Beim Netzbetreiber einen Einspeiseantrag beantragen
In der Vorbereitungsphase des Pachtvertrages muss das PV-Unternehmen das Vorhaben beim Netzbetreiber prüfen lassen. Dazu ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Der Netzbetreiber prüft unverbindlich und kostenlos die Netzverknüpfungspunkte und eine Einspeisung in sein Stromnetz. Mit der abschließenden Prüfung des Einspeiseantrages kann bereits der Abschluss eines Einspeiseantrags initiiert werden.
Zusammen mit der Einreichung des Antrags erfolgt die Prüfung, an welchen Netzverknüpfungspunkten (NVP) des Stromnetzes vor Ort die Photovoltaikanlage schließlich angeschlossen werden kann. Die Prüfung und Mitteilung des Netzbetreibers dauert, nachdem alle Unterlagen vorliegen, bis zu acht Wochen.
Für die Einspeiseanfrage müssen auf seitens des Netzbetreibers die Netzverknüpfungspunkte ermittelt und berechnet werden.
Dachbörse: Pachtverträge zwischen Mieter und Vermieter
Fällt die Aussage des Netzbetreibers auf die Einspeiseanfrage positiv aus, können PV-Investor und Vermieter den Pachtvertrag ausarbeiten. Die Besprechung und der Abschluss des Pachtvertrages erfolgen zwischen dem Photovoltaik-Unternehmen und dem Eigentümer der Dachfläche, dem Vermieter im Pachtvertrag.
Für eine dingliche Sicherung der Photovoltaikanlage erfolgt eine erstrangige Eintragung im Grundbuch. Beim örtlichen Amtsgericht wird dazu eine beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch des Gebäudes eingetragen.
Die dingliche Sicherheit ist sowohl für das PV-Unternehmen und eine gegebenenfalls beteiligte und mitfinanzierende Bank erforderlich. Die Eintragung im Grundbuch bezieht sich nicht auf den Eigentümer des Gebäudes, sondern auf das Gebäude selbst. Im Rahmen der PV-Anlage vorgenommene Eintragungen bestehen bei Eigentümerwechseln weiter.
Nach der Dachvermietung – wie geht es weiter?
Der Pachtvertrag wird über mehrere Jahre abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit übernimmt das PV-Unternehmen die Demontage der Anlage. Bei der ursprünglichen Vertragsunterzeichnung hat sich das PV-Unternehmen vertraglich zum Rückbau der Photovoltaikanlage verpflichtet. Damit ist die spätere Demontage für den Vermieter unentgeltlich.
Unter Umständen erzielen bei einem Rückbau in der Zukunft die Komponenten der PV-Anlage einen höheren Wiederverkaufs- oder Recyclingwert als die Kosten der Demontage. Damit bleibt garantiert niemand auf den Kosten sitzen, die mit einem Anlagenrückbau anfallen können. Dachfläche vermieten und die Solarwende unterstützen.
Mit einer Dachflächenvermietung lassen sich Mieteinnahmen generieren. Möglich wird dies, wenn die Dachfläche an einen Investoren vermietet wird. Neue Mieter kommen nicht, sondern ein Investor installiert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert. Interessant sind große Dachflächen auf Produktionshallen, Lagerhallen und andere größeren Gebäude. Der Vermieter kann von einer Dachsanierung, einer Erfolgsbeteiligung oder einer Pachtzahlung profitieren.
Auch Hauseigentümer können gegen Mieteinnahmen ihre Dachflächen vermieten. Zu klein darf die Fläche allerdings nicht sein und einige andere Voraussetzungen müssen ebenfalls vorliegen.
Möchten Sie Ihre Dachfläche vermieten, das Dach kostenlos sanieren oder attraktive Pachtzahlungen erhalten, dann vermittelt Ihnen die Solar.red einen Investoren. Bei einer ohnehin anstehenden Dachsanierung ist die Kombination mit einer PV-Installation optimal.
Dachflächen vermieten für Solar-Photovoltaikanlagen
Mit der Dachflächenvermietung kann jeder die Stromerzeugung aus umweltfreundlicher Solarenergie fördern. Landwirtschaftliche Betriebsstätten, wie Tierproduktionsanlagen, Agrargenossenschaften und andere landwirtschaftliche Einrichtungen, aber auch Wohnungsbaugenossenschaften, Schulen, Hallenschwimmbäder und öffentliche Einrichtungen mit überschüssiger Dachfläche können ihre Flächen vermieten.
Dies gilt auch für große Produktions- und Lagerhallen sowie Gewerbebetriebe, die nicht bereits eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach betreiben.
Bei der Dachflächenvermietung für die Solarstromerzeugung stellt der Eigentümer einem Investoren die Fläche für die Installation einer Photovoltaikanlage zur Verfügung.
Der Investor ist für die Wartung und Pflege der errichteten PV-Anlage allein verantwortlich. Dem Eigentümer der Dachfläche entstehen keine Kosten für die Photovoltaikanlage.
Der Eigentümer erhält im Gegenzug für die Dachflächenvermietung eine monatliche oder jährliche Miete vom Betreiber der Photovoltaikanlage.
Diese kann in Form einer einmal Pachtzahlung oder als kostenlose Dachsanierung erfolgen. Auch für den Eigentümer soll sich die Solaranlage finanziell lohnen.
MERKE:
Tragen Sie zur Energiewende in Deutschland bei und unterstützen Sie die nachhaltige Energiegewinnung. Für die Installation einer Photovoltaikanlage (PV) erhalten Sie zusätzlich lukrative Verpachtungszahlungen.
Mietzahlungen gegen Dachnutzung
Zwischen Eigentümer und Investor entsteht ein Geschäftsverhältnis, das häufig in einem Pachtvertrag geregelt wird. Der Vermieter der Dach- oder Freifläche erhält Mietzahlungen vom Betreiber der PV-Anlage.
Der Betreiber wiederum erhält Förderungen für die PV-Anlage und die Einspeisevergütung des ansässigen Netzbetreibers. Die Pachtzahlungen für das Dach oder die Freiflächen werden zwischen Eigentümer (Vermieter) und Investor (Mieter) frei bestimmt.
So können monatliche oder jährliche Pachtzahlung von den Parteien vereinbart werden. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Art Erfolgsbeteiligung, bei der dem Vermieter ein prozentualer Anteil an der erwirtschafteten Gesamtleistung ausgezahlt wird. Die Beteiligung am Ertrag der PV-Anlage kann zusätzlich zu einer fixen Pachtzahlung erfolgen.
Kostenlose Dachsanierung für Privat und Gewerbe ab 1.000 Quadratmeter
Bei großen Dachflächen ab 1.000 Quadratmeter ist in vielen Fällen eine kostenlose Dachsanierung von Interesse. Der Investor übernimmt die Kosten für die Dachsanierung, im Gegenzug stellt der Eigentümer die Dachfläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung.
Besitzer von Dachflächen, wie Produktionsbetriebe und Gewerbebetriebe mit Lagerhallen, Produktionshallen sowie Wohnungsbaugenossenschaften und öffentliche Einrichtungen ziehen häufig die kostenlose Dachsanierung vor. Eine Dachsanierung ist bei großflächigen Dächern häufig erforderlich und meist sehr kostspielig.
Die Sanierung des Dachs erfolgt professionell durch einen Dachdeckmeisterbetrieb. Der Eigentümer enthält im Gegenzug für die Installation der PV-Anlage eine Dachsanierung mit voller Gewährleistung gemäß § 13 VOB/B.
Die Vertragsgestaltung bei der kostenlosen Dachsanierung für Privat und Gewerbe, durch Installation einer PV-Anlage für Dachflächen ab 1.000 Quadratmeter ermöglicht ebenfalls eine Beteiligung an der Photovoltaikanlage.
MERKE:
Ihr Unternehmen setzt sichtbare Zeichen für eine saubere Umwelt. Auf der freien Dachfläche wird eine Photovoltaikanlage installiert, für die der Investor die Kosten, Wartung und Pflege übernimmt.
Dach vermieten: Welche Voraussetzungen gibt es?
Für alle Dächer gilt:
- Die Dachfläche darf nicht verschattet sein
- Keine Sanierungsbedürftigkeit der vermieteten Fläche für die nächsten 20 Jahre
- Positive Statik-Prüfung
- Erstrangige Dienstbarkeit im Grundbuch möglich
Kriterien für Flachdächer:
- Dachflächengröße mindestens 1.000 Quadratmeter
- Ausrichtung möglichst nach Süden, Südost oder Südwest
MERKE:
Eine Erstrangige Dienstbarkeit ist eine Eintragung im Grundbuch des Dacheigentümers. Die Eintragung nimmt das Grundbuchamt des örtlichen Amtsgerichts vor.
Die erstrangige Dienstbarkeit sichert dem Mieter das Nutzungsrecht am Dach über die vereinbarte Laufzeit. Mit ihrem Eintrag wird die Dienstbarkeit an das Dach gebunden und ändert sich nicht, wenn der Eigentümer wechselt.
Gleichzeitig darf der Mieter das Grundstück bzw. die Dachfläche für die Wartung und Instandhaltung betreten.
TIPP:
Hat Ihr Gebäude sanierungsbedürftige Dachflächen, kann das PV-Bauunternehmen die Altlasten (z. B. Wellasbestplatten) vollständig kostenlos entfernen und fachgerecht entsorgen.
Wird die Dachfläche für eine PV-Anlage vermietet, kommt nach der Neueindeckung mit Stahl-Trapezblechen die PV-Anlage auf das Dach. Diese Kombination aus Dach-Neueindeckung und anschließender Verpachtung für eine Photovoltaiknutzung hat sich bewährt.
Die Sanierungskosten für das Dach werden in der Regel von den Pachtzahlungen gedeckt. Bei sanierungsbedürftigen Dachflächen ist eine PV-Vermietung ideal, um nicht selbst die Kosten der Sanierung tragen zu müssen.
Dachfläche vermieten: Wie funktioniert das?
Das Projekt beginnt mit einem ersten persönlichen Beratungsgespräch. Dazu treffen sich Eigentümer und Investor direkt vor Ort. Das Photovoltaik-Unternehmen stellt sich vor und erklärt die angebotenen Leistungen. Diese erste Zusammenkunft ist eine echte Möglichkeit, die offenen Fragen des künftigen Vermieters detailliert zu besprechen.
Dem Eigentümer der Dachfläche entstehen während des gesamten PV-Projektes keine Kosten durch die Installation der Photovoltaikanlage. Die Projektentwicklung, den Bau und die Inbetriebnahme der PV-Anlage übernimmt in vollem Umfang der Investor.
Der Anlagenbetreiber, zusammen mit Dachdecker und PV-Unternehmen entwickelt das gesamte PV-Bauprojekt, damit Installation und Inbetriebnahme reibungslos verlaufen. Ein Handlungsbedarf des Vermieters ist lediglich bei der Abstimmung des Nutzungsvertrags mit dem Investor erforderlich.
Wichtig ist, dass sich nicht jede Dachfläche oder Freifläche für eine Vermietung eignet. Damit eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann, sollte die zu vermietende Dachfläche möglichst neu errichtet oder saniert sein.
Auch Schatten auf der Dachfläche schmälern den Ertrag des Investors. Daher sollen hoch (wachsende) und Schatten spendende Bäume nicht in unmittelbarer Umgebung stehen.
Ideale Dächer für Photovoltaikanlagen sind Schrägdächer mit südlicher Ausrichtung. Wird die Dachflächenvermietung mit einer Dachsanierung verbunden, stellt das Dachdecker-Unternehmen die Dachfläche zunächst in einen einwandfreien Zustand.
Der Dachdecker, der die Montage der PV-Anlage übernimmt, prüft vorab die Ausrichtung des Dachs mit Google Earth. Bei einer positiven Prüfung steht dem Schließen eines Pachtvertrages nichts mehr im Wege.
Sobald alle Arbeiten fertiggestellt sind und die Projektierung beendet ist, wird die Photovoltaikanlage installiert und kann ans öffentliche Netz angeschlossen werden.
Eine Alternative nach Ablauf des Pachtvertrages ist, dass der Vermieter selber Betreiber der PV-Anlage wird. In diesem Fall kann der Vermieter (Eigentümer des Grundstücks) die Photovoltaikanlage zu einem geringen Preis übernehmen und in Eigenregie betreiben.
Eine solche Anlagenübernahme kann besonders attraktiv sein, wenn der erzeugte Strom selber genutzt wird. Mit selbsterzeugtem Solarstrom lassen sich die Stromkosten erheblich senken.
Wird der solar erzeugte Strom nicht selbst verbraucht, kann er gegen eine Einspeisevergütung ins Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist werden.
Bei einer Übernahme der PV-Anlage sind Anschlüsse bereits vorhanden und gegebenenfalls kann ein mit dem Netzbetreiber bestehender Vertrag übernommen werden.
Während der gesamten Laufzeit des Pachtvertrages unterstützt der Vermieter (Eigentümer der Dachfläche) die solare und umweltschonende Erzeugung von Strom. Die sichtbar auf den Dachflächen installierten Photovoltaikmodule bestätigen dies.
Das Unternehmen erscheint mit seinem Umwelt-Engagement sympathischer und vertrauenswürdiger. Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse kann auch in einigen Jahrzehnten noch von einer umweltfreundlichen Energiegewinnung ausgegangen werden.
MERKE:
Eine Dachfläche vermieten für eine Solar-Photovoltaikanlage hat klare Vorteile. Für den Vermieter garantiert die PV-Anlage bis zu 20 Jahre lang Einnahmen aus dem Pachtvertrag.
Eigenleistungen, Investitionskosten, Wartungs- und Reparaturkosten fallen für den Vermieter nicht an. Mit der Option der Anlagenübernahme nach Vertragsende können die eigenen Stromkosten um ein Vielfaches reduziert werden.
Dach vermieten 2024
Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie die Möglichkeit, Ihr Dach einem interessierten Investor zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Dachfläche wird dann eine Photovoltaikanlage installiert, die vom Betreiber selbst gepflegt und gewartet wird.
Diese Anlage produziert Solarstrom, der wiederum ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Da die Vergütung für das Einspeisen von Solarstrom ins öffentliche Netz in den vergangenen Jahren stark gefallen ist, lohnt sich eine Vermietung des Dachs in der Regel erst ab einer Dachfläche von ca. 1000 Quadratmetern.
Dadurch, dass Sie Ihr Dach vermieten, auf dem eine Photovoltaikanlage installiert wird, können Sie einen Beitrag zur sauberen Energie leisten, ohne selbst das Risiko einer hohen Investition tragen zu müssen.
Voraussetzungen für eine Dachvermietung
Bevor Sie Ihr Dach vermieten können, muss zunächst geprüft werden, an welchen Netzverknüpfungspunkten vor Ort es möglich ist, eine Photovoltaikanlage anzuschließen.
Dies übernimmt der potenzielle Mieter und Betreiber der Anlage für Sie. Des Weiteren sollte das Dach in den nächsten 20 Jahren nicht sanierungsbedürftig sowie möglichst südseitig ausgerichtet sein und die Prüfung der Statik muss ein positives Ergebnis liefern.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Pachtvertrag geschlossen, in dem wichtige Punkte wie Nutzungsrechte, Wegerechte, Verschattung und Haftung sowie die Art der Vergütung geregelt werden.
Möglichkeiten der Vergütung
Es bestehen mehrere Optionen, von einer Dachvermietung an den Betreiber einer Photovoltaikanlage zu profitieren. Zum einen können regelmäßige Einnahmen (monatlich oder jährlich) durch die Zahlung der Miete bzw.
Pacht generiert werden. Zum anderen besteht für Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Dachsanierung, sollte das Dach in keinem ausreichend guten Zustand sein.
Eine solche Sanierung des Dachs stellt eine erhebliche Wertsteigerung dar und ist daher eine rentable Investition in die Zukunft. Eine weitere Option ist es, den erzeugten Strom zu günstigen Konditionen selbst zu beziehen. Die Art der Vergütung kann im Vorfeld von Ihnen als Vermieter gewählt werden und wird im Pachtvertrag festgehalten.
Vergütungsart | Einnahmen/Vorteile |
Einmalzahlung | ca. 4.000 – 9.000 € |
Prozentuale Gewinnbeteiligung | ca. 3-5 % |
Miete pro qm | ca. 2-5 €/qm |
Kostenlose Dachsanierung | Keine weiteren Ansprüche |
*Dies sind nur Richtwerte und können variieren, je nach Beschaffenheit, der zu bebauenden Dachfläche!
Optionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit kann die Photovoltaikanlage in vielen Fällen vom Vermieter des Dachs übernommen und selbst weiterbetrieben werden. Andernfalls wird sie vom Eigentümer auf seine Kosten wieder abgebaut.
Der Großteil des Gewinns wird heutzutage nicht mehr mit dem Einspeisen des erzeugten Stroms, sondern mit dem Bezug des preiswerten Stroms erzielt. Wenn Sie ihr Dach vermieten wollen, lohnt sich dies daher erst ab einer Fläche von 1000 Quadratmetern.
Andernfalls ist das Geschäft für den Betreiber der Photovoltaikanlage nicht lukrativ und Sie erhalten nur eine minimale Vergütung, geben aber die Nutzungsrechte des Dachs für mehrere Jahre ab.
Imagegewinn durch Beitrag zur Energiewende
Besonders geeignete Gebäude, bei denen sich die Dachfläche vermieten lässt, sind große Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftliche Betriebsstätten oder öffentliche Einrichtungen, deren Dachflächen sonst ungenutzt bleiben würden. Zusätzlich zum wirtschaftlichen Aspekt einer Dachvermietung bringt die Errichtung einer Photovoltaikanlage einen möglichen Imagegewinn mit sich.
Ihr Unternehmen unterstützt damit die Energiewende, produziert sauberen Strom und leistet somit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz.
Unabhängig davon, ob Sie selbst investieren oder Ihre Dachfläche vermieten, ist es ein positiver Beitrag zum Klimaschutz!
Jetzt kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!