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Clearingstelle EEG|KWKG – Aufgaben, Verfahren & Kontakt 2026
Zusammenfassung

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine unabhängige, nicht weisungsgebundene Einrichtung zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Sie wurde 2007 vom Bundesumweltministerium (BMU) eingerichtet und wird seit 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (heute BMWK) von der RELAW GmbH betrieben. Die Clearingstelle bietet sechs Verfahrensarten an – darunter Einigung, Votum, Schiedsverfahren, Stellungnahme, Hinweis und Empfehlung. Ein Großteil aller Anfragen (rund 80–90 %) wird bereits in der informierenden Erstbearbeitung beantwortet. Ihre frei zugängliche Datenbank enthält über 260 beantwortete Rechtsfragen. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus § 81 EEG 2023 und § 32a KWKG 2025. Kontakt: www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

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Was ist die Clearingstelle EEG|KWKG?

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist die zentrale Anlaufstelle für alle Akteure der Energiewirtschaft, die Fragen oder Konflikte rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klären müssen. Sie ist keine Behörde und kein Gericht, sondern eine spezialisierte Einrichtung zur außergerichtlichen Konfliktlösung.

Betrieben wird sie von der RELAW GmbH – der Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien. Die Clearingstelle arbeitet inhaltlich unabhängig und ist keinen Weisungen unterworfen. Ihr gesetzlicher Auftrag ergibt sich aus § 81 EEG 2023 und § 32a KWKG 2025.

Das Team vereint juristische, ingenieurwissenschaftliche und kaufmännische Kompetenz. So erhalten Anfragende eine disziplinübergreifende Klärung, die sowohl rechtliche als auch technische Aspekte von erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung abdeckt.

2007
Gründungsjahr
6
Verfahrensarten
260+
Beantwortete Rechtsfragen
80–90%
Erstbearbeitung gelöst*

*Je nach Veröffentlichungsjahr der Clearingstelle schwankt der Wert zwischen 80 und 90 %.

Geschichte und Entwicklung

Die Clearingstelle hat sich seit 2007 kontinuierlich weiterentwickelt. Was als reine EEG-Schlichtungsstelle begann, deckt heute drei Gesetze ab – EEG, KWKG und MsbG.

2007 Gründung als „Clearingstelle EEG" durch das Bundesumweltministerium (BMU)
2013 Übergang der Zuständigkeit an das Bundeswirtschaftsministerium – BMWi (heute BMWK)
2017 Erweiterung um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für EEG-Anlagen
2018 Zuständigkeit für KWKG-Anlagen – Umbenennung in „Clearingstelle EEG|KWKG"
2025 Aktualisierter gesetzlicher Auftrag gemäß § 81 EEG 2023 und § 32a KWKG 2025

Aufgaben und Zuständigkeiten

Kernaufgabe ist die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten. Die Clearingstelle klärt Anwendungsfragen zwischen Anlagenbetreibern, Netzbetreibern, Direktvermarktern und Messstellenbetreibern – neutral und unabhängig.

Informationsvermittlung steht dabei an erster Stelle. Über die frei zugängliche Datenbank auf clearingstelle-eeg-kwkg.de können Sie nach Verfahrensergebnissen, Rechtsprechung, Fachaufsätzen und häufig gestellten Fragen recherchieren.

Ein Großteil aller Anfragen wird rein informierend beantwortet – laut Clearingstelle rund 80–90 %, oft innerhalb weniger Tage. Die Clearingstelle verweist auf passende Arbeitsergebnisse, einschlägige Gerichtsurteile oder den Gesetzeswortlaut.

Die Beobachtung der Rechtsentwicklung gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Die Clearingstelle pflegt eigene Arbeitsausgaben des EEG, des KWKG und des MsbG und informiert über relevante Gesetzesänderungen.

💡 Gut zu wissen

Die Clearingstelle bietet die umfangreichste frei zugängliche Datenbank zum Recht der erneuerbaren Energien in Deutschland. Hier finden Sie unter anderem Informationen zu Einspeisevergütungen, Netzeinspeisung und Einspeisemanagement.

Die 6 Verfahrensarten im Überblick

Für jeden Fall die passende Lösung. Die Clearingstelle unterscheidet zwischen einzelfallbezogenen Verfahren und solchen, die grundsätzliche Fragen für die gesamte Branche klären.

Einzelfallbezogene Verfahren

Einigungsverfahren: Beide Parteien beauftragen die Clearingstelle gemeinsam. Ziel ist eine faire, einvernehmliche Lösung. Das Ergebnis ist bindend, wenn beide Seiten zustimmen.

Votumsverfahren: Die Clearingstelle gibt eine fundierte Empfehlung zu einem konkreten Einzelfall ab. Das Votum ist nur auf Wunsch beider Parteien rechtlich bindend.

Schiedsrichterliches Verfahren: Die Clearingstelle fungiert als Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Ergebnis – der Schiedsspruch – ist für beide Parteien immer rechtlich bindend und ersetzt ein Verfahren vor den Zivilgerichten.

Stellungnahmeverfahren: Ein ordentliches Gericht bittet die Clearingstelle um eine fachliche Stellungnahme zu EEG-, KWKG- oder MsbG-Fragen in einem laufenden Gerichtsverfahren.

Allgemeine Verfahren

Hinweisverfahren: Taucht dieselbe Frage wiederholt auf, klärt die Clearingstelle sie grundsätzlich – in der Regel für einen einzelnen Energieträger. Akkreditierte Verbände werden einbezogen.

Empfehlungsverfahren: Umfassender als der Hinweis, meist energieträgerübergreifend. Auch hier beteiligen sich Verbände und öffentliche Stellen an der Konsultation.

Tabelle seitlich scrollen
Vergleich der Verfahrensarten der Clearingstelle EEG|KWKG
Verfahren Typ Bindend? Einleitung durch
Einigung Einzelfall Auf Wunsch beider Parteien Beide Parteien gemeinsam
Votum Einzelfall Auf Wunsch beider Parteien Beide Parteien gemeinsam
Schiedsverfahren Einzelfall Immer bindend Beide Parteien gemeinsam
Stellungnahme Einzelfall Nicht bindend Ordentliches Gericht
Hinweis Allgemein Nicht bindend Clearingstelle von Amts wegen
Empfehlung Allgemein Nicht bindend Clearingstelle von Amts wegen

Wer kann die Clearingstelle nutzen?

Die Clearingstelle steht allen Akteuren der Energiewirtschaft offen, die vom EEG, KWKG oder MsbG betroffen sind. Konkret sind das:

Anlagenbetreiber: Ob Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, ein Balkonkraftwerk am Balkon oder eine große PV-Großanlage auf der Freifläche betreiben – bei Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber ist die Clearingstelle Ihr Ansprechpartner.

Netzbetreiber: Auch Netzbetreiber profitieren von der Klärung komplexer EEG-Fragen, insbesondere bei Abgrenzungsfragen zur Netzeinspeisung.

Direktvermarkter und Messstellenbetreiber: Seit 2014 (Direktvermarkter) bzw. 2017 (Messstellenbetreiber) sind diese Akteure explizit im Zuständigkeitsbereich der Clearingstelle verankert.

Energieversorger und öffentliche Einrichtungen: Auch Energieversorger und Behörden können Anfragen stellen oder sich an Konsultationsverfahren beteiligen.

Typische Themen für PV-Betreiber

Gerade im Bereich Photovoltaik treten immer wieder Fragen auf, die eine Klärung durch die Clearingstelle erfordern. Die häufigsten Themen:

Einspeisevergütung und Degression: Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung? Wie wirkt sich die halbjährliche Degression auf Ihre Anlage aus? Die Clearingstelle klärt Streitigkeiten zur korrekten Berechnung.

Anlagenklassifizierung und Leistungsermittlung: Die Ermittlung der installierten Nennleistung in Kilowattpeak (kWp) ist bei Mehranlagenfällen komplex. Die Clearingstelle hilft bei der Abgrenzung von Neu- und Bestandsanlagen.

Netzanschluss und Einspeisepunkt: Verzögert der Netzbetreiber den Netzanschluss? Die Clearingstelle klärt Rechte und Pflichten am Einspeisepunkt.

Direktvermarktung und Mieterstrom: Wer PV-Strom an Mieter verkaufen oder direkt vermarkten möchte, findet bei der Clearingstelle Orientierung zu den komplexen Regelungen.

Messkonzepte und Smart Meter: Fragen zur Pflicht zum Einbau von Smart Metern und zu korrekten Messkonzepten gehören zu den häufigsten Anfragen.

⚡ Aktuell: Empfehlungsverfahren 2026/1

Am 12. Januar 2026 hat die Clearingstelle ein neues Empfehlungsverfahren zum Thema „Messkonzepte und Abnahmepflicht des Netzbetreibers sowie Umsetzungspflicht des grundzuständigen Messstellenbetreibers" eingeleitet. Dieses betrifft sowohl EEG- als auch KWKG-Anlagen.

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Kosten und Verfahrensentgelte

Die Erstbearbeitung ist kostenfrei. Ein Großteil aller Anfragen kann rein informierend beantwortet werden – ohne Kosten und meist innerhalb weniger Tage.

Förmliche Verfahren sind kostenpflichtig. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der Entgeltordnung (EntgeltO) der Clearingstelle. Das Entgelt entlastet den Bundeshaushalt und deckt den laufenden Betrieb.

Die Kosten sind deutlich geringer als ein Gerichtsverfahren. Die Beteiligten entscheiden selbst, wie sie das Verfahrensentgelt untereinander aufteilen. Anwaltskosten und eventuelle Gutachten tragen die Parteien selbst.

⚖️ Wichtiger Hinweis

Die Clearingstelle leistet keine Rechtsberatung im Sinne einer anwaltlichen Tätigkeit. In komplexen Fällen oder bei rechtlichen Streitigkeiten sollte zusätzlich ein Fachanwalt für Energierecht hinzugezogen werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Die Clearingstelle hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist per Post, Telefon, E-Mail sowie über das Online-Formular auf ihrer Website erreichbar.

Website: www.clearingstelle-eeg-kwkg.de – hier finden Sie die Datenbank, FAQs, Verfahrensinformationen und Kontaktdaten.

Bei der Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, klare und präzise Fragen zu stellen. Geben Sie die Art der erneuerbaren Energie, das spezifische Problem und alle relevanten Unterlagen an. Je besser die Informationslage, desto schneller kann die Clearingstelle helfen.

Die frei zugängliche Datenbank sollte Ihre erste Anlaufstelle sein. Viele Fragen zur Anwendung des EEG – etwa zur Einspeisevergütung oder zur PV-Förderung – wurden dort bereits beantwortet.

Vorteile und Einschränkungen

✅ Vorteile

  • Kostengünstiger als Gericht: Förmliche Verfahren sind deutlich günstiger als der Gang vor ordentliche Gerichte.
  • Schnelle Erstbearbeitung: Ein Großteil der Anfragen wird informierend und oft innerhalb weniger Tage gelöst.
  • Expertise auf höchstem Niveau: Das Team vereint rechtliche, technische und kaufmännische Kompetenz im Bereich erneuerbarer Energien.
  • Unabhängig und neutral: Kein Weisungsrecht – die Clearingstelle entscheidet objektiv.
  • Kostenlose Datenbank: Über 260 beantwortete Rechtsfragen öffentlich zugänglich.

❌ Einschränkungen

  • Keine Rechtsberatung: Die Clearingstelle ersetzt keinen Fachanwalt für Energierecht.
  • Beide Parteien nötig: Einzelfallverfahren können nur eingeleitet werden, wenn alle betroffenen Parteien zustimmen.
  • Hinweise nicht bindend: Hinweis- und Empfehlungsverfahren erzeugen keine Rechtsbindung.
  • Eingeschränkter Bereich: Nur Fragen zum EEG, KWKG und MsbG – keine allgemeinen Energierechtsfragen.

Aktuelle Entwicklungen 2025/2026

Das Energierecht entwickelt sich weiter – und die Clearingstelle mit. Hier die wichtigsten Neuerungen, die auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen relevant sind:

KWKG-Novelle 2025 in Kraft: Das KWKG wurde novelliert und trägt nun die Fassung KWKG 2025 (in Kraft seit 01.04.2025). Die Fördermöglichkeiten für KWK-Anlagen und Wärmenetze wurden über den 31.12.2026 hinaus fortentwickelt. Die Clearingstelle hat ihren Auftrag gemäß § 32a KWKG 2025 entsprechend aktualisiert.

Höchstwerte für Solar-Ausschreibungen 2026: Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,00 ct/kWh festgelegt (statt zuvor 8,73 ct/kWh). Für Windenergie an Land gilt ein Höchstwert von 7,25 ct/kWh.

Empfehlung 2026/1-VIII eingeleitet: Seit Januar 2026 läuft ein Empfehlungsverfahren zu Messkonzepten und der Abnahmepflicht des Netzbetreibers – ein Thema, das Betreiber von PV-Anlagen direkt betrifft.

Netzentgelt-Entlastung 2026: Das Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten stellt 6,5 Milliarden Euro bereit, um die Netzentgelte und damit die Stromkosten für Endkunden zu senken.

Häufige Fragen (FAQ)

Was macht die Clearingstelle EEG|KWKG?
Die Clearingstelle ist eine unabhängige Institution zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG, KWKG und MsbG. Sie bietet sechs Verfahrensarten an und betreibt eine frei zugängliche Datenbank mit über 260 beantworteten Rechtsfragen.
Wer kann die Clearingstelle nutzen?
Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter, Messstellenbetreiber, Energieversorger und öffentliche Einrichtungen. Voraussetzung ist ein klarer Bezug zum EEG, KWKG oder MsbG.
Ist die Clearingstelle kostenlos?
Die informierende Erstbearbeitung ist kostenfrei – ein Großteil aller Anfragen wird so beantwortet. Für förmliche Verfahren fallen Entgelte gemäß der Entgeltordnung an. Diese sind jedoch deutlich geringer als ein Gerichtsverfahren.
Sind Entscheidungen der Clearingstelle bindend?
Das hängt von der Verfahrensart ab: Schiedsrichterliche Verfahren sind immer bindend. Einigung und Votum sind nur auf Wunsch beider Parteien bindend. Hinweise und Empfehlungen sind nicht bindend, haben aber hohe Akzeptanz.
Hilft die Clearingstelle bei Problemen mit meiner Solaranlage?
Ja – gerade bei Streitigkeiten zur Einspeisevergütung, zum Netzanschluss, zu Messkonzepten oder zur Anlagenklassifizierung ist die Clearingstelle die richtige Anlaufstelle. Prüfen Sie zuerst die kostenlose Datenbank unter clearingstelle-eeg-kwkg.de.

Fazit

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist ein unverzichtbares Instrument für alle, die mit dem deutschen Recht der erneuerbaren Energien zu tun haben. Ob Sie eine Photovoltaikanlage planen, Streit mit dem Netzbetreiber haben oder Fragen zur Einspeisevergütung klären müssen – die Clearingstelle bietet eine schnelle, kompetente und kostengünstige Alternative zum Rechtsweg.

Unser Tipp: Nutzen Sie zuerst die kostenlose Datenbank. Falls Ihre Frage dort nicht beantwortet wird, nehmen Sie direkt Kontakt auf. Und informieren Sie sich parallel über die Kosten einer PV-Anlage, die aktuellen Fördermöglichkeiten und die steuerlichen Regelungen für PV-Anlagen.

Hinweis: Solar.red steht in keiner geschäftlichen Verbindung oder Kooperation mit der Clearingstelle EEG|KWKG, der RELAW GmbH oder anderen hier genannten Institutionen. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: Februar 2026). Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Energierecht. Dieser Artikel dient ausschließlich der unabhängigen Information.

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