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Das Wichtigste in Kürze

Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe in bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten, bei niedrigem Einkommen mit bis zu 80 %. Im Einfamilienhaus werden höchstens 28.000 € Kosten berücksichtigt. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten im Kundenportal der KfW, mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage gilt.

  • Grundförderung: 30 % für alle Eigentümer, auch für Vermieter
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Selbstnutzer, die eine alte Heizung ersetzen, sinkt künftig halbjährlich um 4 Prozentpunkte
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 % für Selbstnutzer bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen
  • Höchster Zuschuss im Einfamilienhaus: 19.600 € bei 70 %, 22.400 € bei 80 %
  • Nicht gefördert: Neubau, gebrauchte Anlagen, Vorhaben, die vor dem Antrag begonnen wurden
  • Alternative: Steuerermäßigung von 20 % über drei Jahre, nicht mit dem Zuschuss kombinierbar

Für den Förderantrag brauchen Sie ein Angebot und einen Fachbetrieb, der die Bestätigung zum Antrag ausstellt. Über das Formular erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.

Förderung: Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss der KfW im Programm 458 besteht aus einer Grundförderung und zwei Boni. Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder Eigentümer. Die Boni gibt es nur für die Wohnung, die Sie selbst als Hauptwohnsitz bewohnen. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind es 80 %.

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Bausteine der Heizungsförderung für Wärmepumpen. KfW, Stand: 08.10.2026
BausteinSatzWer ihn bekommt
Grundförderung30 %alle privaten Eigentümer, selbst genutzt oder vermietet
Klimabonus16 %Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
Einkommensbonus40, 30 oder 10 %Selbstnutzer bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Obergrenze70 %, bis 30.000 € Einkommen 80 %Summe aus Grundförderung und Boni

Klimageschwindigkeitsbonus

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für den Austausch einer alten Heizung. Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen spielt das Alter keine Rolle, sie müssen nur funktionstüchtig sein. Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, gerechnet ab der Inbetriebnahme. Die alte Heizung muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, und danach darf im Haus keine fossile Heizung mehr laufen. Der Bonus sinkt in festen Schritten, die Termine stehen im Abschnitt Stichtage.

Einkommensbonus

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Lebt ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt, liegen alle Grenzen um 10.000 € höher. Die KfW nimmt den Betrag, der im Einkommensteuerbescheid als zu versteuerndes Einkommen steht, und zwar aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.

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Einkommensbonus nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. KfW, Stand: 08.10.2026
EinkommenOhne KindMit Kind unter 18
bis 30.000 €40 %40 %
30.001 bis 40.000 €30 %40 %
40.001 bis 50.000 €10 %30 %
50.001 bis 60.000 €kein Bonus10 %
ab 60.001 €kein Bonuskein Bonus

Was das in Euro bedeutet

Im Einfamilienhaus rechnet die KfW auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten. Daraus ergeben sich feste Höchstbeträge für jeden Fördersatz. Kostet die Anlage weniger, sinkt der Zuschuss entsprechend, kostet sie mehr, bleibt er gleich.

30 %, nur Grundförderung8.400 €
46 %, mit Klimabonus12.880 €
56 %, Klimabonus und 10 % Einkommensbonus15.680 €
70 %, Obergrenze19.600 €
80 %, Obergrenze bei niedrigem Einkommen22.400 €
Höchster Zuschuss im Einfamilienhaus bei 28.000 € förderfähigen Kosten. Eigene Rechnung mit den Sätzen der KfW, Stand: 08.10.2026.

Einen eigenen Bonus für natürliche Kältemittel oder für Erdwärme und Grundwasser, den es früher gab, führt die KfW in den aktuellen Konditionen nicht mehr auf. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Kosten: Was wird gefördert und bis zu welchem Betrag?

Gefördert werden der Kauf und der Einbau der Wärmepumpe, begrenzt auf einen Höchstbetrag. Im Einfamilienhaus sind das 28.000 €. Dazu zählen laut KfW auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten, eine akustische Fachplanung und die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten, die sogenannten Umfeldmaßnahmen. Zum Einbau gehört immer die Optimierung des Heizungssystems mit hydraulischem Abgleich.

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Höchstbetrag der förderfähigen Kosten nach Zahl der Wohneinheiten. KfW, Stand: 08.10.2026
WohneinheitenHöchstbetragBerechnung
128.000 €erste Wohneinheit
243.000 €28.000 € plus 15.000 €
358.000 €je 15.000 € für die zweite bis sechste
6103.000 €28.000 € plus fünfmal 15.000 €
7111.000 €je 8.000 € ab der siebten

Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zählt förderrechtlich als Gebäude mit zwei Wohneinheiten. Der Höchstbetrag steigt dann auf 43.000 €. Die Boni für Selbstnutzer werden aber nur auf den Anteil der selbst genutzten Wohnung gerechnet, weil sich die förderfähigen Kosten zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilen.

Förderfähig

  • Kauf und Installation der Wärmepumpe
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Akustische Fachplanung
  • Umfeldmaßnahmen
  • Provisorische Heizung bei einem Heizungsdefekt
  • Miet- oder Contracting-Raten der ersten zehn Jahre

Nicht förderfähig

  • Finanzierungskosten
  • Betrieb und Instandhaltung
  • Energiebezug
  • Gebrauchte Anlagen und Eigenbau
  • Kosten über dem Höchstbetrag
Preishinweis

Die hier genannten Beträge sind Höchstgrenzen der Förderung und keine Preise für eine Wärmepumpe (Stand: 08.10.2026). Was die Anlage für Ihr Haus kostet, hängt vom Gebäude, vom Gerät, vom Betrieb und von der Region ab. Ein verbindlicher Preis steht nur im Angebot eines Fachbetriebs.

Was eine Wärmepumpe tatsächlich kostet und welche Posten in ein Angebot gehören, steht im Beitrag Wärmepumpe: Kosten mit Einbau.

Förderrechner: Wie viel Zuschuss bekommen Sie?

Der Rechner zeigt Fördersatz, Zuschuss und Eigenanteil für ein Einfamilienhaus. Er berücksichtigt die Einkommensgrenzen mit und ohne Kind und die Stufen, in denen Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag künftig sinken. Welche Stufe an welchem Tag beginnt, steht im Abschnitt Stichtage.

-
Fördersatz
-
Zuschuss der KfW
-
Eigenanteil

Näherung für das Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit. Ob Sie die Boni erhalten, prüft die KfW anhand Ihrer Nachweise. Der Wertschöpfungsbonus, der die Grundförderung für manche Geräte senken könnte, ist nicht berücksichtigt, weil die Einzelheiten noch nicht feststehen.

Mit den Startwerten ergeben sich 46 % und 12.880 € Zuschuss, der Eigenanteil liegt bei 17.120 €. Wer denselben Antrag erst in Stufe 2 stellt, bekommt 42 % von 27.250 €, also 11.445 €. Das sind 1.435 € weniger für dasselbe Angebot.

Voraussetzungen: Wer und was gefördert wird

Gefördert werden private Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland. Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein: Bauantrag oder Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für den Neubau gibt es diese Förderung nicht.

  • Sie stehen als Privatperson im Grundbuch, eine Auflassungsvormerkung genügt für den Antrag
  • Das Wohngebäude ist mindestens fünf Jahre alt, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige
  • Die Wärmepumpe ist neu und erfüllt die technischen Mindestanforderungen
  • Das Heizungssystem wird optimiert, mit hydraulischem Abgleich
  • Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung
  • Mit den Arbeiten wurde noch nicht begonnen

Wer nur ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht hat, kann keinen Antrag stellen. Steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine juristische Person im Grundbuch, gilt nicht das Programm 458, sondern die Heizungsförderung für Unternehmen. Ein Kaufvertrag allein reicht nicht, es muss mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen.

Technische Anforderungen an die Wärmepumpe

Die Förderrichtlinie des Bundes verlangt eine Mindest-Effizienz, die von der Wärmequelle abhängt. Gemessen wird sie als jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, eine Kennzahl aus dem Datenblatt. Dazu muss jede Anlage so ausgelegt sein, dass sie rechnerisch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht.

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Mindest-Effizienz bei 35 und 55 °C Vorlauftemperatur und weitere Förderbedingungen nach Art der Wärmepumpe. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen
ArtBei 35 °CBei 55 °CBesondere Bedingung
Luft-Wasser150 %125 %Außengerät mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert
Sole-Wasser180 %140 %bei neuen Erdsonden: zertifizierte Bohrfirma und Versicherung der Bohrung
Wasser-Wasser180 %140 %keine zusätzliche
Luft-Luft bis 12 kW181 %, Effizienzklasse A++ oder A+++Luftmengen einreguliert
Raumluft als Quellenicht förderfähigbetrifft vor allem Warmwasser-Wärmepumpen

Alle neuen Wärmepumpen brauchen außerdem eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung, und nach der Inbetriebnahme muss ein intelligentes Messsystem beantragt werden, wenn das Haus noch keines hat. Die Richtlinie empfiehlt natürliche Kältemittel wie R290 und macht sie künftig zur Pflicht. Der Termin steht im Abschnitt Stichtage. Mehr zu den Bauarten steht im Beitrag zu den Wärmepumpen-Arten.

Antrag: Schritt für Schritt

Den Zuschuss beantragen Sie selbst im Kundenportal Meine KfW, bevor die Arbeiten beginnen. Die Reihenfolge ist fest, und ein Fehler am Anfang lässt sich später nicht mehr heilen. Entscheidend ist der Vertrag: Er muss von Anfang an eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft.

  1. VorbereitenAngebot einholen, Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb, Vertrag mit Förderklausel.
  2. BeantragenIm Kundenportal Meine KfW registrieren und den Antrag stellen.
  3. UmsetzenNach der Zusage einbauen lassen, innerhalb von 36 Monaten.
  4. AbrufenNachweise und Rechnungen hochladen, Zuschuss erhalten.
Ablauf der Heizungsförderung. Eigene Darstellung nach den Schritten der KfW.
  1. Fachbetrieb oder Experten beauftragen: Er erstellt die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Sie enthält die geplante Heizung, die förderfähigen Kosten und die Bestätigung, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden. Sie bekommen eine 15-stellige BzA-ID.
  2. Vertrag mit Bedingung abschließen: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, sodass er erst mit der Förderzusage gilt. Aus dem Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgehen. Die Bedingung nachträglich einzufügen ist nicht zulässig.
  3. Antrag stellen: Im Kundenportal Meine KfW registrieren und den Antrag mit der BzA-ID stellen. Eigentümer von Einfamilienhäusern stellen ihn selbst, eine Vollmacht für Dritte ist nicht zulässig.
  4. Vorhaben umsetzen: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit. Danach erstellt der Fachbetrieb die Bestätigung nach Durchführung.
  5. Nachweise einreichen: Identifizieren, Rechnungen und Nachweise hochladen, etwa Einkommensteuerbescheide für den Einkommensbonus, Grundbuchauszug und Meldebescheinigung.

Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss in der Regel zur Mitte oder zum Ende des Monats aus. Oft ist die Prüfung der Nachweise sofort abgeschlossen, sonst meldet sich die KfW in der Regel innerhalb eines Monats. Für das Portal gibt es bei hoher Nachfrage einen virtuellen Warteraum. Wie Sie das passende Angebot finden, zeigt der Beitrag Wärmepumpen-Angebote vergleichen.

Stichtage: Wie lange gibt es die Förderung noch?

Für die Grundförderung ist kein Enddatum festgelegt. Befristet ist der Klimageschwindigkeitsbonus, und auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt. Beides geschieht halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie den Antrag stellen.

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Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag im Einfamilienhaus nach Antragsdatum. Zuschuss gerechnet mit 30 % Grundförderung plus Klimabonus, ohne Einkommensbonus. KfW und Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen, Stand: 08.10.2026
AntragStufeKlimabonusHöchstbetragZuschuss mit Klimabonus
bis 31.01.2027116 %28.000 €12.880 €
ab 01.02.2027212 %27.250 €11.445 €
ab 01.08.202738 %26.500 €10.070 €
ab 01.02.202844 %25.750 €8.755 €
ab 01.08.20285entfällt25.000 €7.500 €

Der Höchstbetrag sinkt laut Förderrichtlinie auch danach weiter, um jeweils 750 € je Halbjahr, bis er ab 01.08.2030 bei 22.000 € liegt. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen kann, verliert mit jedem Halbjahr zwischen 1.255 und 1.435 € Zuschuss.

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Weitere Stichtage für die Förderung von Wärmepumpen. Stand: 08.10.2026
TerminWas giltHerkunft
Vor Beginn der ArbeitenFörderantrag stellen, Vertrag mit FörderklauselKfW
1. Quartal 2027Wertschöpfungsbonus geplant: Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU und assoziierter Märkte gebaut wurden, könnte die Grundförderung sinken, zum Beispiel auf 15 %. Details stehen ausKfW
Januar 2027Voraussichtlich ab dann können Nachweise für Anträge mit dem neuen Einkommensbonus eingereicht werdenKfW
01.07.2027Die digitale Schnittstelle neuer Wärmepumpen muss ein einheitliches Format haben, zum Beispiel EEBUSFörderrichtlinie BEG EM
01.01.2028Gefördert werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290Förderrichtlinie BEG EM
6 Monate nach ZusageFrist für den Zusatzantrag auf die Boni im Mehrfamilienhaus und in der EigentümergemeinschaftKfW
36 Monate nach ZusageDas Vorhaben muss abgeschlossen seinKfW

Die aktuellen Bedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Wer eine Zusage nach den alten Bedingungen hat und auf sie verzichtet, um neu zu beantragen, muss für dasselbe Vorhaben eine Sperrfrist von sechs Monaten einhalten.

Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung und Vermietung

Im Mehrfamilienhaus läuft die Förderung in zwei Stufen. Der Basisantrag bringt die Grundförderung von 30 % für das ganze Gebäude. Wer selbst im Haus wohnt, stellt danach einen Zusatzantrag für Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, gerechnet auf seinen Anteil an den förderfähigen Kosten. Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags gestellt werden.

Vermietete Häuser

Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %, die Boni nicht. Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses stellen den Antrag selbst im Kundenportal. Der Höchstbetrag richtet sich wie bei Selbstnutzern nach der Zahl der Wohneinheiten.

Eigentumswohnung und Eigentümergemeinschaft

Wird die Heizung nur in einer Wohnung getauscht, etwa eine Gasetagenheizung, stellt der Wohnungseigentümer den Antrag selbst. Der Höchstbetrag des ganzen Gebäudes wird dann zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen verteilt. Im Beispiel der KfW mit fünf Wohnungen bleiben 17.600 € je Wohnung. Wird die zentrale Heizung der Gemeinschaft getauscht, stellt die Verwaltung oder eine bevollmächtigte Person den Basisantrag für alle.

Wer mehr als eine Wohnung selbst nutzt, kann die Boni nur für eine beantragen. Mehr zur Technik in größeren Gebäuden steht im Beitrag zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Ergänzungskredit und Steuerbonus

Neben dem Zuschuss gibt es zwei weitere Wege: einen Kredit der KfW für den Teil, den der Zuschuss nicht deckt, und eine Steuerermäßigung als Alternative zum Zuschuss. Der Kredit lässt sich mit dem Zuschuss kombinieren, die Steuerermäßigung nicht.

Ergänzungskredit der KfW

Mit dem Ergänzungskredit finanzieren Sie die Kosten der geförderten Maßnahme, auch den Teil über dem Höchstbetrag des Zuschusses. Möglich sind bis zu 120.000 € je Wohneinheit und Laufzeiten bis 35 Jahre. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage, die nicht älter als zwölf Monate ist, und der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein.

Es gibt zwei Varianten. Den Ergänzungskredit Plus mit der Nummer 358 erhalten Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €, er hat einen zusätzlichen Zinsvorteil. Alle anderen nutzen die Nummer 359. Beantragt wird der Kredit nicht bei der KfW, sondern bei einer Bank oder Sparkasse. Die Zinssätze ändern sich laufend und stehen bei der KfW. Mehr dazu im Beitrag zum Wärmepumpen-Kredit.

Steuerermäßigung

Wer keinen Zuschuss und kein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, kann die Kosten nach § 35c des Einkommensteuergesetzes von der Steuer abziehen. Die Steuer sinkt im Jahr des Abschlusses und im Jahr danach um je 7 % der Aufwendungen und im dritten Jahr um 6 %, zusammen also um 20 %. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 € je Objekt.

Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein und ausschließlich selbst bewohnt werden. Nötig sind eine Bescheinigung des Fachunternehmens, eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Bei der Wärmepumpe ist der Zuschuss der KfW mit mindestens 30 % in der Regel höher. Die Steuerermäßigung ist vor allem dann interessant, wenn der Antrag bei der KfW versäumt wurde, denn sie verlangt keinen Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Häufige Fehler beim Antrag

Die meisten Förderungen scheitern nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Die KfW ist in diesen Punkten streng, und nachträgliche Korrekturen sind fast nie möglich. Diese Fehler kosten am häufigsten Geld.

  • Vertrag ohne Förderklausel: Ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt der Vertragsschluss als Vorhabenbeginn, ein Antrag ist dann nicht mehr möglich.
  • Zu früh begonnen: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt sein. Für eine bereits eingebaute Heizung gibt es nichts.
  • Bonus vergessen: Ein nicht beantragter Bonus lässt sich nachträglich nicht mehr ergänzen.
  • Einkommen falsch eingeschätzt: Liegt das zu versteuernde Einkommen laut Bescheid über der Grenze, zahlt die KfW den Einkommensbonus nicht aus.
  • Falscher Antragsteller: Den Antrag muss stellen, wer im Grundbuch steht. Ein Zuschuss lässt sich nicht auf den Eigentümer übertragen.
  • Alter der Gasheizung nicht belegt: Für den Klimageschwindigkeitsbonus zählt das Datum der Inbetriebnahme, und es muss mit Dokumenten nachgewiesen werden.

Für den Einkommensbonus akzeptiert die KfW nur Einkommensteuerbescheide. Rentenbescheide reichen nicht, Rentner ohne Steuererklärung können stattdessen die Rentenbezugsmitteilung mit einer Selbsterklärung einreichen. Liegen bei Antragstellung noch nicht alle Bescheide vor, wird das Einkommen geschätzt und später belegt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Die KfW zahlt im Programm 458 einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Im Einfamilienhaus werden höchstens 28.000 Euro Kosten berücksichtigt. Das ergibt 8.400 Euro bei der Grundförderung und bis zu 19.600 oder 22.400 Euro mit allen Boni.

Wird die Wärmepumpe noch gefördert?

Ja. Die Heizungsförderung der KfW läuft weiter. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinken künftig halbjährlich, die Termine stehen im Abschnitt Stichtage. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Wie lange gibt es die Förderung für Wärmepumpen noch?

Ein Enddatum für die Grundförderung von 30 Prozent ist nicht festgelegt. Befristet ist der Klimageschwindigkeitsbonus: Er beträgt 16 Prozent, sinkt künftig alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt nach vier Senkungen ganz. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt im selben Rhythmus um jeweils 750 Euro. Die genauen Termine stehen im Abschnitt Stichtage.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Eigentümer, die ihre selbst genutzte Wohnung oder ihr selbst genutztes Haus als Hauptwohnsitz bewohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Die alte Heizung muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.

Wer bekommt den Einkommensbonus?

Selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro. Der Bonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt, liegen die Grenzen um 10.000 Euro höher. Maßgeblich sind die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.

Wann wird eine Wärmepumpe nicht gefördert?

Keine Förderung gibt es im Neubau, bei Gebäuden, deren Bauantrag weniger als fünf Jahre zurückliegt, für gebrauchte Anlagen und Eigenbau und wenn der Vertrag ohne Förderklausel geschlossen oder mit den Arbeiten vor dem Antrag begonnen wurde. Auch Wärmepumpen, die die technischen Mindestwerte nicht erreichen oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind ausgeschlossen.

Wo beantrage ich die Förderung: KfW oder BAFA?

Den Zuschuss für die Wärmepumpe beantragen Sie bei der KfW im Kundenportal Meine KfW. Dafür brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag, die Ihr Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt, und einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Das BAFA ist für andere Einzelmaßnahmen zuständig, nicht für den Heizungstausch von Privatpersonen.

Gibt es die Förderung auch für vermietete Häuser?

Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Im Mehrfamilienhaus steigt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

Kann ich die Wärmepumpe stattdessen von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Sie keinen Zuschuss und kein zinsverbilligtes Darlehen nutzen. Nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes mindern sich die Steuern über drei Jahre um insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein und selbst bewohnt werden. Bei der Wärmepumpe ist der Zuschuss der KfW meist höher.

Fazit: Für wen lohnt sich welcher Weg?

Am meisten bekommt, wer selbst im Haus wohnt, eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt und ein niedriges bis mittleres Einkommen hat. Dann trägt der Staat mehr als die Hälfte der förderfähigen Kosten. Vermieter und Gutverdiener mit junger Gasheizung bekommen 30 %, was immer noch mehr ist als die Steuerermäßigung. Für alle gilt: Die Förderung endet bei 28.000 € Kosten, ein teures Angebot wird durch sie nicht billiger.

Mein Tipp: Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen können, warten Sie nicht auf bessere Zeiten. Jedes Halbjahr kostet mehr als 1.200 € Zuschuss, und die Zusage gilt drei Jahre. Stellen Sie den Antrag, sobald ein vollständiges Angebot mit Förderklausel vorliegt, und bauen Sie dann in Ruhe.

Der erste Schritt zur Förderung ist ein Angebot mit Bestätigung zum Antrag. Über das Formular erhalten Sie Angebote von Installateuren aus Ihrer Region.

Quellen und Methodik

Fördersätze, Höchstbeträge, Antragsweg und Beispiele stammen von der KfW, die Staffel der Höchstbeträge und die technischen Mindestwerte aus der Förderrichtlinie des Bundes, die Konditionen des Kredits von der KfW, die Steuerermäßigung aus dem Einkommensteuergesetz. Solar.red hat keine eigenen Daten erhoben. Die Zuschussbeträge in Grafik, Stichtage-Tabelle und Rechner sind eigene Rechnungen mit diesen Sätzen.

  1. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458) - Fördersätze, Boni, Höchstbeträge, Antragsweg und Termine
  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen, Bundesanzeiger - Staffel der Höchstbeträge, Obergrenzen und technische Mindestwerte
  3. KfW: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit, Wohngebäude (358, 359) - Kreditbetrag, Laufzeit und Einkommensgrenze
  4. Einkommensteuergesetz, § 35c - Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Förder- und keine Steuerberatung. Fördersätze, Höchstbeträge, Stichtage und technische Anforderungen können sich ändern, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Verbindlich sind das Merkblatt der KfW und die Förderrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung. Der Rechner liefert eine Näherung. Alle Angaben ohne Gewähr.

© Solar.red

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