Von D. Volbracht
Das Wichtigste in Kürze
Eine Wärmepumpe zu kaufen ist über die gesamte Laufzeit in der Regel günstiger als sie zu mieten, vor allem mit dem Zuschuss der KfW. Mieten passt für Eigentümer, die die Anschaffung nicht bezahlen oder finanzieren können und feste Raten mit Wartung und Reparatur wollen.
- Kauf: 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Einbau lagen laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Median bei 34.898 Euro vor Förderung.
- Miete: Anbieter werben mit Einstiegspreisen von 209 bis 299 Euro im Monat (Anbieterangaben), der Strom kommt hinzu.
- Über 15 Jahre ergeben diese Raten 37.620 bis 53.820 Euro. Der Kauf zum Median mit 46 % Zuschuss und 300 Euro Wartung im Jahr kommt auf 26.518 Euro (eigene Rechnung, ohne Reparaturen und Kreditzinsen).
- Förderung gibt es laut KfW auch bei Miete, Leasing und Contracting: Die Raten zählen für bis zu 10 Jahre als förderfähige Kosten.
- Die Wartung einer gekauften Wärmepumpe kostet laut Verbraucherzentrale 150 bis 300 Euro im Jahr.
Ob Kauf oder Miete: Mit Angeboten von Fachbetrieben aus Ihrer Region sehen Sie, was die Wärmepumpe für Ihr Haus kostet, und haben den Vergleichswert für jede Mietrate.
Wärmepumpe mieten: Wie funktionieren Miete, Contracting, Leasing und Ratenkauf?
Wer eine Wärmepumpe mietet, zahlt statt des Kaufpreises eine monatliche Rate, und der Anbieter plant, baut ein, wartet und repariert die Anlage. Hinter dem Wort "mieten" stecken in der Werbung aber vier verschiedene Verträge. Sie unterscheiden sich darin, wem die Anlage gehört, wer den Strom bezahlt und was am Ende der Laufzeit passiert. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot zuerst, um welche Vertragsart es sich handelt.
| Modell | Sie zahlen | Service | Am Ende |
|---|---|---|---|
| Miete | feste Monatsrate, Strom extra | Wartung und Reparatur meist enthalten | Übernahme, Verlängerung oder Abbau |
| Contracting | Grundpreis und Arbeitspreis für gelieferte Wärme | Betrieb, Wartung und Ausfallrisiko beim Anbieter | Kaufoption oder Abbau, je nach Vertrag |
| Leasing | Leasingrate, Strom und Wartung extra | in der Regel nicht enthalten | Rückgabe oder Kauf zum Restwert |
| Ratenkauf | Rate für Kaufpreis und Zinsen | nur mit eigenem Wartungsvertrag | Anlage gehört Ihnen |
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Die Verbraucherzentrale beschreibt das Contracting mit Wärmelieferung so: Der Anbieter besitzt, finanziert, baut und wartet die Heizung und liefert die Wärme. Kunden zahlen dafür einen Grundpreis und einen Arbeitspreis je verbrauchter Einheit. Dieser Preis liegt höher als bei einem reinen Gasliefervertrag, weil Planung, Finanzierung, Betrieb und das Risiko eines Ausfalls eingerechnet sind. Bei der Miete im engeren Sinn kaufen Sie den Strom dagegen selbst und zahlen nur für die Anlage und den Service.
Nicht jedes Angebot mit Monatsrate ist eine Miete. Manche Anbieter verkaufen die Wärmepumpe auf Raten, dann gehört sie Ihnen nach der letzten Zahlung. Das ist rechtlich ein Kauf mit Finanzierung und kein Mietmodell. Wie sich Leasing und Kredit unterscheiden, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe: Leasing oder Finanzierung.
Wärmepumpe kaufen oder mieten: Was sind die Vor- und Nachteile?
Der Kauf einer Wärmepumpe kostet am Anfang viel und danach wenig, bei der Miete ist es umgekehrt. Beim Kauf gehört die Anlage Ihnen, Sie wählen Gerät und Betrieb frei und können alle Boni der KfW nutzen. Dafür tragen Sie Wartung und Reparaturen selbst. Bei der Miete entfällt die große Anfangszahlung, und der Anbieter kümmert sich um die Technik. Dafür sind Sie lange gebunden und zahlen den Service über die Rate mit.
Dafür spricht der Kauf
- über die Laufzeit in der Regel günstiger
- alle Boni der KfW möglich
- Anlage gehört Ihnen, freie Wahl von Gerät und Betrieb
- keine Bindung an einen Anbieter, einfacher Hausverkauf
Dafür spricht die Miete
- keine oder geringe Anfangszahlung
- Wartung und Reparatur in der Rate enthalten
- feste, planbare Kosten für die Anlage
- Ausfallrisiko liegt beim Anbieter
Die Verbraucherzentrale bringt die Entscheidung auf einen Punkt: Die Frage ist weniger, ob das Modell günstiger ist, sondern ob Sie bereit sind, für Planung, Finanzierung, Betrieb, Wartung und das Ausfallrisiko einen Aufpreis zu zahlen. Wie hoch dieser Aufpreis ausfällt, zeigt die Rechnung im nächsten Abschnitt. Die Stromkosten sind in beiden Fällen gleich und entscheiden deshalb nicht über Kauf oder Miete. Was der Betrieb kostet, steht im Ratgeber zu den Betriebskosten einer Wärmepumpe.
Kosten: Was es kostet, eine Wärmepumpe zu mieten oder zu kaufen
Eine Wärmepumpe zu mieten kostet nach Anbieterangaben ab 209 bis 299 Euro im Monat. Der Heizungsbauer Thermondo nannte für sein Mietmodell ab 209 Euro bei bis zu 15 Jahren Laufzeit und bietet die Miete nach eigener Angabe auf unbestimmte Zeit nicht mehr an. Der Energieversorger enviaM wirbt mit ab 299 Euro im Monat. Beides sind Einstiegspreise der Anbieter, die ein Interesse am Abschluss haben. Die Rate für ein bestimmtes Haus kann höher liegen, und der Strom kommt immer hinzu.
Für den Kauf gibt es eine unabhängige Zahl. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Einbau in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet. Der Median lag bei 34.898 Euro vor Förderung, die Spanne reichte von 21.099 bis 54.168 Euro. Dazu kommt die Wartung, die laut Verbraucherzentrale 150 bis 300 Euro im Jahr kostet. Wie sich der Kaufpreis zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe: Kosten mit Einbau.
| Variante | Rechnung | Summe |
|---|---|---|
| Kauf, 46 % Zuschuss | 22.018 € Eigenanteil + 4.500 € Wartung | 26.518 € |
| Kauf, 30 % Zuschuss | 26.498 € Eigenanteil + 4.500 € Wartung | 30.998 € |
| Kauf ohne Zuschuss | 34.898 € + 4.500 € Wartung | 39.398 € |
| Miete 209 € | 180 Monate x 209 € | 37.620 € |
| Miete 299 € | 180 Monate x 299 € | 53.820 € |
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Die Rechnung hat zwei Lücken, die zugunsten der Miete wirken. Beim Kauf fehlen Reparaturen, für die es keine unabhängige Durchschnittszahl gibt, und die Zinsen, falls Sie den Eigenanteil finanzieren. Trotzdem ist der Abstand deutlich: Der geförderte Kauf liegt in diesem Beispiel rund 6.600 bis 27.300 Euro unter der Miete. Erst ohne jeden Zuschuss kommt die günstigste Mietrate in die Nähe des Kaufs.
Alle Beträge sind unverbindliche Richtwerte und kein fester Endkundenpreis. Die Mietraten sind Einstiegspreise aus der Werbung der Anbieter, der Kaufpreis stammt aus einer Stichprobe in Rheinland-Pfalz. Verbindlich ist nur das Angebot eines Fachbetriebs oder Vermieters für Ihr Haus.
Rechner: Wärmepumpe mieten oder kaufen
Tragen Sie die Werte aus Ihren Angeboten ein. Der Rechner vergleicht die Summe aller Zahlungen über die Laufzeit, ohne Strom.
Eigene Rechnung von Solar.red. Der Zuschuss wird auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten gerechnet (Stand: 08.10.2026). Nicht enthalten sind Strom, Reparaturen beim Kauf und Kreditzinsen. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt kein Angebot.
Förderung: Was es bei Kauf und Miete gibt
Die KfW fördert eine Wärmepumpe auch dann, wenn sie gemietet wird. Im Merkblatt zum Zuschuss 458 heißt es, die Nutzung von Heizungstechnik sei auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig. Die vertraglichen Raten zählen dabei für bis zu 10 Jahre als förderfähige Kosten. Nicht gefördert wird der Teil der Rate, der auf Betrieb, Instandhaltung und Energie entfällt.
Wer den Zuschuss bekommt, hängt davon ab, wer den Antrag stellt. Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, beantragen den Zuschuss 458 und können neben 30 % Grundförderung den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und je nach Haushaltseinkommen den Einkommensbonus erhalten. Stellt der Anbieter den Antrag als Unternehmen über den Zuschuss 459, beträgt die Förderung 30 %. Er ist als Nicht-Eigentümer nur antragsberechtigt, wenn es auch der Gebäudeeigentümer wäre, und muss ihn vorab über die Förderung und ihre Höhe informieren.
Für den Vergleich heißt das: Fragen Sie jeden Vermieter, wer die Förderung beantragt und ob sie in der Rate schon eingerechnet ist. Lassen Sie sich die Rate mit und ohne Zuschuss nennen. Beim Kauf weist ein seriöses Angebot den Preis vor Förderung aus. Die Förderung gilt nur für bestehende Gebäude und sinkt nach festen Terminen, die im nächsten Abschnitt stehen. Alle Boni und Einkommensgrenzen erklärt der Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung.
| Fördersatz | Wer ihn bekommt | Zuschuss |
|---|---|---|
| 30 % | Grundförderung, auch für Anbieter über den Zuschuss 459 | 8.400 € |
| 46 % | Selbstnutzer mit Klimageschwindigkeitsbonus | 12.880 € |
| 70 % | Selbstnutzer mit Einkommensbonus, Obergrenze | 19.600 € |
| 80 % | Selbstnutzer mit höchstem Einkommensbonus | 22.400 € |
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Fehlt nur das Geld für den Eigenanteil, ist ein Kredit die naheliegende Alternative zur Miete. Die KfW bietet zum Zuschuss einen Ergänzungskredit an. Damit bleiben Sie Eigentümer und behalten alle Boni. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Wärmepumpen-Kredit.
Stichtage: Welche Termine zählen
Für die Höhe des Zuschusses zählt das Datum des Förderantrags. Das gilt für den Kauf genauso wie für einen Mietvertrag, über den Förderung beantragt wird.
| Termin | Was gilt | Herkunft |
|---|---|---|
| Vor Beginn der Arbeiten | Vertrag mit Förderbedingung schließen, dann Antrag stellen | KfW, Zuschuss 458 |
| 01.02.2027 | Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %, förderfähige Kosten auf 27.250 € | KfW, Zuschuss 458 |
| 01.08.2027 | Bonus sinkt auf 8 %, förderfähige Kosten auf 26.500 € | KfW, Zuschuss 458 |
| 01.02.2028 | Bonus sinkt auf 4 %, förderfähige Kosten auf 25.750 € | KfW, Zuschuss 458 |
| 01.08.2028 | Klimageschwindigkeitsbonus entfällt, förderfähige Kosten 25.000 € | KfW, Zuschuss 458 |
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Mietvertrag für die Wärmepumpe: Worauf sollte ich achten?
Im Mietvertrag kommt es auf Laufzeit, Preisänderungen, das Vertragsende und den Hausverkauf an. Für Verträge über die Lieferung von Wärme nennt die Verbraucherzentrale eine Erstlaufzeit von höchstens zehn Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag um bis zu fünf Jahre, wenn nicht neun Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Anbieter sollte nur aus wichtigem Grund kündigen dürfen. Tragen Sie sich die Kündigungsfrist in den Kalender ein, denn sie ist lang.
Die Rate muss nicht über die ganze Laufzeit gleich bleiben. Grundpreis und Arbeitspreis dürfen sich laut Verbraucherzentrale nur ändern, wenn der Vertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthält. Solche Klauseln sind oft schwer zu durchschauen. Lassen Sie sich an einem Zahlenbeispiel zeigen, wie sich die Rate entwickelt, wenn die im Vertrag genannten Preise steigen.
Beim Grundbuch ist Vorsicht angebracht. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, dem Anbieter eine Grunddienstbarkeit einzuräumen, also ein im Grundbuch eingetragenes Recht am Grundstück, weil das beim Verkauf des Hauses stören kann. Für den Verkauf selbst sollte der Vertrag zwei Wege offenlassen: die Übergabe an den Käufer als Möglichkeit, nicht als Pflicht, oder eine vorab bezifferte Ablöse.
- Vertragsart geklärt: Miete, Contracting, Leasing oder Ratenkauf
- Leistungen genau benannt, einschließlich Ausbau der alten Heizung und Heizleistung in kW
- Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist
- Preisänderungsklausel mit Rechenbeispiel
- Frist für Reparaturen und Ausgleich, wenn die Heizung ausfällt
- Kaufoption statt Kaufpflicht am Ende, Kosten für den Abbau geregelt
- Regelung für den Hausverkauf, keine Grunddienstbarkeit
- Förderung: wer sie beantragt und ob sie in der Rate steckt
- Stromvertrag frei wählbar
Der Strom für die Wärmepumpe muss nicht vom Vermieter kommen. Laut Verbraucherzentrale können Sie den Stromlieferanten frei wählen. Prüfen Sie außerdem, ob der Betrieb hinter dem Angebot schon lange am Markt ist, denn Sie binden sich für viele Jahre. Dass ein großer Anbieter sein Mietmodell auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, zeigt, wie schnell sich Angebote ändern.
Für wen lohnt sich der Kauf, für wen die Miete?
Der Kauf lohnt sich für Eigentümer, die das Geld haben oder einen Kredit bekommen und lange im Haus bleiben. Sie nutzen die volle Förderung, zahlen nach der Anschaffung nur noch Strom und Wartung und sind an keinen Anbieter gebunden. Das gilt besonders, wenn eine funktionierende Öl- oder alte Gasheizung ersetzt wird, weil dann der Klimageschwindigkeitsbonus dazukommt.
Die Miete passt, wenn die Anschaffung weder aus Ersparnissen noch über einen Kredit möglich ist oder wenn Sie sich bewusst nicht um Technik, Wartung und Reparatur kümmern wollen. In einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Wärmelieferung durch einen Dienstleister die Verwaltung entlasten. Die Verbraucherzentrale sieht das Contracting vor allem bei größeren Wohngebäuden. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.
- Kaufangebote holenDrei Angebote mit Einbau einholen, Preis vor Förderung notieren.
- Förderung rechnenFördersatz bestimmen und Eigenanteil ausrechnen.
- Mietrate dagegenhaltenRate mal Laufzeit rechnen, Wartung beim Kauf addieren.
- Vertrag prüfenLaufzeit, Preisklausel, Vertragsende und Hausverkauf klären.
Wer zwischen beiden Wegen schwankt, sollte zuerst Kaufangebote einholen. Nur mit dem Kaufpreis für das eigene Haus lässt sich beurteilen, ob eine Mietrate fair ist. Worauf es bei diesen Angeboten ankommt, zeigt der Ratgeber Wärmepumpen-Angebote vergleichen. Die passende Heizleistung überschlagen Sie mit dem Wärmepumpen-Rechner.
Häufige Fragen zu Kauf und Miete einer Wärmepumpe
Ist es sinnvoll, eine Wärmepumpe zu mieten?
Mieten ist sinnvoll, wenn Sie die Anschaffung nicht bezahlen oder finanzieren können oder wenn Ihnen feste Raten mit Wartung und Reparatur wichtiger sind als der niedrigste Gesamtpreis. Wer das Geld oder einen Kredit hat und lange im Haus bleibt, fährt mit dem geförderten Kauf in der Regel günstiger.
Wie teuer ist es, eine Wärmepumpe zu mieten?
Anbieter werben mit Einstiegspreisen von 209 bis 299 Euro im Monat (Anbieterangaben, jeweils ab-Preise). Der Strom für den Betrieb kommt hinzu. Über 15 Jahre ergeben diese Raten 37.620 bis 53.820 Euro. Die Rate für Ihr Haus hängt von Heizleistung, Einbauaufwand und Laufzeit ab.
Gibt es Förderung, wenn ich eine Wärmepumpe miete?
Ja. Laut Merkblatt der KfW ist die Heizung auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig. Die vertraglichen Raten zählen für bis zu 10 Jahre als förderfähige Kosten, Betrieb, Instandhaltung und Energie zählen nicht dazu. Stellt der Anbieter den Antrag als Unternehmen, beträgt der Zuschuss 30 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Miete, Contracting, Leasing und Ratenkauf?
Bei der Miete zahlen Sie für die Nutzung der Anlage samt Service und kaufen den Strom selbst. Beim Contracting liefert der Anbieter fertige Wärme zu einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Leasing ist eine Finanzierung ohne Service. Beim Ratenkauf gehört die Wärmepumpe am Ende Ihnen.
Wie lange läuft ein Mietvertrag für eine Wärmepumpe?
Mietverträge laufen nach Anbieterangaben bis zu 15 Jahre. Für Verträge über die Lieferung von Wärme nennt die Verbraucherzentrale eine Erstlaufzeit von höchstens zehn Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag um bis zu fünf Jahre, wenn nicht neun Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Was passiert mit der gemieteten Wärmepumpe, wenn ich das Haus verkaufe?
Das regelt der Vertrag. Die Verbraucherzentrale rät, die Übergabe des Vertrags an den Käufer als Möglichkeit zu vereinbaren und nicht als Pflicht. Die Alternative ist eine Ablöse für das vorzeitige Ende. Eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Anbieters im Grundbuch kann den Verkauf erschweren.
Was passiert am Ende der Mietzeit?
Je nach Vertrag wird die Anlage übernommen, weiter gemietet oder abgebaut. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Kaufoption statt einer Kaufpflicht. Im Vertrag sollte außerdem stehen, wer den Abbau bezahlt, wenn Sie die Anlage nicht übernehmen.
Ist es besser, eine Wärmepumpe zu leasen oder zu kaufen?
Für private Eigentümer ist der Kauf meist die bessere Wahl, weil dann alle Boni der KfW möglich sind und die Anlage sofort Ihnen gehört. Fehlt das Geld, ist ein Kredit oft günstiger als Leasing oder Miete, etwa der Ergänzungskredit der KfW. Vergleichen Sie immer die Summe aller Zahlungen über die gesamte Laufzeit.
Kann ich als Mieter einer Wohnung eine Wärmepumpe mieten?
Nein. Laut Verbraucherzentrale können einzelne Mieter solche Verträge nicht abschließen. Über die Heizung entscheidet der Eigentümer, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Beschluss nötig.
Fazit: Wärmepumpe kaufen oder mieten?
Kaufen Sie, wenn Sie den Eigenanteil bezahlen oder finanzieren können. Mit dem Zuschuss der KfW ist der Kauf über die Jahre deutlich günstiger als die Miete, und die Anlage gehört Ihnen. Das bisschen Aufwand für Wartung und den einen oder anderen Handwerkertermin steht in keinem Verhältnis zum Aufpreis der Miete.
Mieten ist die richtige Wahl, wenn es ohne Monatsrate keine neue Heizung gäbe oder wenn Ihnen das Rundum-Paket den Aufpreis wert ist. Mein Tipp: Holen Sie trotzdem erst Kaufangebote ein und rechnen Sie die Mietrate über die volle Laufzeit dagegen. Dann sehen Sie schwarz auf weiß, was der Komfort kostet, und können in Ruhe entscheiden.
Den Kaufpreis für Ihr Haus erfahren Sie über Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region. Er ist der Maßstab für jede Mietrate.
Quellen und Methodik
Die Regeln zur Förderung stammen aus den Merkblättern der KfW, die Hinweise zu Verträgen und die Wartungskosten von der Verbraucherzentrale, der Kaufpreis aus der Auswertung von 160 Angeboten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Mietraten sind Anbieterangaben aus der Werbung von Thermondo und enviaM, abgerufen am 08.10.2026. Für Mietraten gibt es keine unabhängige Auswertung. Rechenbeispiel, Grafik und Rechner sind eigene Rechnungen. Solar.red hat keine Verträge geprüft und keine Anlagen gemessen.
- KfW: Merkblatt Zuschuss 458, Heizungsförderung für Privatpersonen - Fördersätze, Höchstbeträge, Förderung bei Miete, Leasing und Contracting
- KfW: Merkblatt Zuschuss 459, Heizungsförderung für Unternehmen - Antrag durch den Anbieter, Fördersatz 30 %
- Verbraucherzentrale: Energie-Contracting, was Sie beim Vertragsabschluss beachten sollten - Vertragsarten, Laufzeit, Preisklauseln, Vertragsende, Hausverkauf
- Verbraucherzentrale: Kosten und Förderung einer Wärmepumpe - Wartungskosten pro Jahr
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Zweiter Check von 160 Wärmepumpen-Angeboten - Kaufpreise mit Einbau
Hinweis: Dieser Beitrag dient der unabhängigen Information und ersetzt weder eine Energieberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Solar.red steht in keiner Verbindung zur KfW, zur Verbraucherzentrale oder zu den genannten Anbietern. Preise, Mietmodelle und Förderbedingungen können sich ändern, verbindlich sind der jeweilige Vertrag und die Angaben der KfW. Über die Formulare auf dieser Seite werden Anfragen an Fachbetriebe vermittelt, dafür erhält Solar.red eine Vergütung.
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