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Degression der Einspeisevergütung 2026 – Mechanismus, Sätze & Auswirkungen
Zusammenfassung

Die Degression der Einspeisevergütung ist die regelmäßige Absenkung der EEG-Vergütungssätze für neu installierte Photovoltaikanlagen in Deutschland. Seit Februar 2024 sinkt die Vergütung halbjährlich um 1 % (§ 49 EEG 2023). Ab Februar 2026 beträgt die Teileinspeisung für Anlagen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh, die Volleinspeisung 12,34 ct/kWh. Die nächste Absenkung auf 7,71 ct/kWh erfolgt am 1. August 2026. Bestehende Anlagen behalten ihren bei Inbetriebnahme zugesagten Satz für 20 Jahre. Die EU-beihilferechtliche Genehmigung der festen Vergütung läuft Ende 2026 aus – eine beihilferechtliche Anschlussregelung ist erforderlich, wobei ein Modell mit stärkerer Direktvermarktung erwartet wird.

Was bedeutet Degression der Einspeisevergütung?

Die Degression ist die planmäßige Absenkung der EEG-Vergütungssätze für Solarstrom, der von Photovoltaikanlagen ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie ist in § 49 EEG 2023 gesetzlich geregelt.

Konkret bedeutet das: Neue Anlagen, die nach einer Absenkung ans Netz gehen, erhalten eine geringere Vergütung pro Kilowattstunde als Anlagen, die vorher in Betrieb genommen wurden. Die einmal zugesagte Vergütung bleibt aber für 20 Jahre fest.

Das Prinzip dahinter ist einfach. Da die Kosten für Solarmodule und Installation seit Jahren sinken, passt der Gesetzgeber die Fördersätze nach unten an. So bleibt die Förderung wirtschaftlich angemessen, ohne den Bundeshaushalt übermäßig zu belasten.

💡 Wichtig zu verstehen

Die Degression betrifft nur Neuanlagen. Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, behält den bei Inbetriebnahme festgelegten Vergütungssatz für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren plus Restjahr. Alle Details zur aktuellen Vergütungshöhe finden Sie im Hauptartikel zur Einspeisevergütung.

Aktuelle Vergütungssätze 2026 im Überblick

Ab dem 1. Februar 2026 gelten neue, um 1 % abgesenkte Sätze. Die Vergütung unterscheidet sich je nach Anlagengröße und Einspeiseart – Teileinspeisung (Überschuss) oder Volleinspeisung.

7,78 ct/kWh
Teileinspeisung bis 10 kWp
12,34 ct/kWh
Volleinspeisung bis 10 kWp
6,73 ct/kWh
Teileinspeisung 10–40 kWp
10,35 ct/kWh
Volleinspeisung 10–40 kWp
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Einspeisevergütung 2026 – Vergleich 1. Halbjahr vs. 2. Halbjahr (Degression −1 %)
Anlagengröße Feb–Jul 2026 Teileinspeisung Feb–Jul 2026 Volleinspeisung Aug 2026–Jan 2027 Teileinspeisung Aug 2026–Jan 2027 Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh 7,71 ct/kWh 12,23 ct/kWh
10–40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh 6,67 ct/kWh 10,25 ct/kWh
40–100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh 5,45 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur, Stand Februar 2026. Vergütungssätze gelten für Dachanlagen in der festen EEG-Vergütung. Rundungsbedingt kann die reale Absenkung geringfügig von exakt 1 % abweichen.

Bei Anlagen über 10 kWp wird anteilig berechnet. Eine 15-kWp-Anlage mit Teileinspeisung erhält z. B. für die ersten 10 kWp den vollen Satz (7,78 ct) und für die restlichen 5 kWp den niedrigeren Satz (6,73 ct) – daraus ergibt sich ein gewichteter Durchschnitt von rund 7,43 ct/kWh.

Wie oft sinkt die Einspeisevergütung?

Seit Februar 2024 gilt eine halbjährliche Degression von 1 %. Die Absenkung erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres. Diese Regelung ist in § 49 EEG 2023 festgeschrieben.

Das war nicht immer so. In früheren EEG-Fassungen gab es verschiedene Modelle: jährliche Absenkungen, monatliche Degressionsstufen und eine „atmende" Degression, die sich am tatsächlichen PV-Zubau orientierte.

Zwischen Juli 2022 und Januar 2024 war die Degression ausgesetzt. Im Rahmen des Osterpakets (EEG 2023) wurden die Sätze sogar angehoben, um den PV-Ausbau nach der Energiekrise zu beschleunigen. Seit Februar 2024 greift die Absenkung wieder.

📌 Für Ihre Planung

Je später Ihre Photovoltaikanlage ans Netz geht, desto niedriger fällt die Vergütung aus. Ob sich ein schneller Installationstermin finanziell lohnt, erfahren Sie im Artikel Lohnt sich Photovoltaik?

Timeline: Entwicklung der Degression seit 2000

Die Einspeisevergütung startete im Jahr 2000 bei über 50 ct/kWh. Seitdem wurde sie durch verschiedene Degressionsmechanismen auf heute unter 8 ct/kWh abgesenkt – ein Rückgang von über 85 %.

2000 Einführung des EEG – Vergütung bei 50,62 ct/kWh für kleine PV-Anlagen.
2004 Höchststand: bis zu 57,4 ct/kWh (Anlagen ≤ 5 kWp). Jährliche Degression von 5 % eingeführt.
2009 Atmende Degression: Absenkung an den Zubau gekoppelt (EEG 2009).
2012 Radikale Kürzung auf ca. 18 ct/kWh. Monatliche Degression eingeführt.
2021 EEG 2021: Basisdegression von 0,4 % monatlich als Ausgangswert, variabel je nach Zubau.
2022 Osterpaket: Degression ausgesetzt, Vergütung angehoben. Tiefststand vorher bei 6,24 ct/kWh (Juli 2022).
2024 Degression greift wieder: 1 % halbjährlich ab Februar 2024 (§ 49 EEG 2023).
2025 Solarspitzengesetz: Vergütungsanspruch entfällt bei negativen Strompreisen für betroffene Neuanlagen (§ 51 EEG, seit 25.02.2025). ZEREZ-Pflicht und stufenweise Absenkung der Direktvermarktungsgrenze auf 25 kW.
2026 Vergütung bei 7,78 ct/kWh (Feb). EU-Beihilfegenehmigung läuft Ende 2026 aus – Neuregelung steht bevor.

Warum wird die Einspeisevergütung gesenkt?

Der Hauptgrund: Solaranlagen sind deutlich günstiger geworden. Die Kosten pro installiertem kWp sind seit 2010 um rund 80 % gesunken. Eine Vergütung auf dem Niveau von vor 20 Jahren wäre heute eine massive Überförderung.

Haushaltsentlastung: Die Differenz zwischen Marktwert des Solarstroms und der gezahlten Einspeisevergütung wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Sinkende Vergütungssätze reduzieren diese Belastung erheblich.

Eigenverbrauch wird attraktiver. Durch die sinkende Vergütung lohnt es sich zunehmend, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen statt einzuspeisen – das entlastet die Stromnetze und senkt Ihre Energiekosten.

Innovationsanreiz: Hersteller und Installateure werden motiviert, effizienter zu werden und bessere Produkte anzubieten. Das kommt langfristig allen Verbrauchern zugute.

Marktstimulierung: Der Mechanismus erzeugt einen sanften Zeitdruck – wer zeitnah installiert, sichert sich den aktuellen (höheren) Satz für 20 Jahre. Das hält den PV-Zubau konstant.

Feste vs. flexible Degression – der Unterschied

Die feste Degression senkt die Vergütung um einen konstanten Prozentsatz. Unabhängig davon, wie viele neue PV-Anlagen installiert werden, sinkt die Vergütung in regelmäßigen Schritten. Seit 2024 gilt genau dieses Modell mit 1 % alle sechs Monate.

Die flexible Degression passt sich dem Markt an. Bei der sogenannten „atmenden Degression" wird die Absenkung an den tatsächlichen PV-Zubau gekoppelt. Steigt der Zubau stark, sinkt die Vergütung schneller – und umgekehrt. Dieses Modell war z. B. von 2009 bis 2021 aktiv.

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Vergleich: Feste vs. flexible Degression der Einspeisevergütung
Merkmal Feste Degression (seit 2024) Flexible/atmende Degression (2009–2021)
Absenkung Konstant 1 % halbjährlich Variabel je nach GW-Zubau
Planbarkeit Hoch – Sätze im Voraus bekannt Gering – abhängig von Marktdaten
Marktreaktion Keine Anpassung an Zubau Selbstregulierende Marktsteuerung
Vorteil Transparenz für Investoren Verhindert Über-/Unterförderung

Solarspitzengesetz & negative Strompreise

Seit dem 25. Februar 2025 gilt eine wichtige neue Regelung. Für betroffene Neuanlagen in der festen EEG-Vergütung entfällt der Vergütungsanspruch in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen (§ 51 EEG). Die genauen Bedingungen hängen von Anlagengröße und Messinfrastruktur ab.

Je nach Anzahl negativer Preisstunden kann es zu spürbaren Erlöseinbußen kommen. Allerdings greift ein Kompensationsmechanismus: Die Phasen ohne Vergütung werden an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt. Ihre Anlage wird also insgesamt nicht weniger vergütet – nur zeitlich gestreckt.

Ein Stromspeicher wird damit deutlich wertvoller. Wer den bei negativen Preisen erzeugten Strom zwischenspeichert und später selbst verbraucht, kann die Auswirkung der Regelung komplett abfedern. Mehr dazu im Ratgeber zu PV-Speicher nachrüsten oder in unserem Test der 5-kWh-Speicher.

🔋 Tipp für Bestandsanlagen

Bestimmte Bestandsanlagen können gemäß den gesetzlichen Übergangsregelungen freiwillig zur Neuregelung wechseln und erhalten als Anreiz eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh. Ob Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Inbetriebnahmedatum und Wechselmodell ab – lassen Sie sich hierzu individuell beraten.

Auswirkungen auf Eigenverbrauch & Wirtschaftlichkeit

Die sinkende Vergütung verschiebt den Fokus auf den Eigenverbrauch. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von rund 35–40 ct/kWh spart jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ein Vielfaches dessen, was die Einspeisung einbringt.

✅ Vorteile der Degression

  • Planbarkeit: Feste Absenkung alle 6 Monate macht Investitionen kalkulierbar
  • Eigenverbrauchsanreiz: Selbstverbrauch wird wirtschaftlich immer attraktiver
  • Haushaltsentlastung: Geringere EEG-Kosten für die Allgemeinheit
  • Innovation: Druck auf niedrigere Modulpreise und höhere Effizienz
  • Bestandsschutz: Einmal zugesagte Sätze bleiben 20 Jahre fest

❌ Nachteile der Degression

  • Sinkende Rendite: Neue Anlagen erhalten weniger für eingespeisten Strom
  • Zeitdruck: Verzögerungen bei Installation kosten bares Geld
  • Speicher wirtschaftlich nötig: Ohne Speicher sinkt die Wirtschaftlichkeit bei negativen Preisstunden spürbar
  • Komplexität: Wechselnde Regelungen erfordern Beratung

Trotz sinkender Vergütung bleibt eine PV-Anlage wirtschaftlich. Der entscheidende Faktor ist heute nicht mehr die Einspeisevergütung, sondern die Stromkosten-Ersparnis durch Eigenverbrauch. Ob sich eine Anlage für Sie konkret lohnt, hängt von Ihrem Verbrauchsprofil und der Dachausrichtung ab.

Auch die Direktvermarktung wird interessanter. Die Grenze für die Pflicht zur Direktvermarktung wird seit 2025 schrittweise von 100 kW auf 25 kW abgesenkt (§ 21a EEG in Verbindung mit Solarpaket I). Dabei wird Solarstrom direkt an der Börse verkauft – oft mit höheren Erlösen als über die feste Vergütung. Für Großanlagen war das bereits Standard.

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Ausblick 2027: Ende der festen Einspeisevergütung?

Die EU-beihilferechtliche Genehmigung für die feste EEG-Vergütung läuft Ende 2026 aus. Eine beihilferechtliche Anschlussregelung ist europarechtlich erforderlich. In welcher Form neue Anlagen ab 2027 vergütet werden, ist politisch noch nicht abschließend entschieden.

Die Politik setzt auf Direktvermarktung. Im Koalitionsvertrag wird Solarenergie in Kombination mit Speichern gefördert. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet daran, die Direktvermarktung auch für Kleinanlagen unter 25 kWp praxistauglich zu machen.

Was heißt das für Sie? Wer 2026 noch eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre plus Restjahr. Bei Inbetriebnahme im April 2026 etwa gilt der Satz bis mindestens Dezember 2046. Vergleichen Sie die besten Solaranlagen-Anbieter, um jetzt noch zu profitieren.

⏰ Handlungsempfehlung 2026

2026 könnte das letzte Jahr mit fester Einspeisevergütung in der heutigen Form sein. Wenn Sie eine PV-Anlage planen, sollten Sie die Installation nicht unnötig hinauszögern. Auch steuerlich gibt es attraktive Regelungen für neue Anlagen. Für autarke Hauskonzepte mit Speicher lohnt sich die Kombination besonders.

Häufige Fragen zur Degression der Einspeisevergütung

Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 % (§ 49 EEG 2023). Die nächste Absenkung erfolgt am 1. August 2026. Ab Februar 2026 beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp), ab August 2026 dann 7,71 ct/kWh. Details zu allen Sätzen finden Sie in der Übersicht zur Einspeisevergütung.

Eine feste Degression senkt die Vergütung um einen konstanten Prozentsatz – unabhängig vom PV-Zubau. Die flexible (atmende) Degression passt die Absenkung an den tatsächlichen Zubau an: Viel Zubau führt zu stärkerer Absenkung. Seit 2024 gilt ein fester Degressionssatz von 1 % halbjährlich.

Nein. Die Degression betrifft ausschließlich neue PV-Anlagen. Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz: Der bei Inbetriebnahme festgelegte Vergütungssatz bleibt für 20 Jahre garantiert. Wer z. B. 2020 eine Anlage mit 9,87 ct/kWh in Betrieb nahm, erhält diesen Satz bis 2040.

Die EU-beihilferechtliche Genehmigung läuft Ende 2026 aus. Eine beihilferechtliche Anschlussregelung ist erforderlich – erwartet wird ein Modell, das stärker auf Direktvermarktung setzt. Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die 20-jährige Vergütungsgarantie noch. Bestehende Anlagen behalten ihren Satz unverändert.

Seit dem Solarspitzengesetz (25. Februar 2025) entfällt für betroffene Neuanlagen in der festen EEG-Vergütung der Vergütungsanspruch in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen (§ 51 EEG). Zum Ausgleich verlängert sich der 20-jährige Vergütungszeitraum um diese Phasen. Ein Batteriespeicher hilft, diese Auswirkung zu minimieren.

Ja. Der wirtschaftliche Hauptvorteil einer PV-Anlage liegt heute im Eigenverbrauch, nicht in der Einspeisevergütung. Bei Strompreisen von 35–40 ct/kWh spart jede selbst genutzte Kilowattstunde deutlich mehr, als die Einspeisung einbringt. Mehr dazu: Lohnt sich Photovoltaik 2026?

Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung fällt Ihre Anlage in den Post-EEG-Status. Sie dürfen weiter einspeisen, erhalten aber keinen festen Vergütungssatz mehr. Stattdessen richtet sich die Vergütung nach dem Jahresmarktwert Solar (2025 laut Netztransparenz.de: ca. 4,51 ct/kWh – dieser Wert schwankt jährlich). Alternativ können Sie auf Eigenverbrauch umstellen oder Ihren Strom an Mieter verkaufen.

Fazit: Degression als Wegbereiter der Energiewende

Die Degression der Einspeisevergütung ist kein Nachteil – sie ist ein Zeichen für den Erfolg der Photovoltaik. Die Technologie ist so günstig geworden, dass hohe Fördersätze nicht mehr nötig sind. Gleichzeitig sorgt der Mechanismus dafür, dass der Solarmarkt nachhaltig und ohne übermäßige Belastung des Bundeshaushalts wächst.

Für Eigenheimbesitzer bedeutet das: Der Zeitpunkt der Installation bestimmt Ihren Vergütungssatz für 20 Jahre. Wer 2026 noch installiert, sichert sich die feste EEG-Vergütung – bevor ab 2027 voraussichtlich ein neues Vergütungsmodell greift.

Die wichtigste Erkenntnis: Nicht die Einspeisevergütung, sondern der Eigenverbrauch und die Stromkosten-Ersparnis sind heute die Haupttreiber der Wirtschaftlichkeit. Ein gut dimensionierter Speicher, die richtige Dachneigung und ein passender Anbieter machen den Unterschied.

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Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung oder Kooperation mit der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium oder anderen hier genannten Institutionen. Alle Angaben zu Vergütungssätzen und gesetzlichen Regelungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und dem EEG 2023 in der Fassung vom Februar 2025 (Stand: Februar 2026). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber oder einen Fachanwalt für Energierecht. Dieser Artikel dient ausschließlich der unabhängigen Information.

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