Von D. Volbracht
Das Wichtigste in Kürze
Eine Wärmepumpe kann ein Mehrfamilienhaus vollständig beheizen, auch im Altbau. Üblich ist eine zentrale Anlage, bei großem Bedarf als Kaskade aus mehreren Geräten. Über die Wirtschaftlichkeit entscheiden die Vorlauftemperatur, die Warmwasserbereitung und die Förderung.
- Verbreitung: rund 3,3 % der bestehenden Mehrfamilienhäuser heizen mit Wärmepumpe (Deutsche Energie-Agentur)
- Altbau: im Projekt LowEx-Bestand reichte der Tausch von 7 bis 9 % der Heizkörper für 55 °C Vorlauf
- Warmwasser: zentrale Großanlagen brauchen mindestens 60 °C am Speicheraustritt
- Eigentümergemeinschaft: Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- Mieterhöhung: höchstens 0,50 € je Quadratmeter und Monat innerhalb von sechs Jahren
- Förderung: 30 % Grundförderung, förderfähig sind 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
Was die Anlage für Ihr Haus kostet, hängt von Heizlast und Wärmequelle ab. Über das Formular fordern Sie Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region an und sehen, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt.
Kann man ein Mehrfamilienhaus mit einer Wärmepumpe heizen?
Ja, ein Mehrfamilienhaus lässt sich mit einer Wärmepumpe heizen. Die Technik ist dieselbe wie im Einfamilienhaus, nur größer: Die Wärmepumpe holt Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und bringt sie mit Strom auf die Temperatur, die Heizung und Warmwasser brauchen.
Verbreitet ist das noch nicht. Die Deutsche Energie-Agentur zählt in ihrem Praxisleitfaden rund 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser mit etwa 23 Millionen Wohnungen. Nur rund 3,3 % der bestehenden Mehrfamilienhäuser werden mit Wärmepumpen beheizt, im Neubau sind es 36 %.
Erfahrungen mit der Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus im Bestand liefert das Forschungsprojekt LowEx-Bestand von Fraunhofer ISE, Universität Freiburg und Karlsruher Institut für Technologie. In Karlsruhe versorgen Wärmepumpen dort zwei Gebäude mit je 30 Wohnungen aus dem Baujahr 1963. Über die Lebensdauer der Anlage halten die Forschenden mehr als 50 % weniger CO2 gegenüber einem Gas-Brennwertkessel für möglich.
Zentral, Kaskade, Hybrid oder je Wohnung: die Lösungen
Im Mehrfamilienhaus gibt es vier gängige Wege zur Wärmepumpe: eine zentrale Anlage, eine Kaskade, eine Hybridanlage oder Geräte je Wohnung. Welche Lösung passt, hängt davon ab, wie das Haus bisher beheizt wird.
| Lösung | So funktioniert sie | Vorteil | Passt zu |
|---|---|---|---|
| Zentrale Wärmepumpe | Ein Gerät versorgt das ganze Haus über die vorhandenen Leitungen | Geringer Platzbedarf, hohe Effizienz bei Teillast | Häuser mit Zentralheizung und überschaubarer Heizlast |
| Kaskade | Mehrere Wärmepumpen arbeiten zusammen | Mehr Flexibilität, fällt ein Gerät aus, heizen die anderen weiter | Größere Häuser mit hoher Heizlast |
| Hybridanlage | Wärmepumpe und zweiter Wärmeerzeuger, etwa ein Gaskessel | Kleinere Wärmepumpe, Reserve für sehr kalte Tage | Teilsanierte Häuser, begrenzter Stromanschluss |
| Wärmepumpe je Wohnung | Jede Wohnung bekommt ein eigenes Gerät | Kein Umbau auf Zentralheizung nötig | Häuser mit Etagenheizungen oder Einzelöfen |
Die zentrale Anlage ist in Deutschland der Regelfall, weil mehr als die Hälfte der Mehrfamilienhäuser schon einen zentralen Heizkessel hat. Die Wärmepumpe ersetzt dann den Kessel, Leitungen und Heizkörper bleiben.
Anders ist es bei Etagenheizungen. Der Umbau auf eine Zentralheizung ist laut Praxisleitfaden teuer, weil neue Leitungen durchs ganze Haus gelegt werden müssen. Kleine Luft-Luft-Wärmepumpen je Wohnung sind dort die günstigere Lösung.
Im Projekt LowEx-Bestand deckte die Wärmepumpe einer Hybridanlage in einem unsanierten Haus zwischen 50 und 83 % der Raumwärme. Nach der Sanierung der Gebäudehülle übernahm sie den Bedarf nahezu vollständig. Die Forschenden empfehlen, die Wärmepumpe gleich für den Zustand nach der Sanierung auszulegen.
Wie groß muss die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus sein?
Die nötige Leistung ergibt sich aus der Heizlast des Hauses, also der Wärmemenge, die es am kältesten Tag braucht. Sie hängt weit stärker vom Zustand der Gebäudehülle ab als von der Zahl der Wohnungen.
Der Praxisleitfaden rechnet das an einem Musterhaus vor: zwölf Wohnungen, 970 Quadratmeter, gebaut zwischen 1958 und 1978. Teilsaniert braucht das Haus 75 kW Heizleistung, vollsaniert nur noch 36 kW. Die Sanierung halbiert die Heizleistung also etwa.
Daraus lässt sich der Stromverbrauch überschlagen. Das teilsanierte Musterhaus braucht für Heizung und Warmwasser rund 174.000 Kilowattstunden Wärme im Jahr. Bei einer angenommenen Jahresarbeitszahl von 3 wären das rund 58.000 Kilowattstunden Strom. Vollsaniert sinkt der Wärmebedarf auf rund 83.000 Kilowattstunden und der Strombedarf auf rund 28.000 Kilowattstunden.
Die Jahresarbeitszahl gibt an, wie viel Wärme die Anlage übers Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Was das in Euro bedeutet, rechnet der Beitrag zu den Betriebskosten einer Wärmepumpe vor.
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus im Altbau nachrüsten
Eine Wärmepumpe lässt sich auch im Altbau-Mehrfamilienhaus nachrüsten, entscheidend ist die Vorlauftemperatur. Das ist die Temperatur, mit der das Heizwasser zu den Heizkörpern fließt. Je niedriger sie ist, desto weniger Strom braucht die Wärmepumpe.
Im Projekt LowEx-Bestand stieg die erwartete Jahresarbeitszahl einer Luft-Wärmepumpe um 0,13 je Grad, um das die mittlere Heizkreistemperatur sank. Fünf Grad weniger bringen demnach rechnerisch rund 0,65 mehr.
Die Forschenden tauschten gezielt nur die Heizkörper in den Räumen, die nach der Absenkung zu kalt geworden wären. Mit 7 bis 9 % neuen Heizkörpern ließ sich die Heizung auf 55 °C Vorlauf und 45 °C Rücklauf einstellen. Eine Fußbodenheizung war dafür nicht nötig.
Welche Heizkörper das sind, zeigt eine Heizlastberechnung Raum für Raum zusammen mit dem hydraulischen Abgleich. Dabei wird die Anlage so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er braucht. Der Abgleich ist zugleich Voraussetzung für die Förderung. Mehr zur Planung steht im Beitrag Wärmepumpe im Altbau.
Warmwasser und Legionellen
Das Warmwasser ist im Mehrfamilienhaus die größte technische Hürde für die Wärmepumpe. Zentrale Großanlagen müssen das Trinkwasser am Speicheraustritt auf mindestens 60 °C bringen, der Rücklauf der Zirkulation darf nicht unter 55 °C fallen. So sollen sich keine Legionellen vermehren, also Bakterien, die in lauwarmem Wasser wachsen.
Diese Temperaturen liegen deutlich über dem, was die Heizung braucht, und kosten Effizienz. Je besser das Haus gedämmt ist, desto mehr fällt das ins Gewicht: Im unsanierten Bestand macht das Warmwasser laut Praxisleitfaden rund 20 % des Wärmebedarfs aus, bei gutem Wärmeschutz über 50 %.
| Lösung | Prinzip | Zu beachten |
|---|---|---|
| Hochtemperatur-Wärmepumpe | Eigenes Gerät oder eigene Stufe nur für das Warmwasser | Höherer Stromverbrauch für diesen Teil |
| Frischwasserstation | Trinkwasser wird erst beim Zapfen erwärmt, gespeichert wird nur Heizwasser | Pufferspeicher muss einige Grad wärmer sein |
| Wohnungsstationen | Jede Wohnung erwärmt ihr Wasser selbst über einen Wärmetauscher | Gelten als Kleinanlagen und dürfen mit niedrigeren Temperaturen laufen |
| Elektrischer Durchlauferhitzer | Warmwasser getrennt von der Heizung, direkt mit Strom | Einfach nachzurüsten, höhere Betriebskosten |
Als Kleinanlage gilt eine Anlage mit weniger als 400 Litern Speicher und weniger als 3 Litern Wasser in der Leitung bis zur Zapfstelle. Deshalb sind Wohnungsstationen für Wärmepumpen so interessant: Die Heizung im Keller kann mit niedrigeren Temperaturen arbeiten.
Wärmequelle, Aufstellort und Schall
Die meisten Mehrfamilienhäuser nutzen die Außenluft als Wärmequelle, weil sie sich am einfachsten erschließen lässt. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht keine Bohrung und keine Genehmigung für die Quelle. Ihr Nachteil: Je kälter es draußen wird, desto weniger effizient arbeitet sie.
Erdsonden liefern das ganze Jahr über fast gleiche Temperaturen. Im Mehrfamilienhaus sind laut Praxisleitfaden Sonden bis 100 Meter Tiefe verbreitet. Wo der Platz für die Bohrungen fehlt, bleibt die Sole-Wasser-Wärmepumpe aber außen vor. Grundwasser kommt nur bei hohem Grundwasserstand infrage und muss genehmigt werden.
| Aufstellort | Vorteil | Zu klären |
|---|---|---|
| Im Freien neben dem Haus | Etabliert und meist am günstigsten | Schall für Bewohner und Nachbarn |
| Im Keller | Gerät geschützt, kaum sichtbar | Platz für Luftkanäle, Körperschall entkoppeln |
| Auf dem Dach | Kein Platzbedarf im Hof | Statik, Schall und Körperschall |
Der Schall ist im Mehrfamilienhaus heikler als im Einfamilienhaus, weil mehr Menschen nah am Gerät wohnen. Die KfW fördert deshalb auch die akustische Fachplanung. Reicht der Abstand nicht, hilft ein anderer Standort oder eine Schallschutzhaube.
Eigentümergemeinschaft: Beschluss und Antrag
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung über die neue Heizung. Die zentrale Heizungsanlage gehört zum Gemeinschaftseigentum. Nach § 25 des Wohnungseigentumsgesetzes entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Auch der Förderantrag läuft gemeinsam. Bei einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum stellt laut KfW die Verwaltung als bevollmächtigte Person den Antrag für die Grundförderung. Gibt es keine Verwaltung, übernimmt das ein bevollmächtigter Eigentümer.
- Grundlagen beschaffen: Heizlast, Zustand der Heizkörper und mögliche Aufstellorte vom Fachbetrieb oder Energieberater ermitteln lassen.
- Angebote einholen: Mindestens zwei Angebote auf derselben Grundlage, damit die Versammlung vergleichen kann.
- Beschluss fassen: Heizungstausch, Finanzierung und Verteilung der Kosten in der Eigentümerversammlung beschließen.
- Antrag stellen: Die Verwaltung beantragt die Grundförderung, bevor die Arbeiten beginnen.
- Boni nachreichen: Wer seine Wohnung selbst bewohnt, beantragt Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus mit einem Zusatzantrag.
Heizt eine Wohnung mit einer eigenen Etagenheizung, ist das Sondereigentum. Dann stellt der Eigentümer der Wohnung den Antrag selbst.
Vermieter und Mieter: Mietumlage und Heizkostenabrechnung
Vermieter dürfen einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen, das Gesetz setzt dafür enge Grenzen. Nimmt der Vermieter die Förderung in Anspruch, darf er nach § 559e des Bürgerlichen Gesetzbuchs die jährliche Miete um 10 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Die Fördermittel werden vorher abgezogen, dazu pauschal 15 % für ohnehin fällige Erhaltung.
Der Deckel schützt die Mieter: Die Monatsmiete darf wegen der neuen Heizung innerhalb von sechs Jahren um höchstens 0,50 € je Quadratmeter steigen. Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern sind das rechnerisch höchstens 35 € im Monat.
Die Heizkostenverordnung gilt auch für Wärmepumpen. Mindestens 50 und höchstens 70 % der Betriebskosten der zentralen Heizung werden nach dem gemessenen Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche oder umbautem Raum. Der Strom der Wärmepumpe zählt zu den Betriebskosten. Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, dürfen Mieter ihren Anteil um 15 % kürzen.
Strom vom eigenen Dach senkt die Betriebskosten zusätzlich. Wie sich Solarstrom im Haus an die Bewohner weitergeben lässt, erklärt der Beitrag PV-Strom an Mieter verkaufen.
Was kostet eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus? Förderung und Stichtage
Einen seriösen Pauschalpreis für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus gibt es nicht. Wärmequelle, Leistung, Warmwasserlösung und Umbauten im Haus verschieben den Preis zu stark. Verlässlich ist der Rahmen der Förderung: Die KfW erkennt je nach Zahl der Wohnungen einen festen Höchstbetrag an.
| Haus | Förderfähige Kosten bis | Grundförderung 30 % bis | Je Wohneinheit |
|---|---|---|---|
| 2 Wohneinheiten | 43.000 € | 12.900 € | 21.500 € |
| 4 Wohneinheiten | 73.000 € | 21.900 € | 18.250 € |
| 6 Wohneinheiten | 103.000 € | 30.900 € | 17.167 € |
| 8 Wohneinheiten | 119.000 € | 35.700 € | 14.875 € |
| 12 Wohneinheiten | 151.000 € | 45.300 € | 12.583 € |
| 20 Wohneinheiten | 215.000 € | 64.500 € | 10.750 € |
Förderrechner: Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
Die Kosten liegen unter dem Höchstbetrag, die Grundförderung gilt für die gesamte Summe.
Eigene Rechnung nach der Staffel der KfW (Zuschuss 458), nur Grundförderung. Boni für selbst genutzte Wohnungen sind nicht enthalten. Kein Ersatz für die Bestätigung zum Antrag durch den Fachbetrieb.
Die förderfähigen Kosten verteilen sich laut KfW zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen. Kostet die Anlage mehr als den Höchstbetrag, wird der Rest nicht bezuschusst.
| Position | Wert | Bedingung oder Stichtag |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle Antragsteller, auch für vermietete Wohnungen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Nur für die selbst genutzte Wohnung, per Zusatzantrag. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt für Anträge ab 01.08.2028 |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % | Nur für die selbst genutzte Wohnung, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 € |
| Höchster Fördersatz | 70 %, in Sonderfällen 80 % | 80 % nur bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 € |
| Erste Wohneinheit | 28.000 € | Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € |
| Zusatzantrag | 6 Monate | Spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags |
| Alter des Gebäudes | Mindestens 5 Jahre | Bauantrag oder Bauanzeige liegt bei Antragstellung so lange zurück |
| Eigentümer laut Grundbuch | Privatperson oder Eigentümergemeinschaft | GbR und juristische Personen nutzen die Heizungsförderung für Unternehmen (459) |
| Mieterhöhung | 10 % der Kosten im Jahr, höchstens 0,50 € je m² und Monat | Innerhalb von sechs Jahren, Fördermittel werden abgezogen |
| Abrechnung | 50 bis 70 % nach Verbrauch | Heizkostenverordnung, gilt auch für Wärmepumpen |
Stand: 8. Oktober 2026. Die Förderung steht laut KfW unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für die Vermieter heißt das: Auf vermietete Wohnungen gibt es nur die Grundförderung. Die Boni sind an die selbst genutzte Wohnung gebunden und werden nur für diese eine Wohnung gezahlt. Wie der Antrag abläuft, erklärt der Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung, Wege zur Finanzierung zeigt der Beitrag zum Wärmepumpen-Kredit.
So gehen Sie vor
Die Planung beginnt im Mehrfamilienhaus mit Zahlen zum Gebäude, erst danach geht es um Geräte. Diese Reihenfolge verhindert, dass die Anlage zu groß oder zu klein wird.
- Heizlast berechnen lassen: Raum für Raum, die Leistung des alten Kessels ist kein Maßstab. Eine erste Orientierung gibt der Wärmepumpen-Rechner.
- Vorlauftemperatur testen: Die alte Heizung an kalten Tagen auf 55 °C stellen und prüfen, welche Räume nicht warm werden.
- Warmwasser klären: Zentral mit 60 °C oder dezentral über Wohnungsstationen. Diese Entscheidung bestimmt die Effizienz der ganzen Anlage.
- Aufstellort und Schall prüfen: Hof, Keller oder Dach, mit Schallberechnung für Bewohner und Nachbarn.
- Stromanschluss anfragen: Beim Netzbetreiber klären, ob der Hausanschluss für die Leistung der Wärmepumpe reicht.
- Angebote vergleichen: Alle Angebote sollten dieselbe Heizlast zugrunde legen. Worauf es ankommt, zeigt der Beitrag Wärmepumpen-Angebote vergleichen.
- Förderung vor dem Auftrag beantragen: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine Klausel, nach der er erst mit der Förderzusage gilt.
Welche Hersteller Geräte für große Leistungen anbieten und wie sie abschneiden, zeigt der Wärmepumpen-Test.
Häufige Fragen
Kann man mit einer Wärmepumpe ein Mehrfamilienhaus heizen?
Ja. Wärmepumpen heizen auch Mehrfamilienhäuser, meist als zentrale Anlage im Keller oder vor dem Haus. Bei großem Wärmebedarf werden mehrere Geräte zu einer Kaskade zusammengeschaltet. Laut Praxisleitfaden der Deutschen Energie-Agentur werden rund 3,3 Prozent der bestehenden Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen beheizt.
Was kostet eine Wärmepumpe für ein 6-Familienhaus?
Einen belastbaren Pauschalpreis gibt es nicht, weil Wärmequelle, Leistung und Umbauten im Haus den Preis bestimmen. Fest steht der Rahmen der Förderung: Die KfW erkennt für sechs Wohneinheiten bis zu 103.000 Euro als förderfähige Kosten an. Die Grundförderung von 30 Prozent ergibt daraus rechnerisch bis zu 30.900 Euro Zuschuss.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?
Die KfW zahlt im Programm 458 eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Anerkannt werden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus gibt es nur für eine selbst genutzte Wohnung.
Funktioniert eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus auch im Altbau?
In vielen Fällen ja. Im Forschungsprojekt LowEx-Bestand von Fraunhofer ISE, Universität Freiburg und KIT genügte es, 7 bis 9 Prozent der Heizkörper zu tauschen, um die Heizung auf 55 Grad Vorlauf und 45 Grad Rücklauf abzusenken. Je niedriger diese Temperaturen, desto sparsamer arbeitet die Wärmepumpe.
Ist eine Wärmepumpe in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubt?
Ja. Die zentrale Heizung gehört zum Gemeinschaftseigentum, über den Tausch entscheidet die Eigentümerversammlung. Nach Paragraf 25 des Wohnungseigentumsgesetzes entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Den Förderantrag stellt die Verwaltung als bevollmächtigte Person.
Darf der Vermieter die Kosten der Wärmepumpe auf die Miete umlegen?
Ja, in Grenzen. Nimmt der Vermieter die Förderung in Anspruch, darf er nach Paragraf 559e des Bürgerlichen Gesetzbuchs die jährliche Miete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der Fördermittel erhöhen. Die Monatsmiete darf dadurch innerhalb von sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter steigen.
Wie funktioniert die Heizkostenabrechnung bei einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?
Abgerechnet wird nach Verbrauch. Die Heizkostenverordnung gilt auch für Wärmepumpen. Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Betriebskosten der zentralen Heizung werden nach dem gemessenen Wärmeverbrauch verteilt, der Rest nach Wohnfläche oder umbautem Raum. Der Strom für die Wärmepumpe zählt zu den Betriebskosten.
Welche Wärmepumpe eignet sich für ein Mehrfamilienhaus?
Am häufigsten ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe, weil sich die Außenluft am einfachsten erschließen lässt. Erdsonden liefern gleichmäßigere Temperaturen, brauchen aber Platz für die Bohrungen. In teilsanierten Häusern kann eine Hybridanlage mit einem zweiten Wärmeerzeuger für sehr kalte Tage sinnvoll sein.
Wie funktioniert die Warmwasserbereitung mit Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?
Zentrale Großanlagen müssen das Trinkwasser wegen der Legionellen auf mindestens 60 Grad am Speicheraustritt bringen. Das kostet die Wärmepumpe Effizienz. Der Praxisleitfaden der Deutschen Energie-Agentur nennt als Lösungen eine Hochtemperatur-Wärmepumpe, eine Frischwasserstation oder Wohnungsstationen, die als Kleinanlagen mit niedrigeren Temperaturen laufen dürfen.
Lässt sich eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus nachrüsten?
Ja. Die vorhandenen Heizkörper und Leitungen bleiben in der Regel erhalten, getauscht werden der Wärmeerzeuger und einzelne zu kleine Heizkörper. Geklärt werden müssen der Aufstellort, der Schallschutz, die Warmwasserbereitung und der Stromanschluss des Hauses.
Fazit
Die Wärmepumpe funktioniert im Mehrfamilienhaus, auch im Altbau. Die Forschung zeigt, dass oft wenige neue Heizkörper genügen, um die Temperaturen ausreichend zu senken. Schwieriger als die Heizung ist das Warmwasser, hier lohnt der Blick auf Wohnungsstationen oder eine Frischwasserstation.
Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter zählen daneben die Regeln: Beschluss mit Stimmenmehrheit, Grundförderung von 30 % auf einen festen Höchstbetrag je Wohnung und eine gedeckelte Umlage auf die Miete. Lassen Sie zuerst die Heizlast berechnen und holen Sie dann mehrere Angebote auf derselben Grundlage ein.
Den Preis für Ihr Haus erfahren Sie nur vom Fachbetrieb. Über das Formular erhalten Sie Angebote von Installateuren aus Ihrer Region und können sie nebeneinanderlegen.
Quellen und Methodik
Alle Zahlen stammen aus den folgenden Quellen. Eigene Rechnungen sind die Fördertabelle, der Strombedarf des Musterhauses und das Mietbeispiel. Keine Rechtsberatung.
- Deutsche Energie-Agentur: Praxisleitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern - Bestand, Lösungen, Warmwasser, Wärmequellen und Musterhaus
- Energieforschung des Bundes: Wärmepumpen bei der Sanierung von Mehrfamilienhäusern - Ergebnisse des Projekts LowEx-Bestand
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458) - Fördersätze, Höchstbeträge, Antrag für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 559e Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage - Umlage und Kappungsgrenze
- Heizkostenverordnung: § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme - Abrechnung nach Verbrauch
Hinweis: Die Angaben zum Musterhaus und zu den Forschungsprojekten sind Beispiele und kein Befund für ein einzelnes Gebäude. Fördersätze, Höchstbeträge und gesetzliche Regeln können sich ändern. Die Hinweise zu Mietrecht, Wohnungseigentum und Abrechnung ersetzen keine Rechtsberatung. Für ein verbindliches Angebot und die Auslegung wenden Sie sich an einen Fachbetrieb. Alle Angaben ohne Gewähr.
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