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Das Wichtigste in Kürze

Wer seine Dachfläche vermieten will, überlässt sie einem Investor, der darauf auf eigene Kosten eine Photovoltaikanlage baut und betreibt. Dafür zahlt er eine Pacht, eine Einmalzahlung oder übernimmt die Dachsanierung. Lohnend ist das vor allem für große Hallen-, Stall- und Gewerbedächer, kaum für Einfamilienhäuser.

  • Laufzeit: Dachpacht in der Regel 25 Jahre, Verlängerung um bis zu zehn Jahre möglich (NRW.Energy4Climate, Leitfaden Stand 8/2025)
  • Flächenbedarf: 5 bis 10 m² Dach je Kilowatt-Peak, je nach Dachform und Ausrichtung (ebenda)
  • Pachthöhe: stark markt- und zeitabhängige Richtwerte, abhängig vom konkreten Investorenangebot; amtliche Pachtsätze gibt es nicht
  • Sicherung: Der Investor wird für die Laufzeit ins Grundbuch eingetragen
  • Vergütung 2026: 10,24 ct/kWh bei Volleinspeisung für den Leistungsanteil über 10 bis 100 kW, Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026 (Bundesnetzagentur)
  • Ab 2027: EEG-Novelle im Bundestag beraten, noch nicht beschlossen (Stand 14.10.2026)
  • Dach ungeeignet, Trafostation vorhanden: Stellfläche für Batteriespeicher verpachten, im vorgestellten Partnermodell aktuell 750 € pro Speicher und Jahr

Dachfläche vermieten: So funktioniert das Modell

Beim Vermieten einer Dachfläche stellt der Gebäudeeigentümer sein Dach einem Investor zur Verfügung, der dort eine Photovoltaikanlage plant, finanziert, baut und betreibt. Der Strom gehört dem Investor. Er speist ihn ins Netz ein oder verkauft ihn direkt und zahlt aus diesen Erlösen die vereinbarte Gegenleistung an den Eigentümer.

Fachlich ist meist von Dachpacht die Rede, weil der Investor das Dach nicht nur nutzt, sondern daraus Erträge zieht. Im Alltag werden "Dach vermieten" und "Dach verpachten" gleichbedeutend verwendet. Der Eigentümer investiert nichts, bindet sein Dach aber für Jahrzehnte.

Lohnt es sich, die Dachfläche zu vermieten?

Die Dachfläche zu vermieten lohnt sich vor allem für Eigentümer großer, unverschatteter und tragfähiger Dächer, die selbst nicht investieren wollen. Sie erhalten über rund 25 Jahre eine feste Gegenleistung ohne eigenes Kapital. Wer viel Strom selbst verbraucht oder ein kleines Dach hat, fährt mit einer eigenen Anlage meist besser.

Der Vergleich ist einfach: Bei der eigenen Anlage gehören Ertrag und Risiko dem Eigentümer, bei der Dachpacht dem Investor. Die Pacht ist deshalb immer nur ein Teil dessen, was die Anlage erwirtschaftet. Dafür trägt der Eigentümer weder Bau- noch Betriebskosten. Wie sich eine eigene Anlage rechnet, zeigen die Seiten zu Photovoltaik-Kosten und der Solarrechner für Gewerbe.

Vorteile

  • Keine Investition: Bau, Betrieb, Versicherung und Wartung liegen beim Investor.
  • Planbare Einnahme: feste Pacht oder Einmalzahlung über die Vertragslaufzeit.
  • Dachsanierung möglich: Statt Geld übernimmt der Investor auf Wunsch die neue Dachhaut.
  • Brachfläche genutzt: Das Dach erzeugt Strom, ohne dass der Betrieb sich darum kümmern muss.

Nachteile

  • Lange Bindung: rund 25 Jahre, Umbau oder Aufstockung des Dachs nur nach Absprache.
  • Grundbucheintrag: Die Dienstbarkeit bleibt bei einem Verkauf bestehen.
  • Geringerer Ertrag: Der größte Teil der Stromerlöse bleibt beim Investor.
  • Pächterrisiko: Gerät der Investor in Schwierigkeiten, können Zahlungen ausbleiben.

Welche Dächer eignen sich für die Vermietung?

Für die Vermietung eignen sich große Dächer, die tragfähig, kaum verschattet und für die nächsten Jahrzehnte in gutem Zustand sind. Typisch sind Lager- und Produktionshallen, Ställe, Reithallen, Schulen und Mehrfamilienhäuser. Entscheidend sind außerdem ein erreichbarer Netzanschluss und die Bereitschaft, den Investor ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Die Größe legt jeder Investor selbst fest, eine gesetzliche Mindestfläche gibt es nicht. Eine Orientierung liefert eine eigene Rechnung: Laut NRW.Energy4Climate braucht ein Kilowatt-Peak (kWp, die Nennleistung der Module) 5 bis 10 m² Dach. Eine Anlage mit 100 kWp belegt damit rund 500 bis 1.000 m². Oberhalb von 100 kW nennt die Bundesnetzagentur keine feste Einspeisevergütung mehr, gefördert wird dann über die Marktprämie in der Direktvermarktung.

Die Statik muss das Zusatzgewicht der Module tragen, das prüft ein Tragwerksplaner (Details zur Flächenlast). Schrägdächer nach Süden, Osten oder Westen sind gut nutzbar, auf Flachdächern werden die Module aufgeständert. Ob das Netz die Leistung aufnehmen kann, klärt der Netzbetreiber bei der Netzanfrage. Die eigene Dachgröße lässt sich mit dem Dachflächenrechner ermitteln.

  • Dach tragfähig, Statik von Fachleuten bestätigt
  • Kaum Verschattung durch Bäume, Nachbargebäude oder Aufbauten
  • Dachhaut hält noch rund 25 Jahre, sonst Sanierung als Teil des Vertrags
  • Netzanschluss in erreichbarer Nähe, Kabelwege möglich
  • Grundbucheintrag einer Dienstbarkeit möglich, Grundpfandgläubiger informiert
Dach ungeeignet, aber eine Trafostation auf dem Gelände?

Ist das Dach zu klein, verschattet oder statisch nicht belastbar, steht am Gewerbestandort aber eine Trafostation auf dem Grundstück oder in maximal ca. 50 m Entfernung, kommt eine andere Fläche infrage: Für einen Batteriespeicher genügen ca. 12 bis 25 m² freie Fläche an der Station. Der Speicherbetreiber trägt die Kosten, im vorgestellten Partnermodell aktuell 750 € pro Speicher und Jahr. Alle Details: Fläche für Batteriespeicher verpachten.

Kann man das Dach eines Einfamilienhauses vermieten?

Das Dach eines Einfamilienhauses lässt sich in der Praxis kaum vermieten. Auf 50 m² nutzbarer Fläche, einem neutralen Beispielwert, passen nach dem Flächenwert von NRW.Energy4Climate nur etwa 5 bis 10 kWp (eigene Rechnung). Für Investoren decken die Erlöse solcher Anlagen die Kosten für Planung, Netzanschluss und Verwaltung meist nicht. Für Hausbesitzer ist eine eigene Anlage die bessere Wahl.

Das gilt auch für Suchanfragen wie "Dachfläche vermieten 100 m²" oder "200 qm": Bei diesen Größen entstehen Anlagen von rund 10 bis 40 kWp, für die sich kaum ein Pachtmodell rechnet. Wer selbst baut, kann den Strom im Haus nutzen und spart Strombezug. Wer kein Geld binden will, findet Wege auf der Seite zur eigenen Photovoltaikanlage. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Verkauf des Stroms an die Bewohner eine Alternative, siehe PV-Strom an Mieter verkaufen.

Wie viel Pacht zahlt ein Investor pro Quadratmeter?

Wie viel Pacht ein Investor pro Quadratmeter zahlt, legt allein sein Angebot fest. Es gibt keine amtlichen Pachtsätze. Genannte Preise sind stark markt- und zeitabhängige Richtwerte, abhängig vom konkreten Investorenangebot, von Dachgröße, Standort, Netzanschluss und Vergütungsrecht. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Laufzeit, Zahlweise und Nebenpflichten nebeneinanderstehen.

Die Pacht hängt vor allem davon ab, was die Anlage über die Laufzeit erlöst. Sinkt die Einspeisevergütung oder fällt sie für Neuanlagen weg, sinkt auch der Spielraum für die Pacht. Ein Netzanschluss in der Nähe senkt die Baukosten des Investors und verbessert das Angebot. Hilfreich ist, den Pachtbetrag auf die installierte Leistung (Euro je kWp) und auf die Fläche (Euro je m²) umzurechnen, um Angebote zu vergleichen.

Tabelle seitlich scrollen
Gegenleistungen bei der Dachvermietung für Photovoltaik im Vergleich (qualitativ, Stand Oktober 2026)
ModellAuszahlungPasst, wenn
Jährliche Pachtjedes Jahr über die Laufzeitregelmäßige Einnahmen gewünscht
Einmalzahlungeinmal zu Vertragsbeginn, über die Laufzeit abgezinstsofortige Liquidität gewünscht
DachsanierungSachleistung statt GeldDachhaut ohnehin erneuerungsbedürftig
KombinationSanierung plus geringere PachtSanierung und Einnahme gewünscht
Stellfläche Batteriespeicherim vorgestellten Partnermodell aktuell 750 € pro Speicher und JahrGewerbestandort mit Trafostation, Dach nicht nötig

Zusatzeinnahme am Gewerbestandort: Wer auf dem Gelände eine Trafostation hat, kann neben oder statt der Dachpacht eine kleine Freifläche für einen Batteriespeicher verpachten. Gebraucht werden ca. 12 bis 25 m² an der Station, eigene Kosten fallen nicht an. Die Pacht beträgt im vorgestellten Partnermodell aktuell 750 € pro Speicher und Jahr. Mehr dazu unter Batteriespeicher-Stellfläche verpachten.

Rechner: Dachfläche, Leistung und Pacht

Der Dachpacht-Rechner schätzt aus der nutzbaren Dachfläche die mögliche Leistung einer Photovoltaikanlage und rechnet ein Pachtangebot auf ein Jahr und auf die gesamte Laufzeit hoch. Tragen Sie den Wert aus Ihrem Angebot ein. Der vorbelegte Pachtwert von 1 € je m² ist nur ein neutrales Rechenbeispiel, kein Marktpreis.

Dachpacht-Rechner

-
mögliche Leistung
-
Pacht pro Jahr
-
Pacht über die Laufzeit

Flächenbedarf: 5 m² je kWp bei Schrägdach und Flachdach mit Ost-West-Aufständerung, 10 m² bei Flachdach mit Südaufständerung (NRW.Energy4Climate, Stand 8/2025). Laufzeit 25 Jahre als übliche Dauer laut demselben Leitfaden. Pacht ohne Abzinsung und ohne Steuern, eigene Rechnung.

Dachfläche vermieten gegen Dachsanierung: Wie funktioniert das?

Beim Modell "Dachfläche gegen Dachsanierung" erneuert der Investor die Dachhaut auf eigene Kosten und erhält im Gegenzug das Recht, dort für die Vertragslaufzeit seine Photovoltaikanlage zu betreiben. Die Sanierung ersetzt ganz oder teilweise die Pacht. Interessant ist das, wenn das Dach ohnehin erneuert werden muss.

Wichtig ist, was genau saniert wird: nur die Dachhaut oder auch Dämmung, Rinnen und Tragwerk. Das gehört samt Material, Zeitplan und Abnahme in den Vertrag. Auch die Gewährleistung braucht eine klare Regel, also wer bei Undichtigkeiten haftet, der Dachdecker, der Investor oder die Anlage.

Steuerlich ist die Sanierung keine geschenkte Leistung: Nach § 3 Absatz 12 Umsatzsteuergesetz liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, wenn das Entgelt für eine Leistung in einer anderen Leistung besteht. Der Wert der Sanierung zählt dann wie eine Pacht, mehr dazu im Abschnitt zu den Steuern.

Wie läuft die Dachvermietung ab?

Die Dachvermietung läuft in sechs Schritten ab: Dach grob prüfen, Angebote mehrerer Investoren einholen, technische Prüfung und Netzanfrage durch den Investor, Pachtvertrag verhandeln und anwaltlich prüfen lassen, Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen, dann Bau und Inbetriebnahme. Die Gegenleistung fließt je nach Vertrag jährlich oder als Einmalzahlung, meist ab Inbetriebnahme der Anlage.

  1. Dach prüfenGröße, Zustand, Verschattung und Netzanschluss grob einschätzen
  2. Angebote einholenmindestens zwei bis drei Investoren vergleichen
  3. Technische PrüfungStatik, Dachzustand und Netzanfrage beim Netzbetreiber
  4. Vertrag prüfenPacht, Laufzeit, Haftung und Rückbau anwaltlich prüfen lassen
  5. GrundbuchDienstbarkeit für den Investor beim Notar bestellen
  6. Bau und BetriebMontage, Netzanschluss, ab Inbetriebnahme fließt die Gegenleistung

Ansprechpartner sind auf Dachanlagen spezialisierte Projektierer und Investoren, regionale Solarbetriebe mit Pachtmodellen und Energiegenossenschaften. Seriöse Anbieter legen offen, wie sie die Pacht berechnen, und lassen Zeit für eine Prüfung des Vertrags.

Was gehört in den Pachtvertrag?

In den Pachtvertrag für eine Dachfläche gehören Laufzeit und Verlängerung, Höhe und Fälligkeit der Pacht, Zugangs- und Leitungsrechte, die Pflichten bei Dachreparaturen, Haftung und Versicherung, Regeln für einen Eigentümerwechsel sowie der Rückbau am Ende. Laut NRW.Energy4Climate läuft die Dachpacht in der Regel 25 Jahre mit Option auf bis zu zehn weitere Jahre.

Abgesichert wird der Vertrag über eine Dienstbarkeit, also ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht des Investors. Sie bleibt bei einem Verkauf des Gebäudes bestehen. Im Grundbuch gehen früher eingetragene Rechte wie Grundschulden vor. Soll die Dienstbarkeit des Investors einen besseren Rang erhalten, muss Ihre Bank zustimmen. Klären Sie das früh mit ihr.

Diese Punkte vor der Unterschrift prüfen
  • Rückbaupflicht des Investors am Vertragsende, abgesichert etwa durch eine Bürgschaft
  • Regelung, wer zahlt, wenn das Dach während der Laufzeit repariert werden muss
  • Kündigungsrechte bei Insolvenz des Investors oder ausbleibender Pacht
  • Option, die Anlage am Ende zu übernehmen, und zu welchem Preis

Einspeisevergütung 2026 und EEG-Novelle 2027: Was das für die Dachpacht bedeutet

Die Einspeisevergütung bestimmt, was der Investor mit dem Dach verdient, und damit auch, wie viel Pacht er zahlen kann. Für Gebäudeanlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, nennt die Bundesnetzagentur bei Volleinspeisung 10,24 ct/kWh für den Leistungsanteil über 10 bis 100 kW. Alle Sätze stehen auf der Seite zur Einspeisevergütung.

10,24 ct/kWh
Volleinspeisung, Anteil über 10 bis 100 kW, ab 1.8.2026
5,44 ct/kWh
Teileinspeisung, Anteil über 40 bis 100 kW, ab 1.8.2026
1.000 kW
Grenze für Marktprämie ohne Ausschreibung

Große Dachanlagen über 100 kW verkaufen ihren Strom laut Bundesnetzagentur über die Direktvermarktung mit Marktprämie, bis 1.000 kW ohne Ausschreibung, darüber nur mit Zuschlag in einer Ausschreibung. Das EEG 2023 ist laut Bundesnetzagentur nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar. Wie die Sätze halbjährlich sinken, erklärt die Seite zur Degression der Einspeisevergütung.

Solarspitzengesetz: Seit dem 25. Februar 2025 gelten neue Regeln für Neuanlagen. Nach § 51 EEG 2023 entfällt die Förderung in Zeiträumen mit negativem Börsenstrompreis; bei Anlagen unter 100 kW greift das erst nach Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Nach § 9 EEG 2023 müssen Anlagen unter 100 kW mit Einspeisevergütung ihre Einspeisung auf 60 Prozent der Leistung begrenzen, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut und die Steuerung erfolgreich getestet ist. Anlagen ab 100 kW müssen der Netzbetreiber jederzeit fernsteuern können, mehr dazu beim Einspeisemanagement.

EEG-Novelle 2027 (angekündigt, nicht beschlossen): Die Bundesregierung hat am 10. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er sieht laut Bundestag vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen; für Anlagen ab 100 kW sollen Differenzverträge gelten, bei denen Betreiber Mehrerlöse bei hohen Marktpreisen teilweise abgeben. Bundestag und EU-Kommission müssen noch zustimmen (Stand 14.10.2026). Für Pachtangebote heißt das: Ob eine Anlage noch 2026 oder erst 2027 ans Netz geht, kann die Kalkulation des Investors verändern. Fragen Sie nach, mit welchem Vergütungsrecht das Angebot rechnet.

Welche Steuern fallen bei der Dachvermietung an?

Pachteinnahmen aus der Dachvermietung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Einkommensteuergesetz und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Umsatzsteuer fällt in der Regel nicht an: § 4 Nummer 12 Umsatzsteuergesetz stellt die Verpachtung von Grundstücken und die Bestellung dinglicher Nutzungsrechte steuerfrei. Einzelheiten klärt ein Steuerberater.

Bei einer Einmalzahlung stellt sich die Frage, in welchem Jahr sie versteuert wird; das hängt von Ihrer Einkunftsart und Gewinnermittlung ab. Bei der Dachsanierung als Gegenleistung gilt der Wert der Sanierung als Entgelt (tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Absatz 12 UStG) und ist damit ebenfalls steuerlich zu erfassen. Gehört das Gebäude zu einem Betrieb, etwa einem Hof oder einer Firma, zählen die Einnahmen zu den betrieblichen Einkünften. Weitere Hinweise zur Anlage selbst stehen unter PV-Anlage und Steuer.

Häufige Fragen zur Dachvermietung

Kann ich meine Dachfläche vermieten?

Ja, jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann eine Dachfläche an einen Photovoltaik-Investor vermieten. Ob sich ein Investor findet, hängt von Größe, Statik, Verschattung, Dachzustand und Netzanschluss ab. Gefragt sind vor allem große Hallen-, Stall- und Gewerbedächer. Bei Miteigentum, etwa in einer Eigentümergemeinschaft, müssen alle Berechtigten zustimmen.

Ab welcher Dachfläche lohnt sich die Vermietung?

Eine gesetzliche Mindestfläche gibt es nicht, jeder Investor legt seine Grenze selbst fest. Als Orientierung braucht ein Kilowatt-Peak laut NRW.Energy4Climate 5 bis 10 m² Dach. Eine Anlage mit 100 kWp belegt damit rund 500 bis 1.000 m². Je kleiner das Dach, desto seltener rechnet sich ein Pachtmodell für Investoren.

Wie viel bekomme ich, wenn ich mein Dach für Photovoltaik vermiete?

Wie viel Sie bekommen, steht erst im Angebot des Investors fest. Pachtpreise pro Quadratmeter sind stark markt- und zeitabhängige Richtwerte, abhängig vom konkreten Investorenangebot. Sie hängen von Dachgröße, Netzanschluss, Ausrichtung und Vergütungsrecht ab. Vergleichen Sie mehrere Angebote und rechnen Sie jedes auf Euro je Quadratmeter und Euro je kWp um.

Wie lange läuft ein Pachtvertrag für ein Dach?

Ein Pachtvertrag für eine Dachfläche läuft laut Leitfaden von NRW.Energy4Climate in der Regel 25 Jahre und lässt sich um bis zu zehn weitere Jahre verlängern. Während dieser Zeit ist der Investor über eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Umbauten am Dach sind in dieser Zeit nur nach Absprache mit dem Investor möglich.

Ist eine Dachvermietung gegen Dachsanierung sinnvoll?

Eine Dachvermietung gegen Dachsanierung ist sinnvoll, wenn die Dachhaut ohnehin in den nächsten Jahren erneuert werden muss. Der Investor saniert auf eigene Kosten und nutzt das Dach dafür bis zum Vertragsende. Klären Sie Umfang, Material, Gewährleistung und Haftung für spätere Undichtigkeiten schriftlich, bevor Sie unterschreiben.

Muss ich auf die Pacht für mein Dach Steuern zahlen?

Ja, Pachteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Einkommensteuergesetz und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Umsatzsteuer fällt meist nicht an, weil § 4 Nummer 12 Umsatzsteuergesetz die Verpachtung von Grundstücken befreit. Auch eine Dachsanierung als Gegenleistung zählt steuerlich als Entgelt. Klären Sie Details mit einem Steuerberater.

An wen wende ich mich, wenn ich mein Dach vermieten möchte?

Ansprechpartner sind Projektierer und Investoren, die sich auf große Dachanlagen spezialisiert haben, regionale Solarbetriebe mit Pachtmodellen und Energiegenossenschaften. Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie Pacht, Laufzeit, Rückbauregel und Haftung. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift von einem Anwalt mit Erfahrung im Energierecht prüfen.

Was passiert am Ende des Pachtvertrags mit der Anlage?

Am Ende des Pachtvertrags baut der Investor die Anlage in der Regel auf eigene Kosten zurück, wenn der Vertrag das so regelt. Häufig gibt es zusätzlich die Option, die Anlage zu übernehmen oder den Vertrag zu verlängern. Lassen Sie die Rückbaupflicht absichern, etwa durch eine Bürgschaft, damit sie auch bei einer Insolvenz greift.

Was kann ich verpachten, wenn mein Dach ungeeignet ist?

Ist das Dach ungeeignet, steht am Gewerbestandort aber eine Trafostation auf dem Grundstück oder in maximal ca. 50 m Entfernung, lässt sich eine kleine Freifläche für einen Batteriespeicher verpachten. Es genügen ca. 12 bis 25 m², die Kosten trägt der Speicherbetreiber, im vorgestellten Partnermodell aktuell 750 € pro Speicher und Jahr. Details: Batteriespeicher-Fläche verpachten.

Fazit: Dachfläche vermieten lohnt sich bei großen Dächern

Eine Dachfläche zu vermieten ist für Eigentümer großer Hallen-, Stall- und Gewerbedächer ein bequemer Weg, ungenutzte Fläche zu Geld zu machen oder eine fällige Dachsanierung finanzieren zu lassen. Der Preis dafür ist eine Bindung von meist 25 Jahren und ein Grundbucheintrag. Die Pachthöhe ist Verhandlungssache, deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Angebote und eine anwaltliche Prüfung des Vertrags.

Für Einfamilienhäuser ist die Vermietung keine Option, hier bringt eine eigene Anlage mehr. Wer 2026 verhandelt, sollte wissen, dass die Regeln für neue Anlagen ab 2027 noch nicht feststehen. Und wer kein geeignetes Dach, aber eine Trafostation auf dem Gelände hat, kann eine kleine Fläche für einen Batteriespeicher verpachten, im vorgestellten Partnermodell aktuell 750 € pro Speicher und Jahr: Pachtfläche für Batteriespeicher anbieten. Wer freie Grundstücksflächen statt eines Dachs hat, findet die Grundlagen unter Land verpachten.

Quellen und Methodik

Die Vergütungssätze stammen aus den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur, die Regeln zu Steuerung und negativen Preisen aus dem Gesetzestext des EEG 2023, Laufzeit und Flächenbedarf aus dem Leitfaden der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate, jeweils abgerufen am 14.10.2026. Die Umrechnung von Fläche in Leistung und der Rechner sind eigene Rechnungen von Solar.red. Zur EEG-Novelle 2027 gibt der Artikel den Regierungsentwurf wieder, nicht geltendes Recht. Pachthöhen nennt keine amtliche Quelle, deshalb nennt der Artikel keine.

  1. Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze - Vergütungssätze ab 1. August 2026, Marktprämie, Geltung des EEG 2023
  2. Deutscher Bundestag: Bundesregierung legt EEG-Novelle vor - Inhalt des Regierungsentwurfs vom 10. September 2026
  3. Gesetze im Internet: § 9 EEG 2023 - Steuerbarkeit und 60-Prozent-Begrenzung
  4. Gesetze im Internet: § 4 UStG - Steuerbefreiung für die Verpachtung von Grundstücken und Nutzungsrechten
  5. NRW.Energy4Climate: Leitfaden Photovoltaik auf Dächern (Stand 8/2025) - Laufzeit der Dachpacht, Zahlweise, Grundbuch, Flächenbedarf je kWp

Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung mit der Bundesnetzagentur, NRW.Energy4Climate oder anderen genannten Stellen. Pachthöhen sind stark markt- und zeitabhängig und hängen vom konkreten Investorenangebot ab. Vergütungssätze und gesetzliche Regeln können sich ändern, maßgeblich sind die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und der Gesetzestext zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die verlinkte Batteriespeicher-Flächenverpachtung wird in Zusammenarbeit mit einem Speicherbetreiber vermittelt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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