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Das Wichtigste in Kürze

Eine Strom-Cloud verbucht den Solarstrom, den Ihre PV-Anlage ins Netz einspeist, als Guthaben und liefert dafür später Netzstrom zurück; physisch gespeichert wird nichts. 2026 ist das klassische Cloud-Modell fast vom Markt verschwunden, und laut Verbraucherzentrale lohnt sich ein solcher Tarif gegenüber normalen Stromtarifen oft nicht.

  • SENEC.Cloud: SENEC hat das Stromtarifgeschäft eingestellt und kündigt die Cloud-Verträge; laut Verbraucherzentrale Niedersachsen endet das Stromgeschäft zum 30. November 2026
  • Klassische Cloud mit Neukunden: die NewEnergyCloud von GreenStone Energy, laut Preisübersicht ab 33,95 € im Monat für 1.000 kWh, in einzelnen Netzgebieten abweichend (Herstellerangabe)
  • Umgestellt: sonnen ersetzt die sonnenFlat direkt durch den Tarif EnergyFix, E3/DC bietet seit 30. September 2026 die Tarife AI 360° POWER, LichtBlick einen dynamischen Tarif
  • Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh für Anlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 (Bundesnetzagentur); bei der Cloud geht sie an den Anbieter
  • Strompreis 2026: 37,2 ct/kWh im Musterhaushalt (BDEW, zitiert vom Fraunhofer ISE); im Rechenbeispiel kostet die Cloud effektiv 33,2 ct je kWh, ein normaler Tarif nach Abzug der Vergütung 29,5 ct
  • Neue Alternative: Energy Sharing nach § 42c EnWG, das Netzbetreiber seit dem 1. Juni 2026 im eigenen Bilanzierungsgebiet ermöglichen müssen

Was ist eine Strom-Cloud und wie funktioniert sie?

Eine Strom-Cloud ist ein Abrechnungsmodell für PV-Anlagen: Der Anbieter schreibt den eingespeisten Solarstrom einem virtuellen Konto gut und liefert abends, nachts und im Winter Netzstrom bis zur vereinbarten Freistrommenge. Laut Verbraucherzentrale wird der Strom dabei nicht physisch gespeichert, sondern bilanziert, meist über ein Jahr.

Der Begriff Cloud führt deshalb in die Irre. Ihr Überschuss fließt über den Einspeisezähler ins öffentliche Netz und wird dort sofort von anderen verbraucht. Was Sie später beziehen, kommt aus dem allgemeinen Netz. Die Cloud ist also ein Stromliefervertrag mit Pauschale, bei dem der Anbieter im Gegenzug Ihre Einspeisevergütung erhält.

Tagsüber speist die PV-Anlage Überschuss ins Netz ein, der Anbieter bucht ihn als Guthaben auf ein virtuelles Konto. Abends und im Winter bezieht der Haushalt Netzstrom, der vom Guthaben abgezogen wird. Die Einspeisevergütung erhält der Anbieter. Bezug über die Freistrommenge hinaus kostet extra. PV-Anlage tagsüber Überschuss Stromnetz Strom wird verbraucht Cloud-Konto Guthaben in kWh Buchung, keine Speicherung Haushalt abends, im Winter Abzug vom Guthaben Anbieter erhält Einspeisevergütung
Schema einer klassischen Strom-Cloud: Der Strom wird bilanziert, nicht gespeichert. Eigene Darstellung.

Wichtig ist die Unterscheidung zu den neueren Prosumer-Tarifen. Dynamische Tarife oder Direktvermarktung mit Bonus heißen im Marketing manchmal ebenfalls Cloud, arbeiten aber ohne Guthabenkonto: Sie zahlen für jede bezogene Kilowattstunde den Tarifpreis und bekommen für die Einspeisung Vergütung oder Marktwert.

Welche Strom-Cloud-Anbieter gibt es 2026?

Eine klassische Strom-Cloud mit Guthabenkonto bietet für Neukunden im Oktober 2026 vor allem noch die NewEnergyCloud von GreenStone Energy an. SENEC hat sein Cloud-Geschäft eingestellt, E.ON die SolarCloud schon 2021. sonnen, E3/DC und LichtBlick haben auf Fixpreis-, Direktvermarktungs- oder dynamische Tarife umgestellt, die ohne virtuelles Guthaben arbeiten.

Strom-Cloud-Anbieter und Nachfolgetarife, Stand Oktober 2026; Angaben laut Anbieter (Herstellerangaben), Preise ohne Gewähr
AnbieterProduktStatusModellEigener Speicher
GreenStone EnergyNewEnergyCloudbuchbarklassische Cloud mit Freistrompaketen ab 33,95 €/Monatnicht nötig
SENECSENEC.Cloudeingestellt, Verträge werden gekündigtCloud mit abgetretener EinspeisevergütungSENEC-System
sonnenEnergyFix (ersetzt sonnenFlat direkt)buchbarStromtarif, optional Direktvermarktung für 3,99 €/Monatfür Direktvermarktung sonnenBatterie Eco 8 oder neuer
E3/DCAI 360° POWER FIX, POWER SHAREFIX buchbar, SHARE angekündigt (30.09.2026)Prosumer-Tarif, bei FIX fester Bezugspreis für 12 MonateE3/DC-System, intelligentes Messsystem
LichtBlickStromWallet Dynamic Probuchbardynamischer Tarif mit Steuerung, Einspeisung zur EEG-Vergütungnicht nötig; kompatible SMA- oder Viessmann-Hardware und Smart Meter
E.ONSolarCloudseit 2021 vom Marktentfälltentfällt
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GreenStone Energy: NewEnergyCloud

Die NewEnergyCloud ist laut Anbieter hardwareunabhängig und funktioniert mit jeder PV-Anlage. Die Pakete reichen von 1.000 kWh für 33,95 € bis 18.000 kWh für 436 € im Monat. Die Einspeisevergütung wird an den Lieferanten ausgezahlt; nach Anbieterangabe verlieren Sie sie nur für die Strommenge, die Sie über die Cloud nutzen. Optionen für Wärmepumpe (SolHeat), Wallbox (Cloud-to-Car, jeweils mit eigenem, unterbrechbarem Zähler) und eine weitere Abnahmestelle (Cloud-to-Share) kosten je 9,99 € Grundpreis im Monat; der Verbrauch von Wärmepumpe und Wallbox wird zusätzlich mit 0,27 bis 0,33 €/kWh berechnet. GreenStone nennt eine eingeschränkte Preisgarantie bis 31. Dezember 2027 und eine Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten.

sonnen: EnergyFix statt sonnenFlat direkt

sonnen hat die sonnenFlat direkt durch den Tarif EnergyFix ersetzt, den laut Anbieter auch Neukunden ohne PV-Anlage oder sonnenBatterie abschließen können. Wer eine sonnenBatterie Eco 8 oder neuer und ein intelligentes Messsystem hat, kann für 3,99 € im Monat die Direktvermarktung buchen und erhält dann 1 ct mehr je eingespeiste kWh als mit der EEG-Förderung, bei Anlagen bis 24,99 kWp. Darauf baut das Modul sonnenVPP auf, für das sonnen mindestens 50 € im Jahr garantiert. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. EnergyFix ist ein Fixpreistarif ohne Guthabenkonto.

E3/DC: AI 360° POWER

Die frühere Seite zu E3/DC ZERO ist nicht mehr erreichbar. Am 30. September 2026 hat E3/DC die Tarife AI 360° POWER FIX und AI 360° POWER SHARE vorgestellt; FIX ist verfügbar, SHARE soll in Kürze folgen. Beide setzen ein intelligentes Messsystem voraus; bei FIX ist der Bezugspreis während der 12-monatigen Mindestlaufzeit fest. Mehr zum System steht im Beitrag zum E3/DC-Hauskraftwerk.

LichtBlick: StromWallet Dynamic Pro

LichtBlick bietet keine Cloud mit Guthaben mehr an, sondern den dynamischen Tarif StromWallet Dynamic Pro, der den Strombezug in günstige Börsenstunden verschiebt. Nötig ist ein Smart Meter; dessen Installation übernimmt laut LichtBlick der Anbieter. In der Variante für SMA-Anlagen mit Sunny Home Manager 2.0 wird überschüssiger Solarstrom laut SMA zur individuellen EEG-Vergütung eingespeist; sie steht für Anlagen bis 25 kWp offen. Einen Preis nennen die Produktseiten nicht; Details stehen im Beitrag zu LichtBlick Strom.

SENEC.Cloud gekündigt: Welche Alternative gibt es?

Wer eine gekündigte SENEC.Cloud hatte, braucht ab Vertragsende einen neuen Stromliefervertrag und erhält die Einspeisevergütung wieder selbst. SENEC hat nach eigener Aussage das Stromtarifgeschäft vollständig eingestellt; das Vertragsende steht im Kündigungsbrief. Als Alternative kommen ein normaler Stromtarif, ein dynamischer Tarif oder eine andere Cloud in Frage.

Laut SENEC wird mit dem Ende des Vertrags die Abtretung der Einspeisevergütung an SENEC automatisch aufgehoben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die sich auf die Bundesnetzagentur stützt, stellt die SENEC GmbH ihr Stromgeschäft zum 30. November 2026 ein. Die Speicher selbst betreut SENEC weiter: Die rund 186.000 SENEC-Bestandskunden insgesamt bleiben laut Unternehmen im Bestandskundengeschäft, ebenso alle Systeme, die bis zum 31. Dezember 2026 installiert werden.

  • Vertragsende notieren: Das Datum steht im Kündigungsschreiben von SENEC. Bis dahin läuft die Belieferung.
  • Neuen Stromvertrag rechtzeitig abschließen: Sonst rutschen Sie in die Grund- oder Ersatzversorgung des örtlichen Versorgers, die meist teurer ist.
  • Einspeisevergütung prüfen: Nach Ende der Abtretung zahlt der Netzbetreiber wieder direkt an Sie. Kontoverbindung beim Netzbetreiber hinterlegen.
  • Dynamischen Tarif rechnen: Mit Speicher und Smart Meter lässt sich Bezug in günstige Stunden legen. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, mehr dazu beim Smart Meter für die PV-Anlage.
  • Andere Cloud nur nach Gegenrechnung: Die Rechnung im nächsten Abschnitt zeigt, worauf es ankommt.

Was kostet eine Strom-Cloud im Monat?

Eine Strom-Cloud kostet je nach Freistrommenge zwischen rund 34 und mehreren hundert Euro im Monat. Bei der NewEnergyCloud sind es laut Preisübersicht 33,95 € für 1.000 kWh, 58,95 € für 2.000 kWh, 82,95 € für 3.000 kWh und 131,95 € für 5.000 kWh. Hinzu kommt der Verzicht auf die Einspeisevergütung für die genutzte Strommenge.

33,95 €/Monat
1.000 kWh Freistrom
82,95 €/Monat
3.000 kWh Freistrom
0,29 €/kWh
Mehrverbrauch ab
7,70 ct/kWh
Einspeisevergütung bis 10 kW
NewEnergyCloud: Freistrompakete und Monatspreise laut Preisübersicht von GreenStone Energy, abgerufen am 19. Oktober 2026 (Herstellerangabe)
Freistrommenge pro JahrPreis pro MonatPreis pro JahrRechnerisch je kWh
1.000 kWh33,95 €407,40 €40,7 ct
2.000 kWh58,95 €707,40 €35,4 ct
3.000 kWh82,95 €995,40 €33,2 ct
5.000 kWh131,95 €1.583,40 €31,7 ct
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Der Preis je kWh in der letzten Spalte ist eine eigene Rechnung und gilt nur, wenn Sie die Freistrommenge vollständig nutzen. Wer weniger verbraucht, zahlt rechnerisch mehr je kWh. Wer mehr braucht, zahlt den Mehrverbrauch mit 0,29 oder 0,36 € je kWh, je nach Stufe. Für Anlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 beträgt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung laut Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh; diese Einnahme geht bei der Cloud für die genutzte Menge an den Anbieter.

Lohnt sich eine Strom-Cloud? Rechenbeispiel 2026

Eine Strom-Cloud lohnt sich nur, wenn sie zusammen mit der abgegebenen Einspeisevergütung billiger ist als ein normaler Stromtarif. Die Verbraucherzentrale schreibt im August 2026, dass sich ein solcher Tarif gegenüber normalen Stromtarifen oft nicht lohnt, wegen hoher Grundgebühren, begrenzter Freistrommengen und teurem Mehrbezug. Das Rechenbeispiel zeigt, warum.

Rechenbeispiel: 3.000 kWh Reststrom pro Jahr

Annahmen: Ein Haushalt bezieht trotz PV-Anlage 3.000 kWh im Jahr aus dem Netz und speist mindestens ebenso viel ein. Anlage bis 10 kW, Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh, Strompreis 37,2 ct/kWh (BDEW-Musterhaushalt 2026).

  • Mit Cloud (3.000-kWh-Paket): 995,40 € im Jahr; die Einspeisevergütung für 3.000 kWh (231 €) geht an den Anbieter
  • Ohne Cloud: 1.116 € für 3.000 kWh Netzstrom minus 231 € Einspeisevergütung = 885 € im Jahr
  • Unterschied: rund 110 € pro Jahr zugunsten des normalen Tarifs

Eigene Rechnung mit Anbieterpreisen und Durchschnittswerten. Je bezogener Kilowattstunde kostet die Cloud so effektiv 33,2 ct, der normale Tarif nach Abzug der Vergütung 29,5 ct. Ein günstigerer Stromtarif vergrößert den Abstand, ein teurerer verkleinert ihn; gleichauf läge die Cloud in diesem Beispiel erst bei einem Strompreis von rund 40,9 ct/kWh.

Für wen kann eine Cloud trotzdem passen? Für Haushalte, die einen festen Monatsbetrag ohne Nachzahlungsrisiko wollen und deren lokaler Stromtarif deutlich über dem Durchschnitt liegt. Wer seinen Eigenverbrauch erhöhen kann, senkt dagegen den Reststrom und braucht ein kleineres Paket, was die Cloud wiederum weniger attraktiv macht. Laut Fraunhofer ISE liegt der Eigenverbrauch ohne Speicher meist bei 20 bis 40 Prozent und verdoppelt sich mit Speicher typischerweise.

Strom-Cloud für bestehende PV-Anlage und ohne Speicher

Eine Strom-Cloud für eine bestehende PV-Anlage ohne Speicher ist 2026 möglich, aber nur bei herstellerunabhängigen Anbietern. Die NewEnergyCloud arbeitet laut GreenStone unabhängig von der Hardware. Die früheren Cloud-Modelle von SENEC, sonnen und E3/DC waren dagegen an den Speicher des Herstellers gebunden und sind heute eingestellt oder umgestellt.

Technisch braucht jede Cloud einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst, also mindestens einen Zweirichtungs- oder Einspeisezähler. Die neueren Prosumer-Tarife von sonnen, E3/DC und LichtBlick setzen zusätzlich ein intelligentes Messsystem voraus. Wer später einen Speicher ergänzen will, findet die Optionen im Beitrag zum PV-Speicher nachrüsten.

Strom-Cloud oder Batteriespeicher?

Ein Batteriespeicher speichert Solarstrom tatsächlich im Haus und erhöht den Eigenverbrauch, eine Strom-Cloud verbucht ihn nur. Laut Fraunhofer ISE verdoppelt ein Speicher den Eigenverbrauch typischerweise. Der Speicher kostet einmalig, die Cloud monatlich; Ersatzstrom bei Netzausfall kann nur ein passend ausgelegter Speicher liefern, nie eine Cloud.

Strom-Cloud und Batteriespeicher im Vergleich (qualitativ)
KriteriumStrom-CloudBatteriespeicher
Speicherungbilanziell, kein physischer Speicherphysisch im Haus
Kostenartmonatliche Pauschale plus abgegebene Einspeisevergütungeinmalige Anschaffung
Eigenverbrauchunverändert, nur rechnerisch höhertypischerweise verdoppelt (Fraunhofer ISE)
Strom bei Netzausfallneinmöglich bei ersatzstromfähigem System
AnbieterrisikoVertrag kann enden, wie bei SENECGerät bleibt Ihr Eigentum
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Ob sich ein Speicher rechnet, hängt von Größe und Preis je nutzbarer Kilowattstunde ab; die aktuellen Werte und Faustformeln stehen im Beitrag zum Batteriespeicher für die PV-Anlage.

Alternativen zur Strom-Cloud

Die wichtigsten Alternativen zur Strom-Cloud sind 2026 die normale Einspeisung mit einem günstigen Stromtarif, ein dynamischer Stromtarif, die Direktvermarktung mit Bonus und das neue Energy Sharing nach § 42c EnWG. Alle vier lassen Ihnen die Einspeisevergütung oder den Marktwert und rechnen jede bezogene Kilowattstunde einzeln ab.

Einspeisung plus günstiger Stromtarif

Die einfachste Lösung: Überschuss ins Netz speisen, die Einspeisevergütung behalten und den Reststrom beim günstigsten Lieferanten kaufen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2027 steht die Vergütung noch nicht fest; laut Bundesnetzagentur wird eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2026 parlamentarisch beraten.

Dynamischer Stromtarif

Ein dynamischer Tarif folgt den Börsenpreisen. Mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox lässt sich Netzbezug in günstige Stunden verlegen. Ein Beispiel ist der Tarif von Ostrom; nötig ist ein intelligentes Messsystem.

Energy Sharing nach § 42c EnWG

Seit dem 1. Juni 2026 müssen Netzbetreiber ermöglichen, dass Betreiber von Anlagen mit erneuerbaren Energien ihren Strom mit anderen Letztverbrauchern im selben Bilanzierungsgebiet teilen; ab dem 1. Juni 2028 auch im direkt angrenzenden Netzgebiet derselben Regelzone. Voraussetzung sind ein Liefervertrag, ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung mit Aufteilungsschlüssel und eine viertelstündliche Messung an Anlage und jeder Verbrauchsstelle; betreiben dürfen Privatpersonen oder Gesellschaften von Letztverbrauchern, nicht überwiegend gewerblich. Für den übrigen Strom wählt jeder Abnehmer seinen Lieferanten frei. Wie gemeinsame Versorgung im Mehrfamilienhaus funktioniert, zeigt der Beitrag zum PV-Strom an Mieter verkaufen.

Vor- und Nachteile der Strom-Cloud

Der größte Vorteil der Strom-Cloud ist ein planbarer Monatsbetrag ohne eigene Speicherinvestition, der größte Nachteil der Preis: Mit Pauschale und abgegebener Einspeisevergütung ist sie meist teurer als ein normaler Tarif. Dazu kommt das Anbieterrisiko, das die Kündigung der SENEC.Cloud-Verträge 2026 gezeigt hat.

Vorteile

  • fester Monatsbetrag bis zur Freistrommenge
  • keine Speicherinvestition bei herstellerunabhängigen Angeboten
  • Zusatzoptionen etwa für Heizstrom oder mehrere Haushalte buchbar

Nachteile

  • meist teurer als Einspeisevergütung plus normaler Tarif
  • Einspeisevergütung geht für die genutzte Menge an den Anbieter
  • teurer Mehrverbrauch über die Freistrommenge
  • kein Strom bei Netzausfall, kein höherer realer Eigenverbrauch
  • Anbieter können das Modell einstellen

Häufige Fragen

Welcher Stromanbieter bietet eine Strom-Cloud an?

Eine klassische Strom-Cloud mit Guthabenkonto bietet für Neukunden im Oktober 2026 vor allem GreenStone Energy mit der NewEnergyCloud an. SENEC hat sein Stromtarifgeschäft eingestellt, E.ON die SolarCloud schon 2021. sonnen, E3/DC und LichtBlick bieten stattdessen Fix-, Direktvermarktungs- oder dynamische Tarife ohne virtuelles Guthaben an.

Was kostet eine Strom-Cloud im Monat?

Eine Strom-Cloud kostet je nach Freistrommenge ab rund 34 Euro im Monat. Die NewEnergyCloud verlangt laut Preisübersicht monatlich 33,95 Euro für 1.000 kWh Jahresmenge, 82,95 Euro für 3.000 kWh und 131,95 Euro für 5.000 kWh. Mehrverbrauch kostet 0,29 bis 0,36 Euro je kWh, und die Einspeisevergütung für die genutzte Menge geht an den Anbieter.

Lohnt sich eine Strom-Cloud?

Meist nicht. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich ein Cloud-Tarif gegenüber normalen Stromtarifen oft nicht. In einer Beispielrechnung mit 3.000 kWh Reststrom kostet die Cloud rund 995 Euro im Jahr, wobei die Einspeisevergütung an den Anbieter geht. Ein normaler Tarif bei 37,2 ct/kWh kostet nach Abzug der eigenen Vergütung rund 885 Euro. Gleichauf läge die Cloud erst bei rund 40,9 ct/kWh.

Was mache ich, wenn meine SENEC.Cloud gekündigt wurde?

Schließen Sie vor dem Vertragsende aus dem Kündigungsbrief einen neuen Stromliefervertrag ab, sonst landen Sie in der meist teureren Grund- oder Ersatzversorgung. Mit dem Vertragsende hebt SENEC die Abtretung der Einspeisevergütung auf, sie fließt dann wieder an Sie. Der SENEC-Speicher arbeitet weiter und wird laut Unternehmen im Bestandskundengeschäft betreut.

Gibt es eine Strom-Cloud für bestehende PV-Anlagen ohne Speicher?

Ja, herstellerunabhängige Angebote wie die NewEnergyCloud von GreenStone Energy funktionieren laut Anbieter mit jeder PV-Anlage und ohne eigenen Speicher. Nötig ist ein Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Die früheren Cloud-Modelle von SENEC, sonnen und E3/DC setzten dagegen den Speicher des jeweiligen Herstellers voraus.

Wird der Strom in der Cloud wirklich gespeichert?

Nein. Laut Verbraucherzentrale wird der Strom nicht irgendwo physisch gespeichert, sondern bilanziert, meist über ein Jahr. Ihr Überschuss wird im Netz sofort von anderen verbraucht, und was Sie später beziehen, ist Netzstrom. Die Cloud ist damit ein Stromliefervertrag mit Pauschale, für den Sie dem Anbieter Ihre Einspeisevergütung überlassen.

Was ist besser, Strom-Cloud oder Batteriespeicher?

Für die meisten Eigenheime ist der Batteriespeicher die bessere Wahl, weil er den Eigenverbrauch laut Fraunhofer ISE typischerweise verdoppelt und keine monatlichen Gebühren kostet. Ein passend ausgelegtes System kann zudem bei Netzausfall Strom liefern. Die Cloud bucht Strom nur um und kann, wie bei SENEC 2026, vom Anbieter beendet werden.

Kann ich die Strom-Cloud mit Wärmepumpe oder für mehrere Haushalte nutzen?

Bei der NewEnergyCloud ja: Für Wärmepumpe und Wallbox mit eigenem, unterbrechbarem Zähler sowie für eine weitere Abnahmestelle bietet GreenStone Optionen für je 9,99 Euro Grundpreis im Monat an, der Verbrauch kostet extra. Eine gesetzliche Alternative für mehrere Haushalte ist das Energy Sharing nach § 42c EnWG, das Netzbetreiber seit dem 1. Juni 2026 im eigenen Bilanzierungsgebiet ermöglichen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Strom-Cloud und dynamischem Stromtarif?

Die Strom-Cloud rechnet über ein Guthaben ab: Sie zahlen eine Pauschale für eine feste Freistrommenge und geben dafür die Einspeisevergütung ab. Beim dynamischen Tarif zahlen Sie jede bezogene Kilowattstunde zum stündlich wechselnden Börsenpreis und behalten die Vergütung. Mit Speicher oder Wärmepumpe lässt sich der Bezug dann in günstige Stunden verschieben.

Fazit

Die Strom-Cloud ist 2026 ein Auslaufmodell: SENEC kündigt seine Cloud-Kunden, sonnen, E3/DC und LichtBlick haben auf Tarife ohne Guthaben umgestellt, und eine klassische Cloud mit Neukundenangebot gibt es kaum noch. Rechnerisch ist sie meist teurer als Einspeisevergütung plus normaler Stromtarif.

Wer die Stromkosten mit der eigenen PV-Anlage senken will, kommt mit höherem Eigenverbrauch, einem passenden Speicher und gegebenenfalls einem dynamischen Tarif weiter. Ob Ihre Anlage dafür richtig dimensioniert ist, zeigt der Solarrechner; Angebote für Anlage und Speicher vergleicht der Photovoltaik-Angebotsvergleich.

Quellen und Methodik

Einschätzungen und die SENEC-Frist stammen von den Verbraucherzentralen, Vergütung und Energy Sharing von Bundesnetzagentur und Gesetzestext, Strompreis und Eigenverbrauch vom Fraunhofer ISE. Tarife und Preise der Anbieter sind als Herstellerangaben gekennzeichnet, das Rechenbeispiel ist eine eigene Rechnung.

  1. Verbraucherzentrale: Photovoltaik, was bei der Planung wichtig ist (Stand 26.08.2026) - Einschätzung zu Cloud-Tarifen
  2. Verbraucherzentrale Niedersachsen: SENEC stellt Neukundengeschäft ein (Stand 06.10.2026) - Ende des SENEC-Stromgeschäfts
  3. Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze - Einspeisevergütung ab 1. August 2026, Nachfolgeregelung
  4. Bundesministerium der Justiz: § 42c EnWG, gemeinsame Nutzung - Energy Sharing seit 1. Juni 2026
  5. Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (Fassung 20.08.2026) - Strompreis 2026, Eigenverbrauch mit und ohne Speicher

Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit GreenStone Energy, SENEC, sonnen, E3/DC, LichtBlick, E.ON oder anderen genannten Unternehmen. Tarife und Preise sind Anbieterangaben vom Oktober 2026 und können sich jederzeit ändern; maßgeblich ist das aktuelle Angebot. Das Rechenbeispiel beruht auf Durchschnittswerten und ersetzt keine individuelle Berechnung.

© Solar.red