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Das Wichtigste in Kürze

Netzeinspeisung bedeutet, dass eine Photovoltaikanlage Strom in das öffentliche Stromnetz abgibt. Im Einfamilienhaus ist das fast immer der Überschuss, den der Haushalt in diesem Augenblick nicht selbst verbraucht. Ein Zähler misst die Menge, der Netzbetreiber zahlt dafür die Einspeisevergütung.

  • Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom läuft über 20 Jahre (Bundeswirtschaftsministerium).
  • Neuanlagen mit mehr als 2 und weniger als 100 Kilowatt dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerung eingebaut und getestet ist (Bundeswirtschaftsministerium).
  • Jede Anlage muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister stehen (Bundesnetzagentur).
  • Die feste Einspeisevergütung gibt es für Anlagen bis 100 Kilowatt (Bundesnetzagentur).
  • Steckersolargeräte bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung speisen in der Regel ohne Vergütung ein (Bundesnetzagentur).

Was ist Netzeinspeisung?

Netzeinspeisung ist die Abgabe von selbst erzeugtem Strom in das öffentliche Stromnetz. Eine Photovoltaikanlage liefert an sonnigen Tagen oft mehr Strom, als im Haus gerade gebraucht wird. Dieser Überschuss fließt von selbst ins Netz und versorgt dort andere Verbraucher in der Nachbarschaft.

Fachleute unterscheiden zwei Arten. Bei der Überschusseinspeisung, oft auch Teileinspeisung genannt, verbraucht der Haushalt zuerst selbst und gibt nur den Rest ab. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Solarstrom ins Netz, und das Haus bezieht seinen Strom weiter vom Versorger.

Anlagenbetreiber haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber ihre Anlage vorrangig anschließt. So steht es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), auf das die Bundesnetzagentur verweist. Eine Pflicht zum Einspeisen gibt es dagegen nicht.

Wie funktioniert die Netzeinspeisung technisch?

Die Netzeinspeisung funktioniert über den Wechselrichter. Solarmodule erzeugen Gleichstrom, das Stromnetz und alle Geräte im Haus arbeiten aber mit Wechselstrom. Der Wechselrichter wandelt den Strom um und passt ihn genau an Spannung und Frequenz des Netzes an.

Strom nimmt immer den kürzesten Weg. Deshalb landet der Solarstrom zuerst im Hausnetz und versorgt Kühlschrank, Waschmaschine oder Wärmepumpe. Ist ein Batteriespeicher vorhanden, wird er als Nächstes geladen. Erst was dann noch übrig ist, fließt am Hausanschluss ins öffentliche Netz.

An dieser Stelle sitzt der Zähler. Ein Zweirichtungszähler erfasst getrennt, wie viel Strom das Haus aus dem Netz bezieht und wie viel es abgibt. Ein alter Drehscheibenzähler kann das nicht. Er würde beim Einspeisen rückwärts laufen und den Strombezug falsch anzeigen, deshalb wird er laut Bundesnetzagentur ausgetauscht.

Welche Voraussetzungen gelten für die Netzeinspeisung?

Für die Netzeinspeisung braucht eine Solaranlage drei Dinge: die Zusage des Netzbetreibers, einen passenden Zähler und den Eintrag im Marktstammdatenregister. Das ist das amtliche Verzeichnis aller Stromerzeuger in Deutschland, geführt von der Bundesnetzagentur. Die meisten Schritte erledigt in der Praxis der Installateur.

Tabelle seitlich scrollen
Schritte bis zur ersten Einspeisung. Fristen nach Angaben der Bundesnetzagentur.
SchrittWas passiertWer zuständig ist
Netzanschluss anfragenNetzanschlussbegehren stellen. Der Netzbetreiber muss innerhalb eines Monats reagieren und das Ergebnis seiner Netzprüfung innerhalb von acht Wochen mitteilen.Betreiber, meist über den Installateur
Anlage anschließenMontage, Anschluss und InbetriebsetzungsprotokollElektrofachbetrieb
Zähler einbauenKann der vorhandene Zähler die Einspeisung nicht erfassen, wird er getauscht.Messstellenbetreiber
Anlage registrierenEintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der InbetriebnahmeBetreiber, oft über den Installateur

Für kleine Anlagen ist der Weg einfacher. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt an einem bestehenden Hausanschluss müssen Netzbetreiber die Anmeldung laut Bundesnetzagentur über ein Webportal abwickeln. Meldet sich der Netzbetreiber nicht fristgerecht, gilt die Zusage als erteilt.

Den Eintrag im Register sollten Sie nicht aufschieben. Solange die Registrierung fehlt, darf der Netzbetreiber nach Angaben der Bundesnetzagentur keine Vergütung auszahlen. Ohne Messtechnik ist das Einspeisen gar nicht zulässig.

Wie viel Strom darf man ins Netz einspeisen?

Wie viel Strom eine Solaranlage einspeisen darf, hängt von ihrer Messtechnik ab. Für Neuanlagen in der Einspeisevergütung mit mehr als 2 und weniger als 100 Kilowatt gilt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums eine vorläufige Grenze: Am Hausanschluss dürfen höchstens 60 Prozent der Anlagenleistung ins Netz fließen.

Die Grenze entfällt, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut ist. Gemeint ist ein digitaler Zähler mit Datenverbindung, auch Smart Meter genannt, samt Steuerungseinrichtung. Der Netzbetreiber muss außerdem erfolgreich getestet haben, dass er die Anlage ansteuern kann. Mehr zur Steuerung durch den Netzbetreiber steht im Beitrag zum Einspeisemanagement.

Gekappt wird nur der Teil der Einspeisung, der über 60 Prozent liegt. Was Sie selbst verbrauchen oder in den Speicher laden, zählt nicht mit. Deshalb fällt der Verlust im Alltag klein aus, wie die Zahlen des Ministeriums zeigen.

Ausgenommen von der 60-Prozent-Begrenzung sind laut Ministerium Bestandsanlagen, die vor der Regelung in Betrieb gingen, Steckersolargeräte und Anlagen, die gar nicht einspeisen.

Was bekommt man für eingespeisten Strom?

Für eingespeisten Solarstrom zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung, einen gesetzlich festgelegten Betrag je Kilowattstunde. Laut Bundesnetzagentur steht sie Anlagen bis 100 Kilowatt offen. Der Förderzeitraum beträgt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums 20 Jahre.

Wie hoch der Satz ist, hängt von der Größe der Anlage und von der Art der Einspeisung ab. Wer den gesamten Strom abgibt, erhält laut Bundesnetzagentur einen höheren Satz als bei der Überschusseinspeisung. Die geltenden Beträge veröffentlicht die Behörde in ihrer Übersicht der EEG-Fördersätze, sie ist unten in den Quellen verlinkt.

Keine Vergütung bei negativen Preisen

Gibt es an der Strombörse mehr Strom als Nachfrage, wird der Preis negativ. Neuanlagen erhalten für diese Zeiten keine Vergütung. Bei Anlagen mit mehr als 2 und weniger als 100 Kilowatt gilt das laut Bundeswirtschaftsministerium ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems. Verloren ist das Geld nicht: Die ausgefallenen Zeiten werden an den Förderzeitraum angehängt.

Rechnerisch bringt die selbst verbrauchte Kilowattstunde meist mehr als die eingespeiste, weil Strom vom Versorger mehr kostet, als die Vergütung einbringt. Wie Sie mehr Solarstrom selbst nutzen, erklärt der Beitrag zum Eigenverbrauch. Was das Finanzamt von den Einnahmen wissen will, steht im Ratgeber PV-Anlage und Steuer.

Anlagen über 100 Kilowatt verkaufen ihren Strom in der Regel über einen Direktvermarkter an der Börse. Wer seine Anlage keiner Vergütungsform zuordnet, landet bei weniger als 200 Kilowatt laut Bundesnetzagentur in der unentgeltlichen Abnahme. Der Strom fließt dann ins Netz, Geld gibt es dafür nicht.

Praxis: So bereiten Sie die Netzeinspeisung vor

Die Netzeinspeisung bereiten Sie am besten schon beim Angebot vor. Das Einspeisen selbst kostet nichts. Geld kosten der Zähler, den der Messstellenbetreiber jährlich abrechnet, und die Arbeit des Elektrofachbetriebs. Fragen Sie deshalb früh nach, was im Preis enthalten ist.

  • Lassen Sie sich schriftlich geben, dass der Installateur die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt.
  • Klären Sie, wer die Anlage im Marktstammdatenregister einträgt, und prüfen Sie den Eintrag nach der Inbetriebnahme selbst.
  • Fragen Sie den Messstellenbetreiber, wann ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Bis dahin gilt die 60-Prozent-Grenze.
  • Entscheiden Sie vor der Inbetriebnahme zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung.
  • Planen Sie große Verbraucher wie Waschmaschine oder Wallbox für die Mittagsstunden ein. Das senkt die Einspeisespitze und Ihre Stromrechnung.
Was ein Fehler kostet

Der häufigste Fehler ist die vergessene Registrierung. Die Vergütung wird dann nicht ausgezahlt, bis der Eintrag nachgeholt ist. Fehlt zusätzlich die Jahresmeldung an den Netzbetreiber, fällt laut Bundesnetzagentur eine Sanktionszahlung von 10 Euro je Kilowatt und Monat an. Wer beides nachholt, zahlt rückwirkend nur 2 Euro.

Wie groß die Anlage für Ihr Dach und Ihren Verbrauch sein sollte, können Sie vorab mit dem Solarrechner überschlagen.

Geht Photovoltaik auch ohne Netzeinspeisung?

Photovoltaik ohne Netzeinspeisung ist auf zwei Wegen möglich: als Nulleinspeisung oder als Inselanlage. Bei der Nulleinspeisung bleibt das Haus am Netz, eine Regelung drosselt die Anlage aber so, dass kein Strom nach außen fließt. Eine Inselanlage hat gar keine Verbindung zum Netz und versorgt etwa eine Gartenlaube oder ein Wohnmobil.

Beide Wege haben denselben Nachteil. Strom, den Haus und Speicher nicht aufnehmen, geht verloren, und eine Einspeisevergütung gibt es nicht. Die Anlage rechnet sich dann allein über den eingesparten Netzstrom.

Auch eine Anlage mit Nulleinspeisung hängt am Netz und wird deshalb beim Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen. Zwei Erleichterungen gibt es: Von der 60-Prozent-Begrenzung sind Nulleinspeiser laut Bundeswirtschaftsministerium ausgenommen. Und der Zähler muss nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht getauscht werden, wenn die Einspeisung dauerhaft technisch ausgeschlossen ist.

Netzeinspeisung beim Balkonkraftwerk

Auch ein Balkonkraftwerk speist ins Netz ein, sobald es mehr Strom liefert, als die Wohnung gerade verbraucht. Als Steckersolargerät gilt laut Bundesnetzagentur eine Anlage mit höchstens 2.000 Watt Modulleistung und höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung. Gezählt werden alle Geräte hinter demselben Zähler zusammen.

Für diese Geräte ist die unentgeltliche Abnahme der Regelfall. Der Überschuss fließt ins Netz, eine Vergütung gibt es nicht. Dafür entfällt die Meldung an den Netzbetreiber, und das Gerät darf schon vor dem Zählertausch in Betrieb gehen. Der Eintrag im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht, wie er abläuft, zeigt die Anleitung Balkonkraftwerk anmelden.

Häufige Fragen zur Netzeinspeisung

Was ist Netzeinspeisung bei einer Photovoltaikanlage?

Netzeinspeisung bedeutet, dass eine Photovoltaikanlage Strom in das öffentliche Stromnetz abgibt. In den meisten Haushalten ist das der Überschuss, den das Haus in diesem Augenblick nicht selbst verbraucht. Ein Zähler erfasst die eingespeiste Menge, der Netzbetreiber vergütet sie.

Wie funktioniert die Netzeinspeisung technisch?

Die Solarmodule erzeugen Gleichstrom. Der Wechselrichter wandelt ihn in Wechselstrom um und passt ihn an Spannung und Frequenz des Netzes an. Der Strom versorgt zuerst die Geräte im Haus, nur der Rest fließt über den Zähler am Hausanschluss ins öffentliche Netz.

Wie viel Strom darf man ins Netz einspeisen?

Für Neuanlagen in der Einspeisevergütung mit mehr als 2 und weniger als 100 Kilowatt gilt laut Bundeswirtschaftsministerium: Die Einspeisung ist auf 60 Prozent der Leistung begrenzt, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist. Danach entfällt die Grenze. Der Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen.

Was kostet die Netzeinspeisung?

Für das Einspeisen selbst zahlen Sie nichts. Kosten entstehen für den Zähler, den der Messstellenbetreiber einbaut und jährlich abrechnet, und für die Arbeit des Elektrofachbetriebs bei Anschluss und Inbetriebnahme. Die Höhe hängt vom Messstellenbetreiber und vom Angebot des Fachbetriebs ab.

Darf man Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen?

Nein. Vor dem Anschluss ist ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber nötig, und laut Bundesnetzagentur muss jede Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister stehen. Solange die Registrierung fehlt, zahlt der Netzbetreiber keine Vergütung aus. Eine Ausnahme bei der Meldung an den Netzbetreiber gibt es nur für Steckersolargeräte.

Wie lange wird eingespeister Solarstrom vergütet?

Der Förderzeitraum beträgt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums 20 Jahre. Zeiten, in denen wegen negativer Börsenpreise keine Vergütung fließt, werden bei Neuanlagen an diesen Zeitraum angehängt.

Welche Nachteile hat die Nulleinspeisung?

Bei der Nulleinspeisung geht jeder Überschuss verloren, den Haus und Speicher nicht aufnehmen können, und es gibt keine Einspeisevergütung. Die Anlage rechnet sich dann allein über den eingesparten Netzstrom. Im Gegenzug ist sie von der 60-Prozent-Begrenzung ausgenommen.

Speist ein Balkonkraftwerk auch ins Netz ein?

Ja, sobald es mehr Strom erzeugt, als die Wohnung gerade verbraucht. Für Steckersolargeräte bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung ist laut Bundesnetzagentur die unentgeltliche Abnahme der Regelfall: Der Strom fließt ins Netz, eine Vergütung gibt es dafür nicht.

Fazit

Die Netzeinspeisung läuft im Alltag von selbst: Was Ihr Haus nicht braucht, fließt ins Netz und wird über 20 Jahre vergütet. Ihre Aufgabe liegt davor. Anmeldung, Zähler und Registereintrag müssen stimmen, sonst bleibt die Vergütung aus.

Unser Rat: Nutzen Sie so viel Solarstrom wie möglich selbst und sehen Sie die Einspeisung als Zugabe. Dann stört auch die 60-Prozent-Grenze kaum. Lassen Sie sich die Anmeldung vom Installateur schriftlich zusichern und kontrollieren Sie den Registereintrag selbst.

Quellen und Methodik

Alle Zahlen und Fristen stammen von den Internetseiten der Bundesnetzagentur und des Bundeswirtschaftsministeriums und sind sinngemäß wiedergegeben. Vergütungssätze in Cent nennt dieser Beitrag bewusst nicht, weil sie regelmäßig angepasst werden. Solar.red hat keine eigenen Messungen vorgenommen, die Grafik zum Ablauf ist eine eigene Darstellung.

  1. Bundesnetzagentur: Solaranlagen und andere EE-Anlagen - Einspeisevergütung bis 100 Kilowatt, Überschuss- und Volleinspeisung, Zählertausch, Registrierung, unentgeltliche Abnahme, Sanktionen
  2. Bundesnetzagentur: Netzanschluss von EE-Anlagen - Anspruch auf Anschluss, Fristen des Netzbetreibers, Anlagen bis 30 Kilowatt, Messtechnik
  3. Bundeswirtschaftsministerium: FAQ zur Energierechtsnovelle zur Vermeidung von Stromspitzen - 60-Prozent-Begrenzung, Ertragsverluste, negative Preise, Förderzeitraum
  4. Bundesnetzagentur: Balkon-Solaranlagen - Leistungsgrenzen und Sonderregeln für Steckersolargeräte
  5. Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze - geltende Vergütungssätze je Kilowattstunde

Hinweis: Dieser Beitrag dient der unabhängigen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Planung durch einen Fachbetrieb. Gesetzliche Regeln und Vergütungssätze können sich ändern, verbindlich sind die Auskünfte Ihres Netzbetreibers. Solar.red steht in keiner Verbindung zu den genannten Einrichtungen. Über die Anzeigen auf dieser Seite werden Anfragen an Fachbetriebe vermittelt, dafür erhält Solar.red eine Vergütung.

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