehr vor. Seit Januar 2015 werden Förderungen für Freiflächenanlagen nur noch über Ausschreibungen vergeben. Die Förderung der Freiflächen-Solaranlagen war schon immer geringer als bei privaten Dachanlagen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Freiflächenanlagen ist bei den derzeit sinkenden Preisen für Solarmodule und steigenden Strompreisen auch ohne staatliche Förderung möglich. Auch die Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen ist niedriger als bei Gebäudeanlagen. Zudem muss die lange Vorlaufzeit von 6 bis 12 Monaten der Freiflächenanlagen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden, denn die Vergütungssätze für Solarstrom sinken jährlich.
Was kostet eine Freiflächen-Solaranlage?
Die Kosten hängen von der Größe der Anlage ab. Allerdings ist der Preis auf großen Flächen verhältnismäßig günstiger. Als Daumenregel kann für eine Solaranlage von 40 bis 500 Kilowatt-Peak (kWp) ein Anschaffungspreis von 1.000 € pro Kilowatt peak einschließlich Montage angenommen werden.
Nicht enthalten sind Baugenehmigung, Versicherungen und Wartung. Der 2015 ermittelte durchschnittliche Flächenbedarf beträgt pro Megawatt 1,6 Hektar (Bundesnetzagentur, Dezember 2016). Die Kosten für die Erstellung der PV-Anlagen sinken und auf Großflächen können wirtschaftliche Photovoltaikanlagen betrieben werden.
Freiflächenanlagen mit weniger als 750 kWp
Photovoltaikanlagen mit weniger als 750 Kilowatt peak (kWp) erhalten nach dem EEG eine feste Einspeisevergütung. Bei mehr als 750 Kilowatt peak muss an Ausschreibungsverfahren teilgenommen werden, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem darf der Strom nicht für den Eigenbedarf genutzt werden. Um die langen Bearbeitungszeiten von Ausschreibungen und die niedrigen Förderhöhen zu umgehen, werden zunehmend kleinere Anlage (bis 750 kWp) geplant. Bei diesen kleineren Freiflächenanlagen kann zudem der Strom direkt ins Netz eingespeist werden. Verkauft wird der überschüssige Solarstrom zur gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung. Eine PV-Freiflächenanlage mit 750 kWp produziert jährlich etwa 600.000 bis 800.000 Kilowattstunden Strom. Damit können 200 – 270 Haushalte versorgt werden.
Freiflächenanlagen für den Eigenverbrauch (bis 750 kWp)
Da die kleineren Freiflächenanlagen bis 750 kWp vom Ausschreibungsverfahren ausgenommen sind, bieten sich neue und unkompliziertere Geschäftsmodelle an. Zum einen sind Volleinspeisungen denkbar, bei denen der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz geht. Möglich sind jedoch auch Eigenverbrauchsmodelle, bei denen der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird. Nicht verbrauchter Strom wird gegen eine Einspeisevergütung ins öffentliche Netz abgegeben.
Möchte ein Immobilienbesitzer seinen Strom durch selbst erzeugten Solarstrom decken, kann ein Investor die Finanzierung der PV-Anlage übernehmen. Der Investor wird zum Verpächter der PV-Anlage (Vermieter), der Immobilienbesitzer zum Pächter (Mieter). Der Pachtvertrag läuft üblicher 20 Jahre mit festen monatlichen Pachtzinsen. Pächter zahlen den Pachtzins und erhält im Gegenzug Solarstrom vom Verpächter der PV-Anlage. Da sich die PV-Anlage auf dem Grundstück des Pächters befindet, wird dieser als Immobilieneigentümer zum Eigenverbraucher nach § 3, 19 EEG 2017).
Vorteilhaft ist, dass für die selbst verbrauchten Strommengen nur eine EEG-Umlage in Höhe von 40 Prozent anfällt. Davon profitiert der Investor, der seine Kapitalanlage mit den Pachtzahlungen refinanziert. Der Pächter erhält den Solarstrom zum günstigen Preis aus einer umweltfreundlichen PV-Anlage, die er nicht finanziert hat. Voraussetzung für dieses Konzept ist, dass die Anlagengröße auf den Verbrauch des Immobilieneigentümers angepasst ist. Die wirtschaftlich unrentable Einspeisung muss möglichst gering ausfallen. Idealerweise handelt es sich beim Pächter um ein Unternehmen oder einen andere Abnehmer mit hohem Stromverbrauch.
Um eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote zu erreichen, kommt bei einer solchen Freiflächenanlage auch eine Ost-West-Ausrichtung infrage. Damit wird eine gleichmäßigere Erzeugung über den Tag hinweg erreicht, im Gegensatz zur Spitzenerzeugung zur Mittagszeit bei einer Südausrichtung. Zu prüfen ist, ob der erzeugte Solarstrom auch in den Wintermonaten noch ausreichend ist.
Zu diesem Konzept ist auch denkbar, Teile der PV-Anlage an verschiedene Kunden zu verpachten. Damit ist nicht nur der Immobilieneigentümer Pächter, sondern teilt sich den erzeugten Solarstrom mit anderen Pächtern, die nicht notwendigerweise auf dem Grundstück leben. Für eine Nutzung mit mehreren Abnehmern muss die PV-Anlage mit dezentralen Wechselrichtern aufgegliedert werden.
Wie hoch ist die Lebensdauer einer Freiflächenanlage?
Die Lebensdauer der Freiflächenanlage beträgt etwa 40 Jahre. Bei frei stehenden PV-Anlagen ist die Lebensdauer deutlich höher und die Wartung leichter als bei den Haus- und Dachmontagen. Damit die Solaranlagen und Photovoltaikanlagen dauerhaft effektiv Strom erzeugen, müssen sie regelmäßig von Verschmutzungen gereinigt werden. Verunreinigungen durch Regenfälle und Staub können zu Verlusten führen.
6 Comments
Joachim Hussing · 14. August 2020 at 17:57
Ich wusste nicht, dass Solaranlagen auf offenen Flächen produktiver sind als auf Dächern. Meine Frau und ich würden gerne eine Solaranlage für unser Haus kaufen. Ich werde mit einem Fachmann sprechen, um den besten Ort für die Installation einer Solaranlage auf meinem Grundstück zu finden.
A.Wiese · 18. März 2021 at 22:54
Sehr gute Informationen.
Heinrich Räke · 22. März 2022 at 19:02
Hallo,
da auf unserem landwirtschaftlichen Anwesen die Dachflächen für PV nicht geeignet sind, möchte ich eine 30 kwp PV Freiflächenanlage anschaffen.
Eine Weidefläche wäre gut geeignet. Welche Unterbauten sind für eine weitere Beweidung geeignet? Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
MfG
Heinrich Räke
Beate Gevatter · 25. Juni 2022 at 22:28
Guten Abend wir haben Ackerfläche von 900qm kann man das an solar Firmen vermieten
Dieter Vogler · 5. August 2022 at 15:31
Hallo, ist eine sogenannte Freifläche oder auch Konversationsfläche bzw. ungenutzte, wenn darauf junge Eichenbäume wachsen?
Eberhard Walther · 14. September 2022 at 14:14
Wir beabsichtigen auf unserem Grundstück eine 30 kwp Photovoltaikanlage zu errichten.Eine Baugenehmigung und ein technisches Datenblatt sind erforderlich und hierfür brauche ich fachliche Unterstützung.Die Anlage soll hauptsächlich privat plus eventueller unmittelbarer Nachbarschaft