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Das Wichtigste in Kürze

Ein Bezugszähler misst den Strom, den ein Haushalt aus dem öffentlichen Netz bezieht. Bei einer Photovoltaikanlage zeigt er, wie viel Strom trotz eigener Erzeugung noch zugekauft wird.

  • Kennzahl auf dem Display: 1.8.0 für den Bezug, 2.8.0 für die Einspeisung
  • Üblich bei PV-Anlagen: ein Zweirichtungszähler, der beide Richtungen erfasst
  • Smart Meter Pflicht: bei Erzeugungsanlagen über 7 kW installierter Leistung
  • Kosten digitaler Zähler: höchstens 25 € pro Jahr
  • Kosten Smart Meter: 50 € pro Jahr bei Anlagen bis 15 kW
  • Widerspruch: gegen den Einbau nicht möglich

Was ist ein Bezugszähler in der Photovoltaik?

Der Bezugszähler erfasst den Strom, der aus dem öffentlichen Netz in ein Gebäude fließt. Gemessen wird in Kilowattstunden. Der Wert ist die Grundlage der Stromrechnung: Was der Zähler als Bezug ausweist, stellt der Stromlieferant in Rechnung.

Bei einem Haus mit Solaranlage bekommt der Zähler eine zweite Bedeutung. Tagsüber deckt die Anlage einen Teil des Bedarfs direkt, das ist der Eigenverbrauch. Reicht die Erzeugung nicht aus, etwa abends oder bei dichter Bewölkung, kommt der Rest aus dem Netz. Genau diesen Rest zählt der Bezugszähler. Je kleiner der Wert, desto unabhängiger ist der Haushalt vom Stromlieferanten.

Der Bezugszähler sieht nur eine Richtung: vom Netz zum Haus. Die Gegenrichtung, also der Solarstrom, der ins Netz fließt, erfasst der Einspeisezähler. Dieser Wert ist die Grundlage für die Einspeisevergütung.

Bezugszähler, Einspeisezähler, Zweirichtungszähler

In der Praxis hängen an einer PV-Anlage selten zwei getrennte Geräte. Üblich ist ein Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung in einem Gehäuse mit zwei Zählwerken erfasst. Auf dem Display wechseln die Werte, gekennzeichnet durch zwei Kennzahlen: 1.8.0 steht für den Bezug, 2.8.0 für die Einspeisung.

Zwei Richtungen, zwei Zählwerke (Schema)
Stromnetz
1.8.0Bezug
Haus
Haus mit PV
2.8.0Einspeisung
Stromnetz
Obere Zeile: Strom, den Sie kaufen. Untere Zeile: Solarstrom, den Sie abgeben. Selbst verbrauchter Solarstrom läuft an beiden Zählwerken vorbei.

Wichtig für das Verständnis: Solarstrom, den Sie im selben Augenblick selbst verbrauchen, taucht auf keinem der beiden Zählwerke auf. Er fließt vom Wechselrichter direkt zu den Verbrauchern im Haus und erreicht den Zähler gar nicht. Deshalb lässt sich der Eigenverbrauch nicht ablesen, sondern nur berechnen.

Dafür braucht es einen dritten Wert, die Erzeugung. Sie stammt aus dem Wechselrichter oder aus einem eigenen Erzeugungszähler, den manche Messkonzepte vorsehen. Wie die Rechnung funktioniert, zeigt der Abschnitt Eigenverbrauch und Autarkie berechnen.

Zählertypen im Vergleich

Drei Generationen von Stromzählern sind in Gebrauch. Die Bundesnetzagentur unterscheidet den analogen Ferraris-Zähler, die moderne Messeinrichtung und das intelligente Messsystem. Im Alltag heißen sie alter Zähler, digitaler Zähler und Smart Meter.

Tabelle seitlich scrollen
Zählertypen nach den Begriffen der Bundesnetzagentur
ZählertypTechnikDatenübertragungPreisobergrenze pro Jahr
Ferraris-ZählerElektromechanisch mit DrehscheibeKeine, Ablesung von HandKeine gesetzliche Obergrenze
Moderne MesseinrichtungDigital, zeigt Verbrauch nach Tag, Woche, Monat und JahrKeine, nicht an ein Kommunikationsnetz angebunden25 €
Intelligentes MesssystemModerne Messeinrichtung plus Smart-Meter-GatewayViertelstundenwerte, einmal täglich an den Messstellenbetreiberab 40 €, je nach Fall

Der Ferraris-Zähler misst mit einer rotierenden Scheibe und einem mechanischen Rollenzählwerk. Die moderne Messeinrichtung arbeitet elektronisch und speichert Werte, sendet aber nichts. Erst das Gateway macht daraus ein intelligentes Messsystem. Es überträgt die Messwerte verschlüsselt an den Messstellenbetreiber, der sie an Netzbetreiber und Stromlieferanten weitergibt, soweit das zwingend erforderlich ist.

Jede dieser Bauarten gibt es als Einrichtungszähler und als Zweirichtungszähler. Für eine PV-Anlage mit Einspeisung muss der Zähler beide Richtungen getrennt erfassen. Was das Gateway kann und wie es mit der Solaranlage zusammenarbeitet, erklärt der Beitrag Smart Meter für die PV-Anlage.

Wann ein Smart Meter Pflicht ist

Die alten Zähler werden nach und nach ersetzt. Welches Gerät ein Haushalt bekommt, hängt von zwei Werten ab. Ein intelligentes Messsystem ist Pflicht bei Erzeugungsanlagen über 7 kW installierter Leistung und bei einem Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr. Dasselbe gilt für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpe oder Wallbox.

Für eine typische Dachanlage auf dem Einfamilienhaus heißt das: Liegt die Leistung über 7 kW, wird der Zweirichtungszähler als Smart Meter ausgeführt. Bei kleineren Anlagen und geringerem Verbrauch entscheidet der Messstellenbetreiber, ob er ein intelligentes Messsystem einbaut. Wer von sich aus eines möchte, kann den Einbau beantragen. Dafür darf ein einmaliges Entgelt von höchstens 100 € berechnet werden.

Dynamische Stromtarife

Ein Smart Meter ist die Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif. Dabei orientiert sich der Arbeitspreis am Börsenpreis und ändert sich mehrmals am Tag. Alle Stromlieferanten müssen einen solchen Tarif anbieten. Für Haushalte mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox kann das interessant sein, weil sich der Netzbezug in günstige Stunden legen lässt.

Datenschutz ist dabei geregelt. Bei einem Verbrauch unter 100.000 kWh werden die Messwerte in Viertelstunden-Auflösung einmal täglich an den Messstellenbetreiber übermittelt. Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn sie zwingend erforderlich ist.

Was kostet ein Bezugszähler für eine PV-Anlage?

Den Zähler kaufen Sie nicht, Sie zahlen ein jährliches Entgelt für den Messstellenbetrieb. Das Gesetz begrenzt dieses Entgelt durch Preisobergrenzen. Für eine moderne Messeinrichtung sind es höchstens 25 € pro Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Für intelligente Messsysteme richtet sich die Obergrenze nach der Größe der Anlage oder dem Verbrauch.

Tabelle seitlich scrollen
Gesetzliche Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb nach Angaben der Bundesnetzagentur
FallZählerPreisobergrenze pro Jahr
Jeder HaushaltModerne Messeinrichtung25 €
Erzeugungsanlage bis 15 kWIntelligentes Messsystem50 €
Erzeugungsanlage 15 bis 25 kWIntelligentes Messsystem110 €
Erzeugungsanlage 25 bis 100 kWIntelligentes Messsystem140 €
Verbrauch 6.000 bis 10.000 kWhIntelligentes Messsystem40 €
Steuerbare VerbrauchseinrichtungIntelligentes Messsystem50 €
Einbau auf KundenwunschIntelligentes Messsystem30 €, dazu einmalig bis 100 €
SteuerungseinrichtungEinbau und Betrieb50 €

Die Beträge sind Obergrenzen. Der Messstellenbetreiber darf weniger verlangen, aber nicht mehr. Wer möchte, kann statt des grundzuständigen Messstellenbetreibers einen anderen beauftragen.

Im Verhältnis zur Anlage ist das Messentgelt ein kleiner Posten. Was eine Solaranlage insgesamt kostet und wann sie sich rechnet, zeigen die Beiträge zu den Photovoltaik-Kosten und zur Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik.

Einbau, Ankündigung und Zählerschrank

Für den Zähler ist der Messstellenbetreiber zuständig. Er baut das Gerät ein, betreibt und wartet es. In der Regel übernimmt der örtliche Netzbetreiber diese Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Bei einer neuen PV-Anlage meldet der Installateur die Anlage an, und der Messstellenbetreiber setzt den passenden Zähler.

Der Einbau eines intelligenten Messsystems kommt nicht überraschend. Der Messstellenbetreiber muss ihn spätestens drei Monate vorher ankündigen und spätestens zwei Wochen vor dem Termin erneut informieren. Ablehnen lässt er sich nicht: Weder Mieter noch Eigentümer können dem Einbau widersprechen.

Zählerschrank vorher prüfen lassen

Passt der neue Zähler nicht in den vorhandenen Zählerschrank, muss dieser umgebaut werden. Diese Kosten sind nicht von den Preisobergrenzen umfasst und werden vom Anschlussnutzer getragen. Lassen Sie den Schrank deshalb bei der Planung einer PV-Anlage vom Elektriker ansehen, damit der Betrag im Angebot steht.

Die Größe der Anlage entscheidet über den Zählertyp und das Entgelt. Wer knapp über einer Schwelle plant, sollte beides kennen. Die passende Leistung ermitteln Sie mit dem Beitrag PV-Anlage Größe berechnen.

Bezugszähler richtig ablesen

Beim Ferraris-Zähler lesen Sie die Ziffern des Rollenzählwerks von links nach rechts ab. Maßgeblich sind die Stellen vor dem Komma, die Nachkommastelle ist farbig abgesetzt und wird nicht mitgemeldet.

Die moderne Messeinrichtung hat ein Display, das mehrere Werte nacheinander zeigt. Suchen Sie die Zeile mit der Kennzahl 1.8.0 für den Bezug und, bei einem Zweirichtungszähler, die Zeile mit 2.8.0 für die Einspeisung. Das Gerät kann außerdem den Verbrauch für einzelne Tage, Wochen, Monate und Jahre anzeigen.

Beim intelligenten Messsystem entfällt die Ablesung für die Abrechnung, weil das Gateway die Werte überträgt. Das Display zeigt dieselben Kennzahlen wie der digitale Zähler. Ein Blick darauf lohnt sich trotzdem.

Einmal im Monat notieren

Wer beide Werte monatlich aufschreibt, erkennt Störungen früh. Steigt der Bezug an sonnigen Tagen ungewöhnlich, während die Einspeisung ausbleibt, arbeitet die Anlage möglicherweise nicht. Ursache kann ein abgeschalteter Wechselrichter oder eine ausgelöste Sicherung sein.

Praxis: Eigenverbrauch und Autarkie berechnen

Mit drei Zahlen lässt sich die Leistung der eigenen Anlage bewerten: Erzeugung, Einspeisung und Bezug. Alle drei beziehen sich auf denselben Zeitraum, am einfachsten auf ein Jahr.

  • Erzeugung: aus dem Wechselrichter oder vom Erzeugungszähler
  • Einspeisung: Kennzahl 2.8.0, Stand am Ende minus Stand am Anfang
  • Bezug: Kennzahl 1.8.0, Stand am Ende minus Stand am Anfang
Rechenbeispiel

Eine Anlage erzeugt im Jahr 8.000 kWh. Davon werden 5.200 kWh eingespeist, aus dem Netz bezogen werden 1.700 kWh.

Eigenverbrauch: 8.000 minus 5.200 = 2.800 kWh

Gesamtverbrauch im Haus: 2.800 plus 1.700 = 4.500 kWh

Eigenverbrauchsanteil: 2.800 von 8.000 = 35 %

Autarkiegrad: 2.800 von 4.500 = 62 %

Der Eigenverbrauchsanteil sagt, wie viel des eigenen Solarstroms im Haus bleibt. Der Autarkiegrad sagt, wie viel des Bedarfs die Anlage deckt. Beide Werte steigen, wenn Verbraucher in die Sonnenstunden gelegt werden oder ein Speicher den Mittagsstrom in den Abend verschiebt. Ob sich das für Ihr Haus lohnt, beschreibt der Beitrag PV-Speicher nachrüsten. Wer noch plant, kann die passende Anlagengröße mit dem Photovoltaik-Konfigurator abschätzen.

Häufige Fragen zum Bezugszähler

Was ist ein Bezugszähler in der Photovoltaik?

Ein Bezugszähler misst den Strom, den ein Haushalt aus dem öffentlichen Netz bezieht, in Kilowattstunden. Bei einer Solaranlage zeigt er, wie viel Strom trotz eigener Erzeugung noch zugekauft wird. Auf diesem Wert beruht die Stromrechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Bezugszähler und Einspeisezähler?

Der Bezugszähler misst den Strom, der aus dem Netz ins Haus fließt. Der Einspeisezähler misst den Solarstrom, der vom Haus ins Netz fließt. Ein Zweirichtungszähler erfasst beide Richtungen in einem Gerät mit zwei getrennten Zählwerken.

Was bedeuten die Kennzahlen 1.8.0 und 2.8.0 auf dem Zähler?

Die Kennzahl 1.8.0 zeigt den gesamten Netzbezug, also den Strom, den Sie aus dem Netz bezogen haben. Die Kennzahl 2.8.0 zeigt die gesamte Einspeisung, also den Solarstrom, den Sie ins Netz abgegeben haben. Beide Werte stehen in Kilowattstunden auf dem Display.

Was kostet ein Bezugszähler für eine PV-Anlage?

Für eine moderne Messeinrichtung gilt eine gesetzliche Preisobergrenze von 25 Euro pro Jahr. Für ein intelligentes Messsystem an einer Erzeugungsanlage bis 15 Kilowatt sind es 50 Euro pro Jahr, bis 25 Kilowatt 110 Euro und bis 100 Kilowatt 140 Euro.

Wann ist ein Smart Meter bei einer PV-Anlage Pflicht?

Ein intelligentes Messsystem ist Pflicht bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung und bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr. Bei kleineren Anlagen entscheidet der Messstellenbetreiber, ob er eines einbaut.

Kann ich den Einbau eines neuen Zählers ablehnen?

Nein. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur können weder Anschlussnutzer noch Anschlussnehmer dem Einbau widersprechen. Der Messstellenbetreiber muss ein intelligentes Messsystem aber spätestens drei Monate vorher ankündigen und spätestens zwei Wochen vor dem Einbau erneut informieren.

Wer bezahlt den Umbau des Zählerschranks?

Den Umbau des Zählerschranks bezahlt der Anschlussnutzer. Diese Kosten sind laut Bundesnetzagentur nicht von den gesetzlichen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb umfasst.

Wie berechne ich meinen Eigenverbrauch aus den Zählerständen?

Ziehen Sie die Einspeisung von der Erzeugung ab. Die Erzeugung zeigt der Wechselrichter oder ein Erzeugungszähler, die Einspeisung steht unter 2.8.0 auf dem Zähler. Erzeugt die Anlage 8.000 Kilowattstunden und speist 5.200 ein, beträgt der Eigenverbrauch 2.800 Kilowattstunden.

Brauche ich ein Smart Meter für einen dynamischen Stromtarif?

Ja. Laut Bundesnetzagentur ist ein intelligentes Messsystem die Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif, bei dem sich der Arbeitspreis am Börsenpreis orientiert. Wer keines hat, kann den Einbau beim Messstellenbetreiber beantragen.

Wer ist für den Stromzähler zuständig?

Zuständig ist der Messstellenbetreiber. Er baut den Zähler ein, betreibt und wartet ihn. In der Regel übernimmt der örtliche Netzbetreiber diese Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Fazit

Der Bezugszähler misst, wie viel Strom ein Haushalt aus dem Netz kauft. Bei einer PV-Anlage steckt er meist in einem Zweirichtungszähler, der unter 1.8.0 den Bezug und unter 2.8.0 die Einspeisung zeigt. Zusammen mit der Erzeugung ergeben diese Werte Eigenverbrauch und Autarkie.

Welcher Zähler eingebaut wird, entscheidet die Anlagengröße: Über 7 kW ist ein Smart Meter Pflicht. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, auf 25 € im Jahr für den digitalen Zähler und 50 € für das Smart Meter an Anlagen bis 15 kW. Nicht gedeckelt ist ein möglicher Umbau des Zählerschranks. Er gehört deshalb in jedes Angebot.

Quellen und Methodik

Alle Angaben zu Zählertypen, Einbaupflicht, Fristen, Preisobergrenzen und Datenübermittlung stammen von den Verbraucherseiten der Bundesnetzagentur. Die Preisobergrenzen sind gesetzlich festgelegt und können vom Gesetzgeber geändert werden. Die Kennzahlen 1.8.0 und 2.8.0 entsprechen der üblichen Kennzeichnung auf deutschen Stromzählern. Das Rechenbeispiel arbeitet mit frei gewählten Werten. Angaben zu Umbaukosten des Zählerschranks in Euro enthält der Beitrag bewusst nicht, weil sie vom Einzelfall abhängen.

  1. Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen und Zähler (Zählertypen, Messstellenbetreiber, Widerspruch, Datenübermittlung)
  2. Bundesnetzagentur: Kosten und Preisobergrenzen
  3. Bundesnetzagentur: Ablauf der Einführung intelligenter Messsysteme (Pflichtfälle, Ankündigung, Einbau auf Wunsch)
  4. Bundesnetzagentur: Dynamische Stromtarife

Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit Messstellenbetreibern oder Stromlieferanten. Die genannten Beträge sind gesetzliche Preisobergrenzen nach Angaben der Bundesnetzagentur. Verbindliche Auskunft zu Zähler und Entgelt gibt Ihr Messstellenbetreiber.

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