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Die Abnahmegarantie ist ein zentraler Aspekt der Photovoltaik in Deutschland. Sie garantiert, dass der vom Betreiber einer Photovoltaikanlage ins Netz eingespeiste Strom vom Netzbetreiber abgenommen und vergütet wird.

Die Abnahmegarantie ist eine Regelung, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland eingeführt wurde. Sie stellt sicher, dass Stromnetzbetreiber den von Erzeugern aus erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaik-Anlagen, produzierten Strom abnehmen und für diesen Strom eine Vergütung zahlen müssen.

Die Abnahmegarantie ist ein wichtiger Bestandteil des EEG, da sie den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eine feste Einnahmequelle bietet und damit die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen erhöht. Sie ist auch ein wichtiges Instrument zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und zur Erreichung der deutschen und europäischen Klima- und Energieziele.

Wie funktioniert die Abnahmegarantie bei Photovoltaikanlagen?

Die Abnahmegarantie bei Photovoltaikanlagen garantiert, dass der vom Betreiber erzeugte Strom vom Netzbetreiber abgenommen und vergütet wird. Dies geschieht gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bietet Ihnen eine feste Vergütung für 20 Jahre.

Wie lange gilt die Abnahmegarantie für PV-Anlagen in Deutschland?

Die Abnahmegarantie für Photovoltaikanlagen in Deutschland gilt für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Während dieses Zeitraums nimmt der Netzbetreiber den erzeugten Solarstrom ab und vergütet ihn gemäß den geltenden EEG-Tarifen. Die feste Laufzeit bietet Ihnen Planungssicherheit und eine stabile Einnahmequelle. Nach Ablauf der 20 Jahre endet die Garantie, und Sie müssen den erzeugten Strom entweder selbst vermarkten oder für den Eigenverbrauch nutzen.

Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Ihre Investition langfristig abgesichert ist und Sie von konstanten Einnahmen profitieren.

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Welche Photovoltaikanlagen sind berechtigt?

Photovoltaikanlagen bis zu 750 kWp sind in Deutschland für die Abnahmegarantie berechtigt. Diese Anlagen speisen den erzeugten Strom vollständig ins Netz ein, und der Netzbetreiber muss diesen vergüten. Kleinere Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, die in der Regel unter 10 kWp liegen, fallen ebenfalls unter die Abnahmegarantie.

Bei Anlagen über 750 kWp gilt die Garantie nur, wenn sie auf bestimmten Konversionsflächen installiert sind. Solche Bedingungen sichern Ihnen eine stabile Vergütung und fördern Investitionen in erneuerbare Energien.

Was passiert nach Ablauf der Abnahmegarantie?

Nach Ablauf der Abnahmegarantie endet die gesetzliche Verpflichtung des Netzbetreibers, den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten. Sie haben dann mehrere Optionen. Sie können den erzeugten Strom selbst verbrauchen und so Ihre Energiekosten senken. Alternativ vermarkten Sie den überschüssigen Strom eigenständig, direkt am Markt.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen neuen Einspeisevertrag abzuschließen, allerdings oft zu geringeren Vergütungssätzen. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, weiterhin von Ihrer Anlage zu profitieren, obwohl die garantierte Vergütung ausläuft.

Abnahmegarantie

Wie beeinflusst die Abnahmegarantie die Einspeisevergütung?

Die Abnahmegarantie sichert Ihnen eine feste Einspeisevergütung für den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom.

Die Höhe der Einspeisevergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und ist für die Dauer der Abnahmegarantie garantiert. Durch diese feste Vergütung steigert die Abnahmegarantie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage und schafft finanzielle Sicherheit. Sie wissen genau, welchen Betrag Sie für den eingespeisten Strom erhalten, was Ihre Investition planbar und rentabel macht.

Rechtliche Grundlagen

Die Abnahmegarantie für Photovoltaikanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fest verankert. Konkret wird sie im § 19 EEG geregelt, der die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien definiert.

Dieser Paragraf sichert Ihnen als Anlagenbetreiber eine feste Einspeisevergütung zu, die über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert wird. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Art der Anlage, wie in den entsprechenden Abschnitten des EEG weiter beschrieben.

Fazit

Die Abnahmegarantie ist ein entscheidendes Instrument für den Erfolg von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit und fördert Investitionen, indem sie eine feste Vergütung für 20 Jahre garantiert. Ohne diese Garantie tragen Sie das volle Markt- und Preisrisiko, was Ihre Investition erheblich unsicherer macht.

Dank der klaren gesetzlichen Regelungen im EEG können Sie langfristig planen und von stabilen Einnahmen profitieren.