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Der Netzparallelbetrieb ermöglicht die direkte Anbindung von Photovoltaik-Anlagen an das öffentliche Stromnetz. Hierbei wird erzeugter Strom verbraucht, ins Netz eingespeist oder gespeichert. Dieses System steigert die Energieeffizienz, spart Kosten und fördert den Umweltschutz. Tauchen Sie ein in die Welt des Netzparallelbetriebs und seine Vorteile.

Der Netzparallelbetrieb bezieht sich auf Photovoltaikanlagen und ermöglicht die direkte Einspeisung des erzeugten Stroms in die Wechselspannungsinstallation eines Hauses, ohne den Umweg über Batterien.

Im Zentrum dieser Technologie stehen der Photovoltaik-Generator und die Solarmodule, die das Sonnenlicht effizient in elektrischen Gleichstrom umwandeln. Anschließend sorgt ein Wechselrichter dafür, dass dieser Gleichstrom in eine 230-V-Wechselspannung transformiert wird.

Sobald diese Umwandlung abgeschlossen ist, fließt der Strom in die Hausinstallation. Hierbei dient der Solarstrom primär dem Haushalt als Energiequelle. Erst wenn ein Überschuss entsteht, wird die überschüssige Energie ins Netz des Energieversorger geleitet.

Wie funktioniert der Netzparallelbetrieb bei Photovoltaikanlagen?

Der Netzparallelbetrieb bei Photovoltaikanlagen bezeichnet eine Anschlussart, bei der die PV Anlage direkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Hierbei werden mehrere Stromnetze parallel zueinander betrieben. Die PV Anlage produziert Gleichstrom. Bevor dieser in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, muss er durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt sicher, dass der erzeugte Strom vom Netz abgenommen wird. Daher sind die Netzbetreiber verpflichtet, den von PV Anlagen produzierten Strom nicht nur abzunehmen, sondern auch entsprechend zu vergüten.

Sind Netzbetreiber verpflichtet, die Energie aus Photovoltaikanlagen abzunehmen?

Ja, Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen sie den erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen. Dabei erhalten Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung.

Allerdings müssen Betreiber ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nur so kann die korrekte Abrechnung und Vergütung gewährleistet werden.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für den Netzparallelbetrieb erfüllt sein?

  1. Netzanschluss: Die Anlage muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein.
  2. Schutzmaßnahmen: Es sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Überstrom und Kurzschluss zu installieren.
  3. Netz- und Anlagenschutz: Ein Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) muss vorhanden sein, um bei Netzstörungen die Anlage sicher vom Netz zu trennen.
  4. Einhaltung von Normen: Die Anlage muss den geltenden technischen Anschlussregeln (TAR) und Normen entsprechen.
  5. Kommunikation mit dem Netzbetreiber: Ein Kommunikationsmodul für den Datenaustausch mit dem Netzbetreiber kann erforderlich sein.
  6. Dokumentation: Vor der Inbetriebnahme muss eine vollständige Dokumentation der Anlage beim Netzbetreiber eingereicht werden.
  7. Abnahme: Nach der Installation muss die Anlage vom Netzbetreiber oder einem beauftragten Dritten abgenommen werden.

Gibt es spezielle Anforderungen für die Einspeisung von Energie in das Netz?

  1. Messung und Bilanzierung: Die Einspeisung von Strom ins Netz muss ständig gemessen und bilanziert werden.
  2. Zähleraustausch: Wenn Strom ins Netz eingespeist wird, muss der Messstellenbetreiber den bisherigen Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzen, es sei denn, die Einspeisung ist durch eine technische Einrichtung ständig ausgeschlossen.
  3. Rechte und Pflichten nach dem EEG: Die Rechte und Pflichten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gelten genauso für Photovoltaikanlagen wie für andere Solaranlagen. Überschüsse werden ins Netz eingespeist, und der Anlagenbetreiber kann eine EEG-Förderung beanspruchen.
  4. Meldepflichten: Jede Photovoltaikanlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
  5. Technische Anforderungen: Es gibt spezifische technische Anforderungen, wie eine Photovoltaikanlage mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis und damit indirekt mit dem Netz verbunden werden kann.
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Was ist eine Netzüberwachung und warum ist sie wichtig?

Die Netzüberwachung, oft als ENS (Einrichtung zur Netzüberwachung) bezeichnet, ist ein wesentlicher Bestandteil von Wechselrichtern und Netzeinspeisegeräten bei Photovoltaikanlagen. Ihre Hauptaufgaben sind:

  1. Überwachung des Netzes: Die ENS überwacht kontinuierlich das Stromnetz auf Störungen wie Spannungs- und Frequenzabweichungen.
  2. Schutz bei Störungen: Bei festgestellten Störungen trennt die ENS die Photovoltaikanlage automatisch vom Netz, um Schäden oder gefährliche Situationen zu verhindern.
  3. Anpassung an Anlagengröße: Bei Wechselrichtern bis zu einer Leistung von 4,6 kW (entspricht einer Anlagenleistung von 5 kWp) reicht eine einphasige ENS. Bei größeren Anlagen wird eine mehrphasige ENS benötigt.
  4. Freischaltstelle: Für PV-Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp muss zusätzlich eine manuelle, frei zugängliche Freischaltstelle vorhanden sein.

Fazit

Netzparallelbetrieb ermöglicht es Photovoltaikanlagen, überschüssige Energie ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dieses System bietet sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile. Durch die Einspeisung können Anlagenbetreiber von Vergütungen profitieren, während gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien im Netz erhöht wird. Es ist jedoch bedeutsam, die technischen Anforderungen und gesetzlichen Regelungen zu beachten, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

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