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InbetriebnahmedatumAnlagenartInstallierte LeistungTeileinspeisung (Cent pro kWh)Volleinspeisung (Cent pro kWh)
01.01.2023 – 31.01.2024PV-Anlagenbis 10 kWp8,2013,00
10 – 40 kWp7,1010,90
40 – 100 kWp5,8010,90
01.02.2024 – 31.07.2024PV-Anlagenbis 10 kWp8,1012,90
10 – 40 kWp7,0010,80
40 – 100 kWp5,7010,80
Ab 01.08.2024PV-Anlagenbis 10 kWp8,0012,80
10 – 40 kWp6,9010,70
40 – 100 kWp5,6010,70

Einspeisevergütung Tabelle Rechner 2024

Photovoltaik Einspeisevergütung Tabelle 2023

Datum Inbetriebnahme

Art der Einspeisung

Vergütungsart

bis 10 kWp

bis 40 kWp

bis 100 kWp

01.01.2023 bis 31.12.2023

Teileinspeisung

Einspeisevergütung

8,2 ct./kWh

7,1 ct./kWh

5,8 ct./kWh

Marktprämienmodell

8,6 ct./kWh

7,5 ct./kWh

6,2 ct./kWh

Volleinspeisung

Einspeisevergütung

13,0 ct./kWh

10,9 ct./kWh

10,9 ct./kWh

Marktprämienmodell

13,4 ct./kWh

11,3 ct./kWh

11,3 ct./kWh

PV-Einspeisevergütung Rechner 2023

PV-Einspeisevergütung Tabelle Rechner (2023)









Ergebnis:

Bitte geben Sie das Datum, die Art der Einspeisung, die Vergütungsart und die Größe ein, um die Einspeisevergütung zu berechnen.

© Solar.red | Alle Angaben ohne Gewähr!

Wie funktioniert der Rechner? (Schritt-für-Schritt)

  • Grundverständnis: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Es gibt verschiedene Modelle, wie dieser Strom vergütet wird.
  • Voll- vs. Teileinspeisung:
    • Volleinspeisung: Sie produzieren erneuerbare Energie (z. B. mit einer Solaranlage) und speisen den gesamten Strom ins Netz ein. Dafür erhalten Sie eine Vergütung.
    • Teileinspeisung: Sie nutzen einen Teil des produzierten Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Auch hierfür erhalten Sie eine Vergütung, aber nur für den eingespeisten Teil.
    1. Einspeisevergütung:

      • Das ist der Betrag, den Sie pro Kilowattstunde (kWh) erhalten, wenn Sie Ihren erneuerbaren Strom ins Netz einspeisen. Dieser Betrag ist festgelegt und ändert sich nicht, unabhängig vom aktuellen Strompreis auf dem Markt.
    2. Marktprämienmodell:

      • Hier verkaufen Sie Ihren erneuerbaren Strom direkt auf dem Markt. Der erzielte Preis kann schwanken.
      • Zusätzlich zur Marktvergütung erhalten Sie eine Marktprämie vom Netzbetreiber. Diese Prämie ist die Differenz zwischen der festen EEG-Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis.
    3. Zusammenfassung:

      • Mit dem EEG werden erneuerbare Energien gefördert.
      • Sie können Ihren Strom entweder komplett oder teilweise ins Netz einspeisen.
      • Für die eingespeiste Energie erhalten Sie entweder eine feste Einspeisevergütung oder Sie verkaufen Ihren Strom direkt auf dem Markt und erhalten zusätzlich eine Marktprämie.
    4. Nächste Schritte:

      • Überlegen Sie, welches Modell für Sie am besten passt.
      • Informieren Sie sich über die aktuellen Vergütungssätze und Marktbedingungen.
      • Bei Fragen oder Unsicherheiten ziehen Sie einen erfahrenen Solarteur aus Ihrer Nähe hinzu oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Was gilt für Anlagen über 750 kWp?

Für Anlagen über 750 kWp gelten besondere Regelungen. Solche Anlagen sind in der Regel von der festen Einspeisevergütung ausgeschlossen und müssen stattdessen an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Marktprämie zu erhalten. Die Marktprämie ist eine variable Vergütung, die sich am jeweiligen Marktpreis für Strom orientiert. Die genauen Bedingungen und Höhen können variieren und sind in der Regel in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine Form der staatlichen Unterstützung, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland eingeführt wurde. Ziel des EEG war es, den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu fördern, indem erneuerbare Energien, die sich bisher nicht selbst tragen konnten, in den Markt integriert wurden.

Im Rahmen dieses Systems erhalten Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie in das öffentliche Netz einspeisen. Dies gilt für eine Vielzahl von erneuerbaren Energietechnologien, darunter Wind-, Solar-, Wasserkraft-, Geothermie- und Biomasseanlagen, wobei der Schwerpunkt auf der Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen liegt.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme und der Größe der PV-Anlage ab. Mit der Novellierung des EEG im Jahr 2023 hat sich das System jedoch etwas geändert, mit neuen Tarifen und Regulierungen, die darauf abzielen, die Wirtschaftlichkeit der Volleinspeisung zu verbessern und die Abhängigkeit von der Größe der Anlage weiter zu berücksichtigen.

Wer bekommt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird in Deutschland in der Regel an die Betreiber von Photovoltaikanlagen ausgezahlt. Die Vergütung wird pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage in Deutschland erhält man, indem man die folgenden Schritte unternimmt:

  1. Anmeldung der Photovoltaikanlage: Nach der Installation der Anlage muss diese bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser Schritt ist wichtig, um den Netzanschluss zu erhalten.

  2. Inbetriebnahme und Inbetriebnahmeanzeige: Nach der Installation und Anmeldung muss die Anlage in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme muss dem Netzbetreiber gemeldet werden.

  3. Einspeisevertrag abschließen: Nach der Inbetriebnahme schließt man einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber ab. In diesem Vertrag wird die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt, die man für den eingespeisten Strom erhält.

  4. Einspeisung des Stroms: Nach Abschluss des Einspeisevertrags speist man den erzeugten Strom in das Netz ein. Der Netzbetreiber misst die Menge des eingespeisten Stroms.

  5. Auszahlung der Einspeisevergütung: Auf Basis der gemessenen Menge an eingespeistem Strom zahlt der Netzbetreiber die vereinbarte Einspeisevergütung aus. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach Netzbetreiber und Bundesland variieren können.

Einspeisevergütung 2023

Eigenverbrauch versus Einspeisevergütung in 2024: Was lohnt sich mehr?

Voraussetzungen

  • Familie mit zwei Kindern
  • Stromverbrauch: 5.000 Kilowattstunden pro Jahr
  • Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 Kilowattpeak (kWp)
  • Aktueller Strompreis: 42,29 Cent pro Kilowattstunde (Stand Januar 2024)

Beispielrechnung

Eigenverbrauch

  • Eigenverbrauch: 5.000 Kilowattstunden pro Jahr
  • Strompreis: 42,29 Cent pro Kilowattstunde
  • Einsparung: 5.000 Kilowattstunden * 42,29 Cent pro Kilowattstunde = 2.114,50 € pro Jahr

Einspeisevergütung

  • Einspeisung: 5.000 Kilowattstunden pro Jahr
  • Einspeisevergütung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
  • Einnahmen: 5.000 Kilowattstunden * 8,2 Cent pro Kilowattstunde = 410 € pro Jahr

Ergebnis

Vorteil des Eigenverbrauchs:

  • 2.114,50 € pro Jahr – 410 € pro Jahr = 1.704,50 € pro Jahr

Für eine Familie mit zwei Kindern, die einen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden pro Jahr hat und eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 Kilowattpeak betreibt, ist der Eigenverbrauch in 2024 die wirtschaftlich vorteilhaftere Option.

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Sollte die Einspeisevergütung monatlich oder jährlich ausgezahlt werden?

Die Entscheidung, ob die Einspeisevergütung für Photovoltaik monatlich oder jährlich ausgezahlt werden sollte, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab.

Bei monatlicher Auszahlung wird der Zählerstand Ihrer Anlage monatlich erfasst, und die Vergütung wird im darauffolgenden Monat überwiesen. Dies bietet Ihnen eine regelmäßige Einkommensquelle und sorgt für eine gleichmäßige Liquidität. Es ist ideal, wenn Sie laufende Kosten decken möchten oder eine kontinuierliche Einnahmequelle bevorzugen.

Eine jährliche Abrechnung hingegen funktioniert so, dass monatliche Vorauszahlungen auf Basis geschätzter Einspeisewerte erfolgen. Am Jahresende wird der tatsächliche Zählerstand ermittelt, und es folgt eine Schlussabrechnung, bei der eventuelle Differenzen ausgeglichen werden. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie größeren Verwaltungsaufwand nicht scheuen und möglicherweise von einer höheren Gesamtauszahlung profitieren möchten, falls Ihre Einspeisung höher als erwartet ausfällt.

Beide Optionen haben ihre Vorzüge. Wählen Sie die monatliche Auszahlung für regelmäßige Einnahmen und geringeren Verwaltungsaufwand, oder die jährliche Auszahlung, wenn Sie größere finanzielle Flexibilität und die Möglichkeit zur Nachjustierung bevorzugen.

Welche Entwicklung gibt es bei der Einspeisevergütung?

Die Einführung der Einspeisevergütung hatte das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und den Technologieausbau zu ermöglichen. Die Vergütung begann hoch und wurde im Laufe der Zeit degressiv, um Planungssicherheit und Investitionsanreize zu schaffen. Ursprünglich lag die Einspeisevergütung bei 99 Pfennig pro Kilowattstunde.

Im Laufe der Jahre wurden die Ausbauziele mehrfach angepasst, und die Obergrenze von 52 GW PV-Leistung, bei der die Einspeisevergütung enden sollte, wurde im Jahr 2020 abgeschafft.

Die Degressionsrate der Einspeisevergütung wurde regelmäßig angepasst, um eine Überförderung zu vermeiden. Zukünftig sollen die Anpassungen vierteljährlich oder sogar monatlich erfolgen.

Früher wurde die Degression anhand des aktuellen Ausbauvolumens festgelegt, was zu einer stärkeren Absenkung der Vergütung führte, wenn viel PV-Leistung installiert wurde. Dieser Mechanismus wurde mit der EEG-Novelle 2023 abgeschafft.

Nach mehr als 20 Jahren EEG ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Photovoltaik, weitverbreitet. Die Einspeisevergütung spielt immer noch eine Rolle bei der Refinanzierung, aber es ist wirtschaftlich sinnvoller, den selbst erzeugten Solarstrom vor Ort zu verbrauchen. Der finanzielle Nutzen des Eigenverbrauchs ist bei höheren Strompreisen und niedrigeren Gestehungskosten für PV-Strom deutlich höher als die Einnahmen aus der Einspeisevergütung.

Fazit

Die Einspeisevergütung ist ein finanzieller Anreiz, der von der Regierung eingeführt wurde, um die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ermöglicht es Anlagenbetreibern, für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom vergütet zu werden. Die Höhe der Vergütung variiert je nach Größe und Art der Anlage sowie nach dem Inbetriebnahmejahr.

Es ist wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Tarife zu informieren, da diese jährlich angepasst werden. Die Einspeisevergütung hat dazu beigetragen, dass immer mehr Menschen in erneuerbare Energien investieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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FAQ

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird als Einkommen versteuert. Sie müssen die Einnahmen aus der Einspeisevergütung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Diese Einnahmen unterliegen dem regulären Einkommensteuersatz. Zudem können Sie Betriebsausgaben, die im Kontext der Solaranlage entstehen, steuerlich geltend machen. Wenn Ihre Solaranlage als gewerblich eingestuft wird, können auch Umsatzsteuerpflichten entstehen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle steuerlichen Aspekte korrekt zu erfassen​.

Nach 20 Jahren endet die garantierte Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie keine festen Zahlungen mehr vom Netzbetreiber. Stattdessen haben Sie mehrere Optionen, um die Anlage weiterhin wirtschaftlich zu betreiben:

  1. Direktvermarktung: Sie können den erzeugten Strom direkt an der Strombörse oder über spezielle Direktvermarkter verkaufen. Dies erfordert jedoch meist eine Kooperation mit einem Vermarktungsunternehmen, da der Aufwand für einzelne Anlagenbetreiber hoch ist.

  2. Eigenverbrauch: Sie können den erzeugten Strom selbst nutzen, was oft wirtschaftlicher ist, insbesondere wenn die Strompreise hoch sind.

  3. Repowering: Ersetzen Sie Ihre alte Anlage durch eine neue, effizientere Anlage am gleichen Standort. Dies erfordert eine neue Investition, kann sich aber langfristig lohnen.

  4. Power Purchase Agreements (PPAs): Sie können langfristige Verträge mit Abnehmern wie Unternehmen abschließen, um den Strom zu einem festen Preis zu verkaufen.

Diese Optionen ermöglichen es Ihnen, den wirtschaftlichen Nutzen Ihrer Anlage auch nach Ablauf der Einspeisevergütung zu maximieren.

Die Einspeisevergütung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Sie müssen Ihre Photovoltaikanlage rechtzeitig anmelden und in Betrieb nehmen, um von der Einspeisevergütung zu profitieren. Eine rückwirkende Beantragung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sobald die Anlage angeschlossen und gemeldet ist, beginnt die Vergütung ab diesem Zeitpunkt. Daher ist es wichtig, die Formalitäten frühzeitig zu erledigen, um keine Vergütungen zu verlieren.

Der Netzbetreiber spielt eine zentrale Rolle bei der Einspeisevergütung. Er ist für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage ans Stromnetz verantwortlich und sorgt dafür, dass der erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird. Zudem misst der Netzbetreiber die eingespeiste Strommenge und berechnet darauf basierend die Einspeisevergütung.

Er kümmert sich auch um die monatliche oder jährliche Auszahlung der Vergütung an den Anlagenbetreiber. Dabei gewährleistet er den rechtzeitigen und korrekten Ablauf der Zahlungen.

Wenn der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht zahlt, sollten Sie sofort aktiv werden. Zuerst überprüfen Sie alle relevanten Dokumente, wie Ihren Einspeisevertrag und die Abrechnungen. Stellen Sie sicher, dass alle Zählerstände korrekt gemeldet und dokumentiert sind.

Kontaktieren Sie den Netzbetreiber schriftlich und setzen Sie eine Frist für die Zahlung. Wenn keine Reaktion erfolgt, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen und sich an die Bundesnetzagentur wenden, die als Regulierungsbehörde für solche Fälle zuständig ist. Zudem lohnt ein Anruf bei der Clearingstelle EEG, die speziell für Streitigkeiten rund um das EEG eingerichtet wurde. Ziehen Sie auch in Betracht, einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der Eigenverbrauch beeinflusst die Höhe der Einspeisevergütung direkt. Je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto weniger Strom speisen Sie ins Netz ein. Dies führt zu einer geringeren Einspeisevergütung, da nur der überschüssige Strom vergütet wird.

Allerdings sparen Sie gleichzeitig Geld, da Sie weniger Strom vom Netz beziehen müssen. In vielen Fällen ist der Eigenverbrauch wirtschaftlich vorteilhafter, besonders bei steigenden Strompreisen. Entscheiden Sie sich für Eigenverbrauch, maximieren Sie Ihre Ersparnisse und reduzieren Sie Ihre Abhängigkeit vom Netz.

Eine Speicherlösung beeinflusst die Einspeisevergütung, indem sie den Eigenverbrauch erhöht und die Menge des ins Netz eingespeisten Stroms reduziert. Dadurch sinkt die Einspeisevergütung, da weniger überschüssiger Strom vergütet wird.

Allerdings profitieren Sie durch die Speicherung von mehr Eigenverbrauch, was höhere Einsparungen bei den Stromkosten ermöglicht. Ein Speicher kann somit Ihre Unabhängigkeit vom Netz erhöhen und langfristig wirtschaftlich vorteilhafter sein, auch wenn die Einspeisevergütung geringer ausfällt.

Die technischen Voraussetzungen für die Einspeisung von Solarstrom umfassen mehrere wichtige Punkte:

  1. Zweirichtungszähler: Sie benötigen einen Zähler, der sowohl den bezogenen als auch den eingespeisten Strom misst.
  2. Netzanschluss: Ihre Anlage muss korrekt an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein.
  3. Wechselrichter: Dieser wandelt den erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom um.
  4. Einspeisemanagement: Anlagen ab einer bestimmten Größe müssen über eine Fernsteuerung verfügen, um die Einspeisung bei Netzüberlastung zu reduzieren.
  5. Anmeldung: Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet sein.

Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme in Deutschland, die zusätzlich zur Einspeisevergütung für die Installation von Photovoltaikanlagen genutzt werden können:

  1. KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen für die Installation von Photovoltaikanlagen an, wie das Programm „KfW Förderkredit 270“. Diese Programme unterstützen sowohl private Haushalte als auch Unternehmen.

  2. Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zuschüsse oder Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Diese können besonders lukrativ sein und sollten individuell geprüft werden.

  3. Steuervorteile: Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind viele Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit, was die Anschaffungskosten erheblich senken kann. Zudem gibt es Möglichkeiten, die Einkommensteuer zu optimieren.

  4. Förderung von Stromspeichern: Es gibt auch Programme, die die Installation von Batteriespeichern unterstützen, da diese die Eigenverbrauchsrate erhöhen und somit die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern können.

Diese Förderprogramme können oft miteinander kombiniert werden, um die Gesamtkosten für die Installation einer Photovoltaikanlage weiter zu senken.