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Das Wichtigste in Kürze

Ein Einspeisezähler misst den Solarstrom, den eine Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz abgibt. Ein eigenes Gerät ist er nur noch selten: Bei Anlagen mit Eigenverbrauch übernimmt ein Zweirichtungszähler die Aufgabe.

  • Kennzahl auf dem Display: 2.8.0 für die Einspeisung, 1.8.0 für den Bezug
  • Smart Meter Pflicht: bei Erzeugungsanlagen über 7 kW installierter Leistung
  • Kosten digitaler Zähler: höchstens 25 € pro Jahr
  • Kosten Smart Meter: höchstens 50 € pro Jahr bei Anlagen bis 15 kW
  • Einspeisung ohne Smart Meter und Steuerung: höchstens 60 % der Anlagenleistung bei Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung
  • Eigener Kauf: nicht vorgesehen, den Zähler stellt der Messstellenbetreiber

Was ist ein Einspeisezähler?

Ein Einspeisezähler ist ein Stromzähler, der den Solarstrom erfasst, den eine Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz abgibt. Gemessen wird in Kilowattstunden. Der Zählerstand ist die Grundlage für die Einspeisevergütung: Der Netzbetreiber bezahlt genau die Menge, die der Zähler ausweist.

Das Gegenstück ist der Bezugszähler. Er misst den Strom, der aus dem Netz ins Haus fließt, und bestimmt damit die Stromrechnung. Beide Richtungen müssen getrennt erfasst werden, weil für sie verschiedene Preise gelten.

Im Alltag ist das Wort ein Sammelbegriff. Gemeint sein kann ein eigener Zähler nur für die Einspeisung, das Einspeise-Zählwerk in einem Zweirichtungszähler oder ein Smart Meter, das beide Richtungen misst. Welche Variante bei Ihnen hängt, entscheidet die Art der Anlage.

Wie funktioniert ein Einspeisezähler?

Der Einspeisezähler sitzt im Zählerschrank zwischen Hausnetz und öffentlichem Netz und zählt nur, was das Haus verlässt. Erzeugt die Anlage mehr Strom, als im selben Augenblick verbraucht wird, fließt der Überschuss durch den Zähler ins Netz. Diesen Vorgang nennt man Netzeinspeisung.

Wo der Einspeisezähler misst (Schema)
Haus mit PV
2.8.0Einspeisung
Stromnetz
Stromnetz
1.8.0Bezug
Haus
Obere Zeile: Solarstrom, den Sie abgeben und vergütet bekommen. Untere Zeile: Strom, den Sie kaufen. Selbst verbrauchter Solarstrom erreicht den Zähler nicht.

Solarstrom, den Sie direkt im Haus verbrauchen, taucht auf dem Einspeisezähler nicht auf. Er fließt vom Wechselrichter zu Waschmaschine oder Wärmepumpe und kommt am Zähler gar nicht an. Der Zähler zeigt also nicht, was die Anlage erzeugt, sondern nur, was übrig bleibt.

Wichtig ist außerdem, wie der Zähler rechnet. Ein Haus hat drei stromführende Leiter, die sogenannten Phasen. Ein saldierender Zähler verrechnet alle drei miteinander. Speist die Anlage auf einer Phase ein, während auf einer anderen der Herd läuft, zählt nur die Differenz. So wird Solarstrom, der im Haus gebraucht wird, nicht erst billig eingespeist und gleichzeitig teuer zurückgekauft.

Wie viele Zähler braucht eine PV-Anlage?

Für eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch genügt in der Regel ein einziger Zähler. Der Zweirichtungszähler ersetzt den alten Bezugszähler und erfasst beide Richtungen in einem Gehäuse. Das spart einen Platz im Zählerschrank, der oft ohnehin knapp ist.

Ein eigener Einspeisezähler kommt vor allem bei der Volleinspeisung vor. Dabei geht der gesamte Solarstrom ins Netz, und das Haus wird weiter über seinen bisherigen Zähler versorgt. Die Anlage bekommt dann einen eigenen Zähler.

Manche Messkonzepte sehen zusätzlich einen Erzeugungszähler vor, auch Ertragszähler genannt. Er misst alles, was die Anlage erzeugt, also Eigenverbrauch und Einspeisung zusammen. Bei Hausanlagen liefert diese Zahl meist schon der Wechselrichter. Welches Messkonzept gilt, legt der Netzbetreiber fest.

Tabelle seitlich scrollen
Übliche Zähler-Ausstattung nach Betriebsart (qualitative Einordnung, maßgeblich ist das Messkonzept des Netzbetreibers)
BetriebsartZählerWas gemessen wird
Eigenverbrauch mit Überschuss1 ZweirichtungszählerBezug und Einspeisung getrennt
VolleinspeisungZähler der Anlage plus HauszählerGesamte Erzeugung als Einspeisung, Hausverbrauch als Bezug
BalkonkraftwerkVorhandener oder getauschter HauszählerBezug, Einspeisung je nach Zähler
Inselanlage ohne NetzanschlussKein EinspeisezählerNichts, es fließt kein Strom ins Netz

Arten von Einspeisezählern im Vergleich

Bei Einspeisezählern gibt es zwei Unterscheidungen: nach der Messrichtung und nach der Technik. Nach der Richtung trennt man Einrichtungszähler und Zweirichtungszähler. Nach der Technik unterscheidet die Bundesnetzagentur die moderne Messeinrichtung und das intelligente Messsystem.

Tabelle seitlich scrollen
Zählerarten für die Einspeisung. Preisobergrenzen nach Angaben der Bundesnetzagentur für Erzeugungsanlagen
MerkmalEinrichtungszählerZweirichtungszählerSmart Meter
MessrichtungNur EinspeisungEinspeisung und BezugEinspeisung und Bezug
DatenübertragungKeine, Ablesung am GerätKeine, Ablesung am GerätViertelstundenwerte, einmal täglich
Typischer EinsatzVolleinspeisungEigenverbrauch, Anlagen bis 7 kWAnlagen über 7 kW
Preisobergrenze pro Jahr25 €25 €50 € bis 15 kW

Der Einrichtungszähler misst nur eine Richtung. Als Einspeisezähler erfasst er, was die Anlage ins Netz abgibt, und sonst nichts. Bei Anlagen mit Eigenverbrauch hat er ausgedient, weil dann zwei Geräte nötig wären.

Der Zweirichtungszähler hat zwei Zählwerke in einem Gehäuse. Auf dem Display wechseln die Werte: 1.8.0 steht für den Bezug, 2.8.0 für die Einspeisung. Als moderne Messeinrichtung ist er laut Bundesnetzagentur nicht an ein Kommunikationsnetz angebunden. Die Werte lassen sich nur am Gerät ablesen.

Das Smart Meter heißt amtlich intelligentes Messsystem. Es besteht aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gehen die Messwerte in Viertelstunden-Auflösung einmal täglich an den Messstellenbetreiber. Wie das Gerät mit der Solaranlage zusammenarbeitet, erklärt der Beitrag Smart Meter für die PV-Anlage.

Smart Meter und die 60-Prozent-Grenze

Ein Smart Meter ist bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung Pflicht. Das gilt laut Bundesnetzagentur ebenso bei einem Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr und bei steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpe oder Wallbox. Bei kleineren Anlagen entscheidet der Messstellenbetreiber, ob er eines einbaut.

Für die Einspeisung hat das eine direkte Folge. Nach § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dürfen Anlagen unter 25 kW, die die Einspeisevergütung erhalten, höchstens 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz abgeben. Die Grenze gilt so lange, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut ist und der Netzbetreiber die Ansteuerung erfolgreich getestet hat.

Beispiel: Anlage mit 10 kW (eigene Rechnung)
Installierte Leistung
10 kW
Einspeisung ohne Smart Meter
max. 6 kW
Die Grenze von 60 % gilt am Netzanschluss. Strom, der im Haus verbraucht oder im Speicher geladen wird, zählt nicht mit.

Die Begrenzung trifft nur die Leistung, die das Haus verlässt. Wer mittags viel selbst verbraucht oder einen Speicher lädt, verliert wenig. Mit dem Einbau und dem Test der Technik entfällt die Grenze. Den Vorgang, bei dem der Netzbetreiber Anlagen aus der Ferne regelt, beschreibt der Beitrag zum Einspeisemanagement.

Ausnahmen und ältere Anlagen

Steckersolargeräte mit bis zu 2 kW Modulleistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung sind von der 60-Prozent-Grenze ausgenommen. Für Anlagen, die vor Einführung der Regel in Betrieb gingen, enthält das Gesetz Übergangsvorschriften. Welche Regel für Ihre Anlage gilt, sagt Ihnen der Netzbetreiber.

Was kostet ein Einspeisezähler?

Ein Einspeisezähler kostet kein Kaufgeld, sondern ein jährliches Entgelt für den Messstellenbetrieb. Das Gesetz deckelt dieses Entgelt durch Preisobergrenzen, die der grundzuständige Messstellenbetreiber einhalten muss. Sie umfassen laut Bundesnetzagentur Einbau und Betrieb.

Tabelle seitlich scrollen
Gesetzliche Preisobergrenzen für Erzeugungsanlagen nach Angaben der Bundesnetzagentur
FallZählerPreisobergrenze pro Jahr
Digitaler Zähler ohne GatewayModerne Messeinrichtung25 €
Anlage bis 7 kW, Einbau nach Wahl des MessstellenbetreibersIntelligentes Messsystem30 €
Anlage bis einschließlich 15 kWIntelligentes Messsystem50 €
Anlage über 15 bis 25 kWIntelligentes Messsystem110 €
Anlage über 25 bis 100 kWIntelligentes Messsystem140 €
SteuerungseinrichtungEinbau und Betrieb50 €

Wer ein Smart Meter früher haben möchte, als der Messstellenbetreiber es plant, kann den Einbau verlangen. Dafür darf laut Bundesnetzagentur ein einmaliges Entgelt berechnet werden, das bis 100 € als angemessen gilt. Das kann sich lohnen, wenn dadurch die 60-Prozent-Grenze früher wegfällt.

Nicht gedeckelt: der Zählerschrank

Passt der Zähler nicht in den vorhandenen Schrank, muss dieser umgebaut werden. Diese Kosten sind laut Bundesnetzagentur nicht von den Preisobergrenzen umfasst und werden vom Eigentümer des Anschlusses zusätzlich bezahlt. Lassen Sie den Schrank deshalb vor dem Kauf der Anlage vom Elektriker prüfen, damit der Betrag im Angebot steht.

Gemessen an der Anlage ist das Messentgelt ein kleiner Posten. Was eine Solaranlage insgesamt kostet, zeigt der Beitrag zu den Photovoltaik-Kosten.

Einbau: Wer ist für den Einspeisezähler zuständig?

Für den Einspeisezähler ist der Messstellenbetreiber zuständig. Er baut das Gerät ein, betreibt und wartet es. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Einen eigenen Zähler für die Abrechnung kaufen Sie nicht.

Sie können laut Bundesnetzagentur einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Der Wechsel selbst ist kostenfrei. Die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten für diesen Anbieter allerdings nicht, vergleichen Sie deshalb vorher die Entgelte.

Den Einbau eines Smart Meters muss der Messstellenbetreiber spätestens drei Monate vorher ankündigen. Muss er dafür die Wohnung betreten, informiert er spätestens zwei Wochen vor dem Termin erneut. Widersprechen können weder Mieter noch Eigentümer.

So kommt der Zähler zu einer geplanten Anlage
  1. Der Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an.
  2. Der Netzbetreiber legt das Messkonzept fest.
  3. Der Elektriker prüft, ob der Zählerschrank passt.
  4. Der Messstellenbetreiber setzt den Zähler, meist zur Inbetriebnahme.
  5. Sie notieren beide Zählerstände am ersten Tag.

Die Größe der Anlage entscheidet über Zählertyp und Entgelt. Wer knapp über 7 oder 15 kW plant, sollte die Schwellen kennen. Die passende Leistung ermitteln Sie mit dem Beitrag PV-Anlage Größe berechnen.

Praxis: Einspeisung ablesen und prüfen

Die eingespeiste Strommenge steht auf dem Zähler unter der Kennzahl 2.8.0. Das Display zeigt mehrere Werte nacheinander, warten Sie also, bis diese Zeile erscheint. Der Wert läuft seit dem Einbau durch und wird nie zurückgesetzt.

Ob Sie gerade einspeisen, erkennen Sie daran, dass dieser Wert steigt. Viele digitale Zähler zeigen die Richtung zusätzlich mit einem Pfeil oder Symbol an. Die Darstellung unterscheidet sich je nach Gerät, die Anleitung liefert der Messstellenbetreiber.

Rechenbeispiel mit frei gewählten Werten

Stand 2.8.0 am Jahresanfang: 12.400 kWh. Stand am Jahresende: 17.600 kWh.

Einspeisung im Jahr: 17.600 minus 12.400 = 5.200 kWh

Der Wechselrichter meldet für dasselbe Jahr 8.000 kWh Erzeugung.

Eigenverbrauch: 8.000 minus 5.200 = 2.800 kWh

Die Rechnung zeigt, warum der Einspeisezähler allein nicht reicht. Den Eigenverbrauch kann kein Zähler am Netzanschluss messen, er ergibt sich erst aus Erzeugung minus Einspeisung.

  • Zählerstand 2.8.0 einmal im Monat notieren
  • Mit der Erzeugung laut Wechselrichter vergleichen
  • Jahreswert mit der Abrechnung des Netzbetreibers abgleichen
  • Bei Sonne und stehendem Zählwerk den Wechselrichter prüfen

Bleibt die Einspeisung an sonnigen Tagen aus, obwohl im Haus wenig läuft, arbeitet die Anlage möglicherweise nicht. Häufige Ursachen sind ein abgeschalteter Wechselrichter oder eine ausgelöste Sicherung. Steckdosen-Messgeräte aus dem Handel helfen bei der eigenen Kontrolle einzelner Geräte. Für die Abrechnung zählt allein der Zähler des Messstellenbetreibers.

Was der Einspeisezähler mit der Vergütung zu tun hat

Der Einspeisezähler liefert die Menge, die Vergütung liefert den Preis. Jede Kilowattstunde unter 2.8.0 wird mit dem Satz bezahlt, der bei der Inbetriebnahme der Anlage galt. Wie hoch dieser Satz ist und wie er sinkt, erklären die Beiträge zur Einspeisevergütung und zur Degression.

Eine Besonderheit gilt bei negativen Börsenpreisen. Nach § 51 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sinkt die Vergütung für diese Zeiträume auf null. Der Zähler zählt weiter, bezahlt wird die Menge aber nicht. Bei Anlagen unter 100 kW greift das erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage ein intelligentes Messsystem bekommen hat.

Für die Wirtschaftlichkeit zählt deshalb weniger, wie viel der Einspeisezähler anzeigt, sondern wie wenig. Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt Netzstrom, der mehr kostet, als die Einspeisung einbringt. Ob ein Speicher dabei hilft, beschreibt der Beitrag PV-Speicher nachrüsten. Wer noch plant, kann seine Anlage mit dem Solarrechner durchrechnen.

Häufige Fragen zum Einspeisezähler

Was ist ein Einspeisezähler?

Ein Einspeisezähler misst den Solarstrom, der von einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz fließt, in Kilowattstunden. Auf diesem Wert beruht die Abrechnung der Einspeisevergütung. Bei den meisten Anlagen steckt er als zweites Zählwerk in einem Zweirichtungszähler.

Wie sehe ich am Stromzähler, ob ich einspeise?

Sie speisen ein, wenn der Zählerstand unter der Kennzahl 2.8.0 steigt. Viele digitale Zähler zeigen zusätzlich mit einem Pfeil oder einem Symbol an, in welche Richtung der Strom gerade fließt. Welches Symbol Ihr Gerät verwendet, steht in der Anleitung des Messstellenbetreibers.

Wo sehe ich, wie viel Strom ich eingespeist habe?

Die eingespeiste Strommenge steht auf dem Zähler unter der Kennzahl 2.8.0. Notieren Sie den Stand an zwei Stichtagen und ziehen Sie den älteren vom jüngeren Wert ab. Das Ergebnis ist die Einspeisung in Kilowattstunden für diesen Zeitraum. Dieselbe Zahl finden Sie auf der Abrechnung Ihres Netzbetreibers.

Wie viele Zähler braucht man für eine PV-Anlage?

Für eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch genügt in der Regel ein einziger Zähler, der Zweirichtungszähler. Er erfasst Bezug und Einspeisung getrennt. Ein zweiter Zähler kommt hinzu, wenn die Anlage den gesamten Strom einspeist oder wenn das Messkonzept des Netzbetreibers die Erzeugung gesondert erfassen soll.

Wie viel Prozent Strom darf ich einspeisen?

Ohne Einschränkung dürfen Sie die volle Leistung einspeisen, sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist. Bis dahin begrenzt § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Einspeisung bei Anlagen unter 25 Kilowatt mit Einspeisevergütung auf 60 Prozent der installierten Leistung. Für ältere Anlagen gelten Übergangsregeln.

Was kostet ein Einspeisezähler pro Jahr?

Für eine moderne Messeinrichtung gilt laut Bundesnetzagentur eine Preisobergrenze von 25 Euro pro Jahr. Für ein intelligentes Messsystem an einer Erzeugungsanlage bis einschließlich 15 Kilowatt sind es 50 Euro pro Jahr, über 15 bis 25 Kilowatt 110 Euro und über 25 bis 100 Kilowatt 140 Euro.

Kann ich einen Einspeisezähler selbst kaufen?

Nein, den Zähler für die Abrechnung stellt der Messstellenbetreiber. Er baut das Gerät ein, betreibt es und berechnet dafür ein jährliches Entgelt. Sie können laut Bundesnetzagentur aber einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen. Für diesen gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen dann nicht.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk einen Einspeisezähler?

Einen eigenen Einspeisezähler brauchen Sie für ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht. Ob der vorhandene Zähler bleiben kann oder getauscht wird, entscheidet der Messstellenbetreiber nach der Anmeldung des Balkonkraftwerks. Die Begrenzung der Einspeisung auf 60 Prozent gilt nach § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht für Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung.

Was passiert bei negativen Strompreisen mit der Einspeisevergütung?

Für Zeiträume mit negativem Börsenstrompreis sinkt die Vergütung nach § 51 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf null. Der Einspeisezähler zählt die Menge trotzdem weiter. Bei Anlagen unter 100 Kilowatt greift die Regel erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage ein intelligentes Messsystem erhalten hat. Für ältere Anlagen gelten Übergangsregeln.

Wo finde ich die Nummer des Einspeisezählers?

Die Zählernummer steht auf dem Gehäuse des Zählers, meist in der Nähe des Strichcodes, und auf der Abrechnung des Messstellenbetreibers. Bei einem Zweirichtungszähler gilt dieselbe Nummer für Bezug und Einspeisung, weil beide Zählwerke in einem Gerät sitzen.

Fazit

Der Einspeisezähler misst, wie viel Solarstrom ein Haus ins Netz abgibt, und ist damit die Grundlage der Vergütung. Als eigenes Gerät gibt es ihn fast nur noch bei Volleinspeisung. Bei Anlagen mit Eigenverbrauch steckt er im Zweirichtungszähler unter der Kennzahl 2.8.0.

Entscheidend ist die Technik dahinter. Über 7 kW ist ein Smart Meter Pflicht, und erst mit Smart Meter und Steuerung darf eine Anlage unter 25 kW mehr als 60 % ihrer Leistung einspeisen. Die Kosten sind gedeckelt, auf 25 € im Jahr für den digitalen Zähler und 50 € für das Smart Meter bis 15 kW. Nicht gedeckelt ist der Umbau des Zählerschranks, er gehört in jedes Angebot.

Quellen und Methodik

Angaben zu Zählertypen, Einbaupflicht, Fristen, Preisobergrenzen und Datenübertragung stammen von den Verbraucherseiten der Bundesnetzagentur. Die 60-Prozent-Grenze und die Regel zu negativen Preisen sind dem Gesetzestext entnommen und können vom Gesetzgeber geändert werden. Die Kennzahlen 1.8.0 und 2.8.0 sowie die Saldierung über alle Phasen entsprechen der üblichen Ausführung deutscher Stromzähler. Die Rechenbeispiele arbeiten mit frei gewählten Werten.

  1. Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen und Zähler - Zählertypen, Messstellenbetreiber, Widerspruch, Datenübertragung
  2. Bundesnetzagentur: Kosten und Leistungen - Preisobergrenzen, Zählerschrank
  3. Bundesnetzagentur: Ablauf der Einführung - Pflichtfälle, Ankündigung, Einbau auf Wunsch
  4. Erneuerbare-Energien-Gesetz: § 9 Technische Vorgaben - 60-Prozent-Grenze, Ausnahme für Steckersolargeräte
  5. Erneuerbare-Energien-Gesetz: § 51 Negative Preise - Wegfall der Vergütung, Schwelle 100 kW

Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit Messstellenbetreibern oder Netzbetreibern. Die genannten Beträge sind gesetzliche Preisobergrenzen nach Angaben der Bundesnetzagentur. Verbindliche Auskunft zu Zähler, Messkonzept und Entgelt geben Ihr Netzbetreiber und Ihr Messstellenbetreiber.

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